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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1959 - VI C 399.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,286
BVerwG, 24.04.1959 - VI C 399.56 (https://dejure.org/1959,286)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1959 - VI C 399.56 (https://dejure.org/1959,286)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1959 - VI C 399.56 (https://dejure.org/1959,286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 (1953) § 37 Abs. 3 S. 3

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 255
  • DVBl 1960, 295
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.03.1958 - II C 162.57

    Einbeziehung und Anrechnung von steuerpflichtigen Arbeitseinkünften in die …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1959 - VI C 399.56
    zu Art. 131 GG (Fassung 1953) sind der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (im Anschluß an BVerwGE 6, 277).
  • BVerwG, 26.06.1963 - VI C 177.60

    Anspruch eines Berufsoffiziers der früheren Wehrmacht auf Übergangsgehalt - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar ausgeführt, der Begriff "Arbeits"einkünfte schließe es aus, Einkünfte der in § 37 Abs. 3 Satz 3 G 131 genannten Arten, die nicht auf Arbeit beruhten, in die Wirkung dieser Vorschrift einzubeziehen (BVerwGE 8, 255 [257]), bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb handele es sich nicht nur um Arbeitseinkünfte, sondern um Ertrag aus Vermögen und Arbeit, demgemäß sei von dem Begriff der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Begriff der Arbeitseinkünfte aus Gewerbebetrieb im Wege der Aufschlüsselung zu unterscheiden und abzugrenzen(Urteil vom 27. April 1961 - BVerwG II C 108.58 - Urteil vom 6. Dezember 1961, BVerwGE 13, 205 [BVerwG 06.12.1961 - VI C 36/59] [206]).

    Dieses hat bereits im Urteil vom 24. April 1959 (BVerwGE 8, 255) zum Ausdruck gebracht, daß bei den in § 37 Abs. 3 Satz 3 G 131 erwähnten Einkunftsarten die steuerrechtlichen Begriffe zur Anwendung kommen, die - wie das Berufungsgericht dargelegt hat - eine Berücksichtigung von Vorjahresverlusten jedenfalls bei der Gewinnermittlung von Einkünften aus Gewerbebetrieb ausschließen.

  • BVerwG, 06.12.1961 - VI C 14.59

    Rechtsmittel

    Der Verwaltungsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß der Begriff der "steuerpflichtigen Einkünfte" aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit dem Einkommensteuergesetz zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 6, 277; 8, 255 [BVerwG 23.04.1959 - III C 157/57]; 10, 125 [BVerwG 28.01.1960 - I A 17/57]und Urteil vom 10. Oktober 1960 - BVerwG VI C 79.59 -).

    Das Wort "steuerpflichtig" kann hier nur in dem Sinne gemeint sein, in dem auch das Einkommensteuergesetz es verwendet, so in der Fassung 1955 z.B. in § 18 Abs. 2 und § 49. Dort sind die Einkünfte in demselben Sinn als steuerpflichtig bezeichnet, wie sie in § 2 Abs. 3 EStG 1955 als der Einkommensteuer unterliegende Einkünfte gekennzeichnet sind (so schon BVerwGE 8, 255 [256]).

  • BVerwG, 28.01.1960 - II C 293.57

    Rechtsmittel

    zu Art. 131 GG (Fassung 1953) sind der Überschuß der Einnahmen über den Pauschbetrag für Werbungskosten, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden (im Anschluß an BVerwGE 6, 277 und 8, 255).

    Diese Auffassung stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwGE 6, 277 und 8, 255).

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 79.59

    Rechtsmittel

    Das ergibt sich aus folgender Erwägung: Der Begriff der "steuerpflichtigen Einkünfte" ist dem Steuerrecht zu entnehmen (BVerwGE 6, 277; 8, 255 [BVerwG 23.04.1959 - III C 157/57]; 10, 125) [BVerwG 28.01.1960 - I A 17/57].

    VV zu § 33 G 131 sind trotz der Aufhebung des § 33 durch das 1. Änderungsgesetz zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) weiter anzuwenden (BVerwGE 8, 255 [260]).

