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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4960
BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81 (https://dejure.org/1981,4960)
BayObLG, Entscheidung vom 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81 (https://dejure.org/1981,4960)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - BReg. 2 Z 89/81 (https://dejure.org/1981,4960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1982, 246 (Ls.)
  • BayObLGZ 1981, 407
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81
    Sinne des § 5 Abs. 2 WEG können auch Räume, wie z.B. Treppenhäuser, sein (BGHZ 73, 302/311; BayObLG Rpfleger 1980, 477 /478 [= - …
  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81
    Da der Gesetzgeber dem Wohnungseigentum bewußt die Rechtsform eines besonders ausgestalteten Miteigentums gegeben habe, sei die Zulassung eines vom Eigentum am Grundstück völlig getrennten Eigentums an dem darauf stehenden ganzen Gebäude offensichtlich nicht beabsichtigt gewesen; es liege insoweit auch keine Gesetzeslücke vor, die im Wege rechtlicher Rechtsfortbildung ausgefüllt werden könnte ( BGHZ 50, 56 /59 ff.).
  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81
    Auch ist es zulässig, sowohl den räumlichen Umfang und damit die rechtz liche Zuordnung des Sondereigentums als auch die Größe des Miteigentumsanteils (oder beides zusammen) nachträglich zu ändern (vgl. BGH NJW 1976, 1976 ; BayObLGZ 1958, 263/266; BayObLG DWE 1981, 27 /29;… Bärmann/Pick/Merle § 1 Rdnr. 21 m.Nachw.;… Weitnauer/Wirths § 3 Rdnr. 2; Palandt § 3 WEG Anm. 1 a, § 6 Anm. 1; Hurst DNotZ 1968, 131/149 f.).
  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne …

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81
    Hieran hat der Senat auch in der Folgezeit uneingeschränkt festgehalten (vgl. BayObLGZ 1974, 269 /271; zuletzt BayObLG Rpf leger 1980, 477 f. = DNotZ 1981, 123 /124 [= …
  • BayObLG, 26.09.1958 - BReg. 2 Z 104/58
    Auszug aus BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81
    Auch ist es zulässig, sowohl den räumlichen Umfang und damit die rechtz liche Zuordnung des Sondereigentums als auch die Größe des Miteigentumsanteils (oder beides zusammen) nachträglich zu ändern (vgl. BGH NJW 1976, 1976 ; BayObLGZ 1958, 263/266; BayObLG DWE 1981, 27 /29;… Bärmann/Pick/Merle § 1 Rdnr. 21 m.Nachw.;… Weitnauer/Wirths § 3 Rdnr. 2; Palandt § 3 WEG Anm. 1 a, § 6 Anm. 1; Hurst DNotZ 1968, 131/149 f.).
  • BayObLG, 07.08.1980 - BReg. 2 Z 46/79
    Auszug aus BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81
    Hieran hat der Senat auch in der Folgezeit uneingeschränkt festgehalten (vgl. BayObLGZ 1974, 269 /271; zuletzt BayObLG Rpf leger 1980, 477 f. = DNotZ 1981, 123 /124 [= …
  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Die unauflösbare Verbindung von Sondereigentum und Miteigentumsanteil macht das Wesen des Wohnungseigentums aus (BayObLGZ 1958, 263/265; 1970, 163/166; 1981, 407/412; OLG Frankfurt ZMR 1974, 251/252; Augustin § 6 RdNr. 1;… Erman BGB 7. Aufl. § 6 WEG RdNr. 1; Tasche DNotZ 1972, 710).
  • BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98

    Bestimmung der Eigentumsverhältnisse an einer Tiefgarage, für die kein eigener …

    Dasselbe Sondereigentum kann nicht mehreren verschiedenen Miteigentumsanteilen zugeordnet werden, denn die Rechtsfigur einer dinglich verselbständigten Untergemeinschaft an einzelnen Räumen ist dem Wohnungseigentumsrecht fremd (BGHZ 130, 159/168 f. m.w.N.; BayObLGZ 1981, 407/412 und 1987, 390/396).

    b) Dem Umstand, daß lediglich ein Teil der Wohnungseigentümer eine gemeinschaftliche Einrichtung nutzen kann oder will, kann in der Gemeinschaftsordnung dadurch Rechnung getragen werden, daß als Inhalt des Sondereigentums nicht nur eine Nutzungsregelung nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG getroffen wird, sondern auch abweichend von § 16 Abs. 2 WEG die Unterhaltungskosten entsprechend der Nutzungsbestimmung verteilt werden (vgl. BayObLGZ 1981, 407/413;… Weitnauer WEG 8.Aufl. § 3 Rn. 32).

