Rechtsprechung
| OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 648 BGB; § 648a BGB
Erfordernis einer Identität zwischen dem Besteller der Werkleistungen und dem Eigentümer des Baugrundstücks; Durchbrechung des Identitätsgrundsatzes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis einer Identität zwischen dem Besteller der Werkleistungen und dem Eigentümer des Baugrundstücks; Durchbrechung des Identitätsgrundsatzes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgrenzung von § 648 zu § 648 a BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bauhandwerkerhypothek für Subunternehmer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
In welchem Verhältnis stehen § 648 BGB und § 648a BGB? (IBR 1999, 581)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 20.10.1997 - 14 O 384/97
- OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1730 (Ls.)
- NJW-RR 2000, 387
- NZBau 2000, 198
- NZBau 2000, 199
- BauR 2000, 101
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87
Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks
Auszug aus OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
Zum einen ist auch die Tatsache, dass bei größeren Bauvorhaben einzelne Wohneinheiten von Geschäftsführern oder Gesellschaftern des Generalunternehmers selbst behalten werden, nicht außergewöhnlich und stellt keinen besonderen Umstand dar, der so schwer wiegt, dass die "Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen es dem Richter gebieten, die personen- und Vermögensrechtliche Selbstständigkeit von Besteller und Eigentum hintanzusetzen" (BGHZ 102, 95 [102/103]).Zum anderen ist die vorliegend zu beurteilende Fallkonstellation nicht identisch mit derjenigen, für die der BGH in der Entscheidung BGHZ 102, 95 f. eine Durchbrechung des Identitätsgrundsatzes bejaht hat.
Außerdem ist zu bedenken, dass bei der nunmehr gültigen Rechtslage Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz nur noch unter ganz engen Voraussetzungen zugelassen werden können, weil zwischenzeitlich (nach Erlass der Entscheidung des BGH in BGHZ 102, 95 f.) die Vorschrift des § 648 a BGB geschaffen worden ist, die Bauhandwerkern bei Konstellation der vorliegenden Art (Subunternehmerverträge) die Möglichkeit gibt, von ihren Auftraggebern Sicherungen nach § 648 a BGB zu verlangen (so schon OLG Celle, Urteil 6 U 134/95 vom 24. Januar 1996; tendenziell a. A. KG MDR 1999, 803), und zwar auch noch nach Vertragsschluss.
- KG, 11.11.1998 - 26 U 5753/98
Bauhandwerkersicherungshypothek auf bestellerfremden Grundstück
Auszug aus OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
Außerdem ist zu bedenken, dass bei der nunmehr gültigen Rechtslage Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz nur noch unter ganz engen Voraussetzungen zugelassen werden können, weil zwischenzeitlich (nach Erlass der Entscheidung des BGH in BGHZ 102, 95 f.) die Vorschrift des § 648 a BGB geschaffen worden ist, die Bauhandwerkern bei Konstellation der vorliegenden Art (Subunternehmerverträge) die Möglichkeit gibt, von ihren Auftraggebern Sicherungen nach § 648 a BGB zu verlangen (so schon OLG Celle, Urteil 6 U 134/95 vom 24. Januar 1996; tendenziell a. A. KG MDR 1999, 803), und zwar auch noch nach Vertragsschluss. - OLG Celle, 24.01.1996 - 6 U 134/95
Vormerkung als Sicherungsmittel eigener Art zur Sicherung schuldrechtlicher …
Auszug aus OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
Außerdem ist zu bedenken, dass bei der nunmehr gültigen Rechtslage Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz nur noch unter ganz engen Voraussetzungen zugelassen werden können, weil zwischenzeitlich (nach Erlass der Entscheidung des BGH in BGHZ 102, 95 f.) die Vorschrift des § 648 a BGB geschaffen worden ist, die Bauhandwerkern bei Konstellation der vorliegenden Art (Subunternehmerverträge) die Möglichkeit gibt, von ihren Auftraggebern Sicherungen nach § 648 a BGB zu verlangen (so schon OLG Celle, Urteil 6 U 134/95 vom 24. Januar 1996; tendenziell a. A. KG MDR 1999, 803), und zwar auch noch nach Vertragsschluss.
- OLG Hamm, 07.03.2006 - 21 W 7/06
Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek bei fehlender Identität zwischen …
Grundsätzlich kann der Unternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB nur verlangen, wenn Besteller und Grundstückseigentümer rechtlich dieselbe Person sind (formale Beurteilung); eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügt in der Regel nicht (BGHZ 102, 95/100; OLG Hamm, BauR 1990, 365; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834 f.; 2003, 576; NJW-RR 2005, 460;… Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. 2006, § 648 Rdn. Rdn. 3;… Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Aufl. 2005, Rdn. 253).Allerdings schließt das nicht aus, dass sich der Grundstückseigentümer ausnahmsweise nach § 242 BGB wie ein Besteller behandeln lassen muß, wenn sich sonst wegen der formalen Beurteilung ein untragbares Ergebnis ergäbe (BGHZ 102, 95/102 ff.; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834/835; 2003, 576 f.; NJW-RR 2005, 460/461;… Palandt/Sprau, a.a.O.;… Pastor in: Werner/Pastor, Rdn. 258).
Wollte man über die Voraussetzungen des Durchgriffs hinaus allein an die beherrschende Stellung des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH anknüpfen, liefe das nämlich darauf hinaus, dass entgegen dem oben genannten Grundsatz im Ergebnis doch eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügen würde (vgl. BGHZ 102, 95/103; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Dresden, BauR 1998, 136; OLG Celle, BauR 2000, 101; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405;… Palandt/Sprau, a.a.O.).
Bereits der Umstand, dass die GmbH als Generalunternehmerin auftrat, wies auf fremdes Eigentum hin, weil Generalunternehmer in der Regel nicht Eigentümer der zu bebauenden Grundstücke sind (OLG Celle, BauR 2000, 101;… Pastor: in Werner/Pastor, Rdn. 253).
Auf die von dem Antragsgegner aufgeworfene (Streit-) Frage, ob der Unternehmer, der eine Leistung auf einem bestellerfremden Grundstück erbringt, durch die Möglichkeit, schon vor Ausführung der Arbeiten eine Sicherheit nach § 648 a BGB zu verlangen, in der Regel ausreichend geschützt ist (bejahend OLG Celle, BauR 2000, 101/102; NJW-RR 2005, 460/461; ablehnend OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; KG, BauR 1999, 921;… Pastor: in Werner/Pastor, Rdn. 258, Palandt/Sprau, § 648 Rdn. 3), kommt es danach im Streitfall nicht an.
- OLG Celle, 26.09.2001 - 7 U 124/01
Einstweilige Verfügung; Vormerkungseintragung; Bauhandwerkersicherungshypothek ; …
Zu Recht hat deshalb der 14. Senat des Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1999 (NJW-RR 2000, 387 f.) dem Subunternehmen normalerweise das Insolvenzrisiko des Hauptunternehmers zugewiesen. - OLG Bremen, 08.08.2002 - 5 U 27/02
Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller; Belastung des Grundstücks …
(NJW-RR 2000, 387, 388) - auf den Standpunkt gestellt, nach Einführung des § 648 a BGB im Jahre 1993 seien solche Ausnahmen nur noch in ganz seltenen Fällen anzunehmen. - OLG Celle, 04.09.2018 - 14 U 18/18
Wann muss sich der Eigentümer wie ein Auftraggeber behandeln lassen?
Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des Senats vom 8. Juli 1999 (14 U 7/99 - BauR 2000, 101) abstellt, verhilft dies der Berufung nicht zum Erfolg.
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