Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.05.2010 - I-19 U 2/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Arglist, Verjährung, Werkvertrag, Werkunternehmer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 195, 199 Abs. 1, 214 Abs. 2, 222 Abs. 1, 633 Abs. 3, 634 Abs. 3 Satz 1 BGB
Arglist, Verjährung, Werkvertrag, Werkunternehmer - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635 a.F.; BGB § 638
Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Erstellung einer Tragschicht für Pflasterarbeiten aus Recyclingschotter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Werkunternehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Erstellung einer Tragschicht für Pflasterarbeiten aus Recyclingschotter
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Arglisthaftung des Werkunternehmers (IBR 2011, 207)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 23.09.2009 - 4 O 356/08
- LG Hagen, 23.11.2009 - 4 O 356/08
- OLG Hamm, 21.05.2010 - I-19 U 2/10
- BGH, 12.07.2012 - VII ZR 107/10
Papierfundstellen
- BauR 2010, 1638
- BauR 2011, 130
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2010 - 19 U 2/10
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es Sache des Unternehmers, den Anschein fehlender Organisation und vorhandener Kausalität zu widerlegen, indem er nachweist, dass er die Baustelle richtig organisiert hat (vgl. BGHZ 117, 318; OLG Jena BauR 2001, 1124; Kniffka ZfBR 1993, 255;… Kniffka/Koeble a.a.O. Rdnr. 96, 97). - BGH, 23.05.2002 - VII ZR 219/01
Arglist durch vertragswidrige Verwendung eines nicht erprobten Baustoffs
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2010 - 19 U 2/10
Zwar verlangt Arglist keine Schädigungsabsicht oder einen eigenen Vorteil des Unternehmers (BGH BauR 2002, 1401). - OLG Jena, 27.02.2001 - 5 U 766/00
Verjährungsfrist bei Organisationsverschulden; Begriff des schwerwiegenden …
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2010 - 19 U 2/10
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es Sache des Unternehmers, den Anschein fehlender Organisation und vorhandener Kausalität zu widerlegen, indem er nachweist, dass er die Baustelle richtig organisiert hat (vgl. BGHZ 117, 318; OLG Jena BauR 2001, 1124; Kniffka ZfBR 1993, 255;… Kniffka/Koeble a.a.O. Rdnr. 96, 97).
- LG Berlin, 15.04.2014 - 14 O 171/13
Ausführung entgegen der Herstellerrichtlinie: Verschwiegene Arglist?
Ein solches arglistiges Verschweigen wurde nach der Rechtsprechung anerkannt, wenn der Unternehmer den Mangel im Zeitpunkt der Abnahme kannte und ihm bewusst war, dass dieser für die Entschließung des Bestellers erheblich ist und eine Kenntnis vom Mangel ihn unter Umständen von der Abnahme abhalten könnte (OLG Hamm BauR 2011, 130 - 132; KG, Urteil vom 28. Mai 2009 zu 27 U 27/08, ibr-online; KG Berlin, Urteil vom 11. März 2011 - 6 U 128/08 -, ibr-online). - OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 161/10
NU kontrolliert seinen NU nicht: AN muss Kontrolle übernehmen!
Ein Unternehmer handelt arglistig, wenn ihm ein Mangel der Arbeiten bei der Abnahme bekannt ist, er ihn aber dennoch nicht offenbart; dabei reicht es aus, dass er von einer vertragswidrigen Ausführung Kenntnis hat oder er bei der Ausführung der Arbeiten wissentlich von den Auflagen der Genehmigungsbehörde abgewichen ist und dies verschweigt (…vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 6. Teil, Rdn. 93 m.w.N.; OLG Hamm Urteil vom 21.05.2010, Aktenzeichen 19 U 2/10). - OLG Hamm, 31.08.2012 - 12 U 49/12
Arglistiges Verschweigen eines Baumangels
Es muss vielmehr dem Grunde nach der an den Werkunternehmer gerichtete Vorwurf gerechtfertigt sein, die eigene Arglisthaftung durch eine unzureichende betriebliche Organisation vermeiden zu wollen (vgl. dazu insgesamt: BGHZ 173, 32; BGH NJW-RR 2010, 1604; OLG Hamm BauR 2011, 130; OLG Dresden BauR 2010, 1785). - KG, 11.03.2011 - 6 U 128/08
Zulässigkeit der Vereinbarung des Beginns der Verjährung auch im …
Ein solches arglistiges Verschweigen wurde nach der Rechtsprechung anerkannt, wenn der Unternehmer den Mangel im Zeitpunkt der Abnahme kannte und ihm bewusst war, dass dieser für die Entschließung des Bestellers erheblich ist und eine Kenntnis vom Mangel ihn unter Umständen von der Abnahme abhalten könnte (OLG Hamm BauR 2011, 130 - 132; KG, Urteil vom 28. Mai 2009 zu 27 U 27/08, zitiert nach [...]).
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