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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1088
BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 (https://dejure.org/2009,1088)
BVerfG, Entscheidung vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 (https://dejure.org/2009,1088)
BVerfG, Entscheidung vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 (https://dejure.org/2009,1088)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur zeitgleichen Weiterbetreibung des Verfahrens bei Anhängigkeit einer Rechtsfrage bereits in anderen Verfahren in der Revisionsinstanz (sog. unechte Musterverfahren)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur zeitgleichen Weiterbetreibung des Verfahrens bei Anhängigkeit einer Rechtsfrage bereits in anderen Verfahren in der Revisionsinstanz (sog. unechte Musterverfahren)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer Erwerbsminderungsrente erfolglos - Abwarten paralleler Revisionsverfahren zumutbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Prozesskostenhilfe bei bereits anhängigem Musterverfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer Erwerbsminderungsrente unzulässig - Abwarten paralleler Revisionsverfahren zumutbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 406
  • NJW 2010, 988
  • FamRZ 2010, 188
  • DÖV 2010, 277
 
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Wird zitiert von ... (134)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
    Dabei ist keine vollständige Gleichheit Unbemittelter, sondern nur eine weitgehende Angleichung geboten (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ).

    Vergleichsperson ist derjenige Bemittelte, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 122, 39 ).

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag …

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
    Zu diesem Zeitpunkt waren beim Bundessozialgericht bereits mehrere Revisionsverfahren zur Frage der einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Kürzung des Zugangsfaktors nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI anhängig (B 5 R 32/07 R; B 5 R 88/07 R).

    Im Übrigen fehle nach den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des 5. Senats des Bundessozialgerichts vom 14. August 2008 (u. a. B 5 R 32/07 R; NZS 2009, S. 385 ff.) auch die notwendige Erfolgsaussicht.

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
    Dabei ist keine vollständige Gleichheit Unbemittelter, sondern nur eine weitgehende Angleichung geboten (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ).

    Vergleichsperson ist derjenige Bemittelte, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 122, 39 ).

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. …

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
    Der 4. Senat des Bundessozialgerichts, der in seinem Urteil vom 16. Mai 2006 (B 4 RA 22/05 R, BSGE 96, 209 ff.) die gegenteilige Auffassung vertreten habe, sei für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr zuständig.
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
    Vergleichsperson ist derjenige Bemittelte, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 122, 39 ).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
    Rn. 11 Es reicht aus verfassungsrechtlicher Sicht aus, wenn dem Betroffenen nach Ergehen der "Musterentscheidungen" noch alle prozessualen Möglichkeiten offenstehen, umfassenden gerichtlichen Schutz zu erlangen (vgl. BVerfGE 54, 39 ).
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer …

    Der Unbemittelte muss daher grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Bemittelter, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (…BVerfG, NJW 2012, 3293 Rn. 11; NJW 2010, 988 Rn. 9; jeweils mwN).

    Zum anderen steht Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) auch einer Besserstellung desjenigen entgegen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vorneherein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko wägen und darauf seine Prozessführung einrichten muss (BVerfG, NJW 2010, 988 aaO).

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17

    Prozesskostenhilfe für den Aktivprozess eines Insolvenzverwalters: Beurteilung …

    Rn. 21 Der Begriff der Mutwilligkeit in § 114 Abs. 2 ZPO knüpft an die Rechtsprechung an, wonach der Staat nicht einen Prozess finanzieren soll, wenn eine selbstzahlende Person, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt, diesen Prozess nicht führen würde (…BT-Drucks. 17/11472, S. 29; BVerfG, NJW 2010, 988, 989).
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf …

    Der Unbemittelte muss daher grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Bemittelter, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (…vgl. nur BVerfG, NJW 2012, 3293 Rn. 11; NJW 2010, 988 Rn. 9; NJW 2003, 3190, 3191;… BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 25/15, NJW 2016, 3248 Rn. 21;… vom 11. Mai 2017 - IX ZB 49/16, WM 2017, 1324 Rn. 7; jeweils mwN).
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