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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38473
VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15 (https://dejure.org/2015,38473)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.10.2015 - 4 B 1353/15 (https://dejure.org/2015,38473)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 (https://dejure.org/2015,38473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABSTANDSFLÄCHE; BALKON; DOPPELHAUS; EINSICHTNAHME; GEBOT DER RÜCKSICHTNAHME; NACHBARGRENZE; NACHBARSCHUTZ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarantrag gegen Grenzbalkon

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücksichtnahmegebot vermittelt keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf eigenes Grundstück

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Balkonstreit - Hauseigentümer will aus Sorge um seine Privatsphäre einen Balkon am Nachbarhaus verhindern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücksichtnahmegebot vermittelt keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf eigenes Grundstück

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bewohner einer Doppelhaushälfte kann grundsätzlich nicht gegen genehmigten Grenzbalkon des Nachbarn vorgehen - Kein Verstoß gegen Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme bei teilweiser Einsicht des Grundstücks

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baunachbarrecht schützt nicht vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück! (IBR 2016, 178)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 247
  • DÖV 2016, 265
  • BauR 2016, 716
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Ein Doppelhaus ist danach eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden und damit das grundsätzliche Abstandsgebot in der offenen Bauweise auf der Basis der Gegenseitigkeit überwinden (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355).

    Kein Doppelhaus entsteht, wenn ein Gebäude gegen das andere an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so stark versetzt wird, dass sein vorderer oder rückwärtiger Versprung den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, den Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus vermittelt und dadurch einen neuen Bodennutzungskonflikt auslöst (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - a. a. O., S. 359; Hessischer VGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 4 A 1894/12.Z -).

    Denn die erhöhte Nutzbarkeit der Grundstücke der Antragstellerin und der Beigeladenen wird durch den Verzicht auf seitliche Grenzabstände und damit auf Freiflächen, die dem Wohnfrieden dienen, "erkauft" (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - a. a. O.).

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    {ABSCHNITT:Leitsatz:} Das in § 34 Abs. 1 Satz 1 enthaltene Gebot der Rücksichtnahme vermittelt keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.01.1983 - 4 B 224.84 -, BRS 40 Nr. 192; seitdem st. Rspr.).

    Ein Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück vermittelt das öffentliche Baunachbarrecht, insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme in der Regel nicht (BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.83 -, BRS 40 Nr. 192, seitdem ständige Rechtsprechung).

  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Ist weder das eine noch das andere bei der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Sachlage offensichtlich, so hat das Gericht entsprechend der von dem Vorhaben berührten Interessen der Beteiligten zu entscheiden (Hessischer VGH, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, BauR 1992, 217).

    und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (Hessischer VGH, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, a. a. O.;… Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 -, HessVGRspr. 1995, S. 58; Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184).

  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Es ist verletzt, wenn durch das Vorhaben bewältigungsbedürftige bodenrechtliche Spannungen im Sinne des Rechtsgedankens des § 15 Abs. 1 BauNVO hervorgerufen werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 4 TH 1814/91 -, BRS 52 Nr. 2 = ESVGH 42, 172; Urteil vom 7. November 1986 - 4 OE 68/83 -, HessVGRspr. 1987 S. 63).

    Erforderlich ist eine mehr als geringfügige, d. h. eine abweichende, störende Überschreitung des vorhandenen Maßes der baulichen Nutzung und ein erhebliches, krasses Herausfallen aus der näheren Umgebung, das nicht auflösbare Probleme verursacht, die auf diese abgewälzt werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 4 TH 1814/91 - a. a. O.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Es verbleibt vielmehr bei dem allgemeinen Grundsatz, dass dann, wenn die bauordnungsrechtlich einzuhaltenden Abstände eingehalten werden, ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot regelmäßig ausscheidet (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. November 2006 - 4 TG 2391/06 -, BRS 70 Nr. 168).
  • VGH Hessen, 20.11.2006 - 4 TG 2391/06

    Vorläufiger Rechtsschutz im Nachbarstreitverfahren - Reichweite des …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Es verbleibt vielmehr bei dem allgemeinen Grundsatz, dass dann, wenn die bauordnungsrechtlich einzuhaltenden Abstände eingehalten werden, ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot regelmäßig ausscheidet (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. November 2006 - 4 TG 2391/06 -, BRS 70 Nr. 168).
  • BVerwG, 29.11.1983 - 4 B 224.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestandsschutz …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Ein Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück vermittelt das öffentliche Baunachbarrecht, insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme in der Regel nicht (BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.83 -, BRS 40 Nr. 192, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand; …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    Auch wird keine Einsichtsmöglichkeit geschaffen, die die Antragstellerin nicht mehr hinzunehmen hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2009 - 3 S 569/09 -, BRS 74 Nr. 89 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94

    Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit; …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (Hessischer VGH…, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, a. a. O.; Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 -, HessVGRspr. 1995, S. 58; Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184).
  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
    und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (Hessischer VGH…, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, a. a. O.;… Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 -, HessVGRspr. 1995, S. 58; Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 1 A 11265/09

    Grenzabstand für Grenzbalkon

  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 11 AE 12.1013

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

  • BVerwG, 09.10.1984 - 4 B 224.84

    Anfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Rüge einer Abweichung von …

  • VGH Hessen, 07.11.1986 - 4 OE 68/83
  • VG Freiburg, 26.10.2016 - 1 K 237/15

    Beschränkung der Privilegierung in BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 auf …

    Es ist verletzt, wenn durch das Vorhaben bewältigungsbedürftige bodenrechtliche Spannungen im Sinne des Rechtsgedankens des § 15 Abs. 1 BauNVO hervorgerufen werden (Hessischer VGH, Beschl. v.09.10.2015 - 4 B 1353/15 -, zit. in Juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15

    Nachbarwiderspruch gegen Balkonanlage; Zerstörung der Doppelhauseigenschaft eines …

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird (vgl. HessVGH, Beschl. v. 09.10.2015 - 4 B 1353/15 - juris RdNr. 10).
  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom …

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gibt es in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche (BVerwG…, Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.82 -, juris Rdnr. 5, seitdem ständige Rechtsprechung; Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 -, juris Rdnr. 10 ; OVG Hamburg…, Beschluss vom 6. November 2019 - 2 Bs 218/19 -, juris Rdnr. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 15 ZB 19.1221 -, juris Rdnr. 19).
  • VGH Hessen, 28.05.2020 - 3 B 2446/19

    Wann müssen Balkone Abstandsflächen einhalten?

    Muss nach bauplanungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden, braucht auch der hinzutretende Bauteil keine Abstandsfläche einzuhalten ( § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO ; Hess. VGH, Beschluss vom 9.10.2015 - 4 B 1353/15 -, juris Rdnr. 8 ; zur vergleichbaren sächsischen Rechtslage Sächsisches OVG…, Beschluss vom 12.10.2010 - 1 B 249/10 -, juris Rdnr. 5).
  • VG München, 29.09.2021 - M 9 K 20.1677

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung einer Doppelhaushälfte

    Rn. 27 Ausnahmsweise rücksichtlose Beeinträchtigungen durch eine Doppelhaushälfte sind eine Frage des eigenständigen Gebots der Rücksichtnahme und führen dazu, dass sich das Vorhaben nicht einfügt, aber nicht zwingend dazu, dass kein Doppelhaus mehr vorliegt (vgl. zur diesbezüglichen Unterscheidung HessVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 B 1353/15 - juris Rn. 9 - 10).

    Denn der Gewinn an nutzbarer Grundstücksfläche bei einem Doppelhaus wird eben dadurch erkauft, dass die Nutzungsbereiche der jeweiligen Grundstücke näher aneinander rücken und von daher notwendig ein gewissermaßen erhöhtes Störpotenzial auftritt (HessVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 B 1353/15 - juris Rn. 10).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 A 10085/19

    Baurechtliches Rücksichtnahmegebots bei Bebauung mit Stellplätzen im rückwärtigen …

    Etwas Anderes könnte nur dann gelten, wenn eine Einsichtnahmemöglichkeit in einen Raum der privaten Lebensgestaltung eröffnet würde (vgl. HessVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 -, NVwZ-RR 2016, 247 und juris, Rn. 10).
  • VG Frankfurt/Main, 04.09.2026 - 1 L 2361/26

    Intendiertes Ermessen der Einbürgerungsbehörde bei Feststellungsentscheidungen …

    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Hess. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 -, juris Rn. 3 ).
  • VG Frankfurt/Main, 17.08.2018 - 8 K 4609/16

    Baugenehmigung

    und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschrift geschützten nachbarlichen Belange eintritt (ständige Rechtsprechung der Bausenate des Hess. VGH seit dem Beschluss vom 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 - BauR 1992, 217; vgl. aus jüngerer Zeit etwa Beschluss vom 09.10.2015 - 4 B 1353/15 - NVwZ-RR 2016, 247).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtsmöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 09.10.2015 - 4 B 1353/15 - NVwZ-RR 2016, 716).

