Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1055
BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04 (https://dejure.org/2006,1055)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2006 - 1 BvR 476/04 (https://dejure.org/2006,1055)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2006 - 1 BvR 476/04 (https://dejure.org/2006,1055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung bei Weggabe eines Kindes in eine Familienpflege allein auf Grund der Dauer eines solchen Pflegeverhältnisses; Anordnung einer Verbleibensanordnung bei drohenden schweren und nachhaltigen Schädigungen des körperlichen oder ...

  • RA Kotz

    Gasteltern - müssen Kinder bei diesen bleiben?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1674
    Zum Verbleiben eines afgahnischen Kindes in der Familie der Pflegeeltern gegen den Willen der leiblichen Eltern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach Deutschland eingereisten Kindes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG stärkt Recht ausländischer Eltern auf Rückkehr ihres zu Behandlungszwecken nach Deutschland eingereisten Kindes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 97
  • FamRZ 2006, 1593
  • DVBl 2006, 1504
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
    Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    In der Beziehung zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes (vgl. BVerfGE 7, 320 ; 59, 360 ), jene von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Das elterliche Fehlverhalten muss daher ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Rn. 21 Die Aufrechterhaltung der Trennung eines Kindes von seinen Eltern darf zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Der Staat muss nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Rn. 22 In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht befunden, dass der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1666 a BGB eine Regelung geschaffen hat, um bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung tragen zu können (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Bei dieser Sachlage können auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 75, 201 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Wechsel der Pflegeeltern

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
    Auch wenn die Trennung von seiner unmittelbaren Bezugsperson für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet (vgl. BVerfGE 75, 201 ), darf dies allerdings allein nicht genügen, um die Herausgabe des Kindes an seine Eltern zu verweigern, weil andernfalls die Zusammenführung von Kind und Eltern immer dann ausgeschlossen wäre, wenn das Kind seine "sozialen Eltern" gefunden hätte (vgl. BVerfGE 75, 201 ; BVerfGK 2, 144 ).

    Bei dieser Sachlage können auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 75, 201 ).

    Rn. 37 4. Weil die angegriffene Entscheidung den Beschwerdeführer bereits in seinem Elternrecht verletzte, kann dahinstehen, ob er durch die Übernahme der offensichtlich nur vermutenden Schlussfolgerungen des Sachverständigengutachtens in der angegriffenen Entscheidung und die daraus folgende Nichtberücksichtigung seiner Belange auch in seinem Art. 103 Abs. 1 GG entspringenden Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt wurde, das auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (vgl. BVerfGE 19, 49 ; 75, 201 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 -, FamRZ 1997, S. 151 f.).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Minderjährigenbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 49, 304 ; 72, 122 ).

    Sie hängt namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 72, 122 ).

    Bei dieser Sachlage können auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 75, 201 ).

  • OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 UF 373/02

    Verbleiben eines afghanischen Kindes in der Familie der Pflegeeltern gegen den …

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Dezember 2003 - 11 UF 373/02 - .

    Durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Dezember 2003 - 11 UF 373/02 - wurde der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
    Das gerichtliche Verfahren muss daher in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
    Das gerichtliche Verfahren muss daher in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
    Rn. 23 Bei Weggabe eines Kindes in eine Familienpflege kann allerdings ausnahmsweise allein aufgrund der Dauer eines solchen Pflegeverhältnisses auch ohne die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB getroffen werden, wenn bei Herausgabe des Kindes an seine Eltern eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 68, 176 ).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
    Rn. 26 Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalles auseinandersetzen, die Interessen der Inhaber des Elternrechts sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
    Ein Verstoß gegen die Grundrechte der Pflegeeltern aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG wird nur in Ausnahmefällen angenommen werden können, wenn etwa Pflegeeltern während einer jahrelangen Dauerpflege das Kind betreut haben oder andere ins Gewicht fallende Umstände von Verfassungs wegen eine Auflösung der Pflegefamilie mit der damit verbundenen Trennung des Pflegekindes von den Pflegeeltern verbieten (vgl. BVerfGE 79, 51 ).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des …

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, NJW 1993, S. 2671).
  • BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Zivilrechtsstreit

  • BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 1248/03

    Entzug des Sorgerechts wegen Drogenabhängigkeit; Kollision zwischen Herausgabe …

  • BVerfG, 13.10.1994 - 1 BvR 1799/94

    Einstweilige Anordnung gegen die Rückführung von Kindern nach Afghanistan

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02

    Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die …

  • BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56

    Erziehung zu Freikörperkultur

  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 1498/92

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung im Verfahren auf einstweiligen …

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Die Beschwerdeführer wenden sich gegen den Entzug von Teilbereichen des …

    Weil eine Rückkehr zu den Eltern auch nach längerer Fremdunterbringung vorbehaltlich entgegenstehender Kindesbelange grundsätzlich möglich bleiben muss, dürfen die Belastungen des Kindes, die mit einem Wechsel der Hauptbezugspersonen immer verbunden sind, eine Rückführung nicht automatisch dauerhaft ausschließen (vgl. BVerfGE 68, 176 ; BVerfGK 2, 144 ; 9, 97 ; 17, 212 ).
  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes …

    Diesen Anforderungen werden sie nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzen, die Interessen der Inhaber des Elternrechts sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGK 9, 97 ).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung des Verbleibs des Kindes bei den …

    Damit ist auch im Rahmen von Verbleibensanordnungen nach § 1632 Abs. 4 BGB das Kindeswohl die oberste Richtschnur der Entscheidung (BVerfG FamRZ 2010, 865;… Staudinger/Salgo § 1632 BGB Rdnr. 44), sodass es in diesem Zusammenhang auch nicht entscheidend darauf ankommt, dass dem Elternrecht generell gegenüber dem Recht der Pflegeeltern der Vorrang zukommt (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1593;… BeckOK-BGB/Veit § 1632 BGB Rdnr. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht