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Weitere Entscheidungen unten: VG Schleswig, 24.07.2014 | VGH Hessen, 25.06.2014

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24133
VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14 (https://dejure.org/2014,24133)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04.09.2014 - 4 K 1748/14 (https://dejure.org/2014,24133)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04. September 2014 - 4 K 1748/14 (https://dejure.org/2014,24133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benutzungsgebühr; Kommunalrecht - Verwaltungsrechtsweg; Verwaltungsakt; Realakt; Wasserversorgung; Einstellung; Ermessen; Wassergebühr; Abwassergebühr; Gebührenrückstand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserrechnung nicht bezahlt: Darf der Versorger die Wasserlieferung einstellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Einstellung der Wasserversorgung wegen rückständiger Gebühren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wassersperre wegen Gebührenrückstands

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wassersperre bei Zahlungsrückständen erschwert

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Den Hahn zugedreht - Gericht untersagte die Einstellung der Wasserversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Untersagung der Einstellung der Wasserversorgung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserversorgung: Wann darf Wasserlieferung eingestellt werden? (IMR 2014, 489)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 2138
  • BauR 2014, 2138 IR 2015, 22 (red. Leitsatz, Kurzwiedergabe) Versorgungswirtschaft 2015, 59 (Leitsatz, Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • VG Dresden, 17.04.2012 - 2 K 816/10
    Auszug aus VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14
    Rn. 5 Die zuvor genannten Vorschriften begründen jedoch (auch bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen), wie sich schon aus ihrem Wortlaut ("berechtigt") ergibt, keine Verpflichtung des Wasserversorgers zur Einstellung der Wasserversorgung, sondern stellen dieses in dessen Ermessen (vgl. auch VG Dresden, Urteil vom 17.04.2012 - 2 K 816/10 -, juris).

    Immerhin wäre daran zu denken, dass die Antragsgegnerin auch in ihre Überlegungen hätte einstellen müssen, ob es nicht angezeigt sein könnte, vor einer Einstellung der Wasserversorgung das Ergebnis der Prüfung des Jobcenters für den Landkreis L. abzuwarten, ob die Zahlungsrückstände der Antragstellerin durch eine Darlehensbewilligung dieses Amts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch abgelöst werden können, zumal aktuell keine weitere Erhöhung dieser Zahlungsrückstände droht; des Weiteren könnte es geboten sein, dass die Antragsgegnerin darlegt, wie sie sich im konkreten Fall ein (menschenwürdiges) Leben der Antragstellerin ohne jegliche Wasserversorgung auf Dauer vorstellt (vgl. hierzu auch VG Dresden, Urteil vom 17.04.2012, a.a.O., m.w.N.; siehe auch VG Freiburg…, Beschluss vom 20.07.2012, a.a.O.) und wie sie (die Antragsgegnerin) in der Vergangenheit mit anderen Abgabenschuldnern umgegangen ist und umzugehen gedenkt.

  • VG Freiburg, 20.07.2012 - 2 K 990/12
    Auszug aus VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14
    Eine Versorgungseinstellung darf nicht (auch) darauf gestützt werden, dass ein Bezieher von Wasser seinen finanziellen Verpflichtungen wegen anderer öffentlicher Forderungen, insbesondere wegen offener Gebühren für die Abwasserentsorgung, nicht nachgekommen ist oder nachkommen wird (OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 01.11.2011, NVwZ-RR 2012, 140, m.w.N.; VG Magdeburg, Urteil vom 22.06.2012 - 9 A 166/11 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 K 990/12 -).

    Immerhin wäre daran zu denken, dass die Antragsgegnerin auch in ihre Überlegungen hätte einstellen müssen, ob es nicht angezeigt sein könnte, vor einer Einstellung der Wasserversorgung das Ergebnis der Prüfung des Jobcenters für den Landkreis L. abzuwarten, ob die Zahlungsrückstände der Antragstellerin durch eine Darlehensbewilligung dieses Amts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch abgelöst werden können, zumal aktuell keine weitere Erhöhung dieser Zahlungsrückstände droht; des Weiteren könnte es geboten sein, dass die Antragsgegnerin darlegt, wie sie sich im konkreten Fall ein (menschenwürdiges) Leben der Antragstellerin ohne jegliche Wasserversorgung auf Dauer vorstellt (vgl. hierzu auch VG Dresden…, Urteil vom 17.04.2012, a.a.O., m.w.N.; siehe auch VG Freiburg, Beschluss vom 20.07.2012, a.a.O.) und wie sie (die Antragsgegnerin) in der Vergangenheit mit anderen Abgabenschuldnern umgegangen ist und umzugehen gedenkt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2011 - 9 S 40.11

