Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Abnahme des Architektenwerkes; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Architekten; gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Unternehmer; "Vorteilsausgleich bei Schadenersatzanspruch nach § 635 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Architekt - Planungsfehler - Fehler bei der Bauplanung - Mangel des Bauwerks - Prüfungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 633, § 634
Delegierung der Pflicht zur Vermeidung von Planungsfehlern auf den Bauunternehmer
Papierfundstellen
- VersR 1971, 157
- WM 1971, 101
- BauR 1971, 60
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (11)
- BGH, 30.12.1963 - VII ZR 88/62
Architekten-Umfang d.Pflichten d.Architekten;Verjährung d. Ansprüche d. Bauherrn
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
Es wertet den von den Parteien geschlossenen, alle Arohitektenleistongen umfassenden Vertrag zutreffend als Werkvertrag (BGHZ 31, 224) und geht demgemäß von der 5-jährige Verjährungsfrist des § 638 BOB aus, die nach § 640 Ahn > 1 BGB mit der Abnahme des Architektenwerks beginnt (BGHZ 32, 206; 37, 341)« Zu dem vom Beklagten geschuldeten Architektenwerk rechnet es in Übereinstimmung mit BGH NJW 1964, 647 außer der Planung und der Überwachung der Bauarbeiten auch die Prüfung der Rechnungen und die PestStellung der Rechnungsbeträge sowie der endgültigen Herstellungskosten.Es steht aber mit Recht auf dem Standpunkt, daß die Abnahme grundsätzlich die Vollendung des Architektenwerks voraussetzt (BGH NJW 1964, 647).
- BGH, 22.05.1967 - VII ZR 294/64
Architekten - Zum Begriff "Beendigung" d. Tätigkeit d. Architekten am Bauwerk
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
Barüber hinaus entnimmt es dem Urteil des erkennenden Senats in NJW 1967, 2010, daß der Architekt auch die Handwerker zur Beseitigung von Schäden heranzuziehen habe, jeden falls soweit Mängel auch auf seine eigene fehlerhafte Leistung zurückzuführen seien« Es meint, daß das Architektenwerk erst abgenommen werden könne, wenn der Architekt alle diese Leistungen erbracht habe.1« Las rrufungsgericht hat nicht verkannt, daß mangels abweichender Vereinbarung die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Beklagten erst mit der Abnahme des Architektenwerks begonnen hat (§ 640 Abs. 1 BOB) und daß die Parteien nicht etwa wie dies in Pormularverträgen häufig geschieht, auf die Beendigung der Tätigkeit des Architekten abgestellt haben (vgl. BGH NJW 1967, 2010).
- BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
Eine mögliche Haftung des Schreinermeister & â- â- â- wegen der zu schwachen Fensterrahmen hat, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, auf die Haftung des Beklagten keinen Einfluß, weil beide dem Kläger als Gesamtschuldner schadensersatzpflichtig sind (BGHZ 43, 227) und es deshalb dem Kläger freigestanden hat, an wen er sich halten wollte.
- BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58
Rechtsnatur eines Architektenvertrages
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
Es wertet den von den Parteien geschlossenen, alle Arohitektenleistongen umfassenden Vertrag zutreffend als Werkvertrag (BGHZ 31, 224) und geht demgemäß von der 5-jährige Verjährungsfrist des § 638 BOB aus, die nach § 640 Ahn > 1 BGB mit der Abnahme des Architektenwerks beginnt (BGHZ 32, 206; 37, 341)« Zu dem vom Beklagten geschuldeten Architektenwerk rechnet es in Übereinstimmung mit BGH NJW 1964, 647 außer der Planung und der Überwachung der Bauarbeiten auch die Prüfung der Rechnungen und die PestStellung der Rechnungsbeträge sowie der endgültigen Herstellungskosten. - BGH, 02.05.1963 - VII ZR 171/61
Haftung für Mängel am Bauwerk
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
Die von der Revision angeführte Entscheidung des erkennenden Senats in NJW 1962, 1499 (vgl. auch BGHZ 39, 261), wonach der Bauherr gegenüber dem Architekten gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 234 Abs. 2 Satz 1 BGB verstoßen kann, wenn er von diesem gemäß § 633 BGB Schadensersatz verlangt, ohne zuvor gegen den Unternehmer einen außer Zweifel stehenden, Erfolg versprechenden Nachbesserungsanspruch (§ 63 Abs. 2 BGB) geltend gemacht zu haben, ist durch Entscheidung des Großen Senats für Zivil- Sachen in «..HZ 43, 227, 231 überholt. - BGH, 09.07.1962 - VII ZR 98/61
Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
Es wertet den von den Parteien geschlossenen, alle Arohitektenleistongen umfassenden Vertrag zutreffend als Werkvertrag (BGHZ 31, 224) und geht demgemäß von der 5-jährige Verjährungsfrist des § 638 BOB aus, die nach § 640 Ahn > 1 BGB mit der Abnahme des Architektenwerks beginnt (BGHZ 32, 206; 37, 341)« Zu dem vom Beklagten geschuldeten Architektenwerk rechnet es in Übereinstimmung mit BGH NJW 1964, 647 außer der Planung und der Überwachung der Bauarbeiten auch die Prüfung der Rechnungen und die PestStellung der Rechnungsbeträge sowie der endgültigen Herstellungskosten. - BGH, 22.09.1969 - VII ZR 116/67
Verschulden eines Beauftragten einer Bauleistung an einem Unfall und die …
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
Der Ausgleichsanspruch aus § 426 BGB ist selbständig und unterliegt der 30jährigen Verjährung (…RGR Korn. 11. Aufl. § 426 Anm. 6 mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung; vgl. auch BGH in VersR 1969, 1039) 5. Das Berufungsgericht hat im Wege der Vorteils auegleichung von dem Sachverständigen mit 53.900 DM ermittelten Schadensbetrag 10 °f" abgesetzt, weil der Kläger die Fenster bereits mehr als ö Jahre benutzt hat und die neuen Fenster eine entsprechend längere Lebensdauer haben werden. - BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58
Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
Ein Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs zwingt nämlich nur dann zur Aufhebung einer Entscheidung, wenn diese auf dem Verstoß beruhen kann (BGHZ 31, 43, 47 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs). - BGH, 22.05.1967 - III ZR 145/66
Teilleistung i.S. von § 266 BGB hinsichtlich einer Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
Palls der Kläger bis dahin das Architektenwerk noch nicht abgenommen hatte, könnte die Mitwirkung des Beklagten bei der Abstellung von Baumängeln allerdings noch zur Vertragserfüllung, also zum Architektenwerk gehört haben (BGH NJW 1967, 2011). - BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59
Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
Es wertet den von den Parteien geschlossenen, alle Arohitektenleistongen umfassenden Vertrag zutreffend als Werkvertrag (BGHZ 31, 224) und geht demgemäß von der 5-jährige Verjährungsfrist des § 638 BOB aus, die nach § 640 Ahn > 1 BGB mit der Abnahme des Architektenwerks beginnt (BGHZ 32, 206; 37, 341)« Zu dem vom Beklagten geschuldeten Architektenwerk rechnet es in Übereinstimmung mit BGH NJW 1964, 647 außer der Planung und der Überwachung der Bauarbeiten auch die Prüfung der Rechnungen und die PestStellung der Rechnungsbeträge sowie der endgültigen Herstellungskosten. - BGH, 07.05.1962 - VII ZR 7/61
Architekten/Ingenieure-Rechte d. Bauherrn bei fehlerhafter Ausführung d. Baues
- BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …
Demgemäß hat der Senat den Aufwendungsersatzanspruch des Bestellers stets um diejenigen (Mehr-) Kosten gekürzt, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer gewesen wäre, - sog. "Sowieso"-Kosten (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69 = BauR 1971, 60, 62; vom 24. Mai 1973 - VII ZR 92/71 = Schäfer/Finnern Z 3.01 Bl. 512, 514 - insoweit in BGHZ 61, 28 nicht abgedruckt - vom 23. September 1976 - VII ZR 14/75 = BauR 1976, 430, 432; vom 22. März 1984 - VII ZR 50/82 - zur Veröffentlichung bestimmt).Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob derartige Vorteile überhaupt der Ausgleichspflicht unterliegen können (offengeblieben im Senatsurteil BauR 1971, 60, 61;… bejaht für längere Lebensdauer im Senatsurteil vom 19. November 1970 - VII ZR 230/68 - im Grundsatz ebenso Ingenstau/Korbion, B § 13 Rdn. 247;… Heiermann/Riedl/Schwaab, B § 13 Rdn. 59 a).
- BGH, 09.07.2009 - VII ZR 109/08
Unabhängigkeit eines Ausgleichsanspruchs des den Anspruch des Gläubigers …
§ 426 Abs. 1 BGB gewährt einen selbständigen Ausgleichsanspruch zwischen mehreren Gesamtschuldnern, der auch der selbständigen Verjährung unterliegt (BGH, Urteil vom 9. März 1972 - VII ZR 178/70, BGHZ 58, 216, 218; Urteil vom 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69, BauR 1971, 60, 61;… Staudinger/ Noack (2005), § 426 BGB Rdn. 7 f.; a.A. Stamm, BauR 2004, 240). - BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10
Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der …
Das gilt nicht nur für die Beurteilung der technischen Voraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69, VersR 1971, 157), sondern auch für die Beurteilung der rechtlichen Voraussetzungen, ob eine Planung wegen des Unterschreitens der Abstandsflächen der Zustimmung des Nachbarn bedarf.
- BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82
Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit …
Der Auftragnehmer darf nicht mit den Kosten solcher Maßnahmen belastet werden, die er nach dem Vertrag gar nicht zu erbringen hatte und um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer gewesen wäre (sog. "Sowieso-Kosten"; vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69 = BauR 1971, 60, 62; vom 24. Mai 1973 - VII ZR 92/71 = Schäfer/Finnern Z 3.01 Bl. 512, 514, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 62, 28 [BGH 10.12.1973 - II ZR 53/72]; vom 23. September 1976 - VII ZR 14/75 = BauR 1976, 430, 432). - BGH, 09.03.1972 - VII ZR 178/70
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer
Das hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden (vgl. etwa WM 1971, 101; VR 1965, 804; 1960, 996). - BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83
Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat der umfassend beauftragte Architekt dem Bauherrn noch nach Beendigung seiner eigentlichen Tätigkeit bei der Behebung von Baumängeln zur Seite zu stehen (BGHZ 71, 144, 147 ff [BGH 16.03.1978 - VII ZR 145/76]; NJW 1964, 1022, 1023; 1971, 1130;… Urt. v. 30. Oktober 1969 - VII ZR 17/68 = Schäfer/Finnern Z 3.00 Bl. 172; 23. März 1970 - VII ZR 87/68 = Schäfer/Finnern Z 3.00 Bl. 182; 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69 = WM 1971, 101, 102; 2. März 1972 - VII ZR 146/70 = VersR 1972, 640, 641). - BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98
Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung
§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ist selbst dann nicht anwendbar, wenn der Auftraggeber von dem Architekten gemäß § 635 BGB Schadensersatz verlangt, ohne zuvor gegen den Unternehmer einen Erfolg versprechenden Nachbesserungsanspruch geltend gemacht zu haben (st.Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69, BauR 1971, 60, 61 m.w.N.). - BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Da die Fragen, die die Beklagte an den Sachverständigen stellen wollte, schon in der Berufungsbegründung deutlich umrissen waren, brauchte die Revision sie nicht erneut zu formulieren (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69 = Schäfer/Finnern Z 3.01 Bl. 445). - OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - 23 U 156/11
Wie intensiv ist die Bauausführung zu überwachen?
Rn. 183 Die Beklagte zu 1. als - etwaig - gesamtschuldnerisch haftende Architektin kann der Klägerin als Bauherrin im Außenverhältnis auch - entgegen ihren diesbezüglichen Einwänden (204/247 GA) - nicht mit Erfolg entgegenhalten, sie hätte sich bei einem - etwaigen - anderen Gesamtschuldner (insbesondere dem Erdbauunternehmen als ihrem Streithelfer) schadlos halten können (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2007, VII ZR 5/06, BauR 2007, 1875; vgl. bereits BGH, BauR 1971, 60;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil, Rn 432 mwN;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2492 mwN). - OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80
Rißbildung in Talbrücke trotz fachgerechter Bauausführung
Die demgegenüber im Schrifttum vertretene Auffassung daß - entgegen dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung - ein Werk, das zur Zeit seiner Planung und Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, auch "objektiv" fehlerfrei sein müsse (so Korbion, BauR 1971, 60; Ganten, NJW 1971, 374; Jagenburg, NJW 1971, 1431; vgl auch Tempel, JuS 1979, 800), vermag demgegenüber nicht zu überzeugen. - OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 16 U 145/10
Gestörte Gesamtschuld zwischen Bauunternehmer und planendem Architekten
- OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 23 U 187/08
- OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 18/12
Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!
- OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
Architektenvertrag: Berücksichtigung von Sowieso-Kosten beim Schadensersatz wegen …
- BGH, 18.01.1990 - VII ZR 171/88
Sog. "Sowiesokosten"
- OLG Dresden, 17.06.2010 - 10 U 1648/08
Architektenhaftung: Verjährung im Stufenauftrag
- OLG Dresden, 16.09.2013 - 12 U 877/13
Zur "W+M-Planung" kann mehr gehören als die Erstellung der Werkstatt- und …
- LG Berlin, 26.02.2013 - 63 S 199/12
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Schäden nicht ersatzfähig!
- BGH, 25.01.1973 - VII ZR 149/72
Zur Abnahme
- OLG Saarbrücken, 13.08.2003 - 1 U 757/00
Architektenvertrag: Mängel am Bauwerk auf Grund von Planungs- oder …
- BGH, 02.12.1982 - VII ZR 330/81
Haftung des Architekten für unklare Verjährungsregelungen in Verträgen mit …
- OLG Koblenz, 20.12.2012 - 1 U 926/11
Welche Pflichten hat ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt?
- LG Hamburg, 21.04.2020 - 310 O 394/18
Diesel-Abgasskandal: Begrenzung der Anrechnung der gezogenen Nutzungen im Rahmen …
- OLG Koblenz, 19.03.2004 - 8 U 397/03
Haftung bei Baumängeln: Keine Anrechnung von Fehlern des Architekten bei der …
- BGH, 02.03.1972 - VII ZR 146/70
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Architekten
- BGH, 12.07.1971 - VII ZR 239/69
Architekten / Ingenieure-Haftung b. Konstruktionsmängeln bzgl. Dachbeschichtung
- VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 144/15
Unbefahrbare Wohnwege im Ausbaubeitragsrecht; Zusicherung eines bestimmten …
- VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15
Ausbaubeiträge
- VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 100/15
Ausbaubeiträge
- BGH, 10.07.1980 - VII ZR 110/79
Errichtung eines Gebäudes auf schlechtem Baugrund; Einseitige Auflagerung einer …
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