Rechtsprechung
| BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 33 Abs. 5
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Verweigerung der Zahlung des kinderbezogenen Anteils am Familienzuschlag an einen Beamten, neben dem einer anderen im öffentlichen Dienst tätigen oder auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder nach ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBesG § 40 Abs. 5, 6
Gewährung des kinderbezogenen Anteils am Familienzuschlag - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 08.08.2000 - 7 K 528/00
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.2001 - 4 S 2763/00
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 131
- NJW 2004, 1099 (Ls.)
- NVwZ 2004, 336
- FamRZ 2004, 524
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ferner geklärt, dass Rechtsakten des Gemeinschaftsrechts im Fall eines Widerspruchs zu innerstaatlichem Gesetzesrecht auch vor deutschen Gerichten der Anwendungsvorrang zukommt (vgl. BVerfGE 75, 223 m.w.N.; BVerfGE 85, 191 ).Dies gilt sowohl für das primäre als auch für das sekundäre Gemeinschaftsrecht (vgl. BVerfGE 85, 191 ).
Ein Widerspruch zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht durch die mangelhafte Umsetzung einer Richtlinie führt dazu, dass sich der Betroffene gegenüber den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar auf die Richtlinie berufen kann, sofern diese klar und unbedingt ist und zu ihrer Anwendung keines Ausführungsaktes mehr bedarf (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 85, 191 ).
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
Rn. 14 Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist und es eine Entziehung des gesetzlichen Richters darstellen kann, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2001, NJW 2001 - 1 BvR 1036/99 -, S. 1267 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 1 BvR 1542/00 -, NJW 2002, S. 1486 ).Das Bundesverfassungsgericht überprüft insoweit allerdings nur, ob die Zuständigkeitsnormen in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden sind (vgl. näher BVerfGE 82, 159 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, NVwZ 1993, S. 883 , …und Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 BvR 588/98 -, NVwZ 1999, S. 293;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002, aaO).
Rn. 15 Darlegungen dazu, dass vorliegend die Fachgerichte trotz vorhandener Zweifel an der richtigen Beantwortung einer Frage des Gemeinschaftsrechts eine Vorlage überhaupt nicht in Erwägung gezogen haben oder bewusst von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu einer entscheidungserheblichen Frage abgewichen sind oder den ihnen bei Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Vorlage insoweit notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hätten (vgl. BVerfGE 82, 159 ), enthält die Verfassungsbeschwerde nicht.
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ferner geklärt, dass Rechtsakten des Gemeinschaftsrechts im Fall eines Widerspruchs zu innerstaatlichem Gesetzesrecht auch vor deutschen Gerichten der Anwendungsvorrang zukommt (vgl. BVerfGE 75, 223 m.w.N.; BVerfGE 85, 191 ).Ein Widerspruch zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht durch die mangelhafte Umsetzung einer Richtlinie führt dazu, dass sich der Betroffene gegenüber den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar auf die Richtlinie berufen kann, sofern diese klar und unbedingt ist und zu ihrer Anwendung keines Ausführungsaktes mehr bedarf (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 85, 191 ).
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 1542/00
"biobronch"; Irreführende Werbung mit der Bezeichnung für ein Kräuterbonbon
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
Rn. 14 Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist und es eine Entziehung des gesetzlichen Richters darstellen kann, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2001, NJW 2001 - 1 BvR 1036/99 -, S. 1267 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 1 BvR 1542/00 -, NJW 2002, S. 1486 ).Das Bundesverfassungsgericht überprüft insoweit allerdings nur, ob die Zuständigkeitsnormen in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden sind (vgl. näher BVerfGE 82, 159 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, NVwZ 1993, S. 883 , …und Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 BvR 588/98 -, NVwZ 1999, S. 293; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002, aaO).
