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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48381
OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11 (https://dejure.org/2012,48381)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.2012 - 13 U 234/11 (https://dejure.org/2012,48381)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 13 U 234/11 (https://dejure.org/2012,48381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen eines Planungsfehlers bei Führen der geplanten Ausführung des Bauvorhabens notwendigerweise zu einem Mangel des Bauwerks; Schadensersatz gegenüber einem Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

  • IWW
  • baurechtsiegen.de

    Architektenvertrag - Pflichten bei der Bauüberwachung bei Nachbesserungsarbeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Planungsfehlers bei Führen der geplanten Ausführung des Bauvorhabens notwendigerweise zu einem Mangel des Bauwerks; Schadensersatz gegenüber einem Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist bei Planung und Bauüberwachung zu beachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Bauüberwachungspflicht und Haftungsbeschränkung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Architekt muss für Mängel an Dachkonstruktion aufgrund Planungsverschuldens einstehen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Auch Nachbesserungsarbeiten müssen überwacht werden.

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Haftungsbeschränkung in Architektenverträgen

Besprechungen u.ä. (5)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Detailzeichnung zur Ausführung freigegeben: Architekt haftet für (fremde) Planungsmängel! (IBR 2013, 356)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbesserungsarbeiten müssen gezielt überwacht werden! (IBR 2013, 354)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbesserungsaufwand unverhältnismäßig: Architekt haftet trotzdem in voller Höhe! (IBR 2013, 421)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Begrenzung der Haftung auf "versicherbare Schäden"! (IBR 2013, 357)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss das Gericht ein neues Gutachten nach § 412 Abs. 1 ZPO einholen? (IBR 2013, 388)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1289
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (26)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Die Ersatzpflicht erstreckt sich auch auf die durch die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verursachten Kosten, insbesondere der Rechtsanwaltskosten ( BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, [...] Rn. 5;… Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 249 Rn. 56 f.).

    Dies gilt allerdings nur für die aus Sicht des Geschädigten erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen ( BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, a.a.O.).

    Die Ersatzpflicht erstreckt sich auch auf die durch die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verursachten Kosten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, [...] Rn. 5;… Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl, § 249 Rn. 56).

    Dies gilt zwar nur für die aus Sicht des Geschädigten erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen ( BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, a.a.O.).

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Rn. 68 (ε) Die Beklagte kann sich schließlich nicht darauf stützen, dass die realisierte Ausführung wirtschaftlicher sei (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00, [...] Rn. 28).

    Sie kann verlangen so gestellt zu werden, wie sie stehen würde, wenn sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätte ( BGH, Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00, [...] Rn. 46).

    Der Umfang des Schadens richtet sich nach den §§ 249 ff. BGB, die Einrede der Unverhältnismäßigkeit aus § 633 Abs. 2 Satz 3 BGB ist gegenüber der Schadenshöhe nicht möglich ( BGH, Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00, [...] Rn. 45).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Rn. 97 Entsprechende Anhaltspunkte können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, [...] Rn. 8).

    Dagegen genügt die Beweiswürdigung den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO nicht, wenn sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze verstößt (BGH, Urteil vom 12. März 2004, a.a.O., Rn. 9).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Sowieso-Kosten sind die Vergütung für Leistungen, die von Anfang an zur mangelfreien Herstellung der Bauleistung erforderlich gewesen wären, aber nicht in Auftrag gegeben wurden, nicht in der Vergütung des Unternehmers einberechnet waren und im Rahmen der Nacherfüllung nun zusätzlich ausgeführt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82, [...] Rn. 17, 20 f.).

    Rn. 91 Mit Blick auf den Einwand der "Sowieso-Kosten" (s. o. b] hh]) im Rahmen der vom Feststellungsantrag erfassten möglichen künftigen Kosten der Mangelbeseitigung wird zu berücksichtigen sein, dass Anknüpfungspunkt die Erwägung ist, der Unternehmer dürfe nicht mit den Kosten solcher Maßnahmen belastet werden, die er nach dem Vertrag gar nicht zu erbringen hatte ( BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82, [...] Rn. 21).

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01

    Begriff und Vorliegen einer Vertragsübernahme und einer Abnahme - Umfang der …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Sind Details der Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese unter Umständen im Einzelnen geplant und dem Unternehmern in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden ( BGH…, Urteil vom 15. Juni 2000 - VII ZR 212/99, [...] Rn. 18; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. Juni 2003 - 7 U 930/01, [...] Rn. 131).

    Den bauleitenden Architekten - zumal bei ungewöhnlichen und erkennbar schwierigen Ausführungen - enthebt das Vertrauen in die Kompetenz eines Spezialisten nicht von der Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Kontrolle; soweit Pläne Dritter zur Ausführung gelangen, darf ein Architekt diese nicht kritiklos übernehmen, soweit ihm Kritik möglich und zumutbar ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. Juni 2003 - 7 U 930/01, a.a.O. Rn. 141).

  • OLG Celle, 18.10.2006 - 7 U 69/06

    Schadensersatzpflicht des mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragten …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Jedenfalls schuldet die Beklagte die Verwirklichung eines plangerechten und mängelfreien Werkes (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 7 U 69/06, [...] Rn. 18).

    Trotzdem ist der mit der Planung beauftragte Architekt verpflichtet, diese Pläne auf Fehler zu überprüfen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 7 U 69/06, [...] Rn. 21; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 1. September 1999 - 5 U 58/97, [...] Rn. 7).

