Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 10 U 67/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633; BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280 Abs. 1
Anforderungen an die Planung der Abdichtung eines Bauwerks; Umfang der Überwachungspflicht des mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Planungsfehler bei Abdichtungsarbeiten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Überwachungspflicht durch Architekten bei einfachen standardisierten Abdichtungsarbeiten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Planung von Abdichtungsarbeiten durch einen Architekten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bedürfnis einer zusätzlichen Überwachung durch einen bauaufsichtsführenden Architekten i.R. einfacher standardisierter Abdichtungsarbeiten eines fachkundigen Handwerkers; Begründung einer Erweiterung der Überwachungspflicht eines mit der Planung und Bauaufsicht ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen? (IBR 2012, 588)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 21.05.2010 - 24 O 315/09
- OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 10 U 67/10
- BGH, 28.06.2012 - VII ZR 225/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1987
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99
Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 10 U 67/10
Sind Details der Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese unter Umständen im einzelnen geplant und dem Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden (BGH BauR 2000, 1330, juris RN 18). - BGH, 28.06.2012 - VII ZR 225/10
Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen?
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 10 U 67/10
Rechtskräftig; Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH mit Beschluss vom 28.06.2012, Az. VII ZR 225/10, zurückgewiesen.
- LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen
Dabei handelt es sich nämlich um Folgeschäden der Architektenleistung, die von § 280 Abs. 1 BGB und nicht von § 281 BGB erfasst und ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung erstattungsfähig sind, vgl. Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts (2014), Rn. 12.672 und OLG Stuttgart, IBRRS 2012, 3354. - OLG Stuttgart, 22.10.2024 - 10 U 34/24
Abnahme der GU-Leistung ≠ Abnahme der NU-Leistung!
Dabei umfasst der Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB auch die Bauwerksschäden, weil sie als Folgeschäden der mangelhaften Planung und nicht als Mangelschaden anzusehen sind (OLG Stuttgart Urt. v. 30.11.2010 - 10 U 67/10, BeckRS 2012, 19255, beck-online). - OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 12 U 111/15
Architektenhaftung - Nachweis für Planungsfehler, Beratungs- und …
Einfache standardisierte Abdichtungsarbeiten eines fachkundigen Handwerkers, die jeder Anbieter von Abdichtungsarbeiten beherrschen muss, bedürfen keiner zusätzlichen Überwachung (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 10 U 67/10, juris).
- OLG Hamm, 26.11.2024 - 21 U 60/22
Anspruch auf Feststellung der Klägerin als WEG bzgl. Verpflichtung der vormaligen …
Da es sich bei den vorgenommenen Abdichtungsarbeiten am Dach eines Mehrfamilienhauses um standardisierte Maßnahmen handelt, die ein fachkundiger Handwerker beherrschen muss, war von der Beklagten zwar keine durchgängige Überwachung der Arbeiten (vgl. für den Architekten OLG Stuttgart, Urteil vom 30. November 2010 - 10 U 67/10, BauR 2012, 1987, juris Rn. 18), so aber doch eine Prüfung bei Abnahme auf für einen fachkundigen Dachdecker ohne weiteres sichtbare und sich aufdrängende Ausführungsfehler zu erwarten. - OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 29 U 56/19
Schadenersatz wegen behaupteter mangelhafter Verkehrswegeplanung (hier: Abriss …
Haben sich die Planungsfehler des Architekten bereits im Bauwerk niedergeschlagen, genügt allein eine Nachbesserung in der Planung nicht, vielmehr müssen auch die sich im Bauwerk niedergeschlagenen Fehler selbst noch - dann auf Grundlage jener Planung - behoben werden, so dass § 281 BGB nicht einschlägig ist, der Anspruch sich vielmehr - ohne §§ 280 Abs. 3, 281 BGB - nach § 280 Abs. 1 BGB richtet (…vgl. auch Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, 11. Teil Rn. 731; ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010 - 10 U 67/10, BauR 2012, 1987, juris-Rn. 14; der BGH hat die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, Beschluss vom 28.06.2012 - VII ZR 225/10, zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 02.10.2014 - 4 U 161/13
Pflichtverletzung bei Überwachung von Bauausführung eines Wohnhausneubaus
Es kann wegen des als unstreitig zugrunde zu legenden vertraglichen Leistungsumfangs des Beklagten auch offen bleiben, ob eine Notwendigkeit der Überwachung von Abdichtungsmaßnahmen gemäß dem vom Beklagten zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30.11.2010 (10 U 67/10) im Einzelfall entfallen kann, wenn es sich um einfache Standardarbeiten handelt und von einer hinreichenden Fachkunde der mit der Ausführung betrauten Personen auszugehen ist. - OLG Hamm, 26.06.2023 - 21 U 60/22
Zum Umfang und zur Haftung des Verwalters bei Übernahme der Baubetreuung; § 27 …
Dabei könnte auch der Grundsatz zu beachten sein, dass einfache standardisierte Abdichtungsarbeiten eines fachkundigen Handwerkers, die jeder Anbieter von Abdichtungsarbeiten beherrschen muss, keiner zusätzlichen Überwachung durch einen bauaufsichtsführenden Architekten bedürfen, auch wenn sie für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes wichtig sind (OLG Stuttgart, Urteil v. 30.11.2010, 10 U 67/10, BeckRS 2012, 19255;… Thierau/Schmidt in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2. Aufl., § 9 Rn. 52), während andererseits jedenfalls vor der Abnahme eine Überprüfung des fertiggestellten Werks auf Mängel zu erfolgen hat (…Pott/Dahlhoff/Kniffka/Rath, HOAI, 8. Aufl., § 15 Rn. 76;… Koeble in Kniffka/KoebIe/JurgeIeiUSacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., Teil 11 Rn. 812).
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