  • VG Ansbach, 01.06.2021 - AN 17 E 21.00860

    Erfolgloser Eilantrag auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen …

    Grundsätzlich muss dem Nachbarn im Rahmen des Rücksichtnahmegebots noch ein letzter intimer, der privaten Lebensführung zugeordneter Raum verbleiben (HessVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 B 1353/15 - NVwZ-RR 2016, 247, Ls. und Rn. 10).
  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2019 - 5 K 1222/18

    Unbestimmtheit der Baugenehmigung; Abstandsflächenberechnung; Auslegung von …

    Rn. 114 Vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 -, juris; VGH BY, Urteil vom 24. November 2015 - 15 B 13.2414 -, juris; OVG TH, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 KO 305/99 -, juris.
  • VGH Hessen, 06.03.2024 - 4 C 198/20

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans zur Nachverdichtung im bebauten Innenbereich …

  • VG Minden, 08.04.2022 - 9 L 112/22
  • VGH Hessen, 03.01.2023 - 3 B 518/22

    Nachbarwiderspruch gegen Bauvorhaben; treuwidrige Berufung auf die Überdeckung …

  • VGH Hessen, 12.12.2019 - 3 B 446/19

    Studierendenhaus und Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Frankfurt/Main, 24.07.2025 - 7 L 3225/25

    Rechtmäßige Bestellung eines Sonderbeauftragten für einen Pensionsfonds

  • VG Frankfurt/Main, 04.02.2019 - 8 L 5931/17

    Wird die Geltungsdauer einer Baugenehmigung verlängert, kann ein Nachbar die …

  • VGH Hessen, 28.11.2024 - 5 A 2511/20

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung für nicht grenzständig errichtete …

  • VG Darmstadt, 30.04.2020 - 7 L 495/20

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Hotels innerhalb des angemessenen …

  • VG Cottbus, 14.08.2017 - 3 K 349/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Frankfurt/Main, 16.11.2018 - 8 K 2355/17

    Wird die Geltungsdauer einer Baugenehmigung verlängert, kann ein Nachbar die …

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,315
VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15 (https://dejure.org/2016,315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.01.2016 - 6 S 475/15 (https://dejure.org/2016,315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Januar 2016 - 6 S 475/15 (https://dejure.org/2016,315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abwehrrecht des Nachbarn gegen Gaststättenerlaubnis bei Verstoß gegen bauplanungsrechtliche Vorschriften

  • Justiz Baden-Württemberg

    Abwehrrecht des Nachbarn gegen Gaststättenerlaubnis bei Verstoß gegen bauplanungsrechtliche Vorschriften

  • rechtsportal.de

    Nachbarschutz hinsichtlich Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß des Gaststättenbetriebs wegen seiner örtlichen Lage gegen Vorschriften des Bauplanungsrechts

  • ibr-online

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz in gaststättenrechtlichem Erlaubnisverfahren!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bauplanungsrecht bei Gaststättenerlaubnis nicht relevant

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachbarschutz hinsichtlich Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß des Gaststättenbetriebs wegen seiner örtlichen Lage gegen Vorschriften des Bauplanungsrechts

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz in gaststättenrechtlichem Erlaubnisverfahren! (IBR 2016, 179)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 337
  • BauR 2016, 716
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15
    Mithin kann sich der Kläger hier nicht auf einen Verstoß der Gaststättenerlaubnis gegen bauplanungsrechtliche Vorschriften berufen (zum Widerspruch gegen das öffentliche Interesse im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GaststättenG, wenn ein Gaststättenbetrieb wegen seiner örtlichen Lage ganz oder teilweise gegen Vorschriften des Bauplanungsrechts verstößt: BVerwG, Urteil vom 17.10.1989 - 1 C 18.87 -, BVerwGE 84, 11).

    Rn. 10 Entgegen der Ansicht des Klägers ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.1989 (a.a.O.) und dem Beschluss des VG Berlin vom 10.07.2014 - 4 L 142/14 - (juris) nichts anders.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 11942/96

    Schädliche Umwelteinwirkung; Drittschützende Wirkung; Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15
    Dies gilt auch dann, wenn die bauplanungsrechtlichen Vorschriften ihrerseits nachbarschützenden Charakter haben (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.1998 - 11 A 11942/96 -, GewArch 1998, 209;… Metzner, Gaststättengesetz, 6. Aufl., § 4 RdNr. 348; Michel/Kienzle/Pauly, Gaststättengesetz, § 4 RdNr. 89 [S. 323 f.]).

