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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,67
BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88 (https://dejure.org/1988,67)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1988 - 9 C 22.88 (https://dejure.org/1988,67)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - 9 C 22.88 (https://dejure.org/1988,67)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht - Wehrdienstentziehung - Asylerheblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 41
  • NVwZ 1989, 774
  • DVBl 1989, 714
 
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Wird zitiert von ... (374)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
    Eine politische Verfolgung kann in dieser Hinsicht vielmehr nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, mit der Heranziehung zum Wehrdienst also auch beabsichtigt ist, Wehrpflichtige wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten, von der herrschenden Staatsdoktrin abweichenden politischen Überzeugung zu treffen, zum Beispiel durch politische Disziplinierung, politische Umerziehung oder Einschüchterung (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 20. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 185.83 - BVerwGE 69, 320 [BVerwG 26.06.1984 - 9 C 185/83]; s. auch Bundesverfassungsgericht - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 14. Dezember 1984 - 2 BvR 527/84 -).

    Der Senat hat dieser hauptsächlich auf den Nachfluchttatbestand exilpolitischer Betätigung zugeschnittenen Leitlinie, die auch nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die verschiedenen Fallgruppen selbstgeschaffener Nachfluchtgründe näher zu präzisieren ist, im Zusammenhang mit dem subjektiven Nachfluchttatbestand der Asylantragstellung den Grundgedanken entnommen, daß - ähnlich wie bei einem Vorfluchtgrund - auch bei Entstehung des subjektiven Nachfluchtgrunds eine ausweglose Lage bestanden haben muß, der subjektive Nachfluchttatbestand also Folge einer im Heimatstaat vorhandenen Zwangslage gewesen ist, die - wie stets für einen asylrechtlich erheblichen Sachverhalt erforderlich - selbstredend durch politische Gründe im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (…a.a.O.) bedingt gewesen sein muß.

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 185.83

    Persönliche Merkmale - Motivierung - Asylerhebliche Verfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
    Eine politische Verfolgung kann in dieser Hinsicht vielmehr nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, mit der Heranziehung zum Wehrdienst also auch beabsichtigt ist, Wehrpflichtige wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten, von der herrschenden Staatsdoktrin abweichenden politischen Überzeugung zu treffen, zum Beispiel durch politische Disziplinierung, politische Umerziehung oder Einschüchterung (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 20. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 185.83 - BVerwGE 69, 320 [BVerwG 26.06.1984 - 9 C 185/83]; s. auch Bundesverfassungsgericht - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 14. Dezember 1984 - 2 BvR 527/84 -).

    Das müßte - wie auch das Berufungsgericht im Ansatz angenommen hat - im Hinblick auf die eritreische Volkszugehörigkeit des Klägers und die in Eritrea operierende Volksbefreiungsfront zwar angenommen werden, wenn der äthiopische Staat vorab jeden Eritreer als potentiellen politischen Gegner ansehen, bei ihm also eine mit der Auffassung der Volksbefreiungsfront übereinstimmende politische Überzeugung vermuten würde, die mit militärischem Zwang, insbesondere durch einen gezielten Einsatz gegen die auf selten der Volksbefreiungsfront kämpfenden eritreischen Landsleute, gebrochen werden soll (vgl. Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 185.83 - a.a.O. S. 322).

  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
    Schließlich hält auch die Auffassung des Berufungsgerichts der rechtlichen Überprüfung Stand, daß eine dem Kläger aufgrund des illegalen Verlassens seines Heimatstaats möglicherweise drohende Bestrafung wegen Republikflucht selbst dann nicht zu seiner Anerkennung als Asylberechtigter führen kann, wenn mit dieser nicht nur eine Verletzung von Ordnungsvorschriften geahndet werden, sondern der Kläger darüber hinaus auch in einer von der herrschenden Staatsdoktrin abweichenden politischen Überzeugung getroffen werden soll, die der äthiopische Staat allein schon wegen des unerlaubten Verlassens seines Staatsgebiets annimmt (vgl. dazu Urteil vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27; Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 92.83 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 2).

