Rechtsprechung
| BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufsichtsbehördliche Beanstandung der Eingruppierung des Angestellten eines nicht tarifgebundenen Gemeinde(zweck)verbandes in eine "übertarifliche" Vergütungsgruppe des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) - Bindung der Gemeinde bei der Vergütung von Angestellten an die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Günstigkeitsprinzip - Eingruppierung - Vergütung - Besoldung - Staatliche Bindung - Selbstverwaltungsgarantie - Öffentliche Arbeitgeber - Selbstbindung - Weisungen - Verwaltungsvorschriften - Arbeitsvertrag - Arbeitsbedingungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1972 - II A 76/69
- BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72
Papierfundstellen
- BVerwGE 45, 77
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60
Gesetzliches Verbot übertariflicher Bezahlung durch Gemeinden
Auszug aus BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72
Es verstößt nicht gegen das sogenannte Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes, wenn durch Landesgesetz angeordnet wird, daß die Eingruppierung und Vergütung der Angestellten von Gemeinden derjenigen der vergleichbaren Angestellten des Landes entsprechen muß und die oberste Aufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen kann (Bestätigung von BVerwGE 18, 135).Nicht gefolgt werden könne der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. März 1964 - BVerwG VII C 87.60 - (BVerwGE 18, 135), wonach entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Erstreckung des Günstigkeitsprinzips auf den öffentlichen Dienst an dessen besonderen Verhältnissen scheitere.
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. März 1964 - BVerwG VII C 87.60 - (BVerwGE 18, 135 [140 f.]) näher begründet, weshalb es erforderlich ist, "die Besoldungsverhältnisse im öffentlichen Dienst über die einzelne Gemeinde hinausgehend zu vereinheitlichen und einer staatlichen Bindung zu unterwerfen".
- BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 374/58
Bezug höherer Bezüge - Angestellte des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72
Aus ihr ergibt sich allerdings, daß Vorschläge, die gerade im Interesse der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, also aus den im Urteil des Senats vom 13. März 1964 erwähnten Gründen (…a.a.O. S. 140 f.), die Vereinbarung von Höchstarbeitsbedingungen ermöglichen wollten, nicht in das geltende Recht übernommen worden sind (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 374/58 - in BAG 10, 247 [255] = AP Nr. 2 zu § 4 TVG [Angleichungsrecht] m.w.N.).Das erwähnte Urteil des Bundesarbeitagerichts vom 15. Dezember 1960 (BAG 10, 247 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG [Angleichungsrecht]) hat lediglich Vorschriften der TO.A und der dazu erlassenen Allgemeinen Dienstordnung, also von (untergesetzlichen) Tarifnormen wegen Verstoßes gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG für ungültig gehalten, weil sie es verboten, höhere Bezüge als die in der TO.A vorgesehenen an die Angestellten des öffentlichen Dienstes ohne ministerielle Zustimmung zu zahlen; Gleiches gilt für die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 417/58 - (AP Nr. 3 zu § 4 TVG [Angleichungsrecht]) und vom 21. Februar 1961 - 3 AZR 596/59 - (AP Nr. 8 zu § 4 TVG [Günstigkeitsprinzip]).
- BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 417/58
Tarifliche Vorschriften - Dienstordnungsmäßige Vorschriften - Bezug höherer …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72
Denn der Bundes-Angestelltentarifvertrag, um dessen Anwendung es hier geht, enthält - anders als es bei der Allgemeinen Dienstordnung (Nr. 5 zu § 3 TO.A) der Fall war (vgl. dazu das erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1960 a.a.O. S. 256) - keine Regelungen, die eine höhere Vergütung kraft Tarifvertrages ausschlössen.Das erwähnte Urteil des Bundesarbeitagerichts vom 15. Dezember 1960 (BAG 10, 247 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG [Angleichungsrecht]) hat lediglich Vorschriften der TO.A und der dazu erlassenen Allgemeinen Dienstordnung, also von (untergesetzlichen) Tarifnormen wegen Verstoßes gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG für ungültig gehalten, weil sie es verboten, höhere Bezüge als die in der TO.A vorgesehenen an die Angestellten des öffentlichen Dienstes ohne ministerielle Zustimmung zu zahlen; Gleiches gilt für die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 417/58 - (AP Nr. 3 zu § 4 TVG [Angleichungsrecht]) und vom 21. Februar 1961 - 3 AZR 596/59 - (AP Nr. 8 zu § 4 TVG [Günstigkeitsprinzip]).
- BAG, 21.02.1961 - 3 AZR 596/59
Verwaltungsübung - Pensionsverträge im öffentlichen Dienst - Schriftlicher …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72
Das erwähnte Urteil des Bundesarbeitagerichts vom 15. Dezember 1960 (BAG 10, 247 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG [Angleichungsrecht]) hat lediglich Vorschriften der TO.A und der dazu erlassenen Allgemeinen Dienstordnung, also von (untergesetzlichen) Tarifnormen wegen Verstoßes gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG für ungültig gehalten, weil sie es verboten, höhere Bezüge als die in der TO.A vorgesehenen an die Angestellten des öffentlichen Dienstes ohne ministerielle Zustimmung zu zahlen; Gleiches gilt für die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 417/58 - (AP Nr. 3 zu § 4 TVG [Angleichungsrecht]) und vom 21. Februar 1961 - 3 AZR 596/59 - (AP Nr. 8 zu § 4 TVG [Günstigkeitsprinzip]). - BVerwG, 17.07.1957 - VI B 109.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72
Zutreffend hat der Oberbundesanwalt darauf hingewiesen, daß für nicht Tarifgebundene die individuelle Vertragsfreiheit von vornherein nicht durch Normen des kollektiven Arbeitsrechts eingeschränkt ist und daher auch nicht - was die Funktion des § 4 Abs. 3 TVG ist - insoweit wiederhergestellt zu werden braucht, als es um vom Tarifvertrag abweichende günstigere Abreden in einem Einzelarbeitsvertrag geht (ebenso bereits Beschluß vom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 - S. 5). - BVerwG, 30.04.1957 - VI B 83.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72
Vorschriften wie § 80 Abs. 1 Satz 2 NGO verletzen auch nicht die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG; das hat der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 13. März 1964 entschieden (…a.a.O. S. 141 f.; ebenso bereits Beschluß vom 30. April 1957 - BVerwG VI B 83.56 -).
- BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung
Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht zu dem wörtlich übereinstimmenden § 80 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) entschieden (BVerwG vom 8. März 1974 - BVerwG VII C 47.72 -, AP Nr. 10 zu § 4 TVG Angleichungsrecht). - BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82
Tarifangestellte der AOK - Gewährung von Fahrtkostenerstattung - Sicherstellung …
Das in § 4 Abs. 3 WG geregelte Günstigkeitsprinzip ist grundsätzlich auch im Bereich des öffentlichen Dienstes anzuwenden (…Däubler/Hege, Tarifvertragsrecht, Nr. 118, 2. Aufl. 1981, S. 58;… Wiedemann/Stumpf, Tarifvertragsgesetz, § 4 Rdnr. 228, 5. Aufl. 1977, S. 538;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 42. Lfg. 1974, S. 176b m.w.N.; dies wird auch in der Entscheidung BVerwGE 18, 135, 139 nicht in Frage gestellt, und in BVerwGE 45, 77, 81 wenigstens offen gelassen). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 L 209/07
Zur Schaffung einheitlicher Vergütungsvorschriften für die Bediensteten der …
Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 08.03.1974 - BVerwG VII C 47.72 -, zit. nach juris;… Urt. v. 13.03.1964 - BVerwG VII C 87.60 -, BVerwGE 18, 135 ff.) ist zu entnehmen, dass das Tarifvertragsgesetz schon seinem Wortlaut nach den Ländern grundsätzlich nicht verwehrt, den Gemeinden vorzuschreiben, dass die Vergütung ihrer Beschäftigten der Vergütung vergleichbarer Landesbediensteter entsprechen muss, weil die mit einer solchen Regelung beabsichtigte Gleichstellung von Gemeinde- und Landesbediensteten im Bereich der Besoldung und Vergütung im Rahmen der dem Landesgesetzgeber auch den Gemeinden gegenüber bestehenden Organisationsgewalt liegt.Diese Gründe rechtfertigen die Regelung des § 73 Abs. 2 GO LSA und ergeben, dass diese Vorschrift zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG gehört; sie gelten unabhängig davon, ob eine Gemeinde tarifgebunden ist oder nicht (BVerwG, Urt. v. 08.03.1974, a. a. O.).
- BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97
Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall
Durch sie soll verhindert werden, daß kommunale Gebietskörperschaften in Konkurrenz zueinander treten und nur finanzstarke Körperschaften qualifizierte Arbeitnehmer beschäftigen und an sich binden können (so zu § 80 Niedersächsische Gemeindeordnung: BVerwG Urteil vom 8. März 1974 -VII C 47.72 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, zu 1 a der Gründe; vgl. auch BVerwG Urteil vom 13. März 1964 - VII C 87.60 - AP Nr. 4 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, zu 2 a der Gründe). - BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 453/96
Weiterzahlung eines Vergütungszuschlages an einen gemeindlichen Angestellten zur …
Durch sie soll verhindert werden, daß kommunale Gebietskörperschaften in Konkurrenz zueinander treten und nur finanzstarke Körperschaften qualifizierte Arbeitnehmer beschäftigen und an sich binden können (so zu § 80 Niedersächsische Gemeindeordnung BVerwG Urteil vom 8. März 1974 - VII C 47.72 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, zu 1 a der Gründe; vgl. auch BVerwG Urteil vom 13. März 1964 - VII C 87.60 - AP Nr. 4 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, zu 2 a der Gründe). - BVerwG, 05.05.1978 - 6 P 8.78
Angestellter - Tarifvertrag der Dienststelle - Günstigkeitsprinzip - Angehörige …
Das entspricht dem Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes vom 9. April 1949 (WiGBl. S. 55) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), das Abweichungen dann zuläßt, wenn sie der Tarifvertrag gestattet oder sie eine Änderung zugunsten des Arbeitnehmers enthalten (s.a. BVerwGE 45, 77). - BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 7/97 Durch sie soll verhindert werden, daß kommunale Gebietskörperschaften in Konkurrenz zueinander treten und nur finanzstarke Körperschaften qualifizierte Arbeitnehmer beschäftigen und an sich binden können (so zu § 80 Nds. 60: BVerwG Urteil vom 8. März 1974 - VII C 47.72 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, zu 1 a der Gründe; vgl. auch BVerwG Urteil vom 13. März 1964 - VII C 87.60 - AP Nr. 4 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, zu 2 a der Gründe).
- VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 167/04
Genehmigung einer eine umfassende Neuregelung des Vergütungsrechts vornehmenden …
Es trifft zwar zu, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in den in der Kommentierung zitierten Entscheidungen (BVerwGE 18, 135 und BVerwGE 45, 77) nur mit höheren Vergütungsregelungen auseinander zu setzen hatte.
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