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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.10.1983 - 8 U 130/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3032
OLG Koblenz, 21.10.1983 - 8 U 130/82 (https://dejure.org/1983,3032)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.10.1983 - 8 U 130/82 (https://dejure.org/1983,3032)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Oktober 1983 - 8 U 130/82 (https://dejure.org/1983,3032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherung von Bauforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1985, 697
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 20.08.1993 - 11 U 82/92

    Gerüstbauer: Anspruch auf Bauhandwerkersicherungshypothek; Anwendbarkeit des …

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  • LG Dortmund, 15.12.2005 - 12 O 232/05

    Pfändung der Ansprüche eines Unternehmers gegen die Gesellschaft stellt bei einer …

    Der Umstand, dass sie diese Gelder zugleich als Vergütung der von ihr als Generalunternehmerin zu erbringenden Leistungen bekommen hat, steht dem nicht entgegen (vgl. OLGR Düsseldorf 2005, 152, OLG Koblenz, BauR 85, 697).
  • OLG Naumburg, 15.02.2000 - 9 U 41/99

    Schadensersatzanspruch gegen den Baugeldempfänger; Sinn der Pflicht zur Führung …

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  • OLG Frankfurt, 02.06.1999 - 7 U 176/98

    §§ 1, 5 Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen (GSB) als Schutzgesetz im …

    Wie sich der Strafvorschrift des § 5 GSB entnehmen läßt, ist davon auszugehen, daß für den Begriff des Baugeldempfängers auf die jeweilige natürliche Person abzustellen ist, die als Geschäftsführerin einer juristischen Person der Strafvorschrift unterliegen kann, weil den jeweiligen Geschäftsführer eine eigene Haftungsverantwortlichkeit nach §§ 14, 26, 27 StGB trifft (…vgl. BGH NJW 1982, S. 1038 [BGH 24.11.1981 - VI ZR 47/80]; BGH NJW 1987 S. 1037 f.; BGH Baurecht 1989 S. 230 (231); BGH Baurecht 1982 S. 193, OLG Koblenz Baurecht 1985 S. 697 (698)).
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