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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,254
BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66 (https://dejure.org/1970,254)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1970 - II C 12.66 (https://dejure.org/1970,254)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1970 - II C 12.66 (https://dejure.org/1970,254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Begrenzung der Nebentätigkeitsvergütung im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 201
  • MDR 1970, 867
  • DVBl 1970, 678
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65

    Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
    Mit der Frage der Rechtsgültigkeit von Nr. 11 und Nr. 12 NTVO hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - beschäftigt.

    Zur Frage, ob Nr. 12 Abs. 1 NTVO durch die Pflicht des Beamten gerechtfertigt wird, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, hat der Senat in dem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - schon in bezug auf die Nebentätigkeit eines voll besoldeten Richters oder Beamten folgende Bedenken geäußert:.

    Diese Bedenken, die der Rechtsauffassung des Oberbundesanwalts im vorliegenden Rechtsstreit sehr nahe kommen, haben allerdings den Senat in dem Verfahren BVerwG II C 87.65 noch nicht veranlaßt, Nr. 12 Abs. 1 NTVO unmittelbar schlechthin als verfassungswidrig anzusehen.

    Auch hierzu - und zwar wiederum schon in bezug auf die Nebentätigkeit auf Lebenszeit angestellter Beamter und Richter mit voller durch die Besoldung gewährleisteter Alimentation - hat der Senat in dem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - die folgenden Bedenken geäußert:.

    Auch diese Bedenken haben allerdings den Senat in dem Verfahren BVerwG II C 87.65 nicht veranlaßt, Nr. 12 Abs. 1 NTVO unmittelbar bereits für voll alimentierte Beamte und Richter als verfassungswidrig anzusehen.

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65

    Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
    Hiervon geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nebentätigkeitsrecht der Beamten aus (vgl. BVerwGE 25, 210 [219]; 29, 304 [307/308]; 31, 241 [245, 248]).

    Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 29, 304 [306]; 31, 241 [247]).

    Soweit die Begrenzung der Nebentätigkeitsvergütung und die Ablieferungspflicht den Beamten oder Richter daran hindern, in der ihm zur freien Verfügung stehenden, nicht zur Erholung notwendigen (vgl. BVerwGE 31, 241 [252 f.]) Zeit im öffentlichen Dienst eine entgeltliche Nebentätigkeit auszuüben, welche dienstliche Interessen nicht gefährdet, könnte deshalb sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) ohne Rechtfertigung aus Art. 33 Abs. 5 GG beeinträchtigt sein.

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
    Hiervon geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nebentätigkeitsrecht der Beamten aus (vgl. BVerwGE 25, 210 [219]; 29, 304 [307/308]; 31, 241 [245, 248]).

    Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 29, 304 [306]; 31, 241 [247]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1964 - VI A 194/63
    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
    Die Verfassungsmäßigkeit von Nr. 11 und Nr. 12 NTVO sei in dem rechtskräftigen Urteil des Berufungsgerichts vom 13. November 1964 - VI A 194/63 - (ZBR 1965 S. 271 ff.) dargelegt.

    Jener Sachverhalt glich im wesentlichen dem Sachverhalt, der dem im vorliegenden Berufungsurteil angeführten Urteil des Berufungsgerichts vom 13. November 1964 - VI A 194/63 - (ZBR 1965 S. 271 ff.) zugrunde lag.

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
    Hiervon geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nebentätigkeitsrecht der Beamten aus (vgl. BVerwGE 25, 210 [219]; 29, 304 [307/308]; 31, 241 [245, 248]).
  • BVerwG, 08.05.1969 - II C 86.67

    Zusicherung einer Erstattung der Studiengelder und der Zahlung eines …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
    Daß dieser Unterhaltszuschuß keine Alimentation im Sinne des beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatzes darstellt, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 149.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 a BBG Nr. 2]; BVerwGE 26, 277 [280]; Urteil vom 8. Mai 1969 - BVerwG II C 86.67 - [DÖD 1969 S. 235]).
  • BVerwG, 09.03.1967 - II C 43.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
    Daß dieser Unterhaltszuschuß keine Alimentation im Sinne des beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatzes darstellt, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 149.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 a BBG Nr. 2]; BVerwGE 26, 277 [280]; Urteil vom 8. Mai 1969 - BVerwG II C 86.67 - [DÖD 1969 S. 235]).
  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 61.67

