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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1077
BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1077)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2001 - 4 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1077)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 4 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen auf der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebes - Bestehen öffentlicher Belange gegen den Bau einer Windkraftanlage im Außenbereich - Voraussetzungen der ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1052
  • ZfBR 2002, 597
 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung wie hier in je selbständig tragender Weise doppelt begründet, so kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur stattgegeben werden, wenn im Hinblick auf jeden der beiden Begründungsteile ein Zulassungsgrund vorgetragen worden ist und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; stRspr).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 4 B 172.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses; …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01
    Dies hat der beschließende Senat zum Begriff des Vorhabens in den §§ 29 ff. BauGB bereits mehrfach entschieden (vgl. Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 4 B 172.96 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 182, S. 42 f. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2019 - 1 A 11532/18

    Windenergieanlagen bei Boppard nahe dem UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal

    Rn. 35 Eine Verunstaltung im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB ist hierin jedoch nur dann zu sehen, wenn das Vorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2001 - 4 B 69/01 - und vom 18. März 2003 - 4 B 7.03 -, beide in juris).

    Bei der Entscheidung über die Genehmigung von Windenergieanlagen müssen von daher insbesondere auch die Rotoren und die von ihrem Betrieb ausgehenden Wirkungen auf das Landschaftsbild mitberücksichtigt werden (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 21.03.2024 - 1 C 2/24

    Windenergieanlage; Denkmalrechtlicher Umgebungsschutz; UNESCO-Welterbe; …

    Ihre Zulässigkeit im Außenbereich steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Anlage das Orts- und Landschaftsbild im Einzelfall nicht verunstaltet (BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2001 - 4 B 69.01 -, juris Rn. 6).

    Eine Verunstaltung liegt vor, wenn die Windenergieanlage dem Orts- und Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (…BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 -, juris Rn. 25;… Urt. v. 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 15. Oktober 2001 - 4 B 69.01 -, juris Rn. 5;… vgl. auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. August 2023 - 1 C 1057/21 -, juris Rn. 56 ff.).

    Ob dies der Fall ist, hängt von einer wertenden Betrachtung des jeweiligen Gebiets und der Würdigung im jeweiligen Einzelfall ab (…BVerwG Beschl. v. 18. März 2003 - 4 B 7.03 -, juris Rn. 4, 5), wobei die anlagentypische Drehbewegung der Rotorblätter als Blickfang nicht außer Betracht bleiben kann (BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2001 - 4 B 69.01 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 8 S 17/16

    Im Außenbereich privilegiertes Vorhaben; Widerspruch zu einer gültigen …

    Die Kläger können daher in vorliegendem Zusammenhang nicht darauf verweisen, dass die natürliche Eigenart der Landschaft i. S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB landwirtschaftlichen Zwecken dienenden Vorhaben regelmäßig nicht entgegensteht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.1985 -4 C 71.82 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229) und eine Verunstaltung des Landschaftsbildes i. S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB voraussetzt, dass das Bauvorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und dies auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 4 B 69.01 -, BauR 2002, 1052).
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