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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,20022
BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81 (https://dejure.org/1981,20022)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81 (https://dejure.org/1981,20022)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1981 - BReg. 1 Z 3/81 (https://dejure.org/1981,20022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1981, 79
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79
    Auszug aus BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Zum Begriff des gleichzeitigen Versterbens (Ergänzung BayObLG München, 1979-12-17, BReg 1 Z 76/79, BayObLGZ 1979, 427).
  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    In dem Testament wird nämlich nicht der eindeutige Begriff des "gleichzeitigen Todes" (vgl. hierzu BayObLGZ 1979, 427 ; 1981, 79; KG FamRZ 1968; 217; 1970, 148 f.) verwendet, sondern von dem "gemeinsamen Tod" gesprochen.

    Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist stets zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen Ehegatten entspricht ( BayObLGZ 1981, 79 /82 m.w.Nachw.).

    Voraussetzung hierfür ist aber, daß der Sachverhalt genügend geklärt ist und keine weiteren Ermittlungen mehr erforderlich sind ( BGHZ 35, 135 /142; BayObLGZ 1967, 409/410; 1981, 79/84;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 27 Rdnr. 65).

    Da auch bei dem Tod aufgrund eines gemeinsam erlittenen Unfalls Ehegatten nur selten gleichzeitig sterben werden, ein gleichzeitiges Sterben jedenfalls kaum nachweisbar sein dürfte (vgl. BayObLGZ 1981, 79 /87, aber auch § 11 VerschG), kann-darunter auch der Fall verstanden werden, daß die Ehegatten aufgrund desselben Ereignisses kurz nacheinander eines unnatürlichen Todes sterben.

    Der Aussage dieser Zeugin kommt besondere Bedeutung zu, weil sie den Willen beider Ehegatten in bezug auf das Testament wiedergibt, auf den bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments abzustellen ist (BayObLGZ 1981, 79/82 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 102/95

    Zulässigkeit einer "Verbindung" belasteter Miteigentumsanteile mit unbelasteten …

    bb) Bei der Auslegung letztwilliger Veå‚gungen ist zwar vom Wortlaut auszugehen, entscheidend ist jedoch, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256ãEURŒï¼� DNotZ 1993, 124 ]; BayObLGZ 1981, 79 /82 und st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 06.01.2011 - 15 Wx 484/10

    Auslegung eines Testaments und Ermittlung des Erblasserwillens durch das …

    Rn. 15 Auch die Kammer geht in Übereinstimmung mit der von ihr angeführten Rechtsprechung des BayObLG davon aus, dass ein Fall des gleichzeitigen Versterbens im eigentlichen Wortsinn praktisch selten, und -wie der Senat bemerkt- auch in aller Regel nicht beweisbar ist (so auch BayObLGZ 1981, 79ff), weshalb jedenfalls auch der Fall gemeint sei, dass die Eheleute in kurzem zeitlichen Abstand versterben.
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