    Einstellung der Wasserversorgung wegen Zahlungsrückständen

    Auszug aus VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14
    Eine Versorgungseinstellung darf nicht (auch) darauf gestützt werden, dass ein Bezieher von Wasser seinen finanziellen Verpflichtungen wegen anderer öffentlicher Forderungen, insbesondere wegen offener Gebühren für die Abwasserentsorgung, nicht nachgekommen ist oder nachkommen wird (OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 01.11.2011, NVwZ-RR 2012, 140, m.w.N.; VG Magdeburg, Urteil vom 22.06.2012 - 9 A 166/11 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 K 990/12 -).
  • VG Lüneburg, 10.06.2003 - 3 B 43/03

    Nichtzahlung; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Wassergeld; Wasserlieferung; …

    Auszug aus VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14
    Dieser Antrag ist statthaft, weil es sich bei der (schlichten) Einstellung der Wasserlieferung nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt handelt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 05.02.1992, NJW 1993, 414; vgl. auch OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 21.04.2010 - 9 S 121.09 -, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2003 - 3 B 43/03 -, juris), und auch im Übrigen zulässig; insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. hierzu ausführlich VG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2003, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - 9 S 121.09

    Trinkwasser; Miete: drohende Sperrung der Trinkwasserversorgung wegen …

    Auszug aus VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14
    Dieser Antrag ist statthaft, weil es sich bei der (schlichten) Einstellung der Wasserlieferung nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt handelt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 05.02.1992, NJW 1993, 414; vgl. auch OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 21.04.2010 - 9 S 121.09 -, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2003 - 3 B 43/03 -, juris), und auch im Übrigen zulässig; insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. hierzu ausführlich VG Lüneburg…, Beschluss vom 10.06.2003, a.a.O.).
  • VG Magdeburg, 22.06.2012 - 9 A 166/11

    Sperrung eines Trinkwasseranschlusses

    Auszug aus VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14
    Eine Versorgungseinstellung darf nicht (auch) darauf gestützt werden, dass ein Bezieher von Wasser seinen finanziellen Verpflichtungen wegen anderer öffentlicher Forderungen, insbesondere wegen offener Gebühren für die Abwasserentsorgung, nicht nachgekommen ist oder nachkommen wird (OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 01.11.2011, NVwZ-RR 2012, 140, m.w.N.; VG Magdeburg, Urteil vom 22.06.2012 - 9 A 166/11 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 K 990/12 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1992 - 22 A 1832/90

    Liefersperre wegen Nichtzahlung bei bestehendem Anschluss- und Benutzungszwang …

    Auszug aus VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14
    Dieser Antrag ist statthaft, weil es sich bei der (schlichten) Einstellung der Wasserlieferung nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt handelt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 05.02.1992, NJW 1993, 414; vgl. auch OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 21.04.2010 - 9 S 121.09 -, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2003 - 3 B 43/03 -, juris), und auch im Übrigen zulässig; insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. hierzu ausführlich VG Lüneburg…, Beschluss vom 10.06.2003, a.a.O.).
  • VG Schwerin, 16.12.2021 - 7 B 1888/21

    Rechtswidrige Einstellung öffentlicher Trinkwasserversorgung bei …

    Die Liefersperre ist kein außerordentliches Mittel der Zwangsvollstreckung für Forderungen aller Art, sondern nur die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bezogen auf die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Pflichten der Beteiligten des Wasserversorgungsverhältnisses (wie VG Dresden, Urteil vom 17. April 2012 - 2 K 816/10 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 22. Juni 2012 - 9 A 166/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. November 2011 - 9 S 40.11 -, NVwZ-RR 2012, 140 und juris; VG Freiburg [Breisgau], Beschluss vom 4. September 2014 - 4 K 1748/14 -, BWGZ 2015, 327 und juris; VG Cottbus, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 6 L 364/20 -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - 8 L 674/21 -, juris).

