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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2282
BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06 (https://dejure.org/2007,2282)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.2007 - 4 B 74.06 (https://dejure.org/2007,2282)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - 4 B 74.06 (https://dejure.org/2007,2282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufstellung von Bauleitplänen zur Verhinderung einer unerwünschten baulichen Nutzung an Ort und Stelle; Substantielle Einschränkungen der im Grundgesetz verankerten Eigentumsrechte und des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch einfache Festlegungen im Bebauungsplan; ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GG Art. 14 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 3, 7.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie; Berücksichtigung des Gleichheitsgebots; Denkmalschutz als im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigender öffentlicher Belang; Vorgeschobene Planung, Negativplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtmäßiger Bebauungsplan bestimmt Eigentumsschranke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 667
  • ZfBR 2007, 273
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06
    Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB liegt insbesondere dann vor, wenn eine planerische Festsetzung nicht den städtebaulichen Absichten der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben wird, um eine unerwünschte bauliche Nutzung an Ort und Stelle zu verhindern (Beschlüsse vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - NVwZ 1991, 875 und vom 16. März 2001 - BVerwG 4 BN 15.01 - NVwZ-RR 2002, 8).

    Kein Fall der unzulässigen "Negativplanung" liegt vor, wenn eine Gemeinde zur Verwirklichung ihrer städtebaulichen Ziele Festsetzungen trifft, durch die bestimmte Nutzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen oder beschränkt werden und sich damit im Ergebnis "negativ" auf die Nutzung des Grundeigentums auswirken (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - a.a.O. S. 875).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Festsetzungen in einem Bebauungsplan eine unzulässige "Negativplanung" darstellen und § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB verletzen, wenn sie nicht der städtebaulichen Gestaltung, sondern der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25, 31).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06
    Das private Grundeigentum gehört deshalb selbstverständlich in hervorgehobener Weise zu den abwägungserheblichen privaten Belangen (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144, 148 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06
    Rn. 6 Höchstrichterlich geklärt ist ferner, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), auch bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) zur Geltung kommt und in der gemeindlichen Bauleitplanung zu beachten ist (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - BVerfGE 21, 73, 82 ff.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06
    Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere, jeweils für sich selbstständig tragfähige Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der tragenden Urteilsgründe zulässig vorgetragen und gegeben ist (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26; stRspr).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06
    Diese Belange können es je nach den tatsächlichen Gegebenheiten in der konkreten Planungssituation rechtfertigen, Grundstücke, deren Gebäude unter Denkmalschutz stehen, aus städtebaulichen Gründen besonderen Beschränkungen zu unterwerfen (Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 4 CN 4.00 - BVerwGE 114, 247, 249 ff.).
  • BVerwG, 16.03.2001 - 4 BN 15.01

    Zulässigkeit einschränkender Festsetzungen im Bebauungsplan trotz Bestehens einer …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06
    Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB liegt insbesondere dann vor, wenn eine planerische Festsetzung nicht den städtebaulichen Absichten der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben wird, um eine unerwünschte bauliche Nutzung an Ort und Stelle zu verhindern (Beschlüsse vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - NVwZ 1991, 875 und vom 16. März 2001 - BVerwG 4 BN 15.01 - NVwZ-RR 2002, 8).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines …

    Durch den Bebauungsplan bestimmt die Gemeinde Inhalt und Schranken des Eigentums der im Planbereich gelegenen Grundstücke (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.1.2007 - 4 B 74.06 -, BauR 2007, 667).
  • VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20

    Urbanes Gebiet als Angebotsbebauungsplan und städtebaulicher Missstand

    Festsetzungen in einem Bebauungsplan stellen nur dann eine unzulässige Negativplanung dar und widersprechen § 1 Abs. 3 BauGB, wenn sie nicht der städtebaulichen Gestaltung, sondern der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74.06 -, juris unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25, 31).

    Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB kann aber auch dann vorliegen, wenn eine planerische Festsetzung nicht den städtebaulichen Absichten der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben wird, um eine unerwünschte bauliche Nutzung an Ort und Stelle zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74.06 -, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 und vom 16.03.2001 - 4 BN 15.01 -, NVwZ-RR 2002, 8).

    Kein Fall der unzulässigen Negativplanung liegt dagegen vor, wenn eine Gemeinde zur Verwirklichung ihrer städtebaulichen Ziele Festsetzungen trifft, durch die bestimmte Nutzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen oder beschränkt werden und dies sich im Ergebnis "negativ" auf die Nutzung des Grundeigentums auswirken (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74.06 -, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde; …

    (BVerwG, Beschl. v. 4. Januar 2007 - 4 B 74.06 -, juris Rn. 6;… Urt. v. 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 -, juris Rn. 13, 14).

    Wie bereits ausgeführt, können die von der Gemeinde bei der Aufstellung von Bauleitplänen nach § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB zu berücksichtigenden Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes es je nach den tatsächlichen Gegebenheiten in der konkreten Planungssituation rechtfertigen, Grundstücke, deren Gebäude unter Denkmalschutz stehen, aus städtebaulichen Gründen besonderen Beschränkungen zu unterwerfen (BVerwG, Beschl. v. 4. Januar 2007 - 4 B 74.06 - , juris Rn. 6;… Urt. v. 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 Rn. 10 ff.).

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