    Das rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 04.02.1998 (a.a.O.), nach dem keine Klagebefugnis besteht, soweit sich der Nachbar darauf beruft, die Gaststättenerlaubnis verstoße gegen bauplanungsrechtliche Vorschriften, war keiner erheblichen Kritik in Rechtsprechung und Literatur ausgesetzt; neu zu berücksichtigende Gesichtspunkte sind zudem ebenfalls nicht ersichtlich (…zu diesen Erfordernissen für eine Klärungsbedürftigkeit bei Vorliegen einer obergerichtlichen Entscheidung vgl.: Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 RdNr. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1984 - 14 S 1054/84

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen die Gestattung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15
    Diese - wenn auch mittelbare - Einfügung der Nachbarschaft in den Wortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GaststättenG hat zur Folge, dass in Bezug auf die schädlichen Umwelteinwirkungen nicht nur der Schutz der Allgemeinheit, sondern auch der Nachbarn sichergestellt werden soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.07.1984 - 14 S 1054/84 -, GewArch 1985, 136; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.1992 - 4 A 2033/90 -, GewArch 1993, 254; Hess. VGH, Beschluss vom 19.05.1990 - 8 TH 362/90 -, NVwZ 1991, 278;… Michel/Kienzle/Pauly, GaststättenG, 14. Aufl., § 4 RdNr. 89).

    Demgemäß hat der beschließende Gerichtshof bereits in seinem Beschluss vom 17.07.1984 (a.a.O.) ausgeführt, dass die Nachbarn in Bezug auf schädliche Umwelteinwirkungen zwar ausdrücklich Schutzobjekt auch des Gaststättengesetzes geworden sind, dies aber nicht zu Gunsten des betroffenen Nachbarn zu einer "Rundumüberprüfung" der Erlaubnis oder der Gestattung führe.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15
    Hingegen hat der Beigeladene zu 1 seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen, da er keinen Antrag gestellt und das Verfahren auch sonst nicht wesentlich gefördert hat (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 -, ESVGH 61, 159).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15
    Aus dem im Wege der Auslegung zu ermittelnden Schutzzweck der Norm muss sich ergeben, dass diese unmittelbar (auch) den rechtlichen Interessen dieses Personenkreises zu dienen bestimmt ist und nicht nur tatsächlich, also reflexartig, seine Rechte berührt (BVerwG, Urteil vom 10.10.2002 - 6 C 8.01 -, BVerwGE 117, 93, 95 f.;… Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 42 RdNr. 388 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht rechtsgrundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung ist, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht rechtsgrundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung ist, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1992 - 4 A 2033/90

    Gewerberecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Schank- und …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15
    Diese - wenn auch mittelbare - Einfügung der Nachbarschaft in den Wortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GaststättenG hat zur Folge, dass in Bezug auf die schädlichen Umwelteinwirkungen nicht nur der Schutz der Allgemeinheit, sondern auch der Nachbarn sichergestellt werden soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.07.1984 - 14 S 1054/84 -, GewArch 1985, 136; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.1992 - 4 A 2033/90 -, GewArch 1993, 254; Hess. VGH, Beschluss vom 19.05.1990 - 8 TH 362/90 -, NVwZ 1991, 278;… Michel/Kienzle/Pauly, GaststättenG, 14. Aufl., § 4 RdNr. 89).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03

    Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416).
  • VG Freiburg, 15.01.2015 - 4 K 2150/13
  • VGH Hessen, 18.05.1990 - 8 TH 362/90

    Nachbarschützender Charakter des GastG § 4 Abs 1 Nr 3; Beurteilungszeitpunkt für …

  • VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14

    Weinfest am Rüdesheimer Platz bleibt

  • BVerwG, 18.12.1959 - VII C 62.59
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 1 B 14.16

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse, Wiederholungsgefahr, …

    Baurechtliche Vorschriften sind im gaststättenrechtlichen Drittanfechtungsverfahren nicht drittschützend (Anschluss an VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Januar 2016 - VGH 6 S 475/15 - juris Rn. 6 ff.).

    Rn. 90 Von diesem rechtlichen Ansatz des Drittschutzes, der grundsätzlich nicht nur im Baurecht (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Juni 2015, a.a.O., juris Rn. 8), sondern angesichts der eindeutigen Differenzierung zwischen dem nicht drittschützenden "öffentlichen Interesse" und den drittschützenden "schädliche(n) Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG in verstärktem Maße gilt, ist auch das Verwaltungsgericht ausgegangen und hat eine drittschützende Wirkung der vom Kläger als verletzt gerügten Bauvorschriften im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 6 S 475/15 - juris, Rn. 6 ff.; OVG Koblenz…, Urteil vom 4. Februar 1998 - 11 A 11942/96 - juris Rn. 22) zu Recht verneint.

  • VG Berlin, 16.03.2016 - 4 K 293.14

    Gewerberecht: Auf Wiederholungsgefahr gestütztes Feststellungsinteresse; …

    Baurechtlichen Vorschriften kommt im gaststättenrechtlichen Drittanfechtungsverfahren kein Nachbarschutz zu (Anschluss an VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Januar 2016 - VGH 6 S 475/15 - , juris, Rn. 6 ff.) (Rn.131).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschluss vom 4. Januar 2016 - VGH 6 S 475/15 -, juris, Rn. 6 ff.) im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 4. Februar 1998 - OVG 11 A 11942/96 -, juris) im Einzelnen ausgeführt hat, stellt § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG nach seinem Wortlaut nur auf das öffentliche Interesse ab.

