Rechtsprechung
| BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; § 84 Abs. 3 StVollzG; § 84 Abs. 2 StVollzG; § 20 Abs. 1 Satz 1 StVollzG
Empfang von Besuch im Strafvollzug (vorheriges Entkleiden hinter Schamvorhang; Anlegen von Anstaltskleidung; körperliche Durchsuchung durch Abtasten und Einsatz elektronischer Sonden); Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (allgemeine Anordnung der Anstaltsleitung); ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StVollzG § 84 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Anordnung von mit einer Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchungen; Rechtsgrundlage für die Umkleidungsanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.09.2005 - 7 StVK 357/05
- OLG Koblenz, 03.01.2006 - 2 Ws 762/05
- BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 363
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche …
Auszug aus BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Überdies missachteten die fachgerichtlichen Entscheidungen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 2003 - 2 BvR 1745/01 -, mit dem über das Entkleidungsprozedere im Strafvollzug abschließend entschieden worden sei.Rn. 11 Der Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 2003 - 2 BvR 1745/01 - (BVerfGK 2, 102) steht dem nicht entgegen.
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, weil sie nach den für die verfassungsrechtliche Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen geltenden Grundsätzen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, weil sie nach den für die verfassungsrechtliche Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen geltenden Grundsätzen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, weil sie nach den für die verfassungsrechtliche Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen geltenden Grundsätzen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13
Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines …
Dafür spricht insbesondere § 84 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, der die Durchführung der mit einer Entkleidung verbundenen Durchsuchung ausschließlich in Gegenwart von Bediensteten des gleichen Geschlechts gestattet (vgl. BVerfGK 8, 363 ). - LG Regensburg, 25.02.2022 - SR StVK 193/20
Fesselung des Strafgefangenen bei Ausgang wegen erhöhter Fluchtgefahr
Dafür spricht insbesondere § 84 I 2 StVollzG, der die Durchführung einer Durchsuchung ausschließlich in Gegenwart von Bediensteten des gleichen Geschlechts gestattet (vgl. BVerfGK 8, 363 [367] = BeckRS 2015, 20014). - OLG Jena, 19.06.2015 - 1 Ws 204/14
Strafvollzug in Thüringen: Zulässigkeit der allgemeinen Anordnung von mit …
Dafür spricht insbesondere § 84 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, der die Durchführung der mit einer Entkleidung verbundenen Durchsuchung ausschließlich in Gegenwart von Bediensteten des gleichen Geschlechts gestattet (vgl. BVerfGK 8, 363 ). - BayObLG, 09.04.2026 - 203 StObWs 222/26
Persönlichkeitsrecht, Intimsphäre, Grundrechtseingriff, Entkleidungsdurchsuchung, …
Rn. 5 2. Die Strafvollstreckungskammer hat nicht erkannt, dass die von der Justizvollzugsanstalt geschilderte Vorgehensweise, von der Antragstellerin zur Vorbereitung eines Gefangenentransports die vollständige, mit der Entblößung von Genitalien verbundene Entkleidung unter visueller Aufsicht von Bediensteten zu verlangen, unter den Begriff der Entkleidungsdurchsuchung nach Art. 91 Abs. 2 S. 1 BayStVollzG zu fassen ist (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 3 St 1/20 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 2 BvR 249/06, BeckRS 2007, 20014).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".