Rechtsprechung
| BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen bei Verfassungsbeschwerden wegen Verletzungen staatlicher Schutzpflichten durch Unterlassen - sowie zum Lauf der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 BVerfGG) im Fall der Rüge behördlichen Unterlassens - hier: Unzureichende Substantiierung ...
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Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 BVerfGG, Art 6 Abs 1 MRK
Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen bei Verfassungsbeschwerden wegen Verletzungen staatlicher Schutzpflichten durch Unterlassen - sowie zum Lauf der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 BVerfGG) im Fall der Rüge behördlichen Unterlassens - hier: Unzureichende Substantiierung ... - ra.de
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Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen bei Verfassungsbeschwerden wegen Verletzungen staatlicher Schutzpflichten durch Unterlassen - sowie zum Lauf der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 BVerfGG) im Fall der Rüge behördlichen Unterlassens - hier: Unzureichende Substantiierung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGK 20, 320
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1720/03
Umfang des Grundrechtsschutzes inländischer Unternehmen vor Beeinträchtigungen …
Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Es kommt in Betracht, dass diese Grundsätze auch im Hinblick auf das von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Eigentum gelten (vgl. BVerfGK 14, 192 < 199 ff.>).Rn. 20 Staatliche Schutzpflichten in diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht auch erwogen, wenn Rechtspositionen deutscher Staatsbürger im Ausland beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 6, 290 < 299>; 40, 141 < 177 ff.>) und der Grundrechtsinhaber insofern schutzbedürftig ist (vgl. BVerfGK 14, 192 < 200>).
Die Bundesrepublik Deutschland ist insoweit auch zum Schutz deutscher Staatsangehöriger und ihrer Interessen gegenüber fremden Staaten verpflichtet (vgl. BVerfGE 6, 290 < 299>; 40, 141 < 177 f.>; 41, 126 < 182>; 55, 349 < 364>; 113, 273 < 313 f.>; BVerfGK 14, 192 < 199 f.>).
Auch eine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Staatsbürger gegenüber dem Ausland gibt dem Einzelnen allein einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfGE 55, 349 < 364 f.>; 77, 170 < 214 f.>; BVerfGK 14, 192 < 200 f.>).
Mit Blick auf mögliche Grundrechtsbeeinträchtigungen durch fremde Staaten setzt den Antrag auf Feststellung einer Schutzpflichtverletzung daher die schlüssige Behauptung des Beschwerdeführers voraus, dass die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 77, 170 < 214 f.>; BVerfGK 14, 192 < 201>).
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Adressaten der Schutzpflichten sind gemäß Art. 1 Abs. 3 GG alle Träger öffentlicher Gewalt, vor allem der Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 77, 170 < 215>), aber auch die Bundesregierung.Auch eine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Staatsbürger gegenüber dem Ausland gibt dem Einzelnen allein einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfGE 55, 349 < 364 f.>; 77, 170 < 214 f.>; BVerfGK 14, 192 < 200 f.>).
Mit Blick auf mögliche Grundrechtsbeeinträchtigungen durch fremde Staaten setzt den Antrag auf Feststellung einer Schutzpflichtverletzung daher die schlüssige Behauptung des Beschwerdeführers voraus, dass die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 77, 170 < 214 f.>; BVerfGK 14, 192 < 201>).
- EGMR, 19.07.2011 - 2040/04
DREYER v. "THE FORMER YUGOSLAV REPUBLIC OF MACEDONIA"
Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Über die Titelumschreibung wurde nicht entschieden (vgl. EGMR, Urteil vom 19. Juli 2011 - 2040/04 -, Rn. 6 ff., 11).Die Schadensersatzforderung wies der Gerichtshof zurück, weil kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verzögerung des Vollstreckungsverfahrens und dem geltend gemachten Schaden bestehe (vgl. Urteil des EGMR vom 19. Juli 2011 - Antrag Nr. 2040/04 - Rn. 40).
Außerdem stellte der Gerichtshof fest, dass der Beschwerdeführer nicht rechtzeitig Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts in Skopje vom 1. März 2004 eingelegt habe (vgl. Urteil des EGMR vom 19. Juli 2011 - Antrag Nr. 2040/04 -, Rn. 19, 26).
- BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Namentlich können sich aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte verfassungsrechtliche Schutzpflichten ergeben (vgl. BVerfGE 39, 1 < 41 f.>; 46, 160 < 164>; 53, 30 < 57>; 92, 26 < 46>), die den Staat verpflichten, sich dort schützend und fördernd vor die betroffenen Rechtsgüter des Einzelnen zu stellen, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann (vgl. BVerfGE 125, 39 < 78>).Rn. 21 bb) Voraussetzung eines individuellen grundrechtlichen Schutzanspruchs ist allerdings, dass sich aus dem Grundgesetz eine Handlungspflicht ableiten lässt, deren Missachtung behauptet wird (vgl. BVerfGE 46, 160 < 164 f.>).
