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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11082
BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10 (https://dejure.org/2011,11082)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10 (https://dejure.org/2011,11082)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2011 - 1 BvR 2852/10 (https://dejure.org/2011,11082)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren - Rechtsschutzlücke bei Verwerfung einer Anhörungsrüge im PKH-Verfahren unter Verweis auf Möglichkeit der erneuten Antragstellung und gleichzeitiger abschließender Verwerfung eines zweiten ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren - Rechtsschutzlücke bei Verwerfung einer Anhörungsrüge im PKH-Verfahren unter Verweis auf Möglichkeit der erneuten Antragstellung und gleichzeitiger abschließender Verwerfung eines zweiten ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs bei nicht vollständigem Vorlegen des die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlusses des Bundessozialgerichts; Annahme einer Verfassungsbeschwerde bei verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs bei nicht vollständigem Vorlegen des die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlusses des Bundessozialgerichts; Annahme einer Verfassungsbeschwerde bei verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 360
  • NVwZ-RR 2011, 543
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der …

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
    Sie wirft keine Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 119, 292 < 301>).

    Rn. 9 Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist nach dem Grundsatz wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG dann notwendig, wenn in diesem Verfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 < 299>;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, S. 833;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 -, juris, Rn. 1).

    Denn die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte nicht angezeigt, wenn der Beschwerdeführer sein vor den Fachgerichten verfolgtes Begehren nicht erreichen kann (vgl. BVerfGE 90, 22 < 25 f.>; 119, 292 < 301 f.>).

    Rn. 15 Da somit ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers im Ergebnis dazu führen könnte, dass ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre, führt auch ihre Verwerfung als unzulässig mit einer verfassungsrechtlich zu beanstandenden Begründung nicht zu einem die Annahme der Verfassungsbeschwerde rechtfertigenden Nachteil des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 119, 292 < 302>;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 -, juris, Rn. 1;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris, Rn. 27, 28).

  • BSG, 14.09.2010 - B 1 KR 6/10 C
    Auszug aus BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
    Rn. 2 Die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers gegen diesen Beschluss des Bundessozialgerichts wurde mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 14. September 2010 (B 1 KR 6/10 C) als unzulässig verworfen mit der Begründung, die Anhörungsrüge sei nur gegen Endentscheidungen statthaft (§ 178a Abs. 1 Satz 2 SGG).

    Rn. 4 Der Beschwerdeführer rügt unter anderem eine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs aus Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG durch den die Anhörungsrüge als unzulässig verwerfenden Beschluss des Bundessozialgerichts vom 14. September 2010 (B 1 KR 6/10 C).

    Rn. 7 Die Rüge einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs aus Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG durch den die Anhörungsrüge als unzulässig verwerfenden Beschluss des Bundessozialgerichts vom 14. September 2010 (B 1 KR 6/10 C) ist schon deshalb unzulässig, weil der die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnende Beschluss des Bundessozialgerichts vom 9. Juli 2010 mit dem Aktenzeichen B 1 KR 7/10 BH, der mit der Anhörungsrüge angegriffen wurde, nicht vollständig vorgelegt wird.

    Da der Beschwerdeführer nur die erste Seite dieses Beschlusses vom 9. Juli 2010 vorlegt, nicht aber dessen Gründe (die vorgelegten Gründe sind die des zweiten Prozesskostenhilfe-Beschlusses vom 14. September 2010 mit dem Aktenzeichen B 1 KR 11/10 BH), ist es nicht möglich zu überprüfen, ob der die Anhörungsrüge vom 28. Juli 2010 als unzulässig verwerfende Beschluss vom 14. September 2010 (B 1 KR 6/10 C) nicht aus anderen als den vom Bundessozialgericht genannten Gründen zutreffend ist.

  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2774/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer gegen die Zurückweisung einer Anhörungsrüge im …

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
    Rn. 9 Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist nach dem Grundsatz wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG dann notwendig, wenn in diesem Verfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 < 299>;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, S. 833; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 -, juris, Rn. 1).

    Rn. 15 Da somit ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers im Ergebnis dazu führen könnte, dass ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre, führt auch ihre Verwerfung als unzulässig mit einer verfassungsrechtlich zu beanstandenden Begründung nicht zu einem die Annahme der Verfassungsbeschwerde rechtfertigenden Nachteil des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 119, 292 < 302>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 -, juris, Rn. 1;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris, Rn. 27, 28).

