Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - I-22 U 47/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vollmacht des Architekten bei notwendigen Zusatzleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 167, 640, 683; VOB/B § 2 Nr. 8
Bevollmächtigung eines Architekten) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Architektenvertrag; Vertretungsbefugnis; Abnahme der Bauleistungen; Bevollmächtigung eines Architekten; Anscheinsvollmacht; Zusatzaufträge; Bauüberwachung
Besprechungen u.ä. (5)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Anscheinsvollmacht des Architekten für Zusatzaufträge: wann kommt sie nicht in Betracht ?
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Vergabe notwendiger Zusatzleistungen durch Architektenvollmacht umfasst?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz des Auftragnehmers bei falschen Angaben des Bauherrn zur Ausführung? (IBR 2000, 594)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vergütung für auftragslos ausgeführte Arbeiten? (IBR 2001, 54)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Welche Vollmacht hat der objektüberwachende Architekt? (IBR 2001, 157)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 14
- NZBau 2001, 334
- BauR 2000, 1878
- BauR 2001, 845 (Ls.)
- ZfBR 2016, 109
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88
Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 47/00
Diese entfallen auch nicht bei unterlassener Anzeige (vgl. BGH BauR 1991, 331, 334) und kommen auch dann in Betracht, wenn irrtümlich eine vertragliche Verpflichtung angenommen wurde (…vgl. Palandt-Sprau, BGB, 59. Aufl., § 677 Rdn. 12 m.w.N.). - BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91
Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 47/00
Auch diese Anordnung kann den Beklagten aber nicht zugerechnet werden, weil der Zeuge F nicht als ihr berechtigter Vertreter handeln konnte, denn es handelt sich um Änderungen der vertraglichen Leistungspflichten (vgl. Ingenstau/Korbion, a.a.O., B § 2 Rdn. 273, BGH BauR 1992, 759), die eine entsprechende rechtsgeschäftliche Vereinbarung verlangen. - BGH, 05.04.1990 - III ZR 213/88
Schadensersatz für Beschädigung eines Gebäudes; Ausschluß der Ersetzungsbefugnis …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 47/00
Die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ist insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH WM 1991, 1530; NJW-RR 1990, 1303). - BGH, 26.04.1991 - V ZR 213/89
Zulässigkeit eines Teilurteils über unselbständige Rechnungsposten eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 47/00
Die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ist insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH WM 1991, 1530; NJW-RR 1990, 1303). - OLG Stuttgart, 18.12.1996 - 1 U 118/96
Verschweigen bevorstehender Deponiegebührenerhöhung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 47/00
Es besteht jedoch ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss, der dann gegeben ist, wenn der Schädiger dem Geschädigten schuldhaft falsche Informationen gegeben hat (vgl. OLG Stuttgart BauR 1997, 855 f.).
- OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
Grundstückskaufvertrag: Anfechtung wegen Verschweigens extremer Durchfeuchtung …
Dieses Ergebnis steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschäden beim Kauf von Gebrauchtimmobilien (BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris; NJW-RR 1994, 907; Baurecht 2001, 845; IBR 2002, 383; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.10.2007, 4 U 198/07; zitiert nach juris).Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2003, 2380; BGH Urteil vom 12.04.2002, V ZR 302/00, zitiert nach juris Rd. 9; BGH BauR 2001, 845;… Palandt-Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Auflage, 2008, § 123, Rd. 11).
- LG Köln, 19.05.2026 - 8 O 210/25 Rn. 46 Dabei verkennt die Kammer nicht, dass ein Rechtsschein auch daraus resultieren kann, dass der Vertretene dem Handelnden eine Stellung eingeräumt bzw. Aufgaben übertragen hat, die regelmäßig mit einer Vollmacht verbunden sind (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 14 (15) für Architekt; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 668 (669); OLG Köln NJW-RR 1994, 1501; OLG Koblenz MDR 1994, 1110 (1111); OLG Hamm NJW-RR 1994, 439; vgl. auch BGH NJW 2002, 1041;… MüKoBGB/Schubert, 10. Aufl. 2025, BGB § 167, beck-online).
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