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Namentlich können sich aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte verfassungsrechtliche Schutzpflichten ergeben (vgl. BVerfGE 39, 1 < 41 f.>; 46, 160 < 164>; 53, 30 < 57>; 92, 26 < 46>), die den Staat verpflichten, sich dort schützend und fördernd vor die betroffenen Rechtsgüter des Einzelnen zu stellen, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann (vgl. BVerfGE 125, 39 < 78>).Den Grundrechten lassen sich jedoch regelmäßig keine konkreten Anforderungen an die Art und das Maß des gebotenen Schutzes entnehmen (vgl. BVerfGE 92, 26 < 46>; 96, 56 < 64>; 117, 202 < 227>; 125, 39 < 79>).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Verfassungsbeschwerden gegen ein Unterlassen sind deshalb grundsätzlich zulässig, solange die Unterlassung andauert (vgl. BVerfGE 16, 119 < 121>; 58, 208 < 218>).Bei einer gegen ein behördliches oder gerichtliches Unterlassen gerichteten Verfassungsbeschwerde beginnt jedoch die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG, wenn der Beschwerdeführer Kenntnis von der Beendigung des Unterlassens erhält (vgl. BVerfGE 58, 208 < 218>).
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Die Bundesrepublik Deutschland ist insoweit auch zum Schutz deutscher Staatsangehöriger und ihrer Interessen gegenüber fremden Staaten verpflichtet (vgl. BVerfGE 6, 290 < 299>; 40, 141 < 177 f.>; 41, 126 < 182>; 55, 349 < 364>; 113, 273 < 313 f.>; BVerfGK 14, 192 < 199 f.>).Auch eine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Staatsbürger gegenüber dem Ausland gibt dem Einzelnen allein einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfGE 55, 349 < 364 f.>; 77, 170 < 214 f.>; BVerfGK 14, 192 < 200 f.>).
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
Zweitregister
Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Namentlich können sich aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte verfassungsrechtliche Schutzpflichten ergeben (vgl. BVerfGE 39, 1 < 41 f.>; 46, 160 < 164>; 53, 30 < 57>; 92, 26 < 46>), die den Staat verpflichten, sich dort schützend und fördernd vor die betroffenen Rechtsgüter des Einzelnen zu stellen, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann (vgl. BVerfGE 125, 39 < 78>).Den Grundrechten lassen sich jedoch regelmäßig keine konkreten Anforderungen an die Art und das Maß des gebotenen Schutzes entnehmen (vgl. BVerfGE 92, 26 < 46>; 96, 56 < 64>; 117, 202 < 227>; 125, 39 < 79>).
- BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Rn. 20 Staatliche Schutzpflichten in diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht auch erwogen, wenn Rechtspositionen deutscher Staatsbürger im Ausland beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 6, 290 < 299>; 40, 141 < 177 ff.>) und der Grundrechtsinhaber insofern schutzbedürftig ist (vgl. BVerfGK 14, 192 < 200>).Die Bundesrepublik Deutschland ist insoweit auch zum Schutz deutscher Staatsangehöriger und ihrer Interessen gegenüber fremden Staaten verpflichtet (vgl. BVerfGE 6, 290 < 299>; 40, 141 < 177 f.>; 41, 126 < 182>; 55, 349 < 364>; 113, 273 < 313 f.>; BVerfGK 14, 192 < 199 f.>).
- BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54
Washingtoner Abkommen
Auszug aus BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Rn. 20 Staatliche Schutzpflichten in diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht auch erwogen, wenn Rechtspositionen deutscher Staatsbürger im Ausland beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 6, 290 < 299>; 40, 141 < 177 ff.>) und der Grundrechtsinhaber insofern schutzbedürftig ist (vgl. BVerfGK 14, 192 < 200>).Die Bundesrepublik Deutschland ist insoweit auch zum Schutz deutscher Staatsangehöriger und ihrer Interessen gegenüber fremden Staaten verpflichtet (vgl. BVerfGE 6, 290 < 299>; 40, 141 < 177 f.>; 41, 126 < 182>; 55, 349 < 364>; 113, 273 < 313 f.>; BVerfGK 14, 192 < 199 f.>).