  • BSG, 14.09.2010 - B 1 KR 11/10 BH
    Auszug aus BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
    Rn. 3 Der neuerliche Antrag des Beschwerdeführers, ihm Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts vom 20. April 2010 zu gewähren, wurde vom Bundessozialgericht mit weiterem Beschluss vom 14. September 2010 (B 1 KR 11/10 BH) abgelehnt.

    Da der Beschwerdeführer nur die erste Seite dieses Beschlusses vom 9. Juli 2010 vorlegt, nicht aber dessen Gründe (die vorgelegten Gründe sind die des zweiten Prozesskostenhilfe-Beschlusses vom 14. September 2010 mit dem Aktenzeichen B 1 KR 11/10 BH), ist es nicht möglich zu überprüfen, ob der die Anhörungsrüge vom 28. Juli 2010 als unzulässig verwerfende Beschluss vom 14. September 2010 (B 1 KR 6/10 C) nicht aus anderen als den vom Bundessozialgericht genannten Gründen zutreffend ist.

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im …

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
    Rn. 15 Da somit ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers im Ergebnis dazu führen könnte, dass ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre, führt auch ihre Verwerfung als unzulässig mit einer verfassungsrechtlich zu beanstandenden Begründung nicht zu einem die Annahme der Verfassungsbeschwerde rechtfertigenden Nachteil des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 119, 292 < 302>;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris, Rn. 27, 28).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
    Denn die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte nicht angezeigt, wenn der Beschwerdeführer sein vor den Fachgerichten verfolgtes Begehren nicht erreichen kann (vgl. BVerfGE 90, 22 < 25 f.>; 119, 292 < 301 f.>).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Verfassungsbeschwerdefrist bei Geltendmachung eines Gehörsverstoßes

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich kein Anspruch des Beschwerdeführers, dass die Gerichte seiner entgegenstehenden Rechtsansicht folgen (vgl. BVerfGK 6, 88 < 91>; 11, 203 < 206 f.> m.w.N.).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich kein Anspruch des Beschwerdeführers, dass die Gerichte seiner entgegenstehenden Rechtsansicht folgen (vgl. BVerfGK 6, 88 < 91>; 11, 203 < 206 f.> m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
    Im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde umfasst die Obliegenheit zur substantiierten Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen beziehungsweise die Wiedergabe von deren wesentlichem Inhalt (vgl. BVerfGE 88, 40 < 45>; 93, 266 < 288>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2009 - 2 BvR 257/09 -, juris).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
    Die Anforderungen an den fachgerichtlichen Rechtsschutz bei behaupteten Gehörsverletzungen ergeben sich aus dem Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (vgl. BVerfGE 107, 395).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge …

  • BSG, 26.01.2007 - B 11a AL 5/06 C
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/06 C
  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 257/09
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Dies wird bei der Klage nach § 88 SGG anders gesehen (dazu BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 17/94 - BSGE 75, 56; Beschluss vom 16. Oktober 2014 - B 13 R 282/14 - juris; s.a. Kammerbeschluss vom 3. März 2011 - 1 BvR 2852/10 - BVerfGK 18, 360 ) Die Voraussetzungen eines Vorlegungsverfahrens an den Gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte nach §§ 11 ff. Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Gesetz vom 19. Juni 1968, BGBl. I S. 661) sind dabei nicht gegeben; § 75 VwGO und § 88 SGG stimmen in ihrem Regelungsgehalt nicht gänzlich überein und sind - vor allem - nicht nach denselben Prinzipien auszulegen (s. dazu GmS-OGB, Beschlüsse vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363 und vom 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370 ).
  • BSG, 16.10.2014 - B 13 R 282/14 B

    Gegenstand einer Untätigkeitsklage nach § 88 Abs 1 SGG

    Verurteilt werden kann daher auch nur zur Bescheidung, nicht aber zur Gewährung der beantragten Leistung oder des sonstigen materiellen Gegenstands des Antrags; eine Untätigkeitsklage kann somit auch nicht zur Verurteilung in der Sache ohne Durchführung eines Vorverfahrens führen (BVerfGK 18, 360, 364).
  • BSG, 03.08.2026 - B 2 U 4/26 C

    Verwerfung der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung der Klägerin gegen Ablehnung …

    Es läge nur vor, wenn die Klägerin neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen hätte, die zu einer günstigeren Beurteilung führen könnten (BSG Beschluss vom 28.1.2025 - B 2 U 49/24 AR - juris RdNr 9 mwN; BVerfG Kammerbeschluss vom 3.3.2011 - 1 BvR 2852/10 - BVerfGK 18, 360 = juris RdNr 10).
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