  • VG München, 15.10.2019 - M 16 K 18.126

    Kein Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch innerhalb der …

    Und allein in diesem Umfang, also in Bezug auf schädliche Umwelteinwirkungen i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG, verleihen §§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 sowie § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG Drittschutz, auf deren Einhaltung die gerichtliche Überprüfung auf eine Nachbarklage gegen eine Gaststättenerlaubnis hin beschränkt ist (vgl. dazu VGH BW, B.v. 4.1.2016 - 6 S 475/15 - juris Rn. 7 ff.;… OVG NRW, B.v. 3.11.2015 - 4 B 652/15 - juris Rn. 27;… OVG BB, U.v. 25.9.2017 - OVG 1 B 14.16 - juris Rn. 89 f.;… Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl., § 4 Rn. 89 und § 5 Rn. 31).
  • VG Würzburg, 16.09.2020 - W 6 K 19.717

    Drittanfechtungsklage gegen Gaststättenerlaubnis

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG aufgrund der Bezugnahme auf den Begriff der schädlichen Umweltweinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG, der ausdrücklich die Nachbarschaft in den durch das BImSchG vermittelten Schutz einbezieht, insoweit ein nachbarschützender Charakter zukommt (vgl. etwa VGH BW, B.v. 4.1.2016 - 6 S 475/15 - NVwZ-RR 2016, 337 Rn. 7;… OVG NW, B.v. 3.11.2015 - 4 B 652/15 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Solche baurechtlichen Einwände sind im Bauverfahren, gaststättenrechtliche Einwände hingegen im Gaststättenverfahren anzubringen (ausführlich VGH BW, B.v. 4.1.2016 - 6 S 475/15 - NVwZ-RR 2016, 337 Rn. 7 ff.;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 25.9.2017 - OVG 1 B 14.16 - BeckRS 2017, 126099 Rn. 73 jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2020 - 6 S 1637/19

    Kein Anspruch eines einzelnen Anlegers auf Aussetzung des Börsenhandels

    Rn. 9 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht rechtsgrundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung ist, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2016 - 6 S 475/15 -, juris Rn. 14 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2025 - DL 16 S 1550/24

    Feststellung eines Dienstvergehens nach Ablauf einer durch das Gericht bestimmten …

    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn der Kläger substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, BVerfGE 151, 173 ; BVerfG…, Beschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 03.04.2020 - 6 S 1637/19 -, juris Rn. 3 ; Beschluss vom 04.01.2016 - 6 S 475/15 -, juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19

    Härtefall begründenden Umstände nach Maßgabe des GlSpielG BW § 51 Abs 2 S 1, Abs …

    Rn. 3 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht rechtsgrundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung ist, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2016 - 6 S 475/15 -, juris Rn. 14 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 6 S 3097/20

    Vereinbarkeit des Spielhallenbetriebs mit Grundfreiheiten

    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn der Kläger substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 03.04.2020 - 6 S 1637/19 -, juris Rn. 3 ; Beschluss vom 04.01.2016 - 6 S 475/15 -, juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2025 - 6 S 112/24

    Unanwendbarkeit des Erwerbsstreckungsgebots auf Wechselsysteme geringeren …

    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn der Kläger substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, BVerfGE 151, 173 ; BVerfG…, Beschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 03.04.2020 - 6 S 1637/19 -, juris Rn. 3 ; Beschluss vom 04.01.2016 - 6 S 475/15 -, juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2023 - 6 S 1106/22

    Befreiung von heimrechtlichen Mindeststandards; Zuständigkeit der Heimaufsicht; …

    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn der Kläger substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, BVerfGE 151, 173 ; BVerfG…, Beschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 03.04.2020 - 6 S 1637/19 -, juris Rn. 3 ; Beschluss vom 04.01.2016 - 6 S 475/15 -, juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2025 - DL 16 S 1005/24

    Umfang und Grenzen der Überprüfung einer disziplinaren Abschlussverfügung durch …

  • VG Koblenz, 24.11.2020 - 5 K 361/20

    Stadt Koblenz muss gaststättenrechtliche Maßnahmen gegen "The Big Bamboo" und …

  • VG Koblenz, 24.11.2020 - 5 K 359/20

    Stadt Koblenz muss gaststättenrechtliche Maßnahmen gegen "The Big Bamboo" und …

  • VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065

    Erfolglose Nachbarklage gegen Gaststättenerlaubnis - Bestandskraft einer …

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 62/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40254
OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 62/15 (https://dejure.org/2015,40254)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.12.2015 - 1 A 62/15 (https://dejure.org/2015,40254)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 1 A 62/15 (https://dejure.org/2015,40254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Straßenausbaubeitrag; endgültige Herstellung; Anliegerstraße/Erschließungsstraße

