Rechtsprechung
| BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfassungsgemäßheit des Verbots der Versammlung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen Inländerdiskriminierung"; Volksverhetzung bei Forderung nach Einführung der Todesstrafe für Kinderschänder; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 13, 1
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147 ).Etwas anderes gilt, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 111, 147 ; BVerfGK 3, 97 ).
Der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann daher auch nicht zur Begründung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).
Eine so begründete Gefahr kann durch die Ordnungsbehörden abgewehrt werden, und zwar auch mit Auswirkungen auf Versammlungen (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
- BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …
Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, S. 2167 ).Die Versammlungsfreiheit schützt auch das Interesse des Veranstalters, auf einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu zielen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, S. 2167 ), so dass auch das Interesse, ein schlagwortartiges Versammlungsmotto zu formulieren, dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG unterfällt.
- BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06
Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden
Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
Rn. 13 Soweit sich das Verbot einer Versammlung auf den Inhalt von Aussagen bezieht - dies ist bei der Anknüpfung an das Motto der Versammlung und die zu erwartenden Äußerungen der Versammlungsteilnehmer der Fall -, ist es auch am Maßstab des Art. 5 Abs. 1, 2 GG zu beurteilen (vgl. BVerfGK 7, 221 ).Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern (vgl. BVerfGK 2, 1 ; 7, 221 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
Es gilt hierbei die Vermutung zugunsten freier Rede in öffentlichen Angelegenheiten (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
Weichenstellend für die Prüfung einer Grundrechtsverletzung ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist bei der Anwendung sanktionierender Normen die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
Weichenstellend für die Prüfung einer Grundrechtsverletzung ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist bei der Anwendung sanktionierender Normen die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ). - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
Etwas anderes gilt, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 111, 147 ; BVerfGK 3, 97 ). - BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
Weichenstellend für die Prüfung einer Grundrechtsverletzung ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist bei der Anwendung sanktionierender Normen die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ). - BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
Auszug aus BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern (vgl. BVerfGK 2, 1 ; 7, 221 ). - BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000
- BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Versammlungsverbot - Sofortvollzug - Versammlungsfreiheit - Einstweilige …
- BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04
Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 5 B 1940/07
- VG Düsseldorf, 28.11.2007 - 18 L 1977/07
Polizeiliches Verbot einer Versammlung des NPD-Kreisverbandes Kleve bestätigt
- OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21
Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung
Dies gilt insbesondere, wenn die Äußerung selbst in schlagwortartiger Form zusammengefasst ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris Rn. 16 m. w. N.). - BVerwG, 24.06.2025 - 6 A 4.24
COMPACT-Verbot aufgehoben
Die Notwendigkeit der Berücksichtigung begleitender Umstände ergibt sich in besonderer Weise dann, wenn die betreffende Formulierung ersichtlich ein Anliegen in nur schlagwortartiger Form zusammenfasst (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 - BVerfGK 13, 1 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11
Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war …
Rn. 70 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris, Rn. 15, m. w. N.
- BVerwG, 14.08.2024 - 6 VR 1.24
Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus
Die Notwendigkeit der Berücksichtigung begleitender Umstände ergibt sich in besonderer Weise dann, wenn die betreffende Formulierung ersichtlich ein Anliegen in nur schlagwortartiger Form zusammenfasst (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 - BVerfGK 13, 1 ). - VG Chemnitz, 14.09.2021 - 7 L 393/21
"Hängt die Grünen"-Wahlplakate: Mit 100 Meter Abstand erlaubt
Dies gilt insbesondere, wenn die Äußerung selbst in schlagwortartiger Form zusammengefasst ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris Rn. 16 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20
Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen
Rn. 108 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Februar 2010- 1 BvR 369/04 -, juris, Rn. 28, vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 7 f., vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris, Rn. 15, vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 -, juris, Rn. 30 f., und vom 10. Oktober 1995- 1 BvR 1476/91 -, juris, Rn. 124. - BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21
BVerwGE; Verbot eines Wahlplakats (Meinungsfreiheit: Kontexte des Wahlkampfs und …
Die Notwendigkeit der Berücksichtigung begleitender Umstände ergibt sich in besonderer Weise dann, wenn die betreffende Formulierung ersichtlich ein Anliegen in nur schlagwortartiger Form zusammenfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 - BVerfGK 13, 1 Rn. 16).Die Notwendigkeit der Berücksichtigung eines Wahlkampfes als Begleitumstand ergibt sich in besonderer Weise dann, wenn die betreffende Äußerung - wie hier auf einem Wahlplakat - ersichtlich ein Anliegen in nur schlagwortartiger Form zusammenfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 - BVerfGK 13, 1 Rn. 16).