  • BVerwG, 17.01.1961 - II C 29.60

    Festsetzung der Versorgungsbezüge für frühere Berufssoldaten - Berechnung der …

    Falls die Richtlinien damit etwa zum Ausdruck bringen sollen, daß stets, also ohne Ausnahme, nur auf gesetzliche Laufbahn- und Prüfungsvorschriften oder sonstige gesetzliche Vorschriften abzustellen sei, so wären sie mit § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nicht vereinbar und wegen Überschreitung der gesetzlichen Ermächtigung insoweit unbeachtlich (vgl. BVerwGE 8, 255 [258] undUrteil vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 275.57 -).
  • BVerwG, 30.09.1965 - II C 156.62

    Rechtsmittel

    Daß Verwaltungsvorschriften - nur um solche kann es sich bei den genannten Richtlinien handeln - nicht mit bindender Wirkung eine vom Gesetz abweichende Regelung treffen können, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen (BVerwGE 8, 255 [258]).
  • BVerwG, 13.05.1974 - VI C 10.71

    Nachzahlung von Dienstbezügen eines Beamten - Begriff des Arbeitseinkommens

    Wenn daher der spezifische steuerliche Einkommensbegriff in anderen Rechtsbereichen Anwendung finden soll, dann muß dies (und wird dies auch in aller Regel) durch eine entsprechende gesetzliche Formulierung deutlich gemacht werden (vgl. z.B. § 37 Abs. 3 Satz 3 G 131 [F. 1953] bzw. § 37 Abs. 2 Satz 3 G 131 [F. 1957]; vgl. dazu auch BVerwGE 6, 277; 8, 255 [BVerwG 23.04.1959 - III C 157/57]; 10, 125 [BVerwG 28.01.1960 - I A 17/57]; 13, 205 [BVerwG 06.12.1961 - VI C 36/59]; vgl. ferner auch OVG Lüneburg in ZBR 1968, 11).
  • BVerwG, 30.05.1963 - II C 65.61

    Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem G 131 - Keine Berücksichtigung von …

    Im Urteil vom 27. April 1961 - BVerwG II C 108.58 - hat der Senat - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere BVerwGE 8, 255 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 399/56] [260]) - ausgeführt, daß die Verwaltungsvorschriften Nr. 3 Abs. 1 Buchst. b zu § 33 G 131 (MinBlFin. S. 191) auch § 37 des Gesetzes zutreffend interpretieren.
  • BVerwG, 14.05.1969 - VI C 50.67

    Antrag eines Beamten auf Gewährung einer Stellenzulage für Technische …

    Die Revision verkennt außerdem, daß es sich bei der Rundverfügung um eine Verwaltungsvorschrift handelt, die nicht den Personenkreis erweitern kann, dem nach den in der Fußnote bestimmten Voraussetzungen die Technikerzulage zusteht (vgl. hierzu auch BVerwGE 8, 255 [258]; Urteile vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 181.50 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 2] , vom 27. Oktober 1964 - BVerwG VI C 66.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 a BBG Nr. 3] , vom 30. September 1965 - BVerwG II C 156.62 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 Nr. 10] und vom 18. Juli 1967 - BVerwG II C 35.67 -).
  • BVerwG, 30.09.1960 - II B 30.60

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat nämlich die Nr. 3 Abs. 1 Buchst. c der Verwaltungsvorschriften zu § 33 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307) - G 131 - bei der Ermittlung der auf das Übergangsgehalt anzurechnenden Arbeitseinkünfte aus Gewerbebetrieb bereits angewendet (vgl. BVerwGE 8, 255 [260] unter Hinweis auf das Urteil vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 402.56 -, ZBR 58, 314 [316]); eine abweichende Anwendung dieser Bestimmung ist dem Berufungsurteil nicht zu entnehmen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.07.1967 - V A 108/64

    Anrechnung des Einkommens aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst auf ein …

  • BVerwG, 27.08.1964 - II C 40.63

    Berücksichtigung des Pauschbetrages bei der Berechnung der Einkommensteuer

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