Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufklärungspflicht, Grundstücksübertragung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675
Wirksamkeit der als Insichgeschäft vollzogenen schenkweisen Übereignung eines Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit der als Insichgeschäft vollzogenen schenkweisen Übereignung eines Grundstücks
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 08.10.2009 - 9 O 5/09
- OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
Papierfundstellen
- BWNotZ 2010, 180
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04
Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1235, 1236; NJW 2008, 2041, jew. m.w.N.).Zudem ist es nicht Aufgabe des Beraters, dem Mandanten grundlegende Entschlüsse in dessen Angelegenheiten abzunehmen (vgl. BGH, NJW 2008, 2041 m. w. N.).
Die Regeln des Anscheinsbeweises sind hingegen unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterschiedliche Schritte in Betracht kommen und der Anwalt dem Mandanten lediglich die erforderliche Information für eine sachgerechte Entscheidung zu geben hat; dem Mandanten, der einen richtigen Vorschlag des Anwalts ablehnt, kommt die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens nicht zugute (vgl. BGH, NJW 2008, 2041, 2042).
- BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
Die von der Beklagten zunächst angeregte Anordnung einer Betreuung kam nach den konkreten Umständen trotz erteilter Vorsorgevollmacht in Betracht, schon aufgrund der seit langem bestehenden heftigen innerfamiliären Streitigkeiten (vgl. BayObLG, NJOZ 2004, 2169, 2171). - BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
Der Rechtsanwalt hat dem Auftraggeber daher nur die Hinweise zu erteilen, die ihm die für seine Entscheidung notwendigen Informationen liefern (s. zum Ganzen BGH, NJW 2007, 2485, 2486).
- BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07
Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1235, 1236; NJW 2008, 2041, jew. m.w.N.). - BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
Allein ein solches Verständnis entspricht einer beiderseits interessengerechten Auslegung (vgl. z. B. BGH, NJW 2010, 146, 147 m. w. N.) der von der Vollmachtgeberin abgegebenen Erklärungen. - BGH, 10.04.2006 - II ZR 337/05
Missbrauch der Vertretungsmacht durch den GmbH-Geschäftsführer
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
Hierfür ist auf Seiten des Vertreters lediglich eine objektive Zuwiderhandlung gegen die Pflichtbindung im Innenverhältnis erforderlich, auf subjektive Voraussetzungen, insbesondere auf Vorsatz, Kenntnis, fahrlässige Unkenntnis des Vertreters, oder Evidenz des Verstoßes gegen das Innenverhältnis kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2006, 2776; OLG Stuttgart, NZG 1999, 1009, 1010 m. Anm. Michalski/Arends, NZG 1999, 1011;… Staudinger/Schilken, a.a.O., § 167 Rn. 95). - BGH, 25.02.2002 - II ZR 374/00
Wirksamkeit einer durch Insichgeschäft zum Nachteil des Vertretenen getroffenen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
Entsprechendes gilt für die Vornahme eines Insichgeschäfts (§ 181 BGB), an dem allein der oder die Vertreter, nicht aber außenstehende Partner des Rechtsgeschäfts beteiligt sind, und für das folglich ein Verkehrsschutz ausscheidet (vgl. auch BGH, NJW 2002, 1488;… Staudinger/Schilken, a.a.O., § 167 Rn. 93). - OLG Stuttgart, 02.06.1999 - 9 U 246/98
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
Hierfür ist auf Seiten des Vertreters lediglich eine objektive Zuwiderhandlung gegen die Pflichtbindung im Innenverhältnis erforderlich, auf subjektive Voraussetzungen, insbesondere auf Vorsatz, Kenntnis, fahrlässige Unkenntnis des Vertreters, oder Evidenz des Verstoßes gegen das Innenverhältnis kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2006, 2776; OLG Stuttgart, NZG 1999, 1009, 1010 m. Anm. Michalski/Arends, NZG 1999, 1011;… Staudinger/Schilken, a.a.O., § 167 Rn. 95). - OLG Zweibrücken, 08.06.1999 - 8 U 138/98
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
Hierfür ist auf Seiten des Vertreters lediglich eine objektive Zuwiderhandlung gegen die Pflichtbindung im Innenverhältnis erforderlich, auf subjektive Voraussetzungen, insbesondere auf Vorsatz, Kenntnis, fahrlässige Unkenntnis des Vertreters, oder Evidenz des Verstoßes gegen das Innenverhältnis kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2006, 2776; OLG Stuttgart, NZG 1999, 1009, 1010 m. Anm. Michalski/Arends, NZG 1999, 1011;… Staudinger/Schilken, a.a.O., § 167 Rn. 95).
- BGH, 22.04.2026 - XII ZB 218/25
Kontrollbetreuung schon bei Verdacht auf Millionen-Schenkung
Denn weil bei kollusiven Insichgeschäften keine dritten Personen beteiligt sind, werden auch keine Belange des Verkehrsschutzes berührt, welche die Aufrechterhaltung solcher Geschäfte gebieten könnten (vgl. OLG Stuttgart BWNotZ 2010, 180; Müller DNotZ 2015, 403, 408 f.; vgl. auch BGH Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 374/00 - NJW 2002, 1488). - AG Nagold, 13.09.2024 - 2 XVII 61/23 Rn. 30 Das OLG Stuttgart hat in dem Urteil vom 04.05.2010 (Aktenzeichen 12 U 178/09 - juris) entschieden, dass derartige General-und Vorsorgevollmachten dahingehend auszulegen seien, dass die Vollmachtnehmer verpflichtet seien, von der Vollmacht allein im wohlverstandenen Interesse der Bevollmächtigten Gebrauch zu machen.
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