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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3103
OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01 (https://dejure.org/2001,3103)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2001 - 22 U 38/01 (https://dejure.org/2001,3103)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2001 - 22 U 38/01 (https://dejure.org/2001,3103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 635; ; BGB § 649; ; HOAI § 15 Abs. 2

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635 § 649; HOAI § 15 Abs. 2
    Architektenhaftung - Bauüberwachung - Kontrolle der Außenisolierung - konkludente Vertragskündigung - Einstellung der Bauüberwachung - Auswahl baustoffgerechten Mörtels - Poroton-Steine

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Planer müssen sich auch um Details kümmern

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Prüfpflicht des Bauleiters in Leistungsphase 8

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauüberwachung; Planungsaufgaben des Architekten; Einnahme des Augenscheins; Augenschein; Isolierung; Außenmauerwerks; Envernehmliche Vertragsaufhebung; Kündigung des Architektenvertrags; Konkludente Kündigung

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingeschlafene Vertragsbeziehung: stillschweigend einvernehmliche Vertragsbeendigung?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Isolierung vom Erdreich berührter Bauteile: Überwachungspflicht des Architekten ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Eingeschlafene" Vertragsbeziehung zwischen Bauherrn und Architekt: Kündigung? (IBR 2002, 27)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 3 O 384/99
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 514
  • BauR 2001, 1962 (Ls.)
  • BauR 2002, 336
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01
    Davon gehen im übrigen auch die den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien zugrunde liegenden, vom Beklagten gestellten AVA aus, in denen unter 8.3 - zwar nicht wirksam (vgl. BGH NJW 1997, 259, 260 = BauR 1997, 156, 158 = MDR 1997, 139, 140), der Beklagte als Verwender kann sich aber nicht auf die Unwirksamkeit der AVA berufen - die ersparten Aufwendungen auf 40 % des vertraglichen Honorars bemessen sind.
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen …

    Denn die Widerbeklagten zu 2) und 3) haben nicht ansatzweise darzutun vermocht, den Anforderungen an ihre Überwachungspflichten, die zudem bei "kritischen Arbeiten" wie Abdichtungs- und Isolierarbeiten besonders streng sind (vgl. OLG Hamm BauR 2000, 757; BauR 1997, 876/879; NJW-RR 1990, 158; OLG Düsseldorf BauR 2002, 336/337;… Schmalzl/Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 5. Aufl., Rn. 461), genügt zu haben.
  • OLG Dresden, 21.10.2005 - WVerg 5/05

    Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren

    Dabei zieht der Senat nicht in Zweifel, dass es Fälle geben mag, in denen der Besteller einer Werkleistung seinen Wunsch nach Vertragsbeendigung dadurch konkludent zum Ausdruck bringt, dass er ausstehende - also zuvor bestellte - Leistungen anderweitig vergibt (s. etwa Palandt/Sprau, 64. Aufl. 2005, § 649 BGB Rn. 2 unter Berufung auf OLG Düssel-dorf, BauR 2002, 336, 338).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2004 - 4 U 710/03

    Architektenhonoraranspruch: Vorlage einer nicht genehmigungsfähigen Planung

    Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass er die noch ausstehenden Leistungen selbst ausführt (…BGH, Urt. v. 16.6.1972 - V ZR 174/70, WM 1972, 1025, 1026) oder anderweitig vergibt (Düsseldorf, BauR 2002, 336).
  • LG Kassel, 24.03.2006 - 8 O 93/03

    Vorzeitige Kündigung des Werkvertrages durch den Besteller: Anforderungen an die …

    Selbst wenn man, entsprechend der Rechtsansicht des Klägers, die in der notariellen Urkunde enthaltene Erklärung, wonach die Beklagten nach Ablauf einer Frist von zehn Tagen von der im Art. 1124 des Código Civil eingeräumten Möglichkeit der Vertragsauflösung Gebrauch machen würden, nur als Ankündigung einer künftigen, noch gesondert auszusprechenden Kündigungserklärung ansehen sollte, so wäre diese jedenfalls konkludent dadurch ausgesprochen worden, dass die Beklagten nach Fristablauf dazu übergegangen sind, das Haus in Eigenregie fertig zu stellen (vgl. BGH, WM 1972, 1025 [1026]; OLG Düsseldorf, Baurecht 2002, 336 [338]).
  • OLG Köln, 25.09.2015 - 19 U 53/15

    Ansprüche des Unternehmers wegen der Lieferung und Montage einer Rohrbahnanlage …

    Sie kann auch konkludent dadurch erfolgen, dass der Besteller ausstehende Leistungen selbst ausführt (vergleiche BGH, Urteil vom 16.06.1972, V ZR 174/70, zitiert nach juris) oder anderweit vergibt (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001, 22 U 38/01, zitiert nach juris).
  • OLG München, 06.09.2016 - 28 U 4158/15

    Architektenvertrag wird durch Subplaner-Beauftragung gekündigt!

    In der Regel dürfte eine konkludent erklärte Kündigung anzunehmen sein, wenn der Besteller die restliche Werkleistung selbst ausführt, an einen Dritten vergibt oder durch einen Dritten ausführen lässt (…vgl. Palandt-Sprau, BGB, Kommentar, 74. Auflage Rn. 3 zu § 649 BGB; BGH WM 1972, 1025; OLG Düsseldorf, BauR 2002, 336; OLG Celle, BauR 2006, 2069).
  • LG Hof, 30.11.2022 - 35 O 24/21

    Aktivlegitimation, Vergütungsanspruch, Leistungsphase, Kooperationspflicht, …

    Rn. 78 Zwar ist auch eine Kündigung durch schlüssiges Verhalten denkbar (so Oberhauser in Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht 2022, § 648 BGB, Rn. 9 unter Verweis auf OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.09.2001, Az. 22 U 38/01).
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