    Nebentätigkeitsverordnung "besondere gesetzliche Vorschrift" im Sinne des § 23 …

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
    "Nach dem geltenden Beamtenrecht hat sich der Beamte seinem Hauptamt zwar "mit voller Hingabe" (§ 54 BBG, § 65 LBG), jedoch mit seiner Arbeitskraft im allgemeinen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit zu widmen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1969 - BVerwG II C 61.67 -).
  • BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 149.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
    Daß dieser Unterhaltszuschuß keine Alimentation im Sinne des beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatzes darstellt, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 149.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 a BBG Nr. 2]; BVerwGE 26, 277 [280]; Urteil vom 8. Mai 1969 - BVerwG II C 86.67 - [DÖD 1969 S. 235]).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten - …

    Sie sind - allerdings nur soweit sie die Interessen der jeweiligen Verwaltung, nicht aber soweit sie andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug betreffen - im weitesten Sinne zu begreifen (BVerwGE 29, 304 [306]; 35, 201 [205];… Urteile vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] …und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
  • BVerwG, 23.03.1977 - VI C 8.74

    Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten - Beamter - Vorzeitiges Ausscheiden - …

    In der Erwägung, daß der Widerrufsbeamte im Vorbereitungsdienst während der Ausbildung nur in beschränktem Umfang als Arbeitskraft eingesetzt wird, erhält er auch keine Dienstbezüge, sondern nur einen Unterhaltszuschuß (jetzt: Anwärterbezüge, vgl. § 59 ff. BBesG n.F.), der keine der Bestreitung des vollen Lebensunterhalts dienende amtsgemäße Alimentation darstellt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 [208]; Urteile vom 20. Oktober 1976 - BVerwG VI C 244.73 - und vom 3. November 1976 - BVerwG VI C 18.74 -).
  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den …

    Sie unterscheide sich wesentlich von der Ablieferungsregelung des nordrhein-westfälischen Nebentätigkeitsrechts, deren Anwendung auf Referendare das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 12. Mai 1970 mißbilligt habe (BVerwGE 35, 201 ).
  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 34.69

    Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …

    Der Oberbundesanwalt unterstützt die Revision unter Hinweis auf seine Ausführungen im Falle BVerwG II C 12.66.

    Die im Lande Nordrhein-Westfalen geltende Regelung der zuletzt bezeichneten Art hat der Senat in früheren Entscheidungen für rechtlich bedenklich (vgl. Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970, 184]) und, soweit sie auf die nicht voll besoldeten Beamten im Vorbereitungsdienst angewendet wurde, für ungültig erklärt (vgl. Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 12.66 - [DVBl. 1970, 678]).

    Diese Anrechnungsregelung ist mithin erheblich günstiger für die Anwärter und sachgerechter als die Regelungen des Nebentätigkeitsrechts, die den Entscheidungen des Senats vom 19. März und vom 21. Mai 1970 (a.a.O.) zugrunde lagen und nach denen der Beamte schlechthin das Nebentätigkeitsentgelt abliefern sollte, soweit es 200 DM im Monat überstieg.

  • BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74

    Weihnachtszuwendung - Anrechnungsregelung - Beamte auf Widerruf - …

    Die Entscheidung BVerwGE 35, 201 beziehe sich auf eine andere Problematik, nämlich die Beschränkung der Nebentätigkeitsvergütung (durch Ablieferung) für Beamte im Vorbereitungsdienst.

