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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,75
BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05 (https://dejure.org/2006,75)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 C 14.05 (https://dejure.org/2006,75)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 (https://dejure.org/2006,75)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AufenthG § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 3 und 5, § 60 Abs. 7, § 60a Abs. 1 und 2; AuslG § 30 Abs. 3 und 4, § 53 Abs. 6, § 55 Abs. 2; AsylVfG § 42
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; Abschiebungsverbot; Unmöglichkeit der Abschiebung (hier: in den Irak); Abschiebestopp-Erlass; freiwillige Ausreise in den Heimatstaat; zielstaatsbezogene Ausreisehindernisse; allgemeine Gefahren; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 3 und 5, § 60 Abs. 7, § 60a Abs. 1 und 2
    Abschiebestopp-Erlass; Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis nach achtzehn Monaten Duldung; Aufenthaltsgewährung durch oberste Landesbehörde; Kettenduldungen; Unmöglichkeit der Abschiebung (hier: in ...

  • Judicialis

    AufenthG § ... 23 Abs. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 3; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AufenthG § 60a Abs. 1; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 30 Abs. 4; ; AuslG § 53 Abs. 6; ; AuslG § 55 Abs. 2; ; AsylVfG § 42

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Aussetzung der Abschiebung in den Irak - Entgegenstehen von rechtlichen Hindernissen gegen eine Abschiebung als auch gegen eine freiwillige Ausreise - Inlandsbezogene und zielstaatsbezogene ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 25 Abs. 5; AsylVfG § 42 S. 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; AufenthG § 60 Abs. 2 - 7; AufenthG § 60 a Abs. 1
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, abgelehnte Asylbewerber, Bundesamt, Ablehnungsbescheid, Bindungswirkung, Ausländerbehörde, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Zuwanderungsgesetz, Übergangsregelung, Anwendungszeitpunkt, Beurteilungszeitpunkt, ...

  • milo.bamf.de
  • proasyl.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; Abschiebungsverbot; Unmöglichkeit der Abschiebung (hier: in den Irak); Abschiebestopp-Erlass; freiwillige Ausreise in den Heimatstaat; zielstaatsbezogene Ausreisehindernisse; allgemeine Gefahren; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis für abgelehnte Asylbewerber aus dem Irak?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 192
  • NVwZ 2006, 1417
  • NVwZ 2006, 1418
  • DVBl 2006, 1509
  • DÖV 2007, 213
 
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Wird zitiert von ... (478)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
    Auch bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG sind die Ausländerbehörden und die Gerichte an die unanfechtbare Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über das Vorliegen von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 AufenthG gebunden (wie Urteil vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 - zu § 25 Abs. 3 AufenthG).

    Da das neue Aufenthaltsgesetz insoweit keine besonderen Übergangsregelungen enthält, war die Rechtsänderung vom Berufungsgericht zu beachten und ist auch für die Entscheidung des Revisionsgerichts maßgeblich (vgl. zuletzt etwa Urteil des Senats vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 - NVwZ 2006, 711 ).

    Solange diese negative Feststellung des Bundesamts Bestand hat, ist die Ausländerbehörde daran gebunden (§ 42 Satz 1 AsylVfG; vgl. dazu Urteil vom 22. November 2005 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
    Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. so auch schon Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 9.95 - NVwZ 1997, 1114 zu den Vorgängerbestimmungen in § 30 Abs. 3 und 4 AuslG; vgl. ferner ebenso die Gesetzesbegründungen, die darauf abstellten, dass bei § 25 Abs. 5 AufenthG "implizit auch die Zumutbarkeit" zu prüfen sei und die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom 22. September 2004, die davon sprechen, dass "eine freiwillige Ausreise jedoch möglich und zumutbar" sein muss ).
  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen; …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
    Das könnte in Betracht kommen, wenn der Ausländer geltend macht, ihm drohe im Herkunftsland infolge einer allgemeinen Gefahrenlage eine extreme Gefahr für Leib und Leben, die in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach dieser Vorschrift (bei gleichzeitiger Ermessensreduzierung auf Null: vgl. Urteil vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - BVerwGE 122, 103 m.w.N.) führen müsste, das Bundesamt aber eine solche Feststellung wegen Bestehens eines vergleichbaren Schutzes durch einen Abschiebestopp-Erlass, eine sonstige Erlasslage oder eine aus individuellen Gründen erteilte Duldung nicht treffen kann und darf (vgl. Urteil des Senats vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 50).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
    Das könnte in Betracht kommen, wenn der Ausländer geltend macht, ihm drohe im Herkunftsland infolge einer allgemeinen Gefahrenlage eine extreme Gefahr für Leib und Leben, die in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach dieser Vorschrift (bei gleichzeitiger Ermessensreduzierung auf Null: vgl. Urteil vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - BVerwGE 122, 103 m.w.N.) führen müsste, das Bundesamt aber eine solche Feststellung wegen Bestehens eines vergleichbaren Schutzes durch einen Abschiebestopp-Erlass, eine sonstige Erlasslage oder eine aus individuellen Gründen erteilte Duldung nicht treffen kann und darf (vgl. Urteil des Senats vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 50).
  • BVerfG, 15.04.2026 - 1 BvL 5/21

    Asylbewerbergrundleistungen - Grundleistungen nach dem …

    Rn. 163 Zwar haben vollziehbar ausreisepflichtige Personen - worunter auch die Inhaber von Duldungen fallen - gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, wenn die Ausreise aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist, wobei gemäß § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden "soll", wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 -, juris, Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23

    Interessenabwägung bei einer generalpräventiven Ausweisung trotz bestehenden …

    Ein solcher Anspruch ist von seinem Antrag erfasst, weil das Begehren allgemein auf die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen gerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 11).

    Der Kläger ist vollziehbar ausreisepflichtig und ihm ist die Ausreise in seinen Heimatstaat Iran wegen des vom Bundesamt festgestellten Abschiebungsverbots, das nach der Rechtsprechung des Senats auch im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 17), aus rechtlichen Gründen unmöglich.

  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Vielmehr ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang des § 25 Abs. 5 AufenthG, dass die Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels stets auch an die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG gebunden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14/05 - BVerwGE 126, 192).

    Rn. 38 Der Begriff der Ausreise umfasst die (zwangsweise) Abschiebung und die freiwillige Ausreise (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14/05 - BVerwGE 126, 192).

    Derartige Hindernisse können sich sowohl aus inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Verfassungsrecht (etwa mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG) oder aus Völkervertragsrecht (etwa aus Art. 8 EMRK) in Bezug auf das Inland herzuleiten sind, als auch aus zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14/05 - BVerwGE 126, 192).

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