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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,280
BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69 (https://dejure.org/1970,280)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1970 - VII ZR 14/69 (https://dejure.org/1970,280)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69 (https://dejure.org/1970,280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme des Architektenwerkes; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Architekten; gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Unternehmer; "Vorteilsausgleich bei Schadenersatzanspruch nach § 635 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Architekt - Planungsfehler - Fehler bei der Bauplanung - Mangel des Bauwerks - Prüfungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634
    Delegierung der Pflicht zur Vermeidung von Planungsfehlern auf den Bauunternehmer

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 157
  • WM 1971, 101
  • BauR 1971, 60
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.12.1963 - VII ZR 88/62

    Architekten-Umfang d.Pflichten d.Architekten;Verjährung d. Ansprüche d. Bauherrn

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
    Es wertet den von den Parteien geschlossenen, alle Arohitektenleistongen umfassenden Vertrag zutreffend als Werkvertrag (BGHZ 31, 224) und geht demgemäß von der 5-jährige Verjährungsfrist des § 638 BOB aus, die nach § 640 Ahn > 1 BGB mit der Abnahme des Architektenwerks beginnt (BGHZ 32, 206; 37, 341)« Zu dem vom Beklagten geschuldeten Architektenwerk rechnet es in Übereinstimmung mit BGH NJW 1964, 647 außer der Planung und der Überwachung der Bauarbeiten auch die Prüfung der Rechnungen und die PestStellung der Rechnungsbeträge sowie der endgültigen Herstellungskosten.

    Es steht aber mit Recht auf dem Standpunkt, daß die Abnahme grundsätzlich die Vollendung des Architektenwerks voraussetzt (BGH NJW 1964, 647).

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 294/64

    Architekten - Zum Begriff "Beendigung" d. Tätigkeit d. Architekten am Bauwerk

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
    Barüber hinaus entnimmt es dem Urteil des erkennenden Senats in NJW 1967, 2010, daß der Architekt auch die Handwerker zur Beseitigung von Schäden heranzuziehen habe, jeden falls soweit Mängel auch auf seine eigene fehlerhafte Leistung zurückzuführen seien« Es meint, daß das Architektenwerk erst abgenommen werden könne, wenn der Architekt alle diese Leistungen erbracht habe.

    1« Las rrufungsgericht hat nicht verkannt, daß mangels abweichender Vereinbarung die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Beklagten erst mit der Abnahme des Architektenwerks begonnen hat (§ 640 Abs. 1 BOB) und daß die Parteien nicht etwa wie dies in Pormularverträgen häufig geschieht, auf die Beendigung der Tätigkeit des Architekten abgestellt haben (vgl. BGH NJW 1967, 2010).

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
    Eine mögliche Haftung des Schreinermeister & â- â- â- wegen der zu schwachen Fensterrahmen hat, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, auf die Haftung des Beklagten keinen Einfluß, weil beide dem Kläger als Gesamtschuldner schadensersatzpflichtig sind (BGHZ 43, 227) und es deshalb dem Kläger freigestanden hat, an wen er sich halten wollte.
  • BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58

    Rechtsnatur eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
    Es wertet den von den Parteien geschlossenen, alle Arohitektenleistongen umfassenden Vertrag zutreffend als Werkvertrag (BGHZ 31, 224) und geht demgemäß von der 5-jährige Verjährungsfrist des § 638 BOB aus, die nach § 640 Ahn > 1 BGB mit der Abnahme des Architektenwerks beginnt (BGHZ 32, 206; 37, 341)« Zu dem vom Beklagten geschuldeten Architektenwerk rechnet es in Übereinstimmung mit BGH NJW 1964, 647 außer der Planung und der Überwachung der Bauarbeiten auch die Prüfung der Rechnungen und die PestStellung der Rechnungsbeträge sowie der endgültigen Herstellungskosten.
  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 171/61

    Haftung für Mängel am Bauwerk

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
    Die von der Revision angeführte Entscheidung des erkennenden Senats in NJW 1962, 1499 (vgl. auch BGHZ 39, 261), wonach der Bauherr gegenüber dem Architekten gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 234 Abs. 2 Satz 1 BGB verstoßen kann, wenn er von diesem gemäß § 633 BGB Schadensersatz verlangt, ohne zuvor gegen den Unternehmer einen außer Zweifel stehenden, Erfolg versprechenden Nachbesserungsanspruch (§ 63 Abs. 2 BGB) geltend gemacht zu haben, ist durch Entscheidung des Großen Senats für Zivil- Sachen in «..HZ 43, 227, 231 überholt.
  • BGH, 09.07.1962 - VII ZR 98/61

    Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
    Es wertet den von den Parteien geschlossenen, alle Arohitektenleistongen umfassenden Vertrag zutreffend als Werkvertrag (BGHZ 31, 224) und geht demgemäß von der 5-jährige Verjährungsfrist des § 638 BOB aus, die nach § 640 Ahn > 1 BGB mit der Abnahme des Architektenwerks beginnt (BGHZ 32, 206; 37, 341)« Zu dem vom Beklagten geschuldeten Architektenwerk rechnet es in Übereinstimmung mit BGH NJW 1964, 647 außer der Planung und der Überwachung der Bauarbeiten auch die Prüfung der Rechnungen und die PestStellung der Rechnungsbeträge sowie der endgültigen Herstellungskosten.
  • BGH, 22.09.1969 - VII ZR 116/67

    Verschulden eines Beauftragten einer Bauleistung an einem Unfall und die …

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
    Der Ausgleichsanspruch aus § 426 BGB ist selbständig und unterliegt der 30jährigen Verjährung (…RGR Korn. 11. Aufl. § 426 Anm. 6 mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung; vgl. auch BGH in VersR 1969, 1039) 5. Das Berufungsgericht hat im Wege der Vorteils auegleichung von dem Sachverständigen mit 53.900 DM ermittelten Schadensbetrag 10 °f" abgesetzt, weil der Kläger die Fenster bereits mehr als ö Jahre benutzt hat und die neuen Fenster eine entsprechend längere Lebensdauer haben werden.
  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
    Ein Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs zwingt nämlich nur dann zur Aufhebung einer Entscheidung, wenn diese auf dem Verstoß beruhen kann (BGHZ 31, 43, 47 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 145/66

    Teilleistung i.S. von § 266 BGB hinsichtlich einer Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
    Palls der Kläger bis dahin das Architektenwerk noch nicht abgenommen hatte, könnte die Mitwirkung des Beklagten bei der Abstellung von Baumängeln allerdings noch zur Vertragserfüllung, also zum Architektenwerk gehört haben (BGH NJW 1967, 2011).
  • BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59

    Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag

    Auszug aus BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69
    Es wertet den von den Parteien geschlossenen, alle Arohitektenleistongen umfassenden Vertrag zutreffend als Werkvertrag (BGHZ 31, 224) und geht demgemäß von der 5-jährige Verjährungsfrist des § 638 BOB aus, die nach § 640 Ahn > 1 BGB mit der Abnahme des Architektenwerks beginnt (BGHZ 32, 206; 37, 341)« Zu dem vom Beklagten geschuldeten Architektenwerk rechnet es in Übereinstimmung mit BGH NJW 1964, 647 außer der Planung und der Überwachung der Bauarbeiten auch die Prüfung der Rechnungen und die PestStellung der Rechnungsbeträge sowie der endgültigen Herstellungskosten.
  • BGH, 07.05.1962 - VII ZR 7/61

    Architekten/Ingenieure-Rechte d. Bauherrn bei fehlerhafter Ausführung d. Baues

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Demgemäß hat der Senat den Aufwendungsersatzanspruch des Bestellers stets um diejenigen (Mehr-) Kosten gekürzt, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer gewesen wäre, - sog. "Sowieso"-Kosten (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69 = BauR 1971, 60, 62; vom 24. Mai 1973 - VII ZR 92/71 = Schäfer/Finnern Z 3.01 Bl. 512, 514 - insoweit in BGHZ 61, 28 nicht abgedruckt - vom 23. September 1976 - VII ZR 14/75 = BauR 1976, 430, 432; vom 22. März 1984 - VII ZR 50/82 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob derartige Vorteile überhaupt der Ausgleichspflicht unterliegen können (offengeblieben im Senatsurteil BauR 1971, 60, 61;… bejaht für längere Lebensdauer im Senatsurteil vom 19. November 1970 - VII ZR 230/68 - im Grundsatz ebenso Ingenstau/Korbion, B § 13 Rdn. 247;… Heiermann/Riedl/Schwaab, B § 13 Rdn. 59 a).

  • BGH, 09.07.2009 - VII ZR 109/08

    Unabhängigkeit eines Ausgleichsanspruchs des den Anspruch des Gläubigers …

    § 426 Abs. 1 BGB gewährt einen selbständigen Ausgleichsanspruch zwischen mehreren Gesamtschuldnern, der auch der selbständigen Verjährung unterliegt (BGH, Urteil vom 9. März 1972 - VII ZR 178/70, BGHZ 58, 216, 218; Urteil vom 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69, BauR 1971, 60, 61;… Staudinger/ Noack (2005), § 426 BGB Rdn. 7 f.; a.A. Stamm, BauR 2004, 240).
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10

    Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der …

    Das gilt nicht nur für die Beurteilung der technischen Voraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1970 - VII ZR 14/69, VersR 1971, 157), sondern auch für die Beurteilung der rechtlichen Voraussetzungen, ob eine Planung wegen des Unterschreitens der Abstandsflächen der Zustimmung des Nachbarn bedarf.
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