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   BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94   

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https://dejure.org/1994,2180
BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94 (https://dejure.org/1994,2180)
BayObLG, Entscheidung vom 15.06.1994 - 2Z BR 44/94 (https://dejure.org/1994,2180)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 2Z BR 44/94 (https://dejure.org/1994,2180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 103 Abs. 1; BayVerfG Art. 97 Abs. 1; GBO § 51; BGB § 2113
    Löschung eines Nacherbenvermerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Schutzbedürfnisses des Nacherben; Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch; Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Vorerben und dem des Nacherben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1360
  • FamRZ 1995, 379
  • Rpfleger 1995, 105
  • BayObLGZ 1994, 177
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.02.1958 - IV ZR 245/57

    Unentgeltliche Verfügung des Vorerben

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94
    (1) Der Bundesgerichtshof hat eine auch nur entsprechende Anwendung des § 2113 Abs. 2 BGB und damit auch des § 51 GBO für den Fall verneint, daß ein Ehegatte den anderen, mit dem er in allgemeiner Gütergemeinschaft lebte, als Vorerbe beerbt (BGHZ 26, 378; BGH NJW 1964, 768 und - unter Aufgabe von BGH Rpfleger 1970, 943 - BGH Rpfleger 1976, 205).
  • OLG Hamm, 16.01.1984 - 15 W 3/84

    Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuch ohne Bewilligung des Nacherben;

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94
    Der Senat hält es daher für notwendig, in einem auf die Löschung des Nacherbenvermerks gerichteten Verfahren dem Nacherben rechtliches Gehör zu gewähren, ihn also am Verfahren zu beteiligen (OLG Hamm Rpfleger 1984, 312, Horber/Demharter § 1 Rn. 49, § 22 Rn. 49; Meikel Bühler GBR 7. Aufl. § 51 Rn. 162).
  • BGH, 12.02.1964 - V ZR 59/62
    Auszug aus BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94
    (1) Der Bundesgerichtshof hat eine auch nur entsprechende Anwendung des § 2113 Abs. 2 BGB und damit auch des § 51 GBO für den Fall verneint, daß ein Ehegatte den anderen, mit dem er in allgemeiner Gütergemeinschaft lebte, als Vorerbe beerbt (BGHZ 26, 378; BGH NJW 1964, 768 und - unter Aufgabe von BGH Rpfleger 1970, 943 - BGH Rpfleger 1976, 205).
  • OLG Hamm, 28.06.1984 - 15 W 186/84

    Zum Vermerk der Nacherbfolge im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94
    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm Rpfleger 1985, 21) die Meinung vertreten, diese Rechtsprechung sei auf den Fall nicht anzuwenden, daß einer von mehreren Miterben von einem anderen als Vorerbe beerbt wird.
  • OLG Köln, 22.10.1986 - 2 Wx 27/86

    Kein Nacherbenvermerk beim Tode eines BGB-Gesellschafters; keine Zuweisung

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94
    (2) Das Oberlandesgericht Köln (Rpfleger 1987, 60) hat die Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts angewendet, nämlich auf den Fall, daß ein BGB -Gesellschafter seinen einzigen Mitgesellschafter als Vorerbe beerbt (noch weitergehend Haegele Rpfleger 1977, 50).
  • LG Aachen, 03.01.1991 - 3 T 323/90
    Auszug aus BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94
    Wenn dieser Gesichtspunkt aber keine Rolle spielt, dann muß auch ohne Bedeutung bleiben, daß bei einer Verfügung über das Grundstück andere Personen, nämlich die übrigen Miterben, mitwirken müssen; im Gegenteil würden auch diese von der Verfügungsbeschränkung des Vorerben gemäß § 2113 BGB betroffen (s. dazu LG Aachen Rpfleger 1991, 301).
  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 239/15

    Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden

    Die Vorerbin konnte daher ohne die Beschränkungen des § 2113 BGB über den Grundbesitz verfügen (BGHZ 26, 378/382; 171, 351/353 Rn. 8 m. w. N.; NJW 1976, 893/894; NJW 1964, 768/769; BayObLGZ 1994, 177/182; OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 454; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 3 f.; MüKo/Grunsky § 2113 Rn. 3 f.; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 51 Rn. 68 und 75; Hügel/Zeiser § 51 Rn. 14; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3487b mit 3509; KEHE/Munzig GBO 7. Aufl. § 51 Rn. 18; Jung Rpfleger 1995, 9/11; Keim NJW 2007, 2116).

    fielen und der im Grundbuch eingetragene Nacherbenvermerk im Widerspruch zur materiellen Rechtslage steht (BayObLGZ 1994, 177; MüKo/Grunsky § 2113 Rn. 3; Demharter § 51 Rn. 3 und 41; Meikel/Böhringer § 51 Rn. 183; Schaub in Bauer/von Oefele § 51 Rn. 131).

