Rechtsprechung
| BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
BGB § 1836; ; BVormVG § 1
- Anwaltsblatt
§ 1836 BGB, § 1 BVormVG
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Ende des Vertrauensschutzes hinsichtlich Beibehaltung eines über 60 DM liegenden Stundensatzes
- anwaltsblatt-datenbank.de
§ 1836 BGB, § 1 BVormVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836; BVormVG § 1
Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Vergütung eines Rechtsanwalts; Kanzleibetrieb; Wirtschaftlich überwiegend; Berufsbetreuer
Verfahrensgang
- AG München - 715 XVII 585/93
- LG München I - 13 T 1589/01
- BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Papierfundstellen
- AnwBl 2001, 694
- BayObLGR 2001, 52
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Der Bundesgerichtshof hat am 31.8.2000 (BtPrax 2001, 30/32) entschieden, dass sich die Betreuervergütung für vermögende Betreute an § 1 Abs. 1 BVormVG zu orientieren habe, und dies, auch unter Würdigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, ausführlich begründet.Jedoch stellen die in § 1 BVormVG vorgesehenen Sätze eine Orientierungshilfe und Richtlinie für die Festsetzung der Vergütung auch bei bemittelten Betreuten dar (BGH BtPrax 2001, 30/32).
Selbst wenn man die Ermessensbestimmung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin auslegt, dass zwar im Regelfall die wirtschaftliche Situation des Betreuers für die Ermessensausübung nicht mehr von Bedeutung sein kann (BGH BtPrax 2001, 30 ff.), diese aber für eine Übergangszeit aus Gründen des Vertrauensschutzes berücksichtigt werden darf, ist die Entscheidung des Landgerichts, jedenfalls für die Zeit ab dem 1.9.2000 einen höheren Stundensatz nicht zu bewilligen, nach den dargelegten Grundsätzen nicht zu beanstanden.
Dafür gab es nach dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens keinen hinreichenden Grund (vgl. BGH BtPrax 2001, 30/31; Karmasin FamRZ 1999, 348/349).
- BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des …
Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Im Einzelfall hat der Tatrichter den Stundensatz unter Beachtung dieser Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (BayObLGZ 1999, 375/378).Es hat vielmehr die Rechtsfrage bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit mit Beschluss vom 15.12.1999 (BtPrax 2000, 85) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16.3.2000 (BtPrax 2000, 120/123) die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in diesem Bereich ausdrücklich bejaht.
- BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00
Erhöhter Stundensatz für Betreuer
Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Seine Entscheidung ist als Ermessensentscheidung im Verfahren der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138). - BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00
Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten
Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Der Senat hat sich dem angeschlossen (BayObLGZ 2000, 316 und 331). - OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Jedenfalls nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 22.9.1999 (FamRZ 2000, 180) war offenkundig, dass die Rechtslage zumindest unklar war.
- BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens
Ihnen folgt in ständiger Rechtsprechung auch der Senat (vgl. BayObLGZ 2000, 316, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).Die Größe des Vermögens und der unbestreitbare Verwaltungserfolg, den der Betreuer erzielt hat, rechtfertigen als solche die Zubilligung des bisherigen Stundensatzes ebenso wenig wie der Umstand, dass eine weitere Vergütung auf der Basis eines Stundensatzes von 300 DM nach dem Vortrag des Betreuers dem Willen der Betroffenen und ihrer Angehörigen entsprechen würde (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 164/166; FamRZ 2002, 130/131).
- OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des …
Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BGHZ 145, 104; BVerfGE 101, 331, 357 ff.; dem folgend Senat, BtPrax 2001, 78; BayObLG aaO und BtPrax 2001, 164) entschieden, dass die in § 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60,-- DM (jetzt 18, 23 und 31 Euro) eine wesentliche Orientierungshilfe für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines bemittelten Betroffenen sind. - LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02
Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben …
Im Einzelfall hat der Tatrichter den Stundensatz unter Beachtung dieser Kriterien nach pflichtgemäßen Ermessen zu bestimmen (BayObLGZ 1999, 375, 378, BayObLG, Beschluß vom 26.03.01, 3 Z BR 65/01).Auf diese Weise soll dem Berufsbetreuer eine Anpassung an die geänderte Rechtslage ermöglicht werden (BayObLG, Beschluß vom 26.03.01, 3 Z BR 65/01).
- OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz
Der Senat ist mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht der Auffassung, dass das Prinzip des Vertrauensschutzes es jedenfalls für die Zeit nach dem 30. Juni 2000 nicht gebietet, einen gegenüber § 1 Abs. 1 BVormVG a.F. erhöhten Stundensatz zu bewilligen (BayObLGZ 2001, 122, 125, 126; vgl. auch BayObLGR 2001, 52, 54, jew. für den Fall einer bemittelten Betreuten). - OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01
Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten
Diese Regelvergütungssätze gelten grundsätzlich auch für Rechtsanwälte, die berufsmäßig Betreuungen übernommen haben ( ausdrücklich: BVerfG v. 15.12.1999, FamRZ 00, 345, 348; OLG Schleswig, MDR 01, 994; BayObLG, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 26.3.01, BayObLGR 2001, 52 ). - BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01
Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen …
Dahingestellt bleiben kann insoweit, ob, wogegen einiges spricht (vgl. Senatsbeschluß vom 26.3.2001 - 3Z BR 65/01), auch verfassungsrechtliche Gründe Vertrauensschutz gebieten würden. - LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02 Es kann auch dahinstehen, ob zu Gunsten der Betreuerin durch die bisherige Vergütungsfestsetzung des Amtsgerichts in dem Zeitraum vom 07.09.1998 bis zum 27.06.2001 - in diesen Beschlüssen hat dem Amtsgericht der Beruf der Betreuerin als Heilpraktikerin zur Festsetzung des Höchststundensatzes von 60,- DM ausgereicht - ein geschütztes Vertrauen in die Beibehaltung des Höchststundensatzes von 60,- DM erwachsen ist (vgl. zu der Vertrauensproblematik: BVerfG, FamRZ 2000, 1277; BayObLG, Rechtspfleger 2001, 179; BayObLG, Anwaltsblatt 2001, 694; LG Dresden, FamRZ 2000, 1249).
- BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter
Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. (BayObLGZ 2000, 316; 2000, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446). - BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01
Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten
Dahingestellt bleiben kann insoweit, ob, wogegen einiges spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 26.3.2001 - '3Z BR 65/01), auch verfassungsrechtliche Gründe Vertrauensschutz gebieten würden. - BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 275/01
Zulassung der sofortige Beschwerde in einer Vergütungssache für einen vermögenden …
Der Bundesgerichtshof (BGHZ 145, 104) wie auch der Senat (BayObLG Beschluss vom 26.3.2001; Aktenzeichen 3Z BR 65/01) haben die Verfassungsmäßigkeit der durch das Landgericht angewandten Vergütungsneuregelung auch für vermögende Betreute ausdrücklich bejaht. - BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 135/01
Härteausgleich für den Betreuer eines nicht mittellosen Betreuten
- BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde
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Rechtsprechung
| BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht
Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens
- rechtsportal.de
FGG § 68b Abs. 3, 4
Anhörung eines Sachverständigen zur Unterbringung eines Betroffenen zur Vorbereitung eines Gutachtens - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde; Betreuer; Vorbereitung eines Gutachtens; Unterbringung; Persönliche ANhörung; Sachverständiger
Verfahrensgang
- AG Landshut - XVII 604/00
- LG Landshut, 13.02.2001 - 60 T 399/01
- BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1559
- BayObLGR 2001, 52
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 316/93
Auszug aus BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01
Auf die Erledigung der Hauptsache kommt es angesichts der Unstatthaftigkeit einer Erstbeschwerde nicht mehr an (Senatsbeschluß vom 20.1.1994 - 3Z BR 316, 317 und 320/93 - im Leitsatz abgedruckt in FamRZ 1994, 1190).Soweit sich die Betroffene gegen die Unterbringung wendet, ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts ebenfalls die einfache weitere Beschwerde statthaft (BayObLG FamRZ 1994, 1190;… Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 68b FGG Rn. 11).
- BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
Auszug aus BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01
Das danach eingelegte Rechtsmittel ist gleichwohl zulässig, weil die Betroffene, wie sich aus ihrer Beschwerdebegründung ergibt, zumindest konkludent die Feststellung begehrt, daß die Unterbringung rechtswidrig war (BVerfG NJW 1998, 2432). - BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
Auszug aus BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01
Sie ist trotz Unzulässigkeit der Erstbeschwerde zulässig (BayObLGZ 1993, 253/255), jedoch schon deshalb unbegründet, weil die Erstbeschwerde - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nach der ausdrücklichen Regelung in § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG ausgeschlossen ist.
- BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und …
Soweit das Landgericht das Rechtsmittel des Betroffenen als unzulässig verworfen hat (Anordnung der Untersuchung und Vorführung), ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts nicht die sofortige weitere, sondern die (einfache) weitere Beschwerde gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559).Soweit sich der Betroffene gegen die Unterbringung wendet, ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts ebenfalls die einfache weitere Beschwerde statthaft (BayObLG FamRZ 2001, 1559;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 68b FGG Rn. 11).
Neben der persönlichen Anhörung der Betroffenen ist die vorherige Anhörung eines Sachverständigen zur Frage der Erforderlichkeit und Dauer der Unterbringung notwendig (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559/1560).
- BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
Voraussetzung für eine Unterbringung zur Begutachtung und nachträgliche …
Das Rechtsmittel ist zulässig, § 27 Abs. 1, § 29 Abs. 1 und Abs. 2 FGG; es handelt sich um eine einfache weitere Beschwerde (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559) mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme festzustellen.Voraussetzung ist eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung (BayObLG FamRZ 2001, 1559/1560;… Keidel/Kayser § 68b Rn. 16).
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