    Dementsprechend darf die Versorgungseinstellung nicht auch darauf gestützt werden, dass die Antragstellerin etwa finanziellen Verpflichtungen wegen der Abwasserentsorgung nicht nachgekommen sei oder nachkommen werde;"artfremde" Forderungen der letztgenannten Provenienz können nämlich eine Einstellung der Wasserversorgung nicht rechtfertigen, schon weil die Liefersperre kein außerordentliches Mittel der Zwangsvollstreckung ist (vgl. etwa die Urteile des VG Dresden vom 17. April 2012 - 2 K 816/10 -, juris Rdnr. 27, des VG Magdeburg vom 22. Juni 2012 - 9 A 166/11 -, juris Rdnr. 18, und die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. November 2011 - 9 S 40.11 -, NVwZ-RechtsprechungsReport 2012, S. 140 f., des VG Freiburg [Breisgau] vom 4. September 2014 - 4 K 1748/14 -, juris Rdnr. 5, des VG Cottbus vom 31. Juli 2020 - 6 L 364/20 -, juris Rdnr. 17, und des VG Potsdam vom 27. Oktober 2021 - 8 L 674/21 -, juris Rdnr. 16, jeweils m. w. Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 2 S 1926/14

    Verwaltungsaktscharakter der Ankündigung der Einstellung der Versorgung mit …

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 04. September 2014 - 4 K 1748/14 - wird zurückgewiesen.
  • VG Magdeburg, 13.11.2014 - 9 B 415/14

    Vorläufiger Rechtschutz gegen die Einstellung der Wasserversorgung aufgrund …

    Denn der Anschluss- und Benutzungszwang einerseits, das Benutzungsverhältnis als solches andererseits und die Entgeltregelungen als Drittes sind keine unteilbaren Bestandteile eines Rechtsverhältnisses, das nur einheitlich beurteilt werden könnte (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2003 - 3 B 43/03 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 04.09.2014 - 4 K 1748/14 -, beide juris).
  • VG Magdeburg, 27.08.2015 - 9 B 673/15

    Einstellung der Trinkwasserlieferung; Anschluss- und Benutzungsrecht; Rechtsweg

    Dieser Wille wird in den Satzungen und Entgeltregelungen deutlich, insbesondere in der Versorgungssatzung und in den diese ggf. ergänzenden allgemeinen Versorgungsbedingungen und Entgeltregelungen (vgl. zu alledem zuletzt VG Magdeburg, Beschluss v. 13.11.2014, 9 B 415/14 MD; VG Leipzig, Beschluss v. 23.04.2015, 6 L 439/14 (beide juris) jeweils mit Verweis auf: VG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2003, 3 B 43/03; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 04.09.2014, 4 K 1748/14 (beide juris); OVG Lüneburg…, Urteil vom 26.08.1976, III A 138/74, KStZ 1976, S. 234;… Urteil vom 25.06.1997, 9 K 5855/95, NSTN 1998, S. 24; Sächsisches OVG…, Urteil vom 10.12.1996, 2 S 550/94, KStZ 1997, S. 156;… Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 716).
  • VG Cottbus, 31.07.2020 - 6 L 364/20
    Denn der Anschluss- und Benutzungszwang einerseits, das Benutzungsverhältnis als solches andererseits und die Entgeltregelungen als Drittes sind keine unteilbaren Bestandteile eines Rechtsverhältnisses, das nur einheitlich beurteilt werden könnte (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 3 B 43/03 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 04. September 2014 - 4 K 1748/14 -, beide juris).
  • VGH Hessen, 12.11.2014 - 2 B 1475/14
    Das Verwaltungsgericht hat es zu Recht abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der am 30. Juni 2014 erhobenen Anfechtungsklage der Antragsteller (- 4 K 1748/14.GI -) gegen den Besitzeinweisungsbeschluss des Antragsgegners vom 3. Juni 2014 anzuordnen.
  • VG Leipzig, 23.04.2015 - 6 L 439/14

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Weiterversorgung mit Trinkwasser für …

    Denn der Anschluss- und Benutzungszwang einerseits, das Versorgungs- und Benutzungsverhältnis als solches andererseits und die Entgeltregelungen als Drittes sind keine unteilbaren Bestandteile eines Rechtsverhältnisses, das nur einheitlich beurteilt werden könnte (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 10.6.2003 - 3 B 43/03 - VG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 4.9.2014 - 4 K 1748/14 - beide ; ferner § 35 Abs. 1 AVBWasserV ).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20360
VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14 (https://dejure.org/2014,20360)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.07.2014 - 8 B 14/14 (https://dejure.org/2014,20360)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 (https://dejure.org/2014,20360)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche

  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Baubeginns und der Bauausführung wegen Fehlens einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche

  • ibr-online

    Abgetrennte Gartenfläche: Kein Notwegerecht zur Herstellung der Bebaubarkeit!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche für ein Hinterliegergrundstück

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinterliegergrundstücke müssen erschlossen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinterliegergrundstücke müssen erschlossen sein

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 2138
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11

    Duldung eines Notwegerechts bei beabsichtigter Bebauung eines "abgeschnittenen" …

    Auszug aus VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14
    Unter "ordnungsgemäßer Benutzung" ist eine Bewirtschaftung des verbindungslosen Grundstückes im Sinne seines Gebrauches und seiner Ausbeutung gemeint, die sich nach einem objektiven Maßstab beurteilt, der sich an den Eigenschaften des Grundstücks ausrichtet (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 U 16/11, - Schleswig-Holsteinische Anzeigen 2012, 65 f.).

