Rechtsprechung
| BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuerbestellung trotz Bevollmächtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 18556, § 1397 , § 1908b
Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuung bei unzuverlässigem Bevollmächtigtem
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Bevollmächtigter; Erhebliche Zweifel; Redlichkeit; Vollbetreuer
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 5812/00
- BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1402
- BayObLGR 2001, 87
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95
Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Interessenkollisionen in Vermögensbelangen auftreten (BayObLG FamRZ 1996, 1105;… Knittel BtG § 1908b BGB Rn. 5).Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen oder bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (BayObLG FamRZ 1996, 1105;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.). - BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94
Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01
Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als nur unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353). - BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93
Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit; …
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01
Der Rechtsgedanke des § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB gilt auch hier entsprechend (BayObLG FamRZ 1994, 323/324;… MünchKomm/ Schwab BGB 3. Aufl. § 1908b Rn. 14). - BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im …
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01
Damit kann sie im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BayObLGZ 1997, 213/216).
- OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht; …
Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588). - BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten
Diese Voraussetzung ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn der Verdacht begründet ist, er werde die Vollmacht zu eigennützigen Zwecken missbrauchen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1402; LG Wiesbaden FamRZ 1994, 778;… MünchKomm/Schwab aaO). - BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs
Bei erheblichen Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten und daran, dass eine Vermögensgefährdung durch einen Überwachungsbetreuer abgewendet werden kann, ist ein Vollbetreuer einzusetzen (BayObLG FamRZ 2001, 1402; FamRZ 2003, 1219).
- OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06
Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines …
Bei erheblichen Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten und daran, dass eine Vermögensgefährdung durch einen Überwachungsbetreuer abgewendet werden kann, ist ein Vollbetreuer einzusetzen (BayObLG FamRZ 2001, 1402; FamRZ 2003, 1219). - BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von …
Ein Beteiligter kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht Einwendungen gegen die Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts erheben und damit seine Sachdarstellung an die Stelle des Landgerichts setzen (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216; BayObLG FamRZ 2001, 1402). - BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
Dieser darf allerdings das Ergebnis eines Gutachtens nicht kritiklos übernehmen, sondern ist zu einer kritischen Würdigung verpflichtet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1402/1404).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 14.08.2001 - 3Z BR 234/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1835 a
- Bt-Recht
Auslagenpauschale bei mehreren Betreuern
- rechtsportal.de
BGB § 1835a
Erstattung von Auslagen mehrerer Betreuer - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nur auf den verwertbaren Nachlass kommt es an
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Mehrere Betreuer
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betreuung; Auslagenpauschale; Alleinvertretungsberechtigung; Aufwandsentschädigung; Staatskasse
Verfahrensgang
- LG Kempten, 20.02.2001 - 4 T 1667/00
- LG Kempten, 19.06.2001 - 4 T 1668/00
- BayObLG, 14.08.2001 - 3Z BR 234/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 942
- Rpfleger 2002, 312
- BayObLGR 2001, 87
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05
Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter …
Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348;… Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben. - OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 20 W 426/01
Betreuervergütung: Jahrespauschale bei Bestellung mehrerer Betreuer
Hieraus folgt, dass jedem Betreuer die volle Auslagenpauschale zu bewilligen ist, wenn mehrere Betreuer für einen Betroffenen bestellt worden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. August 2001 3 Z BR 234/01 dokumentiert bei Juris;… Bauer/Deinert HK-BUR § 1835 a BGB Rn. 24; Knittel, Betreuungsrecht, § 1835 a Anm. 3; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 65). - LG Lübeck, 03.03.2011 - 7 T 201/10
Keine pauschale Abrechnung von Fahrten anstelle einer Aufwandspauschale durch den …
Zudem kann es nicht Aufgabe des die Auslagenpauschale festsetzenden Rechtspflegers sein, eine zuvor vom Richter getroffene Entscheidung darauf zu überprüfen, ob sie unter Beachtung des § 1899 BGB rechtmäßig ergangen ist, vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 942 , das mit dieser Entscheidung eine auf der oben zitierten Entscheidung des LG Kempten aufbauende Entscheidung des LG Kempten aufgehoben hat.
- OLG Köln, 25.08.2003 - 16 Wx 168/03
Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz für den Zeitraum der Verhinderung des …
Die volle Auslagenpauschale ist beiden Elternteilen nur dann zu bewilligen, wenn sie beide als Betreuer mit verschiedenen oder denselben Angelegenheiten gemäß § 1899 Abs. 1, 3 BGB bestellt worden sind (vgl. OLG Frankfurt OLG R 2002, 139, 140 = FG Prax 2002, 115; BayObLG München NJW-RR 2002, 942), wobei eine solche Bestellung lediglich voraussetzt, dass die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. - OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 465/04
Höhe der einem als Betreuer bzw. "Zusatzbetreuer" für das schwerstbehinderte Kind …
Deshalb ist davon auszugehen, daß jedem Betreuer die volle Auslagenpauschale zusteht, wenn mehrere Betreuer für einen Betroffenen bestellt sind (ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651). - BayObLG, 16.10.2002 - 3Z BR 188/02
Aufwendungspauschale bei Bestellung mehrerer alleinvertretungsberechtigter …
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuer für dieselben oder für unterschiedliche oder sich teilweise überschneidende Aufgabenkreise bestellt sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken MDR 2002, 396;… Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. S. 65;… HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835a BGB Rn. 24;… Knittel Betreuungsgesetz § 1835a BGB Rn. 3; a.A. LG Münster BtPrax 2001, 220). - OLG Brandenburg, 30.09.2002 - 11 Wx 42/02
Aufwandsentschädigung eines Vormundes bei Bestellung mehrer Betreuer
Das Festsetzungsverfahren eröffnet dem Rechtspfleger keine Kompetenz zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betreuerbestellung, die bis zu ihrer Aufhebung, über die gleichfalls der Rechtspfleger nicht zu befinden hat, wirksam bleibt (vgl. ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 651; OLG Frankfurt, FG-Prax 2002, 115; Dodegge, NJW 2002, 2925). - OLG Düsseldorf, 24.10.2002 - 25 Wx 82/02 Der Senat schließt sich der Auffassung des BayObLG (NJW-RR 2002, 942) und des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 24.01.2002, MDR 2002, 396) an.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht
Verlängerung der Betreuung, Auswahl des Betreuers
- rechtsportal.de
BGB § 1896, § 1897 Abs. 4, § 1908b Abs. 3
Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde; Verlängerung der Betreuung; Betreuerauswahl; Neubestellung; Aufgabenkreis
Verfahrensgang
- AG Regensburg - XVII 950/93
- LG Regensburg - 7 T 703/00
- BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1100 (Ls.)
- BayObLGR 2001, 87
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu …
Auszug aus BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01
Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG FamRZ 1996, 1374).Die Tatsache, dass ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint, genügt nicht (BayObLG NJW-RR 1997, 71/72).
- OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00
Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung
Auszug aus BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01
Das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 2000, 196) hat überzeugend dargelegt, dass bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden sind (…ebenso Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1896 Rn. 24;… Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1896 Rn. 96;… vgl. auch MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1896 Rn. 128).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10
Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung …
Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255; BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.) und FamRZ 2005, 654, 655; OLG Schleswig FamRZ 2006, 288; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1874;… MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 223).In der Sache handelt es sich bei einer Verlängerungsentscheidung um die erneute Anordnung einer Betreuung einschließlich der Entscheidung über die Person des Betreuers, auch wenn der bisherige Betreuer wieder bestellt wird (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).
Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.);… MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1897 Rn. 21).
- BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10
Betreuung: Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der …
Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.);… MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1897 Rn. 21).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BayObLG, 21.08.2001 - 3Z BR 277/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 4; ; AuslG § 64 Abs. 3; ; AuslG § 42 Abs. 5
- rechtsportal.de
Ausländerrechtlicher Aufenthaltswechsel bei vorübergehendem Verlassen des Bezirks der Ausländerbehörde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausländerbehörde; Abschiebung; Aufenthaltswechsel; Untersuchungshaft; Ungeklärte Staatsangehörigkeit
Verfahrensgang
- AG Kempten - 2 XIV 21/01
- LG Kempten - 4 T 1367/01
- BayObLG, 21.08.2001 - 3Z BR 277/01
Papierfundstellen
- BayObLGR 2001, 87
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 26 Wx 6/01
Abschiebung bei Ermittlungsverfahren gegen Ausländer
Auszug aus BayObLG, 21.08.2001 - 3Z BR 277/01
Im Hinblick auf die Schwere des Tatvorwurfs kommt in Betracht, dass sich der staatliche Strafanspruch nicht innerhalb von drei Monaten ab Haftanordnung durch Einstellung, rechtskräftigen Freispruch oder Beendigung der Strafvollstreckung endgültig erledigt und der Betroffene innerhalb der genannten Frist nicht ohne die Zustimmung der Staatsanwaltschaft abgeschoben werden kann (§ 64 Abs. 3 AuslG; vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 m.w.N.). - OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, …
Auszug aus BayObLG, 21.08.2001 - 3Z BR 277/01
Im Hinblick auf die Schwere des Tatvorwurfs kommt in Betracht, dass sich der staatliche Strafanspruch nicht innerhalb von drei Monaten ab Haftanordnung durch Einstellung, rechtskräftigen Freispruch oder Beendigung der Strafvollstreckung endgültig erledigt und der Betroffene innerhalb der genannten Frist nicht ohne die Zustimmung der Staatsanwaltschaft abgeschoben werden kann (§ 64 Abs. 3 AuslG; vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 m.w.N.). - BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 72/93
Auszug aus BayObLG, 21.08.2001 - 3Z BR 277/01
Während sich aus dem Nichtvorhandensein eines festen Wohnsitzes und dem Fehlen sozialer Bindungen nicht ohne weiteres auf eine entsprechende Entziehungsabsicht schließen lässt (vgl. BayObLG NVwZ-Beilage 1998, 124/125), kann der durch die Begehung von Straftaten gezeigten rechtsfeindlichen Gesinnung hierfür grundsätzlich eine erhebliche Indizwirkung zukommen (vgl. BayObLGZ 1991, 266/271; 1993, 154/156; KG FGPrax 1995, 128/129). - BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 152/93
Auszug aus BayObLG, 21.08.2001 - 3Z BR 277/01
Ein Wechsel des Aufenthaltsortes liegt nicht nur dann vor, wenn der Ausländer seine Wohnung wechselt, sondern auch dann, wenn er den Bezirk der Ausländerbehörde für mehr als drei Tage verlässt (vgl. BayObLGZ 1993, 294/295). - BayObLG, 11.07.1991 - BReg. 3 Z 103/91
Auszug aus BayObLG, 21.08.2001 - 3Z BR 277/01
Während sich aus dem Nichtvorhandensein eines festen Wohnsitzes und dem Fehlen sozialer Bindungen nicht ohne weiteres auf eine entsprechende Entziehungsabsicht schließen lässt (vgl. BayObLG NVwZ-Beilage 1998, 124/125), kann der durch die Begehung von Straftaten gezeigten rechtsfeindlichen Gesinnung hierfür grundsätzlich eine erhebliche Indizwirkung zukommen (vgl. BayObLGZ 1991, 266/271; 1993, 154/156; KG FGPrax 1995, 128/129).
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