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Nimmt der Besteller den bauaufsichtführenden Architekten wegen eines Bauwerkmangels in Anspruch, der darauf zurückzuführen ist, dass die gelieferten Pläne mangelhaft sind und der bauaufsichtführende Architekt dies pflichtwidrig nicht bemerkt hat, muss er sich gemäß §§ 254 Abs. 1, 278 BGB das mitwirkende Verschulden des planenden Architekten als seines Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen ( BGH, Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06, [...] Rn. 30).
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Denn die Beklagte hat jegliche Schadensersatzpflicht verneint (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - III ZR 144/10, [...] Rn. 22).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Haben sich bereits Anhaltspunkte für Mängel ergeben, ist besondere Aufmerksamkeit geboten ( BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, [...] Rn.11).
  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Nach Auftreten der Mängel müssen die Mangelursachen hinreichend festgestellt und geeignete Maßnahmen veranlasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - VII ZR 82/98, [...] Rn. 18).
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90

    Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der …

  • OLG Hamm, 08.03.2012 - 24 U 148/10

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Bauunternehmer wegen mangelhafter Erstellung …

  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05

    Architektenvertrag: Berücksichtigung von Sowieso-Kosten beim Schadensersatz wegen …

  • BGH, 15.06.1978 - VII ZR 15/78

    Schadensminderungspflicht des Bauherrn

  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 171/61

    Haftung für Mängel am Bauwerk

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05

    Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag; …

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

    Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

  • BGH, 08.04.1991 - II ZR 35/90

    Zivilprozess: Darlegungen im Berufungsrechtszug - Bezugnahme auf Vorbringen in …

  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 90/68

    Mängel eines Architektenwerks

  • OLG Düsseldorf, 01.09.1999 - 5 U 58/97

    Architektenhaftung für Planungsfehler nach Abtretung der Gewährleistungsansprüche …

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten …

    Die Ausführungsplanung muss bei schadensträchtigen Details besonders differenziert und für den Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise deutlich sein (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2000, VII ZR 212/99, NJW 2000, 2991; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, 13 U 234/11, BauR 2013, 1289;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil, Rn 725 ff. mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 12 A 283/13

    Untersagung der Weiterbeschäftigung einer Person als Leiter eines kommunalen …

    Rn. 167 - 9 B 28.08 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 6. September 2011, a. a. O., Beschluss vom 25. August 2006 - 1 ZB 04.30718 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 13 U 234/11 -, BauR 2013, 1289, jeweils m.w.N.; siehe auch BSG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 272/05 B -, juris.
  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Feuchtigkeitseintritt spricht für Überwachungsfehler!

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens durch einen zweiten Sachverständigen ist nur geboten, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-) Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg…, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59;… ferner Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 3131;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 412 Rn. 1 f. mwN).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2019 - 4 U 21/12

    Berechnung des Werts des Pflichtteils

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO durch einen zweiten Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-)Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg…, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 412 Rn. 1 f. mwN).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 4 U 21/12

    Geltendmachung des Pflichtteils nach Erbausschlagung

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO durch einen zweiten Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-)Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg…, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 412 Rn. 1 f. mwN).
  • OLG Celle, 17.07.2023 - 1 U 76/22

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus übergegangenem wegen …

    Die Einholung eines neuen Gutachtens kommt vielmehr nur in Betracht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 412 ZPO ungenügend (unvollständig, widersprüchlich, nicht überzeugend) ist, von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, der Sachverständige erkennbar oder erklärtermaßen nicht die notwendige Sachkenntnis hat, die Anknüpfungstatsachen sich durch neuen Sachvortrag ändern oder ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 04. Oktober 2012 - 13 U 234/11 -, juris Rn. 59;… Zöller-Greger, ZPO, 34. Aufl., § 412 Rn. 2, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 23 U 6/16

    Bau eines Schwimmbads: Architekt muss Verbundabdichtung planen!

    Die Ausführungsplanung muss bei schadensträchtigen Details besonders differenziert und für den Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise deutlich sein (…vgl. Koeble, a.a.O., Rn. 726; OLG Celle, Urt. v. 04.12.2012 - 13 U 234/11, Rn. 65, juris).
  • OLG Dresden, 10.12.2024 - 4 U 167/24

    Durchführen einer Behandlung ohne die erforderliche Ausstattung hinsichtlich …

    Die Einholung eines neuen Gutachtens kommt nur in Betracht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 412 ZPO ungenügend (d.h. unvollständig, widersprüchlich, nicht überzeugend) ist, von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, der Sachverständige erkennbar oder erklärtermaßen nicht die notwendige Sachkenntnis hat, die Anknüpfungstatsachen sich durch neuen Sachvortrag ändern oder ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59).
  • OLG Celle, 13.11.2019 - 1 U 25/19

    Krankenhaushaftung für Geburtsschmerzen nach vaginaloperativer Entbindung

    Dies kommt nur in Betracht, wenn das Gutachten im Sinne des § 412 ZPO ungenügend (unvollständig, widersprüchlich, nicht überzeugend) ist, von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, der Sachverständige erkennbar oder erklärtermaßen nicht die notwendige Sachkenntnis hat, die Anknüpfungstatsachen sich durch neuen Sachvortrag ändern oder ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 04. Oktober 2012 - 13 U 234/11 -, juris Rn. 59;… Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl., § 412 Rn. 2).
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