    Das Notwegerecht soll eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstückes ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 U 16/11 -, a.a.O.).

  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14
    Rn. 33 Selbst bei Vorliegen eines Wegerechtes in Form einer Grunddienstbarkeit kann sich eine Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten Schuldverhältnis nur dann ergeben, wenn die Bewilligung der Baulast für die Berechtigten notwendig ist, um den Zweck der Grunddienstbarkeit zu verwirklichen (OLG Schleswig, Urteil vom 29.05.2009 - 4 U 164/07 - BGH, Urteil vom 03.02.1989 - V ZR 228/87, juris und BGHZ 106, 348).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück; …

    Auszug aus VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14
    Rn. 20 Vorliegend kann dahinstehen, ob für das bauplanungsrechtliche Gebot einer gesicherten Erschließung bei Hinterliegergrundstücken, die nicht unmittelbar an der öffentlichen Verkehrsfläche liegen, ein schuldrechtlich geregeltes Wegerecht über ein Fremdgrundstück zur öffentlichen Verkehrsfläche ausreicht, insbesondere ob ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB ausreicht, oder - weil die Erschließung dauerhaft gesichert sein muss (BVerwG, Urteil vom 08.05.2002 - 9 C 5/01 -, juris) - eine dingliche Sicherung notwendig, aber auch ausreichend ist (…vgl. Domning/Müller/Bebensee, Bauordnungsrecht Schleswig-Holstein, Rdnr. 49 und 71 zu § 4 LBO m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger …

    Auszug aus VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14
    Rn. 29 Für die bauplanungsrechtlichen Anforderungen an eine gesicherte Erschließung ist anerkannt, dass diese Anforderungen schlechterdings unverzichtbar sind und Ausnahmen und Befreiungen insoweit nicht erteilt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.1986 - 4 C 10.83 -, juris;… Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand 01. Januar 2014, Rdnr. 38 zu § 30 BauGB m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1995 - 6 U 30/94
    Auszug aus VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14
    - 6 U 30/94 -, juris).
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Anders wäre dies allenfalls bei unbebauten Grundstücken: Ein Notwegerecht kann insoweit nur für vorhandene Bebauung entstehen, nicht aber die Bebaubarkeit eines unbebauten Grundstücks schaffen (vgl. VG Neustadt…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14.NW -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rn. 20; OLG Schleswig…, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 -, juris Rn. 5).

    Das Notwegerecht soll nämlich eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014, a.a.O. Rn. 45; OLG Schleswig…, Beschluss vom 27. April 2011, a.a.O. Rn. 5).

  • OLG Rostock, 15.03.2018 - 3 U 72/16

    Bauordnungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern: Anspruch auf Übernahme einer Baulast …

    Der Kläger bekommt also zwar seine Baugenehmigung, muss aber - bei Nichteinhaltung von § 4 LBauO M-V - Baueinstellungsverfügungen oder Beseitigungsverfügungen ( §§ 79, 80 LBauO M-V ) befürchten (vgl. etwa VG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2014, 8 B 14/14, zitiert nach juris), mit der Folge, dass die - vereinfachte - Baugenehmigung letztlich ins Leere geht.
  • OLG Rostock, 06.06.2019 - 3 U 92/17

    Öffentlich-rechtliche Baulast: Anspruch auf Übernahme einer Zuwegungsbaulast; …

    Der Kläger bekommt also zwar seine Baugenehmigung, muss aber - bei Nichteinhaltung von § 4 LBauO M-V - Baueinstellungsverfügungen oder Beseitigungsverfügungen ( §§ 79, 80 LBauO M-V ) befürchten (vgl. etwa VG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2014, 8 B 14/14, zitiert nach juris), mit der Folge, dass die - vereinfachte - Baugenehmigung letztlich ins Leere geht (vgl. auch Senatsurteil v. 15.03.2018, 3 U 72/16 ).
  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gehört nämlich auch die (wegemäßige) gesicherte Erschließung; ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll aber nur eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (…vgl. Beschluss der Kammer vom 24. November 2016 - 6 K 572/13 -, juris, Rn. 16;… Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2016 - 6 K 1014/13 -, a.a.O., Rn. 35; VG Potsdam…, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 27 f.; zum dortigen Landesrecht bzw. §§ 917, 918 Abs. 2 BGB Bayerischer VGH…, Urteil vom 19. Januar 2017, a.a.O., Rn. 24, 29; VG Neustadt…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14 -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rz. 45; VG Augsburg…, Urteil vom 13. November 2006 - 1 K 04.401 -, juris, Rn. 38; VG Ansbach…, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., Rn. 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 - juris).
  • VG Magdeburg, 07.06.2016 - 15 B 19/16