  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 228/17

    Anordnung einer Nacherbfolge nur für einen Miterben; Erlöschen der

    bb) Etwas anderes folgt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde auch nicht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach, wenn jemand als Vorerbe einen Anteil an einer Erbengemeinschaft erbt, die Miteigentümerin eines Grundstücks ist, das Grundbuch, soweit der Nacherbenvermerk eingetragen ist, jedenfalls dann unrichtig wird, wenn der Vorerbe Alleineigentümer wird und weitere Miterbenanteile auch im Weg der Erbfolge hinzuerworben hat (BayObLGZ 1994, 177, 182 sowie Leitsatz zu 2).
  • OLG München, 23.12.2019 - 34 Wx 468/19

    Löschung eines Nacherbenvermerks

    In einer solchen Konstellation dient die eidesstattliche Versicherung bezüglich eventueller sonstiger Abkömmlinge zwar der Ermittlung weiterer potentieller Nacherben, dies allerdings eben nicht im Hinblick auf gegebenenfalls durch diese zu erteilende Löschungsbewilligungen nach § 19 GBO, sondern lediglich um ihnen das gemäß Art. 103 Abs. 1 GG gebotene rechtliche Gehör (BayObLGZ 1994, 177/179; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2018, 1480/1481 f.; OLG Bamberg BeckRS 2015, 15073 Rn. 6; Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14 = NJW-RR 2015, 907; OLG Düsseldorf NJOZ 2012, 1145/1146) gewähren zu können.
  • OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 20 W 356/11

    Grundbuchverfahren: Löschung eines Nacherbenvermerks vor Eintritt des

    wird dieser vor in Rede stehender Löschung des Nacherbenvermerks auf Grund Unrichtigkeitsnachweises vom Grundbuchamt anzuhören sein (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1995, 105, und die Rechtsprechungsnachweise bei Meikel/Böhringer, a.a.O., § 51 Rz. 172; Zeiser, a.a.O., § 51 Rz. 100).
  • OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Löschung eines Nacherbenvermerks

    Deshalb ist dem Nacherben grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren (BayObLG, NJW-RR 1994, S. 1360 OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.1995, Az.: 15 W 303/94 OLG München, NJOZ 2005, S. 2095 aE; OLG München NJW-RR 2013, 211 aE).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 Wx 299/11

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Grundbuchverfahren

    Denn auch bei nachgewiesener Unrichtigkeit des Grundbuchs ist den Nacherben in jeden Fall rechtliches Gehör zu gewähren (Demhardter, GBO, 27. Aufl., § 51, Rdnr. 37; OLG Hamm, FG Prax 1995, 14 und RPfleger 1984, 312; Bay OblG RPfleger 1995, 105), weil die Löschung des Nacherbenvermerks ihre Rechtsstellung unmittelbar betrifft.
  • OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14

    Keine Anhörung von Ersatznacherben bei Löschung eines Nacherbenvermerks

    Im letztgenannten Fall ist dagegen dem Nacherben rechtliches Gehör zu gewähren (BayObLGZ 1994, 177/179).
  • OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15

    Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks in das Grundbuch

    Dies hat unmittelbar zu gelten, wenn man entsprechend den Regeln zur Löschung des Nacherbenvermerks verfährt (BayObLGZ 1994, 177/179; Demharter § 51 Rn. 37; Hügel/Zeiser § 51 Rn. 109 m. w. N.; aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 2.9.2014, 34 Wx 415/14, und vom 9.2.2015, 34 Wx 416/15 = ZEV 2015, 345), ist im Übrigen aber auch bei Eintragung eines Vorrangvermerks im Richtigstellungsverfahren veranlasst (vgl. Senat vom 17.12.2013.34 Wx 454/12 = FGPrax 2014, 51).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1997 - 3 W 199/97

    Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

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  • BayObLG, 23.05.2002 - 2Z BR 37/02

    Vererbung von Miteigentum an Grundstück - Vor- und Nacherbschaft -

    Aus dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit verdient das Schutzbedürfnis des Vorerben an der Flexibilität der Geschäftsführung und des Verkehrsschutzes den Vorrang vor dem Interesse des Nacherben am Schutz vor unberechtigtem Rechtsverlust (vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1994, 177/180 ff.; Meikel/ Kraiss Grundbuchrecht Rn. 59; Schaub in Bauer/von Oefele Grundbuchordnung Rn. 58 und 62, jeweils zu § 51).
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95

    Verfügung des überlebenden Ehegatten über ein Grundstück, das zum Gesamtgut

  • OLG München, 02.03.2009 - 34 Wx 79/08

    Grundbuchsache: Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die berichtigende

  • OLG Hamm, 19.01.1995 - 15 W 303/94

    Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks

  • OLG Saarbrücken, 03.05.1999 - 5 W 314/98

    Anspruch auf Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch; Beschränkung eines

  • OLG Saarbrücken, 03.05.1999 - 5 W 314/99

    Verfügungsbefungis bei Hinzuerwerb eines mit einer Nacherbschaft belasteten

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