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung des Grundstückseigentümers zu Ausbaubeiträgen auf der Grundlage einer wirksamen Gehwegausbaubeitragssatzung; Feststellung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage

  • ibr-online

    Baustellenverkehr macht Anliegerstraße nicht zu einer Erschließungsstraße!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 716
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 62/15
    Rn. 6 Die Richtigkeit der Annahme des Verwaltungsgerichts (Seite 9 des Urteils), die zum Anwesen der Kläger führende Abzweigung sei keine selbständige Anlage, sondern ausbaurechtlich als Teil der Weiherstraße zu qualifizieren, wird durch den Hinweis der Kläger auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein(OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.9.2007 - 2 LB 20/07 -, juris Rdnrn. 25 ff.) nicht in Frage gestellt.

    Sie sind dann ausbaubeitragsrechtlich als jeweils selbständige Einrichtungen zu behandeln und nach Maßgabe des in der Satzung jeweils vorgegebenen Gemeinde- bzw. Anliegeranteils abzurechnen.(OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 26.9.2007, a.a.O., Rdnrn. 25 ff.) Vorliegend kann indes - wie ausgeführt - auch die in Rede stehende Abzweigung nur als Anliegerstraße qualifiziert werden, so dass für eine ausnahmsweise von der auch aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein grundsätzlich gebotenen natürlichen Betrachtung abweichende Sachbehandlung kein Raum ist.

  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 62/15
    Unwirksam sei eine den Grunderwerb betreffende Merkmalsregelung daher nur dann, wenn sie an Maßgaben oder Bedingungen anknüpfe, die die betroffenen Bürger nicht anhand objektiver Kriterien sicher feststellen könnten.(BVerwG…, Beschluss vom 9.8.2013 - 9 B 31/13 -, juris Rdnr. 3) Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Merkmalsregelung den Erwerb des Eigentums am Straßengelände unter der Bedingung zum Herstellungsmerkmal erkläre, dass eine von der Stellung eines entsprechenden, an keine Frist gebundenen Antrags des Eigentümers abhängige Erwerbspflicht der Gemeinde bestehe.(BVerwG, Urteil vom 14.8.1987 - 8 C 60/86 -, juris Rdnr. 15; mit einer anderen ebenfalls zu unerträglichen Unsicherheiten führenden Satzungsregelung befasst sich das von den Klägern zitierte Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 5.5.1977) Auch im Ausbaubeitragsrecht ist die Gemeinde zu einer entsprechenden satzungsrechtlichen Vorgabe befugt(…vgl. z.B. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 33 Rdnr. 32, und Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 47. Erg.lief. September 2012, § 8 Rdnrn. 334 und 492 a m.w.N.), wobei sich hier das Erfordernis des Grunderwerbs im Einzelfall bei Fehlen einer entsprechenden satzungsrechtlichen Regelung sogar aus dem für die einzelne Straße aufgestellten Bauprogramm der Gemeinde ergeben kann.(OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 29.8.2003 - 9 ME 421/02 -, juris Rdnr. 1) Gemessen an diesem rechtlichen Rahmen unterliegt die Wirksamkeit der den Grunderwerb zum Herstellungsmerkmal erklärenden satzungsrechtlichen Regelung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 GBS keinen rechtlichen Bedenken.
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 20/06

    Ausbaubeitrag bei Teilstreckenerneuerung einer Straße; Heranziehung aller …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 62/15
    Im Übrigen dürfte den Klägern nicht bewusst sein, dass sie unter der von ihnen befürworteten Prämisse eines bloßen Anhängsels erneut zu Ausbaubeiträgen heranzuziehen wären, wenn die Großheiligenwalderstraße erneuert oder verbessert würde.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.8.2006 - 1 R 20/06 -, juris Rdnrn. 38 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2003 - 9 ME 421/02