    Vorläufige Dienstenthebung; Darlegungspflicht des Dienstvergehens durch …

    Rn. 72 a. a.) Der Antragsteller weist zutreffend darauf hin, dass das zuständige Disziplinargericht wiederholt in seinen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, dass die disziplinarrechtlichen Vorwürfe hinreichend konkret und substantiiert gehalten sein müssen, damit der Beamte wie auch das Disziplinargericht in die Lage der Überprüfung gesetzt werden können (vgl. nur: VG Magdeburg, Beschluss vom 27.08.2014, 8 B 14/14 MD m.w.N.; juris).
  • VG Magdeburg, 29.06.2016 - 15 B 24/16

    Einbehaltung der Dienstbezüge nach mehreren Vergehen

    Rn. 9 a. a.) Der Antragsteller weist zutreffend darauf hin, dass das zuständige Disziplinargericht wiederholt in seinen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, dass die disziplinarrechtlichen Vorwürfe hinreichend konkret und substantiiert gehalten sein müssen, damit der Beamte wie auch das Disziplinargericht in die Lage der Überprüfung gesetzt werden können (vgl. nur: VG Magdeburg, Beschluss vom 27.08.2014, 8 B 14/14 MD m.w.N.; juris).
  • VG Cottbus, 24.11.2016 - 6 K 572/13

    Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gehört nämlich auch die (wegemäßige) gesicherte Erschließung; ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 BGB soll aber nur eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rz. 45; OLG Schleswig…, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11, juris Rz. 5).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23524
VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13 (https://dejure.org/2014,23524)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.2014 - 3 A 1024/13 (https://dejure.org/2014,23524)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 3 A 1024/13 (https://dejure.org/2014,23524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schriftformerfordernis der Baugenehmigung und Verwirkung von Nachbarrechten

  • rechtsportal.de

    HBO § 65 Abs. 1 ; HBO § 72 Abs. 1 S. 1
    Schriftformerfordernis der Baugenehmigung bzgl. des schriftlichen Inhalts der Genehmigungsurkunde einschließlich Genehmigungsvermerk; Verwirkung der materiellen Abwehrrechte des Nachbarn gegenüber ungenehmigten Bauvorhaben i.R.v. Nutzungsänderungen

  • ibr-online

    Abwehrrechte können auch gegenüber ungenehmigten Bauvorhaben verwirkt werden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inhalt und Umfang einer Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhalt und Umfang einer Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftformerfordernis der Baugenehmigung bzgl. des schriftlichen Inhalts der Genehmigungsurkunde einschließlich Genehmigungsvermerk; Verwirkung der materiellen Abwehrrechte des Nachbarn gegenüber ungenehmigten Bauvorhaben i.R.v. Nutzungsänderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht schriftlich genehmigt = nicht genehmigt! (IBR 2014, 695)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 65, 53
  • DÖV 2014, 986
  • BauR 2014, 2138
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13
    Rn. 49 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, bedeutet Verwirkung (im materiell-rechtlichen Sinne) als ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung, nämlich dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben, namentlich gegen das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, erscheinen lassen (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182 und juris, Rn. 22, m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Mithin kommt die Verwirkung des materiellen Abwehrrechts eines Nachbarn gegen ein genehmigtes Bauvorhaben in Betracht, wenn der Nachbar in Kenntnis der Erteilung einer Baugenehmigung oder im Falle des Kennenmüssens ihrer Erteilung über längere Zeit untätig geblieben ist, dieses Verhalten des Nachbarn Grundlage für die Entstehung des Vertrauens des Bauherrn in das Ausbleiben von Nachbareinwendungen ist und der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, namentlich vermögenswirksame Dispositionen getroffen hat, deren Rückgängigmachung oder Verlust ihm nicht zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. insbesondere BVerwG…, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und juris, Rn. 24 ff.;… Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 und juris, Rn. 13 ff.; Urteil vom 16.05.1991, a.a.O., Rn. 21 ff.;… Beschluss vom 16.03.2010 - 4 B 5.10 -, juris, Rn. 8;… zusammenfassend in der Literatur: de Vivie/Barsuhn, a.a.O., 492 ff. und Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 12. Aufl. 2010, § 33, Rn. 11 ff.; vgl. insgesamt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.06.2011, 8 A 10196/11 m.w.N., juris).