- OVG Bremen, 30.04.2024 - 1 B 163/24
Beschwerde - Versammlungsrecht (teilweise erfolgreich) - From the river to the …
Weichenstellend für die Prüfung einer Grundrechtsverletzung ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist; im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist bei der Anwendung sanktionierender Normen die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrunde zu legen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07, juris Rn. 15 m.w.N.). - BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit findet gemäß Art. 5 Abs. 2 GG eine Schranke in den allgemeinen Gesetzen (vgl. näher BVerfGE 7, 198, 208 f.; BVerfGK 13, 1, 4 f.), zu denen auch § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF gehört.Die Notwendigkeit der Berücksichtigung begleitender Umstände ergibt sich in besonderer Weise dann, wenn die betreffende Formulierung ersichtlich ein Anliegen nur in schlagwortartiger Form zusammenfasst (vgl. BVerfGK 13, 1, 5; BVerfG NJW 2009, 3503, 3504).
- BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der …
Die Notwendigkeit der Berücksichtigung begleitender Umstände ergibt sich in besonderer Weise dann, wenn die betreffende Formulierung - wie hier - ersichtlich ein Anliegen nur in schlagwortartiger Form zusammenfasst (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris). - OVG Sachsen, 15.06.2023 - 6 B 83/23
Gedenkstein; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Meinungsfreiheit
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
Rechtmäßigkeit von Versammlungsauflagen betreffend eine Pro-Palästina-Kundgebung; …
- VG Chemnitz, 16.09.2021 - 7 L 395/21
Wahlwerbung: Plakate von "Die Partei" sind zulässig
- BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
- VGH Bayern, 26.06.2024 - 10 CS 24.1062
Beschränkung einer Pro-Palästina-Demonstration im Einzelfall rechtswidrig
- VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 940/24
Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea - …
- BVerfG, 21.03.2024 - 1 BvR 194/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei Die Rechte gegen …
- VGH Bayern, 09.08.2024 - 10 CS 24.1382
Versammlungsrechtliche Beschränkung: Parole ,,Vom Fluss bis zum Meer" bzw. ,,From …
- VGH Hessen, 24.11.2014 - 8 A 1605/14
Neutralitätspflicht vor Wahlen gilt auch für Bürgermeister
- OLG München, 09.02.2010 - 5St RR (II) 9/10
Volksverhetzung durch Wahlplakat der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands
- VG Frankfurt/Main, 22.03.2024 - 5 L 985/24
Teilnahmeuntersagung des Versammlungsleiters an einer Versammlung rechtswidrig
- VG Berlin, 26.11.2025 - 1 K 22.24
Versammlungsmotto "From the river to the sea, you will get the hug you need" …
- VG Berlin, 15.12.2025 - 1 L 438.25
Gebühren für die Sondernutzung einer Bundesautobahn zum Zwecke der Sanierung …
- VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Verbot einer Versammlung zum Thema "Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der …
- VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 973/24
Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parolen "From the river to the sea" und …
- VGH Bayern, 04.05.2026 - 10 CS 26.815
Beschränkung einer Versammlung, Beschränkung von Meinungsäußerungen, …
- VG Frankfurt/Main, 01.12.2023 - 5 L 3868/23
Beschränkungen einer Versammlung zum Thema "Frieden in Nahost" rechtswidrig
- VGH Bayern, 19.10.2023 - 10 CS 23.1862
Erfolgreicher Eilantrag gegen Versammlungsverbot
- VG Karlsruhe, 23.05.2013 - 3 K 1245/13
Versammlungsrecht: Anforderungen an den Versammlungsleiter
- VGH Bayern, 04.07.2026 - 10 CS 26.1303
Auflage, Verfassungsmäßige Ordnung, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, …
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11
Zulässigkeit der Benutzung der Parole "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" und von …
- VG Frankfurt/Main, 24.11.2023 - 5 L 3760/23
Verbot einer pro Palästina-Versammlung rechtswidrig
- VG Aachen, 04.11.2008 - 6 L 478/08
Demonstration am 08. November 2008: Verbot, als Redner und Versammlungsleiter …
- VG Frankfurt/Main, 15.12.2023 - 5 L 4070/23
Beschränkung für "Frieden in Nahost" rechtswidrig
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2011 - 3 M 45/11
Versammlungsverbot wegen des Inhalts des angemeldeten Mottos der Versammlung
- VG München, 08.08.2024 - M 10 S 24.4736
Eilrechtsschutz, Gefahrenprognose, Versammlungsrechtliche Beschränkung
- VG Ansbach, 04.05.2026 - AN 4 S 26.1535
Bestimmtheit einer versammlungsrechtlichen Auflage, Ort von gewichtiger …
- LG Freiburg, 26.03.2026 - 7 NBs 12/23
Zur Strafbarkeit der Wendung "Impfen macht frei"
- VG Bayreuth, 07.11.2012 - B 1 S 12.882
Rechtswidriges Versammlungsverbot
- VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.2426
- VG München, 14.06.2024 - M 10 S 24.3385
Eilrechtsschutz, Gefahrenprognose, Versammlungsrechtliche Beschränkung
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