Rechtsprechung
| BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 35 StVollzG; § 109 StVollzG; § 114 StVollzG; § 115 Abs. 3 StVollzG
Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver Rechtsschutz (Feststellungsinteresse; Rechtsschutzinteresse); Schutz von Ehe und Familie (Eltern; erwachsene Kinder); Rechtsbeschwerde (Zulassung; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
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Art 6 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 35 Abs 1 StVollzG, § 109 StVollzG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) an Anerkennung eines Feststellungsinteresses nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels - Gewährung von Urlaub bzw Ausführung eines ... - Wolters Kluwer
Versagung einer Ausführung eines Strafgefangenen zum Sterbebett seines Vaters
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung einer Ausführung eines Strafgefangenen zum Sterbebett seines Vaters
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutzs durch Verneinung des Feststellungsinteresses eines Strafgefangenen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 20, 207
- NStZ 2014, 629
- NStZ 2014, 631
- NStZ-RR 2013, 225
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (40)
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Hiervon muss sich das Rechtsmittelgericht auch bei der Antwort auf die Frage leiten lassen, ob im jeweiligen Einzelfall ein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BVerfGE 117, 244 m.w.N.).Unter anderem ist bei gewichtigen Eingriffen ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; stRspr).
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris…, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen" lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Unter anderem ist bei gewichtigen Eingriffen ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; stRspr).Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris…, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen" lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Dies betrifft nicht nur die vom Landgericht angesprochenen Fälle der drohenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 117, 71 ; stRspr), der fortbestehenden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 110, 77 ; stRspr) und des Rehabilitationsinteresses im Falle fortbestehender diskriminierender Wirkungen einer rechtsverletzenden Maßnahme (vgl. BVerfGE 110, 77 ).Unter anderem ist bei gewichtigen Eingriffen ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; stRspr).
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris…, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Ausnahmsweise kann aber das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage auch noch nach Erledigung in besonderer Weise schutzwürdig sein (vgl. BVerfGE 104, 220 ).Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris…, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen" lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Dies betrifft nicht nur die vom Landgericht angesprochenen Fälle der drohenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 117, 71 ; stRspr), der fortbestehenden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 110, 77 ; stRspr) und des Rehabilitationsinteresses im Falle fortbestehender diskriminierender Wirkungen einer rechtsverletzenden Maßnahme (vgl. BVerfGE 110, 77 ).Unter anderem ist bei gewichtigen Eingriffen ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; stRspr).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Der rechtsuchende Bürger muss zudem erkennen können, welches Rechtsmittel für ihn in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfGK 2, 213 ; 6, 72 ).Er darf nicht mit einem für ihn nicht übersehbaren "Annahmerisiko" und dessen Kostenfolgen belastet werden (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; BVerfGK 6, 72 ; 16, 362 ).
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Ermessen bei Revisionsannahme
Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Der rechtsuchende Bürger muss zudem erkennen können, welches Rechtsmittel für ihn in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfGK 2, 213 ; 6, 72 ).Er darf nicht mit einem für ihn nicht übersehbaren "Annahmerisiko" und dessen Kostenfolgen belastet werden (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; BVerfGK 6, 72 ; 16, 362 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen den Beschluss des Landgerichts vom 27. September 2011 richtet, mit dem über den Eilantrag des Beschwerdeführers entschieden wurde, wird sie nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie insoweit nicht fristgemäß (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) erhoben wurde und deshalb keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).Es kann auch nicht festgestellt werden, dass diese Beschlüsse zumindest im Ergebnis alternativlos waren und die Verfassungsbeschwerde daher nicht zur Entscheidung anzunehmen ist, weil der Beschwerdeführer auch im Fall einer stattgebenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit seinem Rechtsschutzbegehren vor den Fachgerichten letztlich keinen Erfolg haben könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires …
Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris). - BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11
Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht …
- BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie …
- BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen
- BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete …
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
- BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05
Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines …
- BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …
- BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Verfahren vor den Zivilgerichten
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
- BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Erledigung der Hauptsache
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
- BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06
Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit …
- BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02
Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz …
- BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05
Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen im Strafvollzug nach Erledigung
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
- BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der …
- BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90
Trennscheibe
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der …
- BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2298/09
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts
- OLG Karlsruhe, 13.01.2004 - 1 Ws 27/03
Strafvollzug: Zulässiger Feststellungsantrag bezüglich der Rechtswidrigkeit einer …
- OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
Strafvollzug: Haltung eines Salomonenkakadus im Haftraum; Überprüfbarkeit der …
- OLG Celle, 07.07.2006 - 1 Ws 288/06
- OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
Feststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Haftbedingungen, …
- BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
Zwar ist es mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vom Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 7, 87 ; 20, 207 ).Dabei dürfen die Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse jedoch nicht in einer der Effektivität des Rechtsschutzes zuwiderlaufenden Weise überspannt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 120, 274 ; BVerfGK 20, 207 ).
So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ; vgl. auch zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ).
- BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - …
Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (…BVerfG 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - Rn. 13; 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 - Rn. 19, BVerfGK 20, 207;… 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43). - BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
Zwar ist es mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vom Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 7, 87 ; 20, 207 ).Dabei dürfen die Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse jedoch nicht in einer der Effektivität des Rechtsschutzes zuwiderlaufenden Weise überspannt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 120, 274 ; BVerfGK 20, 207 ).
So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ).
- LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14
§ 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz …
Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet eine wirksame gerichtliche Kontrolle, als das Prozessrecht eine weitere Instanz eröffnet (BVerfG Beschluss vom 28. Febr. 2013 - 2 BvR 612/12 - [...]). - BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ; vgl. auch zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 39 m.w.N.). - BayObLG, 25.01.2021 - 203 StObWs 514/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Strafvollstreckungskammer, Freiheitsstrafe, …
Hiervon muss sich das Rechtsmittelgericht auch bei der Antwort auf die Frage leiten lassen, ob im jeweiligen Einzelfall ein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. - die Rechtsprechung des BVerfG zusammenfassend - BVerfG, Beschluss vom 28.02.2013, Az.: 2 BvR 612/12, BVerfGK 20, 207, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 27.02.2007, Az.: 1 BvR 538/06 und 1 BvR 2045/06, BVerfGE 117, 244).Unter anderem ist bei gewichtigen Eingriffen ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2013, Az.: 2 BvR 612/12, BVerfGK 20, 207; BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997, Az.: 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95 und 2 BvR 1065/95, BVerfGE 96, 27; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77; BVerfG, Beschluss vom 08.11.2006, Az.: 2 BvR 578/02 und 2 BvR 796/02, BVerfGE 117, 71; BVerfG, Beschluss vom 27.02.2007, Az.: 1 BvR 538/06 und 1 BvR 2045/06, BVerfGE 117, 244; st. Rspr.).
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997, Az.: 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95 und 2 BvR 1065/95, BVerfGE 96, 27; BVerfG, Beschluss vom 05.12.2001, Az.: 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00 und 2 BvR 1777/00, BVerfGE 104, 220; BVerfG, Beschluss vom 27.02.2007, Az.: 1 BvR 538/06 und 1 BvR 2045/06, BVerfGE 117, 244), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2013, Az.: 2 BvR 612/12, BVerfGK 20, 207; BVerfG, Beschluss vom 27.02.2002, Az.: 2 BvR 553/01, NJW 2002, 2699; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77; BVerfG, Beschluss vom 20.04.2007, Az.: 2 BvR 203/07, BVerfGK 11, 54; BVerfG, Beschluss vom 15.07.2010, Az.: 2 BvR 1023/08, BVerfGK 17, 420; BVerfG, Beschluss vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 729/08, BVerfGK 17, 459, zur Verletzung des Resozialisierungsinteresses durch Verweigerung von Vollzugslockerungen; BVerfG, Beschluss vom 07.03.2012, Az.: 2 BvR 988/10, NJW 2012, 2790; BVerfG, Beschluss vom 28.10.2012, Az.: 2 BvR 737/11, NJW 2013, 1941).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung
Rn. 80 Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat, auch Eingriffe in andere, vorbehaltlose Grundrechte sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 19 m.w.N., und 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17 -, juris Rn. 5). - OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20
Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im …
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat, auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.02.2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 19 m. w. N., und v. 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 -, juris Rn. 3, 5). - BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12
Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung …
Die bei Eingriffen in komplexe Versorgungssysteme vorzunehmende einschränkende Auslegung von § 315 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BGB findet ihre Grenzen an dem aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden verfassungsrechtlichen Anspruch der klagenden Partei auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu BVerfG 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 - Rn. 19; 29. Oktober 1975 - 2 BvR 630/73 - zu II 2 a der Gründe, BVerfGE 40, 272). - KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19
Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und …
Rn. 29 bb) Es ist weiterhin höchstrichterlich und obergerichtlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen der Gefangene ein Interesse haben kann, die Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme nachträglich gemäß § 115 Abs. 3 StVollzG feststellen zu lassen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rdnr. 19;… KG, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 2 Ws 184/17 Vollz -, 16. Februar 2018 - 2 Ws 17/18 Vollz - und 6. August 2012 - 2 Ws 246/12 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 7. März 2019 - 5 Ws 81/18 Vollz -, 21. Dezember 2018, a. a. O., 19. Dezember 2018, a. a. O. [betreffend den Beschwerdeführer];… Spaniol, a. a. O., Teil IV § 115 StVollzG Rdnr. 76;… Arloth/Krä, a. a. O., § 115 StVollzG Rdnr. 8; jeweils m. w. Nachw.).Rn. 58 cc) Es ist schließlich nichts dafür ersichtlich und wird vom Beschwerdeführer auch nicht behauptet, dass die nicht innerhalb der Sechs-Monats-Frist erfolgte Fortschreibung des Vollzugs- und Eingliederungsplans zu einem schwerwiegenden, jedoch nicht mehr fortbestehenden Eingriff in Grundrechte geführt hat (zum Feststellungsinteresse in diesen Fällen z. B. BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 28. Februar 2013, a. a. O., juris Rdnr. 19 und 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, juris Rdnr. 29…, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538/06 und 1 BvR 2045/06 -, juris Rdnr. 69 = BVerfGE 117, 71 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 1 Ws 439/14 [StrVollz] - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 Ws 1112/12 [StVollzG] - Senat…, Beschluss vom 7. März 2019, a. a. O.;… Spaniol, a. a. O., Teil IV § 115 StVollzG Rdnr. 78;… Bachmann, a. a. O., Abschnitt P Rdnr. 81; jeweils m. w. Nachw.;… als eigenständige Fallgruppe ablehnend Arloth/Krä, a. a. O., § 115 StVollzG Rdnr. 8 m. w. Nachw.).
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Vorliegen eines berechtigten Interesses eines gewerblichen Spielvermittlers an …
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Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung durch unzureichend …
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Versagung der Zulassung zu Langzeitbesuchen mit der Verlobten im Berliner …
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