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10
Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von …
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
Europäischer Haftbefehl
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
- BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
Vaterschaftsauskunft
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Kunsturheberrecht als Eigentum
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Kommunale Wählervereinigungen
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
- BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
- BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62
Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei …
Dies gilt erst recht in Anbetracht der besonderen Substantiierungsanforderungen im Falle von Handlungspflichten der öffentlichen Gewalt (vgl. etwa BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 158, 170 ; 160, 79 ; BVerfGK 14, 192 ; 20, 320 zur Darlegung von Schutzpflichtverletzungen) und der vom Beschwerdeführer geforderten Ausweitung der Verteidigungsrechte im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf ein faires Verfahren. - OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Bundesrepublik Deutschland muss minderjährige Kinder aus dem Lager Al-Hol im …
Daher gibt die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Staatsbürger im Ausland dem Einzelnen grundsätzlich allein einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 1720/03 -, juris Rn. 38 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 -, juris Rn. 37).Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38).
- VerfGH Thüringen, 19.08.2026 - VerfGH 1/23
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
Dies gilt erst recht in Anbetracht der besonderen Substantiierungsanforderungen im Falle von Handlungspflichten der öffentlichen Gewalt (vgl. etwa BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 158, 170 ; 160, 79 ; BVerfGK 14, 192 ; 20, 320 zur Darlegung von Schutzpflichtverletzungen) und der vom Beschwerdeführer geforderten Ausweitung der Verteidigungsrechte im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf ein faires Verfahren.
- BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Ahndung einer …
Dies gilt erst recht in Anbetracht der besonderen Substantiierungsanforderungen im Falle von Handlungspflichten der öffentlichen Gewalt (vgl. etwa BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 158, 170 ; 160, 79 ; BVerfGK 14, 192 ; 20, 320 zur Darlegung von Schutzpflichtverletzungen) und der vom Beschwerdeführer geforderten Ausweitung der Verteidigungsrechte im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf ein faires Verfahren. - BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1090/21
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Ahndung einer …
Dies gilt erst recht in Anbetracht der besonderen Substantiierungsanforderungen im Falle von Handlungspflichten der öffentlichen Gewalt (vgl. etwa BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 158, 170 ; 160, 79 ; BVerfGK 14, 192 ; 20, 320 zur Darlegung von Schutzpflichtverletzungen) und der von der Beschwerdeführerin geforderten Ausweitung der Verteidigungsrechte im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf ein faires Verfahren. - BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1426/24
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung nachträglicher …
Adressaten der Schutzpflichten sind gemäß Art. 1 Abs. 3 GG alle Träger öffentlicher Gewalt (vgl. BVerfGE 125, 39 ; 157, 30 ; BVerfGK 20, 320 ).Eine fehlerhafte Ermessensausübung ist hierbei dann anzunehmen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen wurden oder die getroffenen Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen, oder das Handeln der Bundesregierung auf einem offensichtlichen Rechtsirrtum oder einer willkürlichen Einschätzung beruht (vgl. BVerfGE 55, 349 ; BVerfGK 14, 192 ; 20, 320 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2020 - 10 S 36.20
Beschwerde; Berücksichtigung neuer Umstände; Rückholung deutscher …
Daher gibt die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Staatsbürger im Ausland dem Einzelnen grundsätzlich allein einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 1720/03 -, juris Rn. 38 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 -, juris Rn. 37).Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38;… zu alledem OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36), oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2020 - 10 S 52.20
Beschwerde im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO; Berücksichtigung neuer …
Daher gibt die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Staatsbürger im Ausland dem Einzelnen grundsätzlich allein einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 1720/03 -, juris Rn. 38 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 -, juris Rn. 37).Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38;… zu alledem OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36), oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2020 - 10 S 19.20
Kein Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Rückholung aus dem …
Daher gibt die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Staatsbürger im Ausland dem Einzelnen grundsätzlich allein einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 1720/03 -, juris Rn. 38 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 -, juris Rn. 37).Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38;… zu alledem OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36), oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 10 S 64.19
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Leistungsbegehren auf …
Daher gibt die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Staatsbürger im Ausland dem Einzelnen grundsätzlich allein einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 1720/03 -, juris Rn. 38 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 -, juris Rn. 37).Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38;… zu alledem OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36), oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2020 - 10 S 45.20
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: Berücksichtigung neuer Tatsachen im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 10 S 9.20
Einstweilige Anordnung auf Gewährung konsularischen Schutzes; hier: Ausstellung …
- VG Berlin, 03.11.2021 - 34 L 143.21
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2024 - 13 S 1001/23
Fahrtenbuchanordnung nach Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; …
- VerfGH Thüringen, 03.04.2024 - VerfGH 107/20
Unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl Ahndung einer Geschwindigkeitsübertretung …
- BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22
Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung unzulässige Verfassungsbeschwerde …
- AG St. Ingbert, 12.10.2023 - 23 OWi 2647/23
Speicherung von Rohmessdaten
- VG Baden-Württemberg, 06.08.2024 - 13 S 1001/23
VwGO, StVZO
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