Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2786
BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15 (https://dejure.org/2016,2786)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2016 - 4 BN 26.15 (https://dejure.org/2016,2786)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 4 BN 26.15 (https://dejure.org/2016,2786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verhältnis von Baugrenzen über mehrere Grundstücke und offener Bauweise

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 2 S 1 BauNVO, § 22 Abs 2 S 2 BauNVO, § 23 Abs 3 S 1 BauNVO
    Verhältnis von Baugrenzen über mehrere Grundstücke und offener Bauweise

  • Wolters Kluwer

    Kollision von Baugrenzen mit der Festsetzung der offenen Bauweise; Grundstücksbezogene Ausschöpfung der Bauräume unter Einhaltung seitlicher Grenzabstände

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauNVO § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 3 Satz 2 und 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kollision von Baugrenzen mit der Festsetzung der offenen Bauweise; Grundstücksbezogene Ausschöpfung der Bauräume unter Einhaltung seitlicher Grenzabstände

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Offene Bauweise ist gegenüber seitlicher Baugrenze vorrangig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 790
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
    Abwägungserheblich sind alle Belange, die nach Lage der Dinge in die Abwägung eingestellt werden müssen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
    Die Errichtung eines Doppelhauses oder einer Hausgruppe i.S.v. § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO ist dabei nur möglich, wenn sich die betroffenen Grundstückseigentümer über eine solche Bebauung einigen, denn ein einseitiger Grenzanbau ist in der offenen Bauweise unzulässig (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355 ; Beschluss vom 10. April 2012 - 4 B 42.11 - ZfBR 2012, 478 ).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
    Leitbild ist dabei ein Gebäude, das nach beiden Seiten mit Grenzabstand errichtet wird und so einen Vorgarten mit einem Hausgarten verbindet (BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 - BauR 2015, 1309 Rn. 16).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
    Private Interessen sind für die Abwägung erheblich, sofern sie in planungsrechtlich beachtlicher Weise berührt werden (BVerwG, Urteil vom 9. November 1979 - 4 N 1.78, 4 N 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 ) oder - anders ausgedrückt - in der konkreten Planungssituation einen städtebaulichen Bezug haben.
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urteil vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 138 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11

    Zum Begriff des Doppelhauses im System der offenen Bauweise

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
    Die Errichtung eines Doppelhauses oder einer Hausgruppe i.S.v. § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO ist dabei nur möglich, wenn sich die betroffenen Grundstückseigentümer über eine solche Bebauung einigen, denn ein einseitiger Grenzanbau ist in der offenen Bauweise unzulässig (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355 ; Beschluss vom 10. April 2012 - 4 B 42.11 - ZfBR 2012, 478 ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren: …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
    Insofern kann auch das private Interesse am Fortbestand der bisherigen planungsrechtlichen Situation (hier Doppelhausbebauung) ein in der Abwägung zu berücksichtigender Belang sein, sofern der Dritte von der beabsichtigten Änderung mehr als nur geringfügig in seinen Interessen berührt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1992 - 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69 …und vom 7. Januar 2010 - 4 BN 36/09 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
    Insofern kann auch das private Interesse am Fortbestand der bisherigen planungsrechtlichen Situation (hier Doppelhausbebauung) ein in der Abwägung zu berücksichtigender Belang sein, sofern der Dritte von der beabsichtigten Änderung mehr als nur geringfügig in seinen Interessen berührt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1992 - 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69 und vom 7. Januar 2010 - 4 BN 36/09 - juris Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2016 - 8 B 10637/16

    Festsetzung einer abweichenden Bauweise

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 1. Februar 2016 - 4 BN 26.15 - (BauR 2016, 790 und juris, Rn. 4) ausgeführt hat, ist bei der Festsetzung der Bauweise in einem Bereich mit noch teilweise vorhandener Grenzbebauung das private Interesse am Fortbestand der bisherigen planerischen Situation (hier dem Wunsch auf Beibehaltung der ursprünglichen Doppelhausbebauung) ein in der Abwägung zu berücksichtigender Belang.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16

    Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" - Abstandsflächen bei oberirdischem …

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2016 - 4 BN 26.15 - (BauR 2016, 790) zurückgewiesen.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 1. Februar 2016 - 4 BN 26.15 - (BauR 2016, 790 und juris, Rn. 4) ausgeführt hat, ist bei der Festsetzung der Bauweise in einem Bereich mit noch teilweise vorhandener Grenzbebauung das private Interesse am Fortbestand der bisherigen planerischen Situation (hier dem Wunsch auf Beibehaltung der ursprünglichen Doppelhausbebauung) ein in der Abwägung zu berücksichtigender Belang.

  • BVerwG, 13.11.2017 - 4 B 23.17

    Abweichende Bauweise; Beratung; Doppelhaus; Ehrenamtlicher Richter; …

    In dem Normenkontrollverfahren zur 1. Änderung des hier maßgeblichen Bebauungsplans hat der Senat darauf hingewiesen, dass das private Interesse am Fortbestand der bisherigen planungsrechtlichen Situation ein in der Abwägung zu berücksichtigender Belang sein kann, sofern der Dritte von der beabsichtigten Änderung mehr als nur geringfügig in seinen Interessen berührt wird (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 4 BN 26.15 - BauR 2016, 790 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.12.2017 - 9 CS 17.1987

    Festsetzung einer Bauweise im Bebauungsplan

    Rn. 22 Durch die Festsetzung der Bauweise nach § 22 BauNVO wird die Maßgeblichkeit eines seitlichen Grenzabstandes festgelegt (vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2016 - 4 BN 26.15 - BauR 2016, 790 = juris Rn. 3); die Regelung der Bauweise betrifft allein die Anordnung der Gebäude auf einem Baugrundstück im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken und dabei insbesondere zu den seitlichen Grundstücksgrenzen (…vgl. BVerwG, B.v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 - NVwZ 1995, 696 = juris Rn. 22 m.w.N.).