    Bestimmung der Beendigung der beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme nach dem …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 62/15
    Unwirksam sei eine den Grunderwerb betreffende Merkmalsregelung daher nur dann, wenn sie an Maßgaben oder Bedingungen anknüpfe, die die betroffenen Bürger nicht anhand objektiver Kriterien sicher feststellen könnten.(BVerwG…, Beschluss vom 9.8.2013 - 9 B 31/13 -, juris Rdnr. 3) Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Merkmalsregelung den Erwerb des Eigentums am Straßengelände unter der Bedingung zum Herstellungsmerkmal erkläre, dass eine von der Stellung eines entsprechenden, an keine Frist gebundenen Antrags des Eigentümers abhängige Erwerbspflicht der Gemeinde bestehe.(BVerwG…, Urteil vom 14.8.1987 - 8 C 60/86 -, juris Rdnr. 15; mit einer anderen ebenfalls zu unerträglichen Unsicherheiten führenden Satzungsregelung befasst sich das von den Klägern zitierte Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 5.5.1977) Auch im Ausbaubeitragsrecht ist die Gemeinde zu einer entsprechenden satzungsrechtlichen Vorgabe befugt(…vgl. z.B. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 33 Rdnr. 32, und Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 47. Erg.lief. September 2012, § 8 Rdnrn. 334 und 492 a m.w.N.), wobei sich hier das Erfordernis des Grunderwerbs im Einzelfall bei Fehlen einer entsprechenden satzungsrechtlichen Regelung sogar aus dem für die einzelne Straße aufgestellten Bauprogramm der Gemeinde ergeben kann.(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.8.2003 - 9 ME 421/02 -, juris Rdnr. 1) Gemessen an diesem rechtlichen Rahmen unterliegt die Wirksamkeit der den Grunderwerb zum Herstellungsmerkmal erklärenden satzungsrechtlichen Regelung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 GBS keinen rechtlichen Bedenken.
  • VG Saarlouis, 25.02.2015 - 3 K 186/14

    Verbesserung im Sinne des Ausbaubeitragsrechts; Entstehen der Beitragspflicht …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 62/15
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Februar 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 186/14 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 16.06.2004 - 1 Q 38/04
    Auszug aus OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 62/15
    Die diesbezüglichen Ausführungen auf den Seiten 5 und 6 oben des Urteils stehen mit der Rechtsprechung des Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.6.2004 - 1 Q 38/04 -, juris Rdnr. 5) in Einklang und werden durch die den Umfang der vorgenommenen Neuausgestaltung verkennende, nicht näher begründete Sichtweise der Kläger, das Abflachen des Gehwegs habe keine Verbesserung für die Anwohner bewirkt, nicht in Frage gestellt.
  • VG Saarlouis, 08.10.2021 - 3 K 76/19

    Zur Frage des Vorliegens einer Verbesserung eines Gehweges; zur Frage der …

    Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. so schon Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer vom 17.01.1992 -11 F 112/91-; Urteil der Kammer vom 25.02.2015 -3 K 186/14-, juris, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 -1 A 62/15-, juris][Std.

    Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. so schon Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer vom 17.01.1992 -11 F 112/91-; Urteil der Kammer vom 25.02.2015 -3 K 186/14-, juris, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 -1 A 62/15-, juris].

    Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. nur Urteile der Kammer vom 25.02.2015 -3 K 186/14-, juris, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 -1 A 62/15-, juris; Urteil vom 16.12.2016 -3 K 856/14-; Beschluss der Kammer vom 28.12.2017 -3 L 1214/17-][Std.

    Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. nur Urteile der Kammer vom 25.02.2015 -3 K 186/14-, juris, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 -1 A 62/15-, juris; Urteil vom 16.12.2016 -3 K 856/14-; Beschluss der Kammer vom 28.12.2017 -3 L 1214/17-].

    Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. nur Urteil der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer vom 06.03.2001 -11 K 76/99- und Urteil der Kammer vom 25.02.2015 -3 K 186/14-, juris, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 -1 A 62/15-, juris][std.

    Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. nur Urteil der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer vom 06.03.2001 -11 K 76/99- und Urteil der Kammer vom 25.02.2015 -3 K 186/14-, juris, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 -1 A 62/15-, juris].

  • OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 64/15

    Gehwegausbaubeitrag: Grunderwerb als endgültiges Herstellungsmerkmal; Wandlung …

    Rn. 5 Im Übrigen hätte die Klage jedenfalls - wie in den Parallelverfahren 1 A 62/15 und 1 A 63/15 geschehen - als unbegründet abgewiesen werden müssen.

    Rn. 6 Insoweit hat der Senat in seinem im Verfahren 1 A 62/15 ergangenem Beschluss vom heutigen Tag folgendes ausgeführt:.

