Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 27.10.1989 - 18 UF 256/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung; Eigentum an der Ehewohnung; Dingliches Wohnrecht an der Ehewohnung; Eine im Eigentum nur eines Ehegatten stehende Ehewohnung; Zuweisung des dingliches Wohnrechts an einer Wohnung, die im Eigentum eines Ehegatten steht und an der der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 25.04.1989 - 6 F 558/87
- OLG Stuttgart, 27.10.1989 - 18 UF 256/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1260
- BWNotZ 1990, 163
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80
Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.1989 - 18 UF 256/89
Da § 1 Abs. 3 Barwertverordnung a. F. die ausschließliche Verwendung der in den Tabellen angegebenen Faktoren anordnete und die Barwertverordnung in ihrer ursprünglichen Fassung ausnahmslos alle teildynamischen Versorgungen wie statische behandelte und damit unterbewertete, verstieß sie gegen Art. 3 GG und wurde vom Bundesgerichtshof verworfen (BGHZ 85, 194). - BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 146/86
Einbeziehung einer privaten betrieblichen Altersversorgung mit dem statischen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.1989 - 18 UF 256/89
Diese Unterscheidung, aus der sich zugunsten der vorliegenden Versorgungszusage keine Abweichung ergibt, ist im Interesse einer praktikablen Handhabung mit dem Gleichheitssatz vereinbart (BGH FamRZ 87, 52; 87, 1241; 88, 488; 89, 155; 89, 844). - BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 120/83
Einbeziehung von Versorgungsansprüchen gegen das ZDF in den …
- BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85
Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.1989 - 18 UF 256/89
Diese Unterscheidung, aus der sich zugunsten der vorliegenden Versorgungszusage keine Abweichung ergibt, ist im Interesse einer praktikablen Handhabung mit dem Gleichheitssatz vereinbart (BGH FamRZ 87, 52; 87, 1241; 88, 488; 89, 155; 89, 844). - BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86
Bewertung von Anwartschaften im Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.1989 - 18 UF 256/89
Diese Unterscheidung, aus der sich zugunsten der vorliegenden Versorgungszusage keine Abweichung ergibt, ist im Interesse einer praktikablen Handhabung mit dem Gleichheitssatz vereinbart (BGH FamRZ 87, 52; 87, 1241; 88, 488; 89, 155; 89, 844). - BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
Bewertung von Versorgungsanwartschaften aus der Zahnärzteversorgung in Hessen
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.1989 - 18 UF 256/89
Diese Unterscheidung, aus der sich zugunsten der vorliegenden Versorgungszusage keine Abweichung ergibt, ist im Interesse einer praktikablen Handhabung mit dem Gleichheitssatz vereinbart (BGH FamRZ 87, 52; 87, 1241; 88, 488; 89, 155; 89, 844).
- BGH, 23.03.2023 - V ZR 113/22
Auslegung eines im Grundbuch eingetragenen "Wohnungsrechts"; Anspruch auf …
Ein Wohnnutzungsrecht gemäß § 1090 BGB ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus der in der Grundbucheintragung in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Eigentümer zur Mitbenutzung berechtigt sein soll (vgl. etwa OLG Stuttgart, BWNotZ 1990, 163; OLG Koblenz, NJW 2000, 3791, 3792). - OLG Zweibrücken, 14.10.1994 - 3 W 120/94
Auslegung einer Wohnungsrechtsbestellung
Der Ansicht des OLG Stuttgart (BWNotZ 1990, 163), wonach allein das Fehlen des für § 1093 BGB konstitutiven Hinweises der Rechtsbestellung "unter Ausschluss des Eigentümers" maßgeblich sei, wird nicht gefolgt (ebenso Böhringer BWNotZ 1990, 153). - OLG Brandenburg, 16.04.2026 - 5 U 76/25
Räumung und Herausgabe des bewohnten Grundstücks; Ermittlung des Inhalts einer …
Ein Wohnnutzungsrecht gemäß § 1090 BGB ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus der in der Grundbucheintragung in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Eigentümer zur Mitbenutzung berechtigt sein soll (vgl. etwa OLG Stuttgart, BWNotZ 1990, 163; OLG Koblenz, NJW 2000, 3791, 3792).
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