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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1956 - V C 24.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,178
BVerwG, 11.05.1956 - V C 24.54 (https://dejure.org/1956,178)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1956 - V C 24.54 (https://dejure.org/1956,178)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1956 - V C 24.54 (https://dejure.org/1956,178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz - Kriegsbeschädigung als Ursache einer Minderung des Einkommens des Geschädigten - Aussichten eines Kriegsgeschädigten auf Wiederverwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 288
  • DVBl 1956, 832
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.02.1955 - V C 75.54

    Verfassungsmäßige Zulässigkeit von Einschränkungen der Vertragsfreiheit - …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1956 - V C 24.54
    Auch hier gilt, was der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Februar 1955 - BVerwG V C 75.54 - (BVerwGE 1, 322 [BVerwG 18.02.1955 - V C 75/54]) ausgeführt hat: "Der Rechtsstaat der Gegenwart offenbart und bewährt sein Wesen auch gerade darin, daß er dem Bürger gegenüber der öffentlichen Gewalt im Zweifel Rechtsansprüche einräumt.
  • VG München, 10.12.2009 - M 15 K 09.42

    Keine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung bei nicht auszuschließender …

    Die bloße Unwahrscheinlichkeit der Verursachung reicht zur Widerlegung der Vermutung noch nicht aus (BVerwGE 3, 288 zum inhaltsgleichen § 22 RGr.).

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 3, 288 äußert sich folgerichtig hierzu auch nicht.

  • BVerwG, 02.12.1959 - V C 369.57

    Betreuung versorgungsberechtigter Waisen iS des BVG § 27

    Sind die Voraussetzungen dieser Bestimmung gegeben, so besteht ein Rechtsanspruch auf Erziehungsbeihilfe; dies hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 11. Mai 1956 (BVerwGE 3, 288) ausgesprochen.

    Dies entspricht jedenfalls der oben angegebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 288).

  • BVerwG, 04.04.1960 - VI C 385.56

    Rechtsmittel

    Ein Verstoß gegen Art. 14 GG scheidet ebenfalls aus, weil die Eigentumsgarantie dieses Artikels im Hinblick auf die Sonderregelung des Art. 33 Abs. 5 GG nicht für beamtenrechtliche Dienst- und Versorgungsbezüge gilt (BVerwGE 2, 10 [14]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1957 - BVerwG II C 55.56 -) Das Bundesverfassungsgericht hat zudem im Soldatenurteil vom 26. Februar 1954 (BVerwGE 3, 288 [325]) unter eingehender Würdigung, der Rechtsentwicklung nach dem 8. Mai 1945 ausgeführt, daß den früheren Berufssoldaten und Wehrmachtbeamten für den Zeitabschnitt vom 8. Mai 1945 bis 31. März 1951 keine echten Rechtsansprüche zugestanden haben, die als Enteignungsobjekt hätten in Betracht kommen können.
  • VG Bayreuth, 20.03.2023 - B 3 K 16.369

    Erstattungsanspruch, gesetzliche Vermutung, Vollbeweis

    Die bloße Unwahrscheinlichkeit der Verursachung reicht zur Widerlegung der Vermutung noch nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 11.05.1956 - V C 24.54 - juris, Rn. 19).
  • VG Bayreuth, 20.03.2023 - B 8 K 19.367

    Erstattungsanspruch, gesetzliche Vermutung, Vollbeweis

    Die bloße Unwahrscheinlichkeit der Verursachung reicht zur Widerlegung der Vermutung noch nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 11.05.1956 - V C 24.54 - juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 72.65

    Militärische Tätigkeit im Auftrag der Besatzungsmacht als deutscher öffentlicher …

    Wenn das Berufungsgericht als Voraussetzung für die Anerkennung der Kriegsgefangenschaft verlangt, daß der Kläger wegen seines militärischen Dienstes "gefangengenommen" und "festgehalten" worden sein muß, geht es zutreffend von dem völkerrechtlichen Begriff der Kriegsgefangenschaft aus, wie er auch in § 2 des Kriegssefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung; vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerwGE 3, 288 [322 und insbesondere 323, wo davon ausgegangen wird, daß Truppenteile erst einige Zeit nach der Kapitulation gefangen "genommen" wurden]).
  • VG München, 10.12.2009 - M 15 K 08.101

    Gewährung von Erholungshilfe für Urlaubsreise

    Die bloße Unwahrscheinlichkeit der Verursachung reicht zur Widerlegung der Vermutung noch nicht aus (BVerwGE 3, 288 zum inhaltsgleichen § 22 RGr.).
  • BVerwG, 18.03.1959 - V B 254.58

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung stimmt mit derjenigen überein, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Mai 1956 (BVerwGE 3, 288; DVBl. 1956 S. 832) vertreten hat.
  • BVerwG, 28.03.1958 - V C 125.56

    Rechtsmittel

    Diese Frage, die zur Zulassung der vorliegenden Revision führte, ist inzwischen durch das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1956 (BVerwGE 3, 288) entschieden worden.
  • VG Augsburg, 04.11.2011 - Au 2 K 10.952

    Soldatenversorgungsrecht Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt als …

    Die bloße Unwahrscheinlichkeit der Verursachung reicht zur Widerlegung der Vermutung noch nicht aus (vgl. BVerwG vom 11.5.1956 BVerwGE 3, 288 = FEVS 3, 41; BayVGH vom 13.6.1972 VGH a.F. 25, 97/100).
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