    Er wird vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dann erfaßt, wenn sich der Asylsuchende vor seiner illegalen Ausreise aus politischen Gründen in einer Gefährdungslage befunden hat, die zumindest latent im Sinne einer zwar noch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden, nach den gesamten Umständen jedoch auf absehbare Zeit auch nicht auszuschließenden politischen Verfolgung bestanden haben muß, etwa weil der Ausländer in seinem Heimatstaat durch regimekritische Äußerungen oder sein sonstiges Verhalten, zum Beispiel der Weigerung, der herrschenden Partei beizutreten (vgl. BVerwGE 39, 27, 30) [BVerwG 26.10.1971 - I C 30/68], das Mißtrauen staatlicher Stellen hervorgerufen hat.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
    Diese - revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330, 361) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73] Sachverhalts- und Beweiswürdigung läßt einen Verstoß gegen Beweiswürdigungsgrundsätze, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze nicht erkennen.
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51), der das Bundesverwaltungsgericht seit dem Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) folgt, verlangt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen (drohender) politischer Verfolgung und Flucht, weil es nach seiner humanitären Intention darauf gerichtet ist, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet und deswegen flüchtet.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
    Es ist zwar richtig, daß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG eine zusammenfassende Bewertung des vom Asylsuchenden zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts fordert (vgl. Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82, 84) [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71].
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
    Eine politische Verfolgung kann in dieser Hinsicht vielmehr nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, mit der Heranziehung zum Wehrdienst also auch beabsichtigt ist, Wehrpflichtige wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten, von der herrschenden Staatsdoktrin abweichenden politischen Überzeugung zu treffen, zum Beispiel durch politische Disziplinierung, politische Umerziehung oder Einschüchterung (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 20. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 185.83 - BVerwGE 69, 320 [BVerwG 26.06.1984 - 9 C 185/83]; s. auch Bundesverfassungsgericht - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 14. Dezember 1984 - 2 BvR 527/84 -).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51), der das Bundesverwaltungsgericht seit dem Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) folgt, verlangt das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen (drohender) politischer Verfolgung und Flucht, weil es nach seiner humanitären Intention darauf gerichtet ist, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet und deswegen flüchtet.
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Asylrecht - Kriegsdienstverweigerung - Politische Verfolgung - Heimatland - …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
    Eine politische Verfolgung kann in dieser Hinsicht vielmehr nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, mit der Heranziehung zum Wehrdienst also auch beabsichtigt ist, Wehrpflichtige wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten, von der herrschenden Staatsdoktrin abweichenden politischen Überzeugung zu treffen, zum Beispiel durch politische Disziplinierung, politische Umerziehung oder Einschüchterung (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 20. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 185.83 - BVerwGE 69, 320 [BVerwG 26.06.1984 - 9 C 185/83]; s. auch Bundesverfassungsgericht - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 14. Dezember 1984 - 2 BvR 527/84 -).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 9 C 155.86

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
    Die Revision übersieht, daß es sich bei der Frage, ob sich aus bestimmten Tatsachen eine politische Motivation der Einberufung zum Wehrdienst herleiten läßt, um eine solche der Sachverhaltswürdigung sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht (vgl. Urteil vom 16. Juli 1986 - BVerwG 9 C 155.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 52) handelt, die allein dem Gericht obliegt.
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 5.88

    Bestrafung - Heimatland - Ungarn - Asylbewerber - Illegales Verbleiben im Ausland …

  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 92.83
  • BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24

    Vorlage nach § 42 Abs. 1 IRG (Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; …

    Staatliche Maßnahmen wegen Wehrdienstentziehung werden vielmehr nur dann als asylerheblich betrachtet, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht gelten, sondern darüber hinaus den Wehrpflichtigen auch wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten missliebigen politischen Überzeugung, treffen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22/88, BVerwGE 81, 41 Rn. 10).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Sie verstößt namentlich weder gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze noch gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze (zur Beschränkung der revisionsgerichtlichen Nachprüfung vgl. insoweit etwa Urteile vom 6. Februar 1975 - BVerwG II C 68.73 - BVerwGE 47, 330, 361), vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 99 S. 144, 147 und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - Buchholz 442.08 § 27 BBahnG Nr. 1 S. 1, 4; Beschlüsse vom 2. März 1988 - BVerwG 1 B 105.87 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 16 S. 31, 32 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31, 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem für Sanktionen entschieden, die an eine Wehrdienstentziehung anknüpfen, selbst wenn diese von totalitären Staaten verhängt werden (BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 S. 191 f., vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 - betreffend die Wehrdienstentziehung durch einen eritreischen Volkszugehörigen - und vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 S. 63).
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