Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässige Beschwerde - Voraussetzungen einer Sachentscheidung - Versäumnis der Beschwerdefrist - Beurteilungsbeitrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 86, 201
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 05.11.1985 - 1 WB 20.85
Soldat - Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung - Bewertung von …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; 73, 308, 310 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (…BVerwG a.a.O.).Diese Verpflichtung, die auch in früheren Fassungen der PERSKM sinngemäß zum Ausdruck gebracht war, ist nicht nur im Interesse des Dienstherrn zur Gewährleistung einer sachgerechten Personalführung zu erfüllen, sondern dient jedenfalls auch dem Schutz des zu beurteilenden Soldaten zur Verwirklichung des Leistungsprinzips und des Gleichbehandlungsgebots (BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85).
- BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77
Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]; BVerwG Beschluß vom 6. September 1988 - 1 WB 141/87) eine Beurteilung ebenso wie eine Stellungnahme des höheren Vorgesetzten zu der Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstießen gegen die Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; 73, 308, 310 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (…BVerwG a.a.O.).
- BVerwG, 13.05.1980 - 1 WB 196.78
Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Schriftform des Antrags - Fernschreiben - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Denn die Versäumung der Beschwerdefrist im Vorverfahren kann im gerichtlichen Antragsverfahren dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle gleichwohl zur Sache entschieden hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78 - und vom 13. Mai 1980 - 1 WB 196/78 - m.w.N.).Das gilt auch dann, wenn entweder die weitere Beschwerde wegen der im Beschwerdebescheid nicht angesprochenen Unzulässigkeit der Erstbeschwerde für unbegründet erklärt worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 WB 196/78) oder, wie hier, der InspH als die über die weitere Beschwerde entscheidende Stelle oder als Antragsgegner im gerichtlichen Verfahren zugunsten des Antragstellers davon ausgegangen ist, daß die Erstbeschwerde nicht verspätet war, weil er den Beschwerdeanlaß nicht in der Beurteilung selbst, sondern in der Art und Weise ihres Zustandekommens gesehen und deshalb aus sachlichen Gründen ablehnend entschieden hat.
- BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 17.77
Stellungnahmen zu Beurteilungen - Anfechtung - Beurteilender - Beurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]; BVerwG Beschluß vom 6. September 1988 - 1 WB 141/87) eine Beurteilung ebenso wie eine Stellungnahme des höheren Vorgesetzten zu der Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstießen gegen die Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind. - BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87
Beurteilung - Stellungnahme - Befangenheit - Wehrrecht - Soldat - Beurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]; BVerwG Beschluß vom 6. September 1988 - 1 WB 141/87) eine Beurteilung ebenso wie eine Stellungnahme des höheren Vorgesetzten zu der Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstießen gegen die Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind. - BVerwG, 24.11.1981 - 1 WB 81.79
Anforderungen an die Erstellung einer Leistungsbeurteilung - Zweck einer …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; 73, 308, 310 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (…BVerwG a.a.O.). - BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78
Bundeswehr - Führen von Kraftfahrzeugen - Eignungsanforderungen - Militärische …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Denn die Versäumung der Beschwerdefrist im Vorverfahren kann im gerichtlichen Antragsverfahren dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle gleichwohl zur Sache entschieden hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78 - und vom 13. Mai 1980 - 1 WB 196/78 - m.w.N.). - BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 185.88
Berufssoldat - Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung - Stellungnahme des …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Die in den anderen Kapiteln getroffenen "allgemeinen" Beurteilungsbestimmungen enthalten jedenfalls in der Sache keine Abweichung von den entsprechenden Vorschriften der zuvor geltenden Beurteilungsbestimmungen und sind deshalb wie bisher rechtlich unbedenklich (BVerwGE Beschluß vom 22. August 1989 - 1 WB 185/88). - BVerwG, 20.12.1968 - I WB 21.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Prozeßvoraussetzung des gerichtlichen Antragsverfahrens ist nicht die Rechtzeitigkeit der vorausgegangenen Beschwerde, sondern allein deren Erfolglosigkeit (BVerwG Beschluß vom 20. Dezember 1968 - 1 WB 21/68 - m.w.N.).
- BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13
Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …
Diese Anforderungen stellen sicher, dass Werturteile auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und sich an den von Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Kriterien orientieren (BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 2. April 1981 - 2 C 34.79 - BVerwGE 62, 135 ; Beschlüsse vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 194.88 - BVerwGE 86, 201 und vom 18. August 1992 - 1 WB 106.91 - BVerwGE 93, 281 ;… Urteile vom 5. November 1998 - 2 A 3.97 - BVerwGE 107, 360 , vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27 Rn. 10…, vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - Buchholz 11 Art. 87a GG Nr. 6 Rn. 35 …und vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 51). - BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07
Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …
Rn. 48 Die Verpflichtung, sich möglichst umfassende Kenntnisse zu verschaffen, setzt ihrerseits voraus, dass der beurteilende Vorgesetzte in einer hinreichenden "Nähebeziehung" zu dem zu beurteilenden Soldaten steht, die es ihm erlaubt, eigene Wahrnehmungen zu treffen oder Beiträge Dritter verantwortlich einzuschätzen (vgl. zu Letzterem Beschlüsse vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 - BVerwGE 86, 201 = NZWehrr 1990, 163 und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 173.90 - BVerwGE 93, 174 = NZWehrr 1992, 164). - BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97
Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und …
Deshalb ist er an die in den Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Werturteile nicht in der Weise gebunden, daß er sie in seine Beurteilung "fortschreibend" übernehmen müßte (Urteil vom 26. Juni 1980 BVerwG 2 C 8.78 - ; BVerwGE 62, 135 ; BVerwGE 86, 201 ; Urteil vom 18. August 1992 BVerwG 1 WB 106.91 - ).Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg auf den Bechluß vom 24. Oktober 1989 BVerwG 1 WB 194/98 (BVerwGE 86, 201) stützen.
- BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90
Anfechtung einer Beurteilung - Anforderungen an eine Beurteilung - Einschätzung …
Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361>, vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3> und vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 - <BVerwGE 86, 201 [BVerwG 24.10.1989 - 1 WB 194/88] - insoweit nicht veröffentlicht ->) eine Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen die Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; Beschlüsse vom 24. November 1981 - BVerwG 1 WB 81.79 - <BVerwGE 73, 308 [310]> und vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -).
Zweifel an der Unbefangenheit eines Beurteilenden können sich nach Nr. 305 c. ZDv 20/6 nicht schon aus einem Verhalten ergeben, das mit seinen Erziehungs- und Führungsaufgaben im Zusammenhang steht, und ebensowenig führt es zu Zweifeln an seiner Unbefangenheit, wenn die Beurteilung ungünstig ausgefallen ist oder sich gegenüber früheren Beurteilungen erheblich verschlechtert hat (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -).
Von einem Beurteilenden falsch gesehen und falsch bewertet worden zu sein, gehört zum unvermeidbaren Risiko eines jeden Beurteilungsvorganges (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2015 - 6 A 360/14
Rechtmäßigkeit der Bindung des Dienststellenleiters an das Ergebnis der …
Rn. 70 vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 25, vom 2. April 1981 - 2 C 34.79 -, juris, Rn. 19, Beschlüsse vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 194.88 -, juris, Rn. 7, und vom 18. August 1992 - 1 WB 106.91 -, juris, Rn. 6, Urteile vom 5. November 1998 - 2 A 3.97 -, juris, Rn. 14, vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 -, juris, Rn. 8 ff., vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -, juris, Rn. 35, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 47, und vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, juris, Rn. 11 f.,. - BVerwG, 26.02.2004 - 2 B 41.03
Fehlerhaftigkeit eines Beurteilungsbeitrags wegen unterlassener Nachprüfung der …
Deshalb ist er an die in den Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Werturteile nicht in der Weise gebunden, dass er sie in seine Beurteilung "fortschreibend" übernehmen müsste (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 34.79 - BVerwGE 62, 135 und vom 18. August 1992 - BVerwG 1 WB 106.91 - ZBR 1993, 89 f.; Beschluss vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 194.88 - BVerwGE 86, 201 ). - BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93
Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist
Es handelt sich nicht um eine Sachentscheidung über die Beschwerde, die eine Versäumung der Beschwerdefrist im gerichtlichen Verfahren unbeachtlich werden ließe (zu dieser Wirkung der Sachentscheidung über eine verfristete Wehrbeschwerde vgl. Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 - DokBer B 1990, 117 f. m.w.N.; zur Unbeachtlichkeit der Versäumung der Widerspruchsfrist als Folge einer Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde über den verspäteten Widerspruch vgl. etwa Urteile vom 20. Juni 1988 - BVerwG 6 C 24.87 - Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 2 S. 1 [2 f.] m.w.N. und vom 9. Juli 1989 - BVerwG 6 C 49.87 - Buchholz 316 § 32 VwVfG Nr. 3 S. 1 f.). - BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Anfechtung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung - …
Das Beurteilungsbild, von dem der DivKdr in seiner Stellungnahme ausgegangen ist, kann nicht deshalb in Zweifel gezogen werden, weil er in einzelnen Punkten der Wertung durch den BrigKdr und den BtlKdr nicht gefolgt ist; denn das eigentliche Werturteil, das sich auch in der Abweichung von einer anderen Beurteilung oder einem Beurteilungsbeitrag manifestiert, ist Ausdruck der höchstpersönlichen, unvertretbaren Meinungsbildung des Beurteilenden (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 194/88).Vermutungen oder allgemeine Behauptungen des Inhalts, der DivKdr habe offenbar die Gegenvorstellung des Antragstellers gar nicht zur Kenntnis genommen, reichen nicht aus, um den Vorwurf der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 194/88).
- BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
Beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde; Bindungswirkung der Zulassung der …
Wird über eine nicht fristgerecht eingelegte (weitere) Beschwerde von der zuständigen Beschwerdestelle eine Sachentscheidung getroffen, ohne dem Beschwerdeführer die Fristversäumung entgegenzuhalten, erstreckt sich die Nachprüfung des Wehrdienstgerichts uneingeschränkt auf die Frage der sachlichen Begründetheit des Antrags (stRspr des Senats, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 194.88 - BVerwGE 86, 201 ). - BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 96.91
Anfechtung einer Beurteilung durch einen Soldaten - Selbstständige Anfechtung …
Das Beurteilungsbild, von dem der Kommandeur als Verfasser der Beurteilung ausgegangen ist, kann nicht deshalb in Zweifel gezogen werden, weil es in einzelnen Punkten oder in der Tendenz den Wertungen des Beurteilungsbeitrags nicht in jeder Hinsicht gefolgt ist; denn das eigentliche Werturteil, das sich auch in der Abweichung vom Beurteilungsbeitrag manifestiert, ist Ausdruck der höchstpersönlichen unvertretbaren Meinungsbildung des Beurteilenden (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 - <BVerwGE 86, 201 [BVerwG 24.10.1989 - 1 WB 194/88]>).Zweifel an der Unbefangenheit eines Beurteilenden können sich nach Nr. 305 c. ZDv 20/6 nicht schon aus einem Verhalten ergeben, das mit seinen Erziehungs- und Führungsaufgaben im Zusammenhang steht, und ebensowenig führt es zu Zweifeln an seiner Unbefangenheit, wenn die Beurteilung ungünstig ausgefallen ist oder sich gegenüber früheren Beurteilungen erheblich verschlechtert hat (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -).
- BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 55.98
Anfechtung einer Beurteilung wegen eines Verstoßes gegen dem Beurteilten in Bezug …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2015 - 6 A 1586/14
Klage eines Steueramtmannes auf Änderung seiner zum Beurteilungsstichtag …
- VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15
Anordnungsgrund bei Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamtin und …
- BVerwG, 13.06.2014 - 1 WNB 1.14
Anforderungen an die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der …
- BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 173.90
Wehrrecht - Beurteilung - Beurteilung von Sachkundigen Mitarbeitern
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 31.95
Umsetzung auf einen anderen Dienstposten - Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - …
- BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 26.92
Gerichtliche Überprüfbarkeit des Vorliegens eines dienstlichen Bedürfnisses für …
- VG Würzburg, 28.09.2010 - W 1 K 09.1202
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsverfahren Polizei; Reihung; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".