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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,796
BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05 (https://dejure.org/2008,796)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.2008 - 1 BvR 759/05 (https://dejure.org/2008,796)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 (https://dejure.org/2008,796)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes i.R.e. privatrechtlichen Betätigung von Einrichtungen der Altersversorgung des öffentlichen Dienstes; Anforderungen an die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Personengruppen bei Anknüpfung der Ungleichbehandlung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VBLS § 75
    Verfassungsmäßigkeit der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder für nicht durchgehend im öffentlichen Dienst beschäftigte Versorgungsempfänger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes für Bestandsrentner verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes für Bestandsrentner verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten bei der VBL für Bestandsrentner verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes für Bestandsrentner verfassungsgemäß - Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.5.2008)

    Geänderte Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst rechtens // Härtefälle sind hinzunehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 455
  • FamRZ 2008, 1600 (Ls.)
  • DVBl 2008, 780
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Denn ungeachtet der in der Senatsentscheidung BVerfGE 98, 365 (zu § 18 BetrAVG a.F.) bestimmten und im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (- 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ) aufgegriffenen Frist zum 31. Dezember 2000 kam es erst am 13. November 2001 zu einer grundsätzlichen Einigung der Tarifvertragsparteien über die Neuordnung der Altersversorgung im öffentlichen Dienst.

    Rn. 12 Sollte ein Bundesgericht abschließend feststellen, dass Arbeitnehmern oder Versorgungsempfängern mit Vordienstzeiten (Beschäftigungen außerhalb des öffentlichen Dienstes) im neuen System im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2000 (1 BvR 1136/96) höhere als die überführten Ansprüche zustehen, werden den Berechtigten diese Ansprüche auch dann rückwirkend erfüllt, wenn sie sie nicht vor der neuen Entscheidung geltend gemacht haben.

    Sie wirft keine Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341).

    Die vom Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung vorgenommene Einordnung der Satzungsbestimmungen als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BGHZ 142, 103 ; BGH…, Urteil vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 -, NJW 2006, S. 3774 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ff.;… Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 BvR 1700/02 -, BetrAV 2007, S. 576, zur Veröffentlichung vorgesehen in BVerfGK).

    Auch die Satzung der Beklagten muss sich demgemäß grundsätzlich einer entsprechenden fachgerichtlichen Kontrolle unterziehen lassen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, VersR 1999, S. 1518 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ).

    Das wurde in der Halbanrechnungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ff.) eingehend begründet.

    Rn. 56 Ein entsprechender Prüfungsmaßstab gilt grundsätzlich für die Satzungsbestimmungen der Beklagten (…vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, VersR 1999, S. 1518 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ff.).

    Die Erkenntnis, dass es sich um einen dynamischen Prozess handelt, spiegelt sich in der Halbanrechungsentscheidung in der Erwägung wider, dass die auch im öffentlichen Dienst stark gestiegene Anzahl der Teilzeitbeschäftigten und die allgemein stärkere Diskontinuität im Laufe des Erwerbslebens auf eine weitergehende Entwicklung hindeuten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ).

    In der Präambel des Tarifvertrags Altersversorgung vom 1. März 2002, die derjenigen des Altersvorsorge-TV - Kommunal vom 1. März 2002 entspricht, heißt es, die Tarifvertragsparteien hätten sich "- auch in Ausfüllung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96) -" am 13. November 2001 auf eine grundlegende Reform des öffentlichen Dienstes geeinigt, um deren Zukunftsfähigkeit zu sichern; der Altervorsorgeplan 2001 vom 13. November 2001 sei zugleich Geschäftsgrundlage dieses Tarifvertrags.

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Denn ungeachtet der in der Senatsentscheidung BVerfGE 98, 365 (zu § 18 BetrAVG a.F.) bestimmten und im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (…- 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ) aufgegriffenen Frist zum 31. Dezember 2000 kam es erst am 13. November 2001 zu einer grundsätzlichen Einigung der Tarifvertragsparteien über die Neuordnung der Altersversorgung im öffentlichen Dienst.

    Maßstabsetzende Normen des Vertragsrechts dienen hier nicht nur zur Wahrung von Freiheitsrechten, sondern auch zur Gewähr von Gleichbehandlung (vgl. BVerfGE 98, 365 ).

