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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5855
BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95 (https://dejure.org/1995,5855)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.1995 - 3Z BR 10/95 (https://dejure.org/1995,5855)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 3Z BR 10/95 (https://dejure.org/1995,5855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; KostO § 2 Nr. 2
    Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch der Staatskasse gegen Eltern auf Zahlung von Sachverständigenentschädigungen für in einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren eingholten Gutachten eines Sachverständigen über das Kind der Eltern; Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verpflichtung des Begünstigten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 166
  • BayObLGZ 1995, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 281/93
    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats in BayObLGZ 1994, 1 würden bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren neben den Interessen des Kindes jedenfalls dann auch die Interessen beider Eltern (i.S. einer Interessenschuldnerschaft nach § 2 Nr. 2 KostO ) wahrgenommen, wenn sie entgegengesetzte Interessen vertreten.

    a) Da vorliegend ein gerichtlicher Kostenausspruch nach § 94 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 KostO mangels einer gerichtlichen Hauptsacheentscheidung fehlt und ein solcher überdies nur die Gerichtsgebühren, nicht aber die gerichtlichen Auslagen (Sachverständigenentschädigungen) beträfe (vgl. BayObLGZ 1994, 1), richtet sich die Kostentragungspflicht hinsichtlich der gerichtlichen Auslagen nach den sonstigen gesetzlichen Vorschriften.

    Der Senat (BayObLGZ 1994, 1/3 m.w.Nachw.) hat mit der über wiegenden Meinung entschieden, daß bei Sorge- und Umgangsrechtsregelungen nicht nur die Interessen des Kindes, um dessen Wohl es allerdings allein geht, sondern jedenfalls auch dann die Interessen beider Eltern wahrgenommen werden, wenn sie entgegengesetzte Interessen vertreten.

  • OLG München, 27.02.1992 - 11 WF 521/92

    Haftung; Umgangsregelung; Isoliertes Verfahren; Antrag; Interessenschuldner; …

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95
    Denn für die Frage, wer Interessenschuldner ist, kann es weder darauf ankommen, ob der Betreffende Antragsteller oder Antragsgegner des Verfahrens ist, noch darauf, wie das Verfahren geendet hat (OLG Celle JurBüro 1990, 370/371; OLG München Rpfleger 1992, 297 ; OLG Koblenz JurBüro 1995, 211 ).
  • OLG Koblenz, 30.04.1993 - 13 WF 400/93
    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95
    Denn für die Frage, wer Interessenschuldner ist, kann es weder darauf ankommen, ob der Betreffende Antragsteller oder Antragsgegner des Verfahrens ist, noch darauf, wie das Verfahren geendet hat (OLG Celle JurBüro 1990, 370/371; OLG München Rpfleger 1992, 297 ; OLG Koblenz JurBüro 1995, 211 ).
  • KG, 08.01.1985 - 1 WF 3294/84
    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95
    Damit hat der Senat offengelassen, ob dies auch dann zu gelten habe, wenn die Eltern nicht entgegengesetzte Interessen vertreten (vgl. KG JurBüro 1985, 1378/1379).
  • OLG Frankfurt, 04.12.1987 - 20 W 242/87
    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95
    In bezug auf Maßnahmen nach § 1666 BGB - wie sie vorliegend Verfahrensgegenstand sind - hat das OLG Frankfurt (JurBüro 1988, 501) entschieden, daß Interessenschuldner nicht derjenige ist, gegen den solche Maßnahmen getroffen werden.
  • OLG Celle, 20.10.1989 - 10 WF 221/89
    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95
    Denn für die Frage, wer Interessenschuldner ist, kann es weder darauf ankommen, ob der Betreffende Antragsteller oder Antragsgegner des Verfahrens ist, noch darauf, wie das Verfahren geendet hat (OLG Celle JurBüro 1990, 370/371; OLG München Rpfleger 1992, 297 ; OLG Koblenz JurBüro 1995, 211 ).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 3Z BR 17/98

    Interessenschuldnerschaft in einem wegen Gefährdung des Kindeswohls eingeleiteten …

    Das Gericht sei mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (JurBüro 1995, 599) der Auffassung, daß im Verfahren nach § 1666 BGB als "wahrgenommenes Interesse" auch das Elternrecht (Art. 6 GG ) anzusehen sei, da mit der gerichtlichen Entscheidung zugleich die Frage beantwortet werden müsse, ob und inwieweit das Elternrecht einzuschränken sei.

    Das war bei der von den Vorgerichten herangezogenen Entscheidung des Senats (veröffentlicht in JurBüro 1995, 599 f., allerdings ohne Sachverhaltsdarstellung) der Fall, da dort vom Kreisjugendamt beim Vormundschaftsgericht Maßnahmen nach § 1666 BGB angeregt worden waren, nachdem die beteiligten Eltern das betroffene Kind monatelang vom Schulunterricht ferngehalten hatten.

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2001 - 20 WF 140/00

    Berechtigtes Interesse im Sinn des § 2 Abs. 2 KostOZum Status eines Elternteils …

    Es genügt auch nicht das Streben eines jeden Verfahrensbeteiligten nach Vermeidung der durch das Verfahren drohenden Rechtsnachteile; denn dies ist lediglich eine Folge der Betroffenheit durch das Verfahren (OLG Hamm, FamRZ 1996, 1558 zum Verfahren nach §§ 1666, 1666 a BGB; Korinthenberg/Lappe, a.a.O., § 2 Rn. 21; jeweils m.w.N.; a. A. BayObLG, JurBüro 1995, 600 m. abl.
  • OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01

    Kostenausspruch des Familiengerichts

    Nach herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich § 94 KostO - wie aus seinem Abs. 1 hervorgeht - ausschließlich auf die Gebühren; eine Anwendung auf die Auslagen scheidet aus (BayObLGZ 1994, 1, 2; 1995, 168, 169; FamRZ 1998, 37 = RPfl 1997, 322; OLG Düsseldorf JB 1981, 1551; OLG Hamm FamRZ 1996, 1558 = NJW-RR 1996, 319 = RPfl 1996, 172; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 250, 251; KG RPfl 1979, 355; 1985, 256;… Keidel/Kunze/Winkler/Zimmermann Vorb § 13a Rdn. 21 und § 20a Rdn. 22 Fn. 63 jew. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Hamm, 22.09.1995 - 15 W 136/95

    Kostenschuldner im Verfahren nach den §§ 1666 , 1666a BGB

    Im Verfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB sind die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht Interessenschuldner nach § 2 Nr. 2 KostO (Abweichung von BayObLG, FGPrax 1995, 166 ).«.
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95

    Bestellung zum Betreuer; Antrag auf Bestellung eines Ergänzungsbetreuers; …

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