  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83

    Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen …

    Unbeschadet der wirtschaftlichen Vorrangigkeit des Sondereigentums steht deshalb rechtlich das Miteigentum im Vordergrund; das Sondereigentum als dessen "Anhängsel" stellt nur die besondere Ausgestaltung des Miteigentums dar (näher BGHZ 50, 56 [BGH 03.04.1968 - V ZB 14/67] /60; BayObLGZ 1981, 407/410, 412;… Weitnauer WEG 6. Aufl. vor § 1 RdNrn. 17 ff.; § 3 RdNrn. 23 ff.; jew.m.Nachw.).

    Das Wohnungseigentum setzt aber nur voraus, das Sondereigentum mit einem Miteigentumsanteil verbunden ist (vgl. BayObLGZ 1981, 407/412).

  • OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91

    Eintragung von Sondereigentum am Treppenhaus im Wohnungsgrundbuch

    Zwar sind unter den von § 5 Abs. 2 WEG erwähnten "Anlagen und Einrichtungen« nach dem Sinn der Bestimmung auch Räume zu verstehen (vgl. BGHZ 73, 303, 311) und so auch Treppenhäuser, da diese üblicherweise dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen und dann nicht im Sondereigentum stehen können (vgl. BayObLG DNotZ 1982, 246, 248).
  • BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97

    Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über …

    Die Vorplatzfläche wird aus dem Sondereigentumsbereich herausgenommen und mit der Einbeziehung in das Treppenhaus zwingend zu Gemeinschaftseigentum, weil der Vorplatz den einzigen Zugang zu den beiden Wohnungen bildet (vgl. § 5 Abs. 2 WEG; BayObLGZ 1981, 407/411 und 1995, 399/402 f.; OLG Hamm OLGZ 1986, 415/417 f.; Streblow MittRhNotK 1987, 141/148 f.).
  • BayObLG, 30.06.1983 - BReg. 2 Z 47/83

    Zur Löschung einer Dienstbarkeit nach Bildung von Wohnungseigentum

    Denn für die Berechtigung der Wohnungseigentümer an dem (herrschenden) Grundstück ist allein ihre Rechtsstellung als Miteigentümer des Grundstücks maßgebend (vgl. BGHZ 50, 56/60; BayObLGZ 1981, 407/410 f.;… Weitnauer WEG 6. Aufl. § 3 RdNrn. 23 ff.; vgl. auch BayObLGZ 1982, 69/73 f. m.Nachw.).
  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97

    Abgrenzung einzelner Sondernutzungsrechte auf einer gemeinschaftlichen …

    Dies ist mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren (vgl. BayObLGZ 1981, 407/412 und 1987, 390/396 jeweils m.w.N.; Weitnauer WEG 8.Aufl. § 3 Rn.32).
  • BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die …

    Da § 2 TE keine von § 5 Abs. 1 WEG abweichende Regelung enthält, kommt es - abgesehen von der hier ohnehin gebotenen Anwendung euch des § 5 Abs. 2 WEG - nicht darauf an, ob § 5 Abs. 1 WEG (vorbehaltlich der in § 5 Abs. 3 WEG geregelten Möglichkeit) ebenso wie § 5 Abs. 2 WEG (BGHZ 50, 56/59 ff.; BayObLGZ 1966, 20/21 f.; 1974, 269/271 f.; 1981, 407/410 f.; BayObLG DWE 1981, 27/29) als zwingendes Recht anzusehen ist (so Weitnauer § 5 RdNrn. 1, 13 unter Berufung auf BGHZ 50, 56; Palandt § 5 WEG Anm. 1; a. A. Bärmann/Pick/Merle § 5 RdNrn. 8, 13).
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