  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13
    Ein solcher Anspruch auf Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörde nach § 72 Abs. 1 Satz 2 HBO besteht, wenn die Voraussetzung für eine Pflicht zum Einschreiten, nämlich eine Ermessensreduzierung auf Null, gegeben ist und wenn die jeweilige Rechtsvorschrift des materiellen Rechts nach ihrem aus dem Gesamtzusammenhang der Allgemeininteressen zu erschließenden Sinn und Zweck nicht lediglich Allgemeininteressen, sondern auch solche des betroffenen Einzelnen wahrt, d.h. ihm ein Abwehrrecht vermittelt und somit nachbarschützend ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25.11.1999 - 4 UE 2222/92 -, HessVGRspr. 2000, 73), und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (st. Rspr. der hessischen Verwaltungsgerichte, vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172).

    Folglich hat sich die Ermessensausübung der Bauaufsichtsbehörde nach der in § 72 Abs. 1 Satz 2 HBO niedergelegten übergeordneten Aufgabe zu richten, bei baulichen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen zu sorgen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25.11.1999, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1996 - 10 A 4248/92

    Regelungsgehalt einer Baugenehmigung; Zugehörigkeitsvermerk; Bauschein; …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13
    Rn. 41 "…Der Inhalt und der Umfang einer Baugenehmigung werden durch den Bauschein und die darin enthaltenen Nebenbestimmungen sowie die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen des Bauantragstellers bestimmt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.04.2001 - 9 UE 1066/97 - OVG Berlin, Beschluss vom 26.01.1995 - 2 S 35.94 - BRS 57 Nr. 193; OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.12.1982 - 3 R 182/81 - BRS 220 Nr. 220; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.1993 - 5 S 874/92 - BRS 55 Nr. 162; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.1996 - 10 A 4248/92 - BRS 58 Nr. 216).

    Stillschweigende oder konkludente Genehmigungen sind dem Baurecht angesichts der zwingend vorgeschriebenen Schriftform fremd (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.04.2001 - 9 UE 1066/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.1996 - 10 A 4248/92 - a. a. O.).

  • VGH Hessen, 07.02.2008 - 3 UZ 473/07

    Baurechtliche Legalisierung; Bordellbetrieb; gewerbliche Zimmervermietung; …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13
    Die Notwenigkeit eines Genehmigungsvermerks auf den Bauantragsunterlagen ist Ausdruck des Schriftformerfordernisses, zu dem der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 7. Februar 2008 - 3 UZ 473/07 - (juris) ausgeführt hat:.

    Absprachen oder einseitige Vorbehalte sind für den Inhalt der Baugenehmigung solange belanglos, wie sie nicht ihren Niederschlag im Bauschein oder den genehmigten Bauvorlagen gefunden haben (vgl. insgesamt Hess. VGH, Urteil vom 09.04.2001 - 9 UE 1066/97 - Beschluss vom 16.01.2006 - 3 UZ 2024/05 -)." (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 07.02.2008, 3 UZ 473/07, juris).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13
    Mithin kommt die Verwirkung des materiellen Abwehrrechts eines Nachbarn gegen ein genehmigtes Bauvorhaben in Betracht, wenn der Nachbar in Kenntnis der Erteilung einer Baugenehmigung oder im Falle des Kennenmüssens ihrer Erteilung über längere Zeit untätig geblieben ist, dieses Verhalten des Nachbarn Grundlage für die Entstehung des Vertrauens des Bauherrn in das Ausbleiben von Nachbareinwendungen ist und der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, namentlich vermögenswirksame Dispositionen getroffen hat, deren Rückgängigmachung oder Verlust ihm nicht zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und juris, Rn. 24 ff.;… Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 und juris, Rn. 13 ff.;… Urteil vom 16.05.1991, a.a.O., Rn. 21 ff.;… Beschluss vom 16.03.2010 - 4 B 5.10 -, juris, Rn. 8;… zusammenfassend in der Literatur: de Vivie/Barsuhn, a.a.O., 492 ff. und Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 12. Aufl. 2010, § 33, Rn. 11 ff.; vgl. insgesamt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.06.2011, 8 A 10196/11 m.w.N., juris).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13
    Mithin kommt die Verwirkung des materiellen Abwehrrechts eines Nachbarn gegen ein genehmigtes Bauvorhaben in Betracht, wenn der Nachbar in Kenntnis der Erteilung einer Baugenehmigung oder im Falle des Kennenmüssens ihrer Erteilung über längere Zeit untätig geblieben ist, dieses Verhalten des Nachbarn Grundlage für die Entstehung des Vertrauens des Bauherrn in das Ausbleiben von Nachbareinwendungen ist und der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, namentlich vermögenswirksame Dispositionen getroffen hat, deren Rückgängigmachung oder Verlust ihm nicht zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. insbesondere BVerwG…, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und juris, Rn. 24 ff.; Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 und juris, Rn. 13 ff.;… Urteil vom 16.05.1991, a.a.O., Rn. 21 ff.;… Beschluss vom 16.03.2010 - 4 B 5.10 -, juris, Rn. 8;… zusammenfassend in der Literatur: de Vivie/Barsuhn, a.a.O., 492 ff. und Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 12. Aufl. 2010, § 33, Rn. 11 ff.; vgl. insgesamt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.06.2011, 8 A 10196/11 m.w.N., juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10196/11