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
Rn. 14 Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist und es eine Entziehung des gesetzlichen Richters darstellen kann, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2001, NJW 2001 - 1 BvR 1036/99 -, S. 1267 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 1 BvR 1542/00 -, NJW 2002, S. 1486 ). - BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99
Zur Vorlagepflicht an den EuGH
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
Rn. 14 Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist und es eine Entziehung des gesetzlichen Richters darstellen kann, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2001, NJW 2001 - 1 BvR 1036/99 -, S. 1267 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 1 BvR 1542/00 -, NJW 2002, S. 1486 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
Ihre Annahme ist mangels hinreichender Erfolgsaussichten auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
Rn. 11 Art. 3 Abs. 2 GG schützt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar auch vor indirekten Ungleichbehandlungen; erfasst sein können also auch geschlechtsneutral formulierte Regelungen, sofern sie überwiegend Frauen (oder Männer) treffen und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. BVerfGE 97, 35 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH). - BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78
Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
Denn nicht nur nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Jarass/Pieroth, GG-Kommentar, 6. Aufl., 2002, Art. 3 GG, Rn. 96 unter Hinweis auf BVerfGE 57, 335 ), sondern auch nach derjenigen des Europäischen Gerichtshofs kann eine mittelbare Ungleichbehandlung durch objektive Faktoren gerechtfertigt sein (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - C 100/95 -, Slg. 1997, 5289 ; Urteil vom 17. Juni 1998 - C 243/95 -, Slg. 1998, 3739 ). - BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 557/88
Vorlagepflicht an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
Das Bundesverfassungsgericht überprüft insoweit allerdings nur, ob die Zuständigkeitsnormen in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden sind (vgl. näher BVerfGE 82, 159 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, NVwZ 1993, S. 883 , …und Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 BvR 588/98 -, NVwZ 1999, S. 293;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002, aaO). - EuGH, 24.02.1994 - C-343/92
Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en …
- EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
Hill und Stapleton / The Revenue Commissioners und Department of Finance - …
- EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
SOZIALPOLITIK
- BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 588/98
Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen das Grundrecht auf den …
- BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 41.90
Besoldungsrecht - Kinderbezogener Anteil am Ortszuschlag - Zahlung an Stiefvater
- BGH, 07.02.2018 - XII ZB 338/17
Kindesunterhaltsverfahren: Zulässigkeit eines Drittwiderantrags zur …
Auch eine Verletzung des in Art. 33 Abs. 5 GG als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums verankerten Alimentationsprinzips sei nicht erkennbar (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 524, 525). - BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R
Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem …
Zwar ist der Senat als nationales Gericht im Rahmen einer letztinstanzlichen Entscheidung verpflichtet, den EuGH anzurufen, wenn er sich entscheidungserheblich auf EU-Recht stützt, an dessen Auslegung Zweifel bestehen (vgl zB Hakenberg DRiZ 2000, 345, 346 und MedR 2001, 507, 510; Loytved SGb 2001, 1, 5 f, zuletzt BVerfG Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 = FamRZ 2004, 524). - VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21
Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit
Eine Rechtfertigung liege nicht in den im Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2003 (2 BvR 1476/01) genannten sozialpolitischen Gründen.Hieran ändere auch das Vorbringen zur tatsächlichen Betreuung unter Bezugnahme auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2003 (2 BvR 1476/01) nichts.
Rn. 60 bb. Gleiches gilt für den Nichtannahmebeschluss der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 (vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 -, juris) sowie für den Nichtannahmebeschluss der Ersten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 (vom 11. Februar 2020 - 1 BvR 2297/18 -, juris).
Hierzu führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass es nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden sei, dass der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlags nur einmal zu gewähren sei und zwar an denjenigen, der die die Betreuung tatsächlich übernommen habe (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 -, juris Rn. 8 f.).
Der kinderbezogene Bestandteil des Familienzuschlags soll einen Beitrag zu der aus Erziehung und Betreuung von Kindern folgenden erheblichen finanziellen Belastung leisten (vgl. bereits BVerwG…, Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 24.04 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 - juris Rn. 9).
Rn. 100 (2) Dass die Gewährung des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags ohne Addition der beiden Arbeitszeiten aufgrund der Anknüpfung an das Kindergeld - welche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (siehe hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 -, juris Rn. 9;… vgl. a. Nichtannahmebeschluss vom 11. Februar 2020 - 1 BvR 2297/18 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 107.07 -, NVwZ-RR 2009, 607 f.) - gerechtfertigt sein könnte, ist nicht ersichtlich und fernliegend.
Rn. 101 Das Bundesverfassungsgericht hat zur Auszahlung an den vorrangig Kindergeldberechtigten Folgendes ausgeführt (Nichtannahmebeschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 -, juris Rn. 8 f.):.
