Rechtsprechung
| BVerwG, 28.09.1955 - V C 128.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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Bayer. VGG § 35 Abs. 1; EStG (1950) § 7c
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 212
- NJW 1955, 1893
- DVBl 1956, 95
- DÖV 1956, 25
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 03.12.1976 - VII C 75.74
Die Rechtsnatur der amtsärztlichen Bescheinigung des Gesundheitsamtes für …
Demgemäß ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu ähnlichen Sachverhalten, wenn ein Steuerpflichtiger zum Nachweis der Voraussetzung einer Steuervergünstigung eine behördliche Bescheinigung selbst sich beschaffen und vorlegen muß, Mitwirkungsakten anderer Behörden der Charakter eines Verwaltungsaktes zugesprochen worden (vgl. BVerwGE 2, 212 und 2, 353 betreffend Verweigerung einer Bescheinigung nach § 7 c EStG 1950; BVerwGE 31, 50 betreffend Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung nach § 82 II. WoBauG). - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1978 - VIII 121/77
Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum ; Anspruch auf Erteilung einer …
Mit diesem Inhalt entspricht sie den ebenfalls als Verwaltungsakte einzustufenden behördlichen Bescheinigungen, die zur Vorlage bei Finanzämtern bestimmt sind (vgl. dazu BVerwG, Urteile v. 19.1.1954, BVerwGE 1, 64 und v. 28.9.1955, BVerwGE 2, 212;… OVG Lüneburg, Urt. v. 20.10.1955, OVGE 10 Nr. 8, S. 355). - BFH, 08.08.1968 - IV R 25/66
Kindergeld - Einkommensbescheinigung - Anspruch auf Erteilung
Denn bei der Entscheidung (vgl. § 91 AO) des FA, dem Steuerpflichtigen keine Einkommensbescheinigungen auszustellen, handelt es sich um eine Verfügung (vgl. BVerwGE 2, 212 [214]) der nicht in §§ 229, 235 und 236 AO a. F. bezeichneten Art und damit um eine Verfügung im Sinne des § 237 AO a. F. Das gilt auch, wenn der Steuerpflichtige nur einen Anspruch darauf hat, daß die Einkommensbescheinigungen der Kindergeldkasse unmittelbar erteilt werden.
- BVerwG, 14.08.1956 - V B 42.56
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges zur Entscheidung der hier aufgeworfenen Fragen zutreffend, wenn auch im angefochtenen Urteil bloß stillschweigend bejaht; vgl. hierzu das auf § 7 c EStG 1950 bezügliche grundsätzliche Urteil des Gerichts vom 28. September 1955 (NJW 1955 S. 1893 = MDR 1956 S. 74 = JR 1956 S. 30 = DVBl. 1956 S. 95 = DÖV 1956 S. 25) und Fischer (ZMR 1956 S. 154). - BVerwG, 13.03.1957 - V C 148.55
Rechtsmittel
Ebenso die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 28. September 1955 (BVerwGE 2, 212) und vom 30. November 1955 (BVerwGE 2, 353) zu § 7 c) EStG 1950 und Simon (DVBl. 1956 S. 355). - BVerwG, 14.08.1956 - V B 33.56
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges zur Entscheidung der hier aufgeworfenen Fragen zutreffend, wenn auch im angefochtenen Urteil, bloß stillschweigend bejaht; vgl. hierzu das auf § 7 c EStG 1950 bezügliche grundsätzliche Urteil des Gerichts vom 28. September 1955 (NJW 1955 S. 1893 = MDR 1956 S. 74 = JR 1956 S. 30 = DVBl. 1956 S. 95 = DÖV 1956 S. 25) und Fischer (ZMR 1956 S. 154).
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