Rechtsprechung
| BayObLG, 28.03.1977 - BReg. 3 Z 4/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anmeldung; Einzutragende Tatsachen; Registergericht; Aufklärung; Sachverhalt; Mißbrauch; Rechtsverhältnis; Prüfungsrecht
Papierfundstellen
- DNotZ 1977, 683
- DB 1977, 1085
- BayObLGZ 1977, 76
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 12.08.2024 - 14 W 52/24
Gesellschaftsregister: Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als …
Nur wenn trotz ordnungsgemäßer Anmeldung begründete Zweifel an der Richtigkeit bestehen, ist das Registergericht zur Aufklärung des wahren Sachverhalts gemäß § 26 FamFG berechtigt und verpflichtet (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28.03.1977 - BReg 3 Z 4/76, Rn. 14, juris mit weiteren Nachweisen zur älteren Rechtsprechung; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 22.08.2008 - I-3 Wx 182/08, Rn. 10, juris). - OLG München, 23.06.2010 - 31 Wx 105/10
Handelsregister: Nachweispflicht bei Eintragung eines Haftungsausschlusses im …
Bei begründeten Bedenken hat das Registergericht die ihm mitgeteilten Tatsachen nachzuprüfen (BayObLG DB 1977, 1085;… Baumbach/Hopt HGB 19.Auflage § 8 Rn. 8). - OLG Stuttgart, 27.08.2008 - 14 U 50/07
Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bzgl. der Ergebnisverwendung
Im Gesellschaftsrecht ist die Vorschrift jedenfalls dann einschlägig, wenn es um den Abschluss von Gesellschaftsverträgen oder um deren Änderungen geht (…vgl. etwa Staudinger/Schilken, BGB, 2004, § 181 Rn. 22; BGH NJW 1961, 724; 1976, 1538, 1539; BayObLGZ 1977, 76, 80;… Schramm, a.a.O., § 181 Rn. 21). - KG, 19.05.1998 - 1 W 5328/97
Prüfungsbefugnis des Registergerichts bei Anmeldung einer Kapitalerhöhung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 13.08.1980 - BReg. 2 Z 61/80
Rechtspflegerbeschwerde
Die geforderte Einschränkung des Eintragungsantrags konnte zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO sein (BayObLGZ 1976, 44/45; 1977, 76/83); ein Fall der Anheimgabe, den Eintragungsantrag (insgesamt) zurückzunehmen und (oder) einen anderen Eintragungsantrag zu stellen - hier wäre eine Beschwerde grundsätzlich unzulässig (BGH Rpfleger 1980, 273; BayObLGZ 1979, 81/85; BayObLG MittBayNot 1979, 161/162; OLG Hamm JurBüro 1979, 585/587; je m.Nachw.) - ist nicht gegeben.
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