    Die Errichtung eines Doppelhauses oder einer Hausgruppe i.S.v. § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO ist deshalb nur möglich, wenn sich die betroffenen Grundstückseigentümer über eine solche Bebauung einigen, denn ein einseitiger Grenzanbau ist in der offenen Bauweise unzulässig (vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2016 - 4 BN 26.15 - BauR 2016, 790 = juris Rn. 3 m.w.N.).

    Fehlt es deshalb - wie hier - an einer Einigung der betroffenen Grundstückseigentümer, sind die Bauräume nur unter Einhaltung eines seitlichen Grenzabstands ausnutzbar (vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2016 - 4 BN 26.15 - BauR 2016, 790 = juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.05.2019 - 4 BN 44.18

    Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch …

    Dementsprechend hat sich der Senat auch unter Geltung von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F. verschiedentlich auf den Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69 berufen (…so in den Beschlüssen vom 20. Juli 2011 - 4 BN 22.11 - BauR 2012, 76 Rn. 7, vom 1. Februar 2016 - 4 BN 26.15 - BauR 2016, 790 = juris Rn. 4 …und vom 30. August 2016 - 4 BN 10.16 - ZfBR 2017, 64 Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2023 - 10 A 2094/20

    Wechselseitiger Verzicht der Eigentümer der beiden Haushälften auf seitliche …

    Rn. 57 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 4 BN 26.15 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Bremen, 15.03.2023 - 1 D 24/22

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan - …

    Dieser stehen auch keine vorrangigen Festsetzungen des Bebauungsplans zur Bauweise entgegen (vgl. zu einer solchen Konstellation BVerwG, Beschl. v. 01.02.2016 - 4 BN 26.15, juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 08.09.2017 - W 4 S 17.963

    Anordnung zur Bauweise im Bebauungsplan

    Der Antragsteller übersieht jedoch, dass das Erfordernis der Zustimmung des Grundstücksnachbarn zur einseitigen Doppelhausbebauung und der zeitnahen Realisierbarkeit des Gesamtbaukörpers vom BVerwG und der weiteren instanzgerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich nur für die Fälle aufgestellt worden ist, in denen der jeweils zugrunde liegende Bebauungsplan eine offene Bauweise mit der Maßgabe festgesetzt hatte, dass entweder Einzel- oder Doppelhäuser zulässig sind (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12/98 -, juris; BVerwG, B.v. 1.2.2016 - 4 BN 26/15 -, juris; BayVGH, B.v. 10.11.2000 - 26 CS 99.2102 -, juris; VG Karlsruhe, U.v. 16.4.2014 - 4 K 3205/12 -, juris), oder in denen sich im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung als faktische offene Bauweise mit sowohl Einzel- als auch Doppelhausbebauung darstellte (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris; BayVGH, B.v. 31.1.2011 - 1 ZB 08.2498 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, B.v. 28.1.2016 - 8 B 11203/15 -, juris; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.8.2011 - 5 L 579/11 -, juris).

    All diesen Fällen war gemein, dass nach den bauleitplanerischen Festsetzungen oder dem Maßstab der Umgebungsbebauung in zunächst plankonformer Weise bzw. unter Einfügung in die nähere Umgebung auf dem fraglichen Baugrundstück sowohl ein Einzelhaus als auch eine Doppelhaushälfte hätte errichtet werden können, dem jeweiligen Bauherren also ein prinzipielles Wahlrecht zukam, welche Hausform er in der offenen Bauweise errichten wollte (so ausdr. BVerwG, B.v. 1.2.2016 - 4 BN 26/15 -, juris Rn.3).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2021 - 2 K 129/19

    Normenkontrolle; Einbeziehungssatzung wegen heranrückender Wohnbebauung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Interessen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren, nicht abwägungsbeachtlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 4 BN 26.15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2020 - 2 A 3479/18

    Genehmigung des rückwärtigen Anbaus eines eingeschossigen Baukörpers an das auf …

    Zu Unrecht habe das Verwaltungsgericht auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.02.2016 - 4 BN 26.15 - abgestellt, wonach ein einseitiger Grenzanbau in der offenen Bauweise nur dann zulässig sei, wenn sich die betroffenen Grundstücksnachbarn über eine solche Bebauung einigten.
  • VGH Hessen, 17.03.2023 - 4 B 230/23

    Umfang des Drittschutzes der Nachbarn bei erteilter Baugenehmigung für einen …

  • VG Ansbach, 12.01.2017 - AN 3 K 15.00868

    Unzulässiges Nebengebäude außerhalb von Baugrenzen und unter Verletzung von …

  • VGH Bayern, 01.02.2024 - 9 CS 23.1963

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn - Wahrung des Doppelhauscharakters

  • VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267

    Beseitigungsverfügung für eine Wohngebäudeerweiterung an Grundstücksgrenze

  • VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.01026

    Nachbarschutz gegen Doppelhauserrichtung unter Befreiung von Festsetzungen eines …

  • VG Ansbach, 28.03.2025 - AN 9 S 24.3109

    Grenzbebauung und Doppelhauscharakter bei versetzten Baukörpern

  • VG München, 27.09.2023 - M 9 K 21.3618

    Bebauungsplan, Einfügen nach der Bauweise, Rücksichtnahmegebot, Doppelhaus

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht