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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1957 - III C 228.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,493
BVerwG, 23.10.1957 - III C 228.56 (https://dejure.org/1957,493)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1957 - III C 228.56 (https://dejure.org/1957,493)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1957 - III C 228.56 (https://dejure.org/1957,493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 281
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.07.1957 - III B 13.57

    Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Ersitzung nach zehnjährigem …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1957 - III C 228.56
    Insofern kann auf den Beschluß des erkennenden Senate 7vom 23. Juli 1957 - BVerwG III B 13.57/BVerwG III C 9.57 - verwiesen werden.
  • BVerwG, 28.04.1960 - III C 103.58

    Rechtsmittel

    Soweit im Urteil des erkennenden Senate vom 23. Oktober 1957 - BVerwGE 5, 281 - die Möglichkeit einer durch Gewohnheitsrecht gestatteten Übung des Selbstkontrahierens angedeutet worden ist, kann ihr - jedenfalls im vorliegenden Fall - kein Raum gegeben werden.

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt in BVerwGE 5, 281 (BVerwG III C 228.56), in dem die Möglichkeit einer vor Eintritt des Schadens erklärten Genehmigung des volljährig gewordenen Kindes gegeben war.

  • BVerwG, 02.09.1964 - IV C 109.64

    Antrag auf Hausratentschädigung - Anforderungen an einen Eigentumsnachweis bei …

    Den dafür erforderlichen rechtsgeschäftlichen Willen konnte der Kläger jedenfalls ohne weiteres seit seiner Volljährigkeit haben, obwohl auch Geschäftsunfähigen dieser natürliche Besitzwille zu eigen sein kann, wie der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Erkenntnissenvom 23. Juli 1957 - BVerwG III C 9.57 -, vom 23. Oktober 1957 - BVerwG III C 228.56 - undvom 20. Oktober 1960 - BVerwG III C 152.58 - überzeugend ausgeführt hat (abgedruckt bei Buchholz BVerwG, Nr. 427.2, § 16 FG Nr. 20 bzw. 24; ZLA 1961 S. 42; RLA 1961 S. 60 und MDR 1961 S. 254;… vgl. auch Ermann, 3. Aufl., 1962, zu § 937 BGB Anm. 3 unter Hinweis auf BVerwG III B 13.57/III C 9.57; MDR 1957 S. 634).
  • BVerwG, 13.02.1958 - III B 90.57

    Rechtsmittel

    Diese fragen sind bisher für das Gebiet des Eigentumserwerbs an Möbeln durch Minderjährige im Bereich des Lastenausgleichsrechts nicht, jedenfalls noch nicht abschließend geklärt, insbesondere enthält das mit der Entscheidung eines gleichgelagerten Falls befaßte Urteil des Senatsvom 23. Oktober 1957 - BVerwG III C 228.56 - (ZLA 1958 S. 11 im wesentlichen nur eine Aufzählung der Rechtsnormen, die einschlägig sein könnten, setzt sich aber mit ihrer Anwendung nicht rechtsgrundsätzlich auseinander).
  • BVerwG, 31.01.1963 - III C 31.61

    Rechtsmittel

    Er hat in seinemBeschluß vom 23. Juli 1957 - BVerwG III B 13.57/III C 9.57 -, in Bezug genommenim Urteil vom 23. Oktober 1957 - BVerwG III C 228.56 - (BVerwGE 5, 281), den Eigenbesitz als rechtserheblich deswegen anerkannt, weil er durch Ersitzung zum Eigentumserwerb nach § 937 BGB führen konnte (vgl. auch das Urteil des Senatsvom 2. August 1957 - BVerwG III C 46.56 -).
  • BVerwG, 01.10.1958 - IV C 17.58

    Rechtsmittel

    So hat bereits der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 23. Oktober 1957 (BVerwG III C 228.56), das sich mit dem Erwerb von Hausrat durch "Möbelkinder" beschäftigt, durch die Wendung "wenn nicht bereits durch Insichgeschäft" zu erkennen gegeben, daß er eine Möbelübereignung durch Eltern an minderjährige Kinder für rechtlich möglich hält.
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