- VG Bayreuth, 06.02.2024 - B 5 K 21.255
Koppelung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags an den Kindergeldbezug, …
Es hält sich im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums, wenn der Besoldungsgesetzgeber demjenigen Elternteil den Anspruch auf den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags oder die - an dessen Stelle tretende - sonstige Leistung im Sinne von § 40 Abs. 5 BBesG zuerkennt, dem nach den Bestimmungen des Kindergeldrechts das Kindergeld gezahlt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 41.90 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 26; BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 - NVwZ 2004, 336).Daher können die zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen (siehe u.a. oben und BVerfG, B.v. 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01), welche die Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs. 5 Satz 1 BBesG bzw. entsprechender landesgesetzlicher Bestimmungen bejahen, auch auf die bayerische Rechtslage, konkret Art. 36 Abs. 6 Satz 1 BayBesG, übertragen werden.
Sachgerechte sozialpolitische Gründe, die einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz ausschließen, sprechen aber auch für die Entscheidung des Gesetzgebers, bei mehreren im öffentlichen Dienst beschäftigten Unterhaltspflichtigen den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags demjenigen zukommen zu lassen, der die Obhut und damit die Betreuungsleistung für das Kind tatsächlich übernommen hat (BVerfG vom 19.11.2003 NVwZ 2004, 336;… BVerwG vom 8.6.2011 - 2 B 76.11 - juris Rn. 8).".
Umgekehrt lässt sich aber auch unter Einbeziehung insbesondere dieser Verfassungsnormen aufgrund der obigen Gesichtspunkte keine evidente Ungleichbehandlung oder verfassungswidrige Unteralimentierung des Klägers erkennen (vgl. u.a. BVerfG, B.v. 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04
Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen …
Der tarifrechtliche Ortszuschlag wie auch der besoldungsrechtliche Familienzuschlag verfolgen dasselbe sozialpolitische Ziel, nämlich einen Beitrag zu der aus Erziehung und Betreuung von Kindern folgenden erheblichen finanziellen Belastung zu leisten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 - NVwZ 2004, 336).Es hält sich im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums, wenn der Besoldungsgesetzgeber demjenigen Elternteil den Anspruch auf den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags oder die - an dessen Stelle tretende - sonstige Leistung im Sinne von § 40 Abs. 5 BBesG zuerkennt, dem nach den Bestimmungen des Kindergeldrechts das Kindergeld gezahlt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 41.90 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 26; BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 - NVwZ 2004, 336).
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen …
Der kinderbezogene Bestandteil des Familienzuschlags soll einen Beitrag zu der aus Erziehung und Betreuung von Kindern folgenden erheblichen finanziellen Belastung leisten (vgl. Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 24.04 - ; BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 - NVwZ 2004, 336). - VerfGH Baden-Württemberg, 12.07.2024 - 1 GR 24/22
Baden-Württemberg muss nachbessern: Regelung zum Familienzuschlag beanstandet
Derselbe Tatbestand soll nur insgesamt einmal berücksichtigt werden, auch wenn beide Elternteile besoldungsberechtigt sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.9.2005 - 2 C 24/04 -, Juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 29.9.2005 - 2 C 44/04 -, BVerwGE 124, 227, 229, Juris Rn. 9; BVerwG…, Urteil vom 27.3.2014 - 2 C 2/13 -, NVwZ-RR 2014, 689 Rn. 28; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01 -, Juris Rn. 8). - BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare …
Rn. 36 b) Der kinderbezogene Bestandteil im Ortszuschlag sollte einen Beitrag zu der aus der Erziehung und Betreuung von Kindern folgenden erheblichen finanziellen Belastung leisten (…Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 28 mwN, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13; vgl. auch BVerfG 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 - BVerfGK 2, 131 für den Familienzuschlag nach § 40 Abs. 2 BBesG). Er bildete eine soziale Komponente des Arbeitseinkommens, die besondere, mit einem bestimmten Familienstand typischerweise und dauerhaft verbundene Unterhaltslasten des Angestellten ausgleichen sollte, ohne auf die damit einhergehende finanzielle Belastung im Einzelnen abzustellen (Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 284). Die Tarifvertragsparteien haben den Anspruch auf diesen Entgeltbestandteil vollständig an die Kindergeldberechtigung nach dem Einkommensteuergesetz geknüpft (Senat 31. Mai 2001 - 6 AZR 321/00 - AP BAT § 29 Nr. 16 = EzBAT BAT § 29 Nr. 29). Sie sind offenkundig davon ausgegangen, dass die Gewährung von Kindergeld und der Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag denselben sozialpolitischen Zwecken dienten (vgl. BVerwG 26. August 1993 - 2 C 16.92 - BVerwGE 94, 98).. - BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvR 2297/18
Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf hälftige …
Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit bereits festgestellt, dass der Gesetzgeber aus sozialpolitischen Gründen bei mehreren im öffentlichen Dienst Beschäftigten den kinderbezogenen Anteil am Familienzuschlag demjenigen zukommen lassen will, der die Betreuungsleistung für das Kind tatsächlich übernommen hat, um die damit einhergehenden Belastungen auszugleichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 -, Rn. 8).Eine endgültige Zuweisung des kinderbezogenen Familienzuschlags an den tatsächlich betreuenden Elternteil ist auch in Ansehung des Sozialstaatsprinzips verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 -, Rn. 8).
- BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 107.07
Familienzuschlag; kinderbezogener Anteil; Konkurrenzklausel; Tätigkeit im …
Dabei soll der kinderbezogene Anteil am Familienzuschlag demjenigen im öffentlichen Dienst Beschäftigten zustehen, der die Betreuungsleistungen für das Kind tatsächlich übernommen hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 - NVwZ 2004, 336; BVerwG…, Urteil vom 1. September 2005 a.a.O.).Denn es ist nicht ersichtlich, dass der Kläger durch die Versagung des auf das dritte Kind entfallenden Betrags des Familienzuschlags nicht mehr amtsangemessen alimentiert wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 - NVwZ 2004, 336).
- VG Freiburg, 24.11.2025 - 13 K 4616/24
Zur Verfassungswidrigkeit des kinderbezogenen Familienzuschlags für Bundesbeamte, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 1 A 2375/12
Rückforderung von Bezügen; Sicherheitszulage; kinderbezogener Anteil im …
- VerfGH Bayern, 28.04.2015 - 6-VII-13
Kopplung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags zugunsten von Großelternteilen …
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 4 S 1243/03
Kein Anspruch eines Beamten auf Familienzuschlag Stufe 1 bei eingetragener …
- OLG Oldenburg, 07.06.2017 - 4 UF 198/16
Ansprüche des barunterhaltspflichtigen Elternteils wegen der Abdeckung den …
- VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07
Festsetzung von Versorgungsbezügen - Quotierungsvorschriften des BeamtVG sind …
- VGH Bayern, 08.04.2025 - 3 ZB 24.561
Amtsangemessene Alimentation, Koppelung des kinderbezogenen Familienzuschlags an …
- BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11
Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei …
- OLG Frankfurt, 02.04.2026 - 6 UF 69/26
Bestimmung der Bezugsberechtigung für Kindergeld
- OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 UF 15/14
Anspruch eines Ehegatten auf Auskehr kinderbezogener Familienzuschläge
- OLG Stuttgart, 12.09.2018 - 17 UF 215/17
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch in Kindesunterhaltsverfahren: Ausgleich …
- OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen; …
- VGH Bayern, 27.06.2012 - 3 ZB 11.622
Beamtenrecht; Ruhestandsbeamter; Familienzuschlag Stufe 3; Ausgleichsbetrag; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2009 - 10 A 10170/09
Anwendungsbereich des BBesG § 40 Abs 5; Anwendbarkeit auch bei geringerem …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2009 - 3 LB 12/07
Familienzuschlag; Kinderanteil
- VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
Kein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
- VG Hannover, 27.05.2004 - 2 A 1643/02
Arbeitszeit; Beamter; Bereitschaft; Bereitschaftsdienst; Berufsfeuerwehr; …
- OLG Stuttgart, 24.07.2018 - 17 UF 215/17
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch: Ausgleich der kindbezogenen Anteile des …
- VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
Rückforderung überzahlter Besoldungsbezüge
- VG Köln, 27.09.2012 - 15 K 5592/11
- VG München, 16.07.2020 - M 21a K 18.3288
Erfolgloser PKH-Antrag - Kein kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben …
- VG Hannover, 07.07.2005 - 2 A 4365/04
Abschluss; Anerkennung; Arbeitnehmer; Auslegung; Berufsausübung; Berufswahl; …
- VG München, 24.03.2021 - M 21a K 18.3373
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben Waisengeld
- VG München, 24.03.2021 - M 21a K 18.3288
Kein kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben Waisengeld
- VG Hannover, 25.03.2004 - 2 A 936/01
Minderung; mittelbare Diskriminierung; Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; Teilzeit; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".