  • VG Saarlouis, 25.02.2015 - 3 K 186/14

    Verbesserung im Sinne des Ausbaubeitragsrechts; Entstehen der Beitragspflicht …

    Rechtsmittel-AZ: 1 A 62/15.
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39963
OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15 (https://dejure.org/2015,39963)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 (https://dejure.org/2015,39963)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 2 B 226/15 (https://dejure.org/2015,39963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 82 Abs 1 BauO SL, § 80 Abs 5 VwGO
    Beseitigungsverfügung bezüglich eines Zauns auf bauplanungsrechtlich ausgewiesener Verkehrsfläche

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 5; LBO § 82 Abs. 1
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs bzgl. der Beseitigung eines Zaunes; Errichtung eines Zaunes im Einklang mit dem Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs bzgl. der Beseitigung eines Zaunes; Errichtung eines Zaunes im Einklang mit dem Bebauungsplan

  • ibr-online

    Aussetzung des Sofortvollzugs bei offener Rechtslage?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 716
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 28.05.1996 - 2 R 24/95

    Nachbar; Zivilprozeß; Einwendung; Baugenehmigung; Baukunst; Bauausführung

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15
    Ohne Belang wäre die planerische Festsetzung vorliegend jedenfalls, wenn sie mit der festgesetzten Verkehrsfläche, die im weiteren Verlauf in einen Feldweg mündet, lediglich einen - zivilrechtlichen - Interessentenweg(Vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 2.3.1962 - II R 7/61 -, AS RP-SL 8, 413, vom 8.12.1972 - 2 R 27/92 -, RdL 1993, 134 und vom 28.5.1996 - 2 R 24/95 -) abgebildet hätte.
  • OVG Saarland, 08.12.1992 - 2 R 27/92

    Enteignungsentschädigung; Eigentümer; Öffentliche Verkehrsfläche; …

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15
    Ohne Belang wäre die planerische Festsetzung vorliegend jedenfalls, wenn sie mit der festgesetzten Verkehrsfläche, die im weiteren Verlauf in einen Feldweg mündet, lediglich einen - zivilrechtlichen - Interessentenweg(Vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 2.3.1962 - II R 7/61 -, AS RP-SL 8, 413, vom 8.12.1972 - 2 R 27/92 -, RdL 1993, 134 und vom 28.5.1996 - 2 R 24/95 -) abgebildet hätte.
  • OVG Saarland, 02.03.1962 - II R 7/61
    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15
    Ohne Belang wäre die planerische Festsetzung vorliegend jedenfalls, wenn sie mit der festgesetzten Verkehrsfläche, die im weiteren Verlauf in einen Feldweg mündet, lediglich einen - zivilrechtlichen - Interessentenweg(Vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 2.3.1962 - II R 7/61 -, AS RP-SL 8, 413, vom 8.12.1972 - 2 R 27/92 -, RdL 1993, 134 und vom 28.5.1996 - 2 R 24/95 -) abgebildet hätte.
  • OVG Saarland, 10.08.2022 - 2 A 209/21

    Erschließungssicherung bei Bauvorhaben; Wohnhauserweiterung

    Ihr gegen diese Anordnung gerichteter Aussetzungsantrag blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg.[vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 9.11.2015 - 5 L 1837/15 -, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 -, BauR 2016, 716, dazu auch das mit Beschluss des VG des Saarlandes vom 16.2.2016 - 5 L 51/16 - nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen eingestellte Abänderungsverfahren][vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 9.11.2015 - 5 L 1837/15 -, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 -, BauR 2016, 716, dazu auch das mit Beschluss des VG des Saarlandes vom 16.2.2016 - 5 L 51/16 - nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen eingestellte Abänderungsverfahren] In dem die Beschwerde der Klägerin zurückweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts heißt es unter anderem, der Zaun stehe unstreitig nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan.
  • OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17

    Beseitigungsanordnung: Zaun auf der Straße

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 - zurück.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21

    Sofortvollzug einer Beseitigungsanordnung

    Dies setzt voraus, dass die Anlagenteile nach ihrer Beseitigung (im Wesentlichen) wiederverwendet bzw. wiederaufgebaut werden können, wie etwa bei einem Zaun (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 B 226/15 - juris Rn. 8), einer Werbeanlage (vgl. OVG NW…, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 10 B 927/04 - juris Rn. 2), einem Zelt (vgl. OVG NW…, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 7 B 456/14 - juris Rn. 11) oder einer aus Boden-, Wand- und Deckenelementen bestehenden, durch Exzenterspannschlösser verbundenen Kühlzelle (vgl. OVG NW…, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 10 B 1394/05 - juris Rn. 12).
  • VG Saarlouis, 17.06.2016 - 5 L 743/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtDem Widerspruch gegen die …

    Zwischenzeitlich habe der Rechtsausschuss unter Berücksichtigung des Beschlusses des OVG des Saarlandes vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 - (in dem von der Antragstellerin hier genannten Verfahren 5 L 51/16 hatte sie die Abänderung der Beschlüsse vom 09.11.2015 - 5 L 1837/15 und vom 21.12.2015 - 2 B 226/15 - beantragt) den Bürgermeister der Gemeinde um Auskunft gebeten.
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