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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8014
OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11.OVG (https://dejure.org/2012,8014)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.03.2012 - 1 C 10775/11.OVG (https://dejure.org/2012,8014)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. März 2012 - 1 C 10775/11.OVG (https://dejure.org/2012,8014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 7
    Zulässigkeit einer richtungsabhängigen Emissionskontingentierung nach DIN 45691; Normenkontrollantrag gegen Änderung eines Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung von richtungsbezogenen Lärmkontingenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer richtungsabhängigen Emissionskontingentierung nach DIN 45691; Normenkontrollantrag gegen Änderung eines Bebauungsplans

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1198
  • BauR 2012, 1834
  • ZfBR 2012, 473
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
    Dies zeigt letztlich, dass die 5. Änderung nicht den Charakter eines von der 4. Änderung losgelösten Teilnormgebungsaktes aufweist, sondern vielmehr einem ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ähnelt, bei dem jedoch anerkannt ist, dass der Antragsteller bei der Durchführung eines solchen Verfahrens während eines anhängigen Normenkontrollverfahrens nicht nochmals Einwendungen erhoben muss (s BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 -, juris).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
    Zur Planung befugt ist die Gemeinde vielmehr schon dann, wenn sie hierfür hinreichend wichtige städtebauliche Allgemeinbelange ins Feld führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - NVwZ 1999, 1338).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
    Rn. 32 Zunächst in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass flächenbezogene Schallleistungspegel zur Gliederung von Baugebieten nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO festgesetzt werden können, da zu den besonderen Eigenschaften von Betrieben und Anlagen, nach denen ein Baugebiet nach dieser Bestimmung gegliedert werden kann, auch ihr Emissionsverhalten gehört (s. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 N 6.88 - BRS 50 Nr. 25).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
    Nur wenn "Zaunwerte" entlang einer Grundstücksgrenze festgelegt werden, die nicht das Emissionsverhalten bestimmter Anlagen oder Betriebe kennzeichnen, sondern ein Immissionsgeschehen, das von einer Vielzahl unterschiedlicher Anlagen gemeinsam bestimmt wird (Summenpegel), sind diese von § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nicht mehr gedeckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1993 - 4 NB 2.93 - DVBl. 1993, 1098 und Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 7.99 - DVBl. 2000, 804).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
    Vielmehr darf die Kommune von einer abschließenden Konfliktbewältigung Abstand nehmen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung notwendig werdender Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (s. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 BN 66.09 - UPR 2010, 277).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 6 B 30.09

    Auslegung eines Klageantrages i.R.d. Informationserhebung durch das Bundesamt für …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
    Dieses Rechtsschutzziel ist hier dem Normenkontrollantrag des Klägers zugrunde zu legen, zumal das Gericht nicht an die Fassung der Anträge gebunden ist, sondern vielmehr das tatsächliche Rechtsschutzbegehren zu ermitteln hat (s. BVerwG, Urteil vom 03. Juli 1992 - 8 C 72.90 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 und Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 6 B 30.09 -, Buchholz 310 § 88 Nr. 38).
  • BVerwG, 10.08.1993 - 4 NB 2.93

    Bebauungsplan - Gebietsüberschreitende Festsetzung - Immissionsgrenzwert - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
    Nur wenn "Zaunwerte" entlang einer Grundstücksgrenze festgelegt werden, die nicht das Emissionsverhalten bestimmter Anlagen oder Betriebe kennzeichnen, sondern ein Immissionsgeschehen, das von einer Vielzahl unterschiedlicher Anlagen gemeinsam bestimmt wird (Summenpegel), sind diese von § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nicht mehr gedeckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1993 - 4 NB 2.93 - DVBl. 1993, 1098 und Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 7.99 - DVBl. 2000, 804).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
    Nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen stellt das Merkmal der Erforderlichkeit eine Schranke der Planungsbefugnis dar (s. OVG RP, Urteil vom 01. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG - in ESOVG unter Bezugnahme auf das Urteil vom 16. Januar 1985 - 10 C 13/84 - NVwZ 1985, 766).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
    Insbesondere enthält der Bebauungsplan unter Beachtung des Bestimmtheitsgebots und des Grundsatzes der planerischen Konfliktbewältigung klare Vorgaben darüber, auf welche Bezugsfläche die Schallleistung zu verteilen und nach welcher Methode (Regelwerk) die tatsächliche Ausbreitung der betrieblichen Schallleistung im Genehmigungsverfahren zu berechnen ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 24. März 2005 - 8 S 595/04 - BauR 2005, 1743).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
    Dieses Rechtsschutzziel ist hier dem Normenkontrollantrag des Klägers zugrunde zu legen, zumal das Gericht nicht an die Fassung der Anträge gebunden ist, sondern vielmehr das tatsächliche Rechtsschutzbegehren zu ermitteln hat (s. BVerwG, Urteil vom 03. Juli 1992 - 8 C 72.90 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 und Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 6 B 30.09 -, Buchholz 310 § 88 Nr. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2009 - 7 D 113/07

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Festsetzung eines Sondergebietes als …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Rn. 27 a. Dabei ist zunächst nicht zu erkennen, dass das System einer richtungsabhängigen Immissionskontingentierung (DIN 54691) aus der Bauleitplanung für die Regulierung der streitgegenständlichen Anlage grundsätzlich unzulänglich sein sollte (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 08.03.2012, 1 C 10775/11 - ESOVGRP).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 2 N 11.1018

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Abwägung

    Rn. 28 Die Immissionsproblematik im Hinblick auf von den künftigen Gewerbebetrieben ausgehenden Lärmemissionen wurde durch die Festsetzung von richtungsbezogenen Emissionskontingenten berechnet nach der DIN 45691 schlüssig gelöst, was von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt wird (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 - juris; OVG RhPf, U.v. 8.3.2012 - 1 C 10775/11 - BauR 2012, 1198; U.v. 2.5.2011 - 8 C 11261/10.OVG - UPR 2011, 319).
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