    Hinsichtlich der Beamten im Vorbereitungsdienst habe das Bundesverwaltungsgericht allerdings im Urteil BVerwGE 35, 201 die Auffassung vertreten, daß der bei voll alimentierten Beamten als Rechtfertigung der Ablieferungspflicht im Nebentätigkeitsrecht von ihm anerkannte Alimentationsgrundsatz nicht eingreifen könne, weil die Beamten im Vorbereitungsdienst keine angemessene Alimentation in Form von Besoldung, sondern nur einen Unterhaltszuschuß in erheblich geringerer Höhe erhielten.

    Die Revision beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf das Urteil BVerwGE 35, 201.

  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70

    Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre …

    Schon deshalb kann die Revision sich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats berufen, die sich mit der Pflicht zur Abführung der erwähnten Vergütung befaßt sowie mit der Frage, welchen Anforderungen im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG ein Gesetz genügen muß, das zum Erlaß einer Rechtsverordnung über Grund und Höhe dieser Pflicht ermächtigt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676] und - BVerwG II C 28.66 -, ferner BVerwGE 35, 201 und BVerwGE 41, 316).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86

    Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung - …

    Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist, sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 [BVerwG 21.05.1970 - II C 12/66]; 52, 183 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/76]; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - ; vom 30. August 1985 - BVerwG 2 B 49.84 - ; vom 15. Februar 1988 - BVerwG 2 B 21.88 - ; vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 82.88 - sowie vom 31. Januar 1989 - BVerwG 2 B 2.89 -).
  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 35.69

    Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …

    Der Oberbundesanwalt unterstützt die Revision unter Hinweis auf seine Ausführungen im Falle BVerwG II C 12.66.

    Die im Lande Nordrhein-Westfalen geltende Regelung der zuletzt bezeichneten Art hat der Senat in früheren Entscheidungen für rechtlich bedenklich (vgl. Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970, 184]) und, soweit sie auf die nicht voll besoldeten Beamten im Vorbereitungsdienst angewendet wurde, für ungültig erklärt (vgl. Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 12.66 - [DVBl. 1970, 678]).

    Diese Anrechnungsregelung ist mithin erheblich günstiger für die Anwärter und sachgerechter als die Regelungen des Nebentätigkeitsrechts, die den Entscheidungen des Senats vom 19. März und vom 21. Mai 1970 (a.a.O.) zugrunde lagen und nach denen der Beamte schlechthin das Nebentätigkeitsentgelt abliefern sollte, soweit es 200 DM im Monat überstieg.

  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69

    Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag …

    Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 31, 241 [247, 248]; Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970 S. 184, 185]; Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 12.66.

    - [DVBl. 1970 S. 678]; mit gleichem Ergebnis auch BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [308]).

  • OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 A 451/25

    Verlängerung des Vorbereitungsdienstes; Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

    Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist, sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 ; 52, 183 ; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - ; vom 30. August 1985 - BVerwG 2 B 49.84 - ; vom 15. Februar 1988 - BVerwG 2 B 21.88 - ; vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 82.88 - sowie vom 31. Januar 1989 - BVerwG 2 B 2.89 -).
  • OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 A 450/25

    Kürzung von Anwärterbezügen; Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

  • BVerwG, 31.03.1971 - VI C 74.65

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …

  • VG Minden, 21.02.2013 - 4 K 1627/12

    Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel

  • BVerwG, 31.01.1989 - 2 B 2.89

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelungen des Besoldungsrechts - …

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 421/99

    Nebentätigkeitsvergütung - Auskunftspflicht

  • BVerwG, 26.03.1992 - 2 C 23.90

    Besoldung - Anspruch auf Anwärterbezüge - Öffentlicher Dienst - Anwärterbezüge - …

  • BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93

    Begriff der notwendigen Ausgaben im Recht des Familienlastenausgleichs - …

  • VG Hannover, 27.03.2013 - 13 A 5323/11

    Beweislast; gesundheitliche Gründe; Nebentätigkeit; Untersagung; Verbot

  • BVerwG, 27.11.1981 - 2 B 63.80

    Erfordernis einer Nebentätigkeitsgenehmigung für einen Hochschullehrer für die …

  • BVerwG, 28.08.1972 - VI B 30.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

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