    Baugenehmigung für Musikwerkstatt in Neustadt a.d.W. zu Recht aufgehoben

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13
    Mithin kommt die Verwirkung des materiellen Abwehrrechts eines Nachbarn gegen ein genehmigtes Bauvorhaben in Betracht, wenn der Nachbar in Kenntnis der Erteilung einer Baugenehmigung oder im Falle des Kennenmüssens ihrer Erteilung über längere Zeit untätig geblieben ist, dieses Verhalten des Nachbarn Grundlage für die Entstehung des Vertrauens des Bauherrn in das Ausbleiben von Nachbareinwendungen ist und der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, namentlich vermögenswirksame Dispositionen getroffen hat, deren Rückgängigmachung oder Verlust ihm nicht zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. insbesondere BVerwG…, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und juris, Rn. 24 ff.;… Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 und juris, Rn. 13 ff.;… Urteil vom 16.05.1991, a.a.O., Rn. 21 ff.;… Beschluss vom 16.03.2010 - 4 B 5.10 -, juris, Rn. 8;… zusammenfassend in der Literatur: de Vivie/Barsuhn, a.a.O., 492 ff. und Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 12. Aufl. 2010, § 33, Rn. 11 ff.; vgl. insgesamt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.06.2011, 8 A 10196/11 m.w.N., juris).
  • BVerwG, 11.02.1997 - 4 B 10.97

    Bauordnungsrecht - Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13
    Weiter können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat ebenfalls folgt, materielle Abwehrrechte des Nachbarn auch gegenüber ungenehmigten Bauvorhaben verwirkt werden (BVerwG, Beschluss vom 11.02.1997 - 4 B 10.97 - juris).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10

    Beginn der Widerspruchsfrist eines Nachbarn; Verwirkung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13
    Mithin kommt die Verwirkung des materiellen Abwehrrechts eines Nachbarn gegen ein genehmigtes Bauvorhaben in Betracht, wenn der Nachbar in Kenntnis der Erteilung einer Baugenehmigung oder im Falle des Kennenmüssens ihrer Erteilung über längere Zeit untätig geblieben ist, dieses Verhalten des Nachbarn Grundlage für die Entstehung des Vertrauens des Bauherrn in das Ausbleiben von Nachbareinwendungen ist und der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, namentlich vermögenswirksame Dispositionen getroffen hat, deren Rückgängigmachung oder Verlust ihm nicht zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. insbesondere BVerwG…, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und juris, Rn. 24 ff.;… Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 und juris, Rn. 13 ff.;… Urteil vom 16.05.1991, a.a.O., Rn. 21 ff.; Beschluss vom 16.03.2010 - 4 B 5.10 -, juris, Rn. 8;… zusammenfassend in der Literatur: de Vivie/Barsuhn, a.a.O., 492 ff. und Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 12. Aufl. 2010, § 33, Rn. 11 ff.; vgl. insgesamt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.06.2011, 8 A 10196/11 m.w.N., juris).
  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung; …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13
    Das behördliche Ermessen wird durch die Norm nur eröffnet, um in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich gebotenen Einschreiten abzusehen, wenn dies nach den konkreten Umständen opportun ist (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, ThürVBI. 1997, 16).
  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93

