Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 14.03.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00   

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BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00 (https://dejure.org/2000,18)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 (https://dejure.org/2000,18)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 (https://dejure.org/2000,18)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 4, § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1; NAbfG § 12 Abs. 4
    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche Zusatzgebühr für Restabfall und Bioabfall; Gleichheitsgrundsatz; Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Grundsatz der Leistungsproportionalität; Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Abfallgebühren - Grundstücksbezogene Behältergebühr - Grundgebühr - Einheitliche Zusatzgebühr für Restabfall und Bioabfall - Gleichheitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Belastungsgleichheit - Grundsatz der Leistungsproportionalität - Prinzip der speziellen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 4; ; KrW-/AbfG § 11 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 15 Abs. 1; ; NAbfG § 12 Abs. 4

  • RA Kotz

    Abfallgebühren für Bioabfall trotz eigener Biokompostierung - rechtmäßig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche Zusatzgebühr für Restabfall und Bioabfall; Gleichheitsgrundsatz; Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Grundsatz der Leistungsproportionalität; Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 297
  • NJW 2002, 1442 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 199
  • NZM 2001, 1089
  • DVBl 2001, 488
  • DÖV 2001, 468
  • BayVBl 2001, 407
 
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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es lediglich, bei gleichartig beschaffenen Leistungen, die rechnerisch und finanziell in Leistungseinheiten erfasst werden können, die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln, dass sie unterschiedlichen Ausmaßen in der erbrachten Leistung Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (so BVerfGE 50, 217 ).

    Anerkannt ist ferner, dass die anzustrebende Belastungsgleichheit der Gebührenpflichtigen dem Satzungsgeber dennoch die Befugnis belässt, mit seiner Gebührenregelung eine begrenzte Verhaltenssteuerung zu verbinden (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ).

    Im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ) hat auch das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach die Verfolgung von Lenkungszwecken in Gebührenregelungen für zulässig erklärt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Soweit in der Rechtsprechung anderer Obergerichte eine "Quersubventionierung" der Bioabfallentsorgung durch die Ausgestaltung des Gebührensystems für die (Rest-)Abfallbeseitigung für unzulässig gehalten werde (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 - KStZ 1999, 37; Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51), beruhe dies darauf, dass in den dort anzuwendenden Landesabfallgesetzen eine dem § 12 Abs. 4 NAbfG entsprechende Bestimmung fehle.

    2.1 Der Grundsatz der Leistungsproportionalität - verschiedentlich auch als Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit bezeichnet - wird als landesrechtliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes verstanden (vgl. z.B. HessVGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387 unter Hinweis auf OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775).

    Soweit dies im vorliegenden Fall für den Bioabfall und den Restabfall zutrifft, zwingt dies den Satzungsgeber nicht, von der Erhebung einer einheitlichen Behältergebühr abzusehen (a.A. anscheinend OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - a.a.O., S. 776; HessVGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 - NVwZ-RR 2000, 387 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 5429/96

    Selbstkompostierer brauchen keine Bio-Tonne

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Den privaten Haushaltungen wird aber auch nicht eine Biotonne aufgezwungen (so in dem Fall OVG NW, Urteil vom 10. August 1999 - 22 A 5429/96 - NVwZ 1999, 91 f.).

    Es mag dahinstehen, ob die Befreiung von dem Anschluss- und Benutzungszwang auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG umfassend gehandhabt werden muss (so OVG NW, Urteil vom 10. August 1999 - 22 A 5429/96 - a.a.O.) oder ob es zulässig ist, die Befreiung im Wege einer Verwaltungsentscheidung auf die unproblematisch kompostierbaren Bioabfälle zu beschränken.

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Anerkannt ist ferner, dass die anzustrebende Belastungsgleichheit der Gebührenpflichtigen dem Satzungsgeber dennoch die Befugnis belässt, mit seiner Gebührenregelung eine begrenzte Verhaltenssteuerung zu verbinden (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ).

    Im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ) hat auch das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach die Verfolgung von Lenkungszwecken in Gebührenregelungen für zulässig erklärt.

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Soweit in der Rechtsprechung anderer Obergerichte eine "Quersubventionierung" der Bioabfallentsorgung durch die Ausgestaltung des Gebührensystems für die (Rest-)Abfallbeseitigung für unzulässig gehalten werde (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 - KStZ 1999, 37; Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51), beruhe dies darauf, dass in den dort anzuwendenden Landesabfallgesetzen eine dem § 12 Abs. 4 NAbfG entsprechende Bestimmung fehle.

    2.1 Der Grundsatz der Leistungsproportionalität - verschiedentlich auch als Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit bezeichnet - wird als landesrechtliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes verstanden (vgl. z.B. HessVGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387 unter Hinweis auf OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775).

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Eine insoweit vom Sachgesetzgeber getroffene Entscheidung darf nicht durch die gebührenrechtliche Lenkungswirkung verfälscht werden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; bestätigt durch BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Eine insoweit vom Sachgesetzgeber getroffene Entscheidung darf nicht durch die gebührenrechtliche Lenkungswirkung verfälscht werden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; bestätigt durch BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    2.1.4 Die Befugnis, die Akzeptanz der Biotonne durch einen teilweisen Gebührenverzicht zu fördern, wird nicht durch die Maßgaben beschränkt, die der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seiner "Semesterticket"-Entscheidung (Urteil vom 12. Mai 1999 - BVerwG 6 C 14.98 - BVerwGE 109, 97 ) entwickelt hat.
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Es geht hier um die Regelung von Massenerscheinungen, die eine Typisierung erfordert (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 10 S 44/99

    Zulässigkeit einer Anlage zum Brechen von Gestein in einem Gewerbegebiet;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Es ist missverständlich, wenn das Berufungsgericht - in Anlehnung an den gängigen Sprachgebrauch in der Literatur (z.B. Birk/Kretz, VBlBW 1999, 7 ; Klöck, NuR 1999, 441 ; Quaas, KStZ 1999, 141 ) - auch insofern von einer "Quersubventionierung" spricht.
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76

    Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 3871/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97

    Abfallgebühr: Gebühr bei Nichtinanspruchnahme der getrennt erfolgenden

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach

  • BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98

    Lenkungsgebühr; Nebenzweck; Abfallvermeidung; kommunale Selbstverwaltung.

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Dabei bedeutet Abgabengerechtigkeit insbesondere Belastungsgleichheit (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 S. 9; Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 158 S. 29 f.; Beschluss vom 22. März 2007 - BVerwG 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 9).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Sie sind im Falle der Eigenkompostierung nicht Gegenstand der Überlassungspflicht (Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 ).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Vielmehr betreffen die einschlägigen Entscheidungen lediglich die Festsetzung von Gebührenmaßstäben und Gebührensätzen und besagen, dass die anzustrebende Belastungsgleichheit dem Normgeber die Befugnis belässt, mit seiner Gebührenregelung eine begrenzte Verhaltenssteuerung zu verbinden (vgl. BVerfGE 50, 217, 226 f.; 97, 332, 345; Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 = DVBl 2001, 488 m.w.N.).

    Mit Art. 3 Abs. 1 GG ist insbesondere eine Pauschalierung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu vereinbaren (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - a.a.O.).

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.03.2000 - 4 B 96.800   

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VGH Bayern, 14.03.2000 - 4 B 96.800 (https://dejure.org/2000,19337)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2000 - 4 B 96.800 (https://dejure.org/2000,19337)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2000 - 4 B 96.800 (https://dejure.org/2000,19337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 828
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 6 K 09.1486

    1. Personen, welche Patienten zu einer Therapie begleiten, halten sich als nicht

    