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt dagegen das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 98, 365 ).

    Zum anderen trägt dieses Verständnis dem Umstand Rechnung, dass die Kammer die Zeitgrenze "Ende des Jahres 2000" mit Rücksicht auf die von der Senatsentscheidung BVerfGE 98, 365 gesetzte Frist für die ohnehin anstehende Reform wählte.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Die damit verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wäre, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 87, 234 ; 100, 59 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 - SozR 4-5868 § 85 Nr. 3).

    Deswegen durfte hier auch eine generalisierende, typisierende und pauschalisierende Regelung getroffen werden (vgl. BVerfGE 100, 59 ).

  • BVerfG, 22.04.2004 - 1 BvR 1372/98

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht sog. Bestandsbäuerinnen in der …

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Die damit verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wäre, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 87, 234 ; 100, 59 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 - SozR 4-5868 § 85 Nr. 3).

    Bei der Prüfung der Intensität des Verstoßes sind auf der einen Seite die Belastung des Betroffenen, auf der anderen die mit der Typisierung verbundenen Vorteile zu berücksichtigen, insbesondere die Verwaltungserfordernisse (vgl. BVerfGE 84, 348 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 - SozR 4-5868 § 85 Nr. 3).

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für …

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Auch die Satzung der Beklagten muss sich demgemäß grundsätzlich einer entsprechenden fachgerichtlichen Kontrolle unterziehen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, VersR 1999, S. 1518 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ).

    Rn. 56 Ein entsprechender Prüfungsmaßstab gilt grundsätzlich für die Satzungsbestimmungen der Beklagten (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, VersR 1999, S. 1518 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ff.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Die damit verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wäre, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 87, 234 ; 100, 59 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 - SozR 4-5868 § 85 Nr. 3).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Rn. 53 (1) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist durch eine Norm verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 109, 96 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Rn. 53 (1) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist durch eine Norm verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 109, 96 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Kindererziehungszeiten in der Anwaltsversorgung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Allein aus dem hohen Frauenanteil unter den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes und dem hohen Teilzeitanteil unter diesen folgt noch keine mittelbare Frauendiskriminierung in Gestalt einer faktischen Benachteiligung (vgl. hierzu eingehend BVerfGE 113, 1) durch die hier zu überprüfenden Regelungen.
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Kündigungsschutz Zwischenvermieter

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Rn. 53 (1) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist durch eine Norm verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 109, 96 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von …

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft …

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von …

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88

    Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT …

  • BGH, 19.01.2005 - IV ZR 219/02

    Anrechung von Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung

  • BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der VBL über die Abgrenzung von Versorgungs- …

  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Rn. 160 aa) Den Tarifvertragsparteien stehen bei der Wahrnehmung der verfassungsrechtlich eröffneten Kompetenz zur Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielräume zu (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 -, Rn. 57;… vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10 -, Rn. 28 …und vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 2071/18 -, Rn. 16).
  • BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15

    GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a

    Die Ordnung von Massenerscheinungen wie der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes berechtigt die Beklagte dazu, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten und Ungerechtigkeiten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (…Senatsurteile vom 25. September 2013 - IV ZR 207/11, VersR 2014, 89 Rn. 29;… vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, aaO Rn. 105; vgl. auch BVerfG ZTR 2008, 374 unter II 2 b bb (1); BVerfGE 111, 115 unter C I 1 a).

    Dabei ist zu berücksichtigen, wie kompliziert die geregelte Materie ist, welche praktischen Erfordernisse für sie sprechen und wie groß die Schwierigkeiten bei der Vermeidung der Ungleichbehandlung sind (…Senatsurteile vom 25. September 2013 - IV ZR 207/11, aaO Rn. 29;… vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07, aaO Rn. 61; BVerfG ZTR 2008, 374 unter II 2 b bb (1); VersR 2000, 835 unter II 2 c aa; BVerfGE 87, 234 unter C I).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Die vom Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung vorgenommene Einordnung der Satzungsbestimmungen als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (vgl. BGHZ 48, 35 ; 103, 370 ; 142, 103 ) ist verfassungsrechtlich unbedenklich (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ; BVerfGK 11, 130 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 -, DVBl 2008, S. 780).
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