    Baurechtliche Nachbarklage - keine nachbarschützende Wirkung der …

  • VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94

    Beseitigung einer Gartenhütte wegen Verstoßes gegen Abstandsvorschriften

  • OVG Berlin, 26.01.1995 - 2 S 35.94

    Baugenehmigung; Bestandteile; Bauvorlagen; Baueinstellung; Abweichung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/92
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 12 U 92/22

    Schadensersatzanspruch eines Eigentümers eines Grundstücks gegen den Nachbarn …

    Stillschweigende oder konkludente Genehmigungen sind dem Baurecht angesichts der zwingend vorgeschriebenen Schriftform fremd (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.06.2014 - 3 A 1024/13, juris Rn. 41).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2020 - 3 LB 49/15

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch Überbau; zivilrechtlicher …

    Rn. 49 Ebenso kann offen bleiben, ob eine Vertrauensbetätigung der Beigeladenen oder ihrer Rechtsvorgänger vorliegt, diese also vermögenswirksame Dispositionen vorgenommen haben, deren Rückgängigmachung oder Verlust ihnen nicht zuzumuten wäre (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 25.06.2014 - 3 A 1024/13 - juris Rn. 49 mwN).
  • VGH Hessen, 10.08.2017 - 4 A 839/15
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 4 B 1516/15 -, juris, Beschluss vom 17. November 2014 - 4 B 1270/14 -, ESVGH 65, 153 = BRS 82 Nr. 194; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 3 A 1024/13 -, ESVGH 65, 53).

    Das behördliche Ermessen wird durch die Norm nur eröffnen, um in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich gebotenen Einschreiten abzusehen, wenn dies nach den konkreten Umständen opportun ist (Hessischer VGH, Urteil vom 25. Juni 2014 -3 A 1024/13 -, ESVGH 65, 53 = Baurecht 2014, 2138; Urteil vom 25. Februar 1999 -4 UE 2222/92 -, HessVGRspr 2000, 73 = BRS 62 Nr. 184).

  • VGH Hessen, 05.08.2025 - 4 B 1315/25

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität

    Das behördliche Ermessen wird durch die Norm nur eröffnet, um in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich gebotenen Einschreiten abzusehen, wenn dies nach den konkreten Umständen opportun ist (…Hess. VGH, Beschlüsse des Senats vom 10. August 2017 - 4 A 839/15.Z -, juris Rdnr. 10 und vom 28. Januar 2025 - 4 B 2483/24 -, demnächst in juris; sowie Hess. VGH, Urteil vom 25. Juni 2014 - 3 A 1024/13 -, juris Rdnr. 52 ;… vgl. dazu auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 26. Aufl. 2025, § 40 Rdnrn. 34 ff.).
  • VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14

    Einschreiten gegen Gaststättenfreisitz

    Nach dieser Vorschrift kann die Benutzung von Anlagen, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet, geändert oder benutzt werden, untersagt werden, wobei grundsätzlich bereits die formelle Illegalität einer baulichen Anlage den Erlass eines Nutzungsverbots rechtfertigt (Hess. VGH, Urteil vom 25.06.2014 - 3 A 1024/13 - juris).
  • VGH Hessen, 13.11.2023 - 4 B 1377/23

    Verhältnismäßigkeit einer Nutzungsuntersagung im Gegensatz zu einer …

    Das behördliche Ermessen wird durch die Norm nur eröffnet, um in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich gebotenen Einschreiten abzusehen, wenn dies nach den konkreten Umständen opportun ist (Hess. VGH…, Beschluss vom 10. August 2017 - 4 A 839/15.Z -, juris Rdnr. 10 und Urteil vom 25. Juni 2014 - 3 A 1024/13 -, juris Rdnr. 52).
  • VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15

    Baurecht: Nachbarklage gegen Zimmerei

    Dies gilt auch gegenüber ungenehmigten baulichen Anlagen (BVerwG, Beschl. v. 11.02.1997, - 4 B 10/97 - VGH Kassel, Urt. v. 25.06.2014, - 3 A 1024/13 - VGH Mannheim, Urt. v. 25.09.1991, - 3 S 2000/91 -).
  • VGH Hessen, 22.04.2025 - 5 A 832/19

    Antrag einer erteilten Baugenehmigung eines benachbarten Herstellers von …

    Verwirkung setzt einen gewissen Zeitablauf ("Zeitmoment") und als "Umstandsmoment" jedenfalls eine Vertrauensgrundlage und einen Vertrauenstatbestand voraus (Hess. VGH, Urteil vom 25. Juni 2014 - 3 A 1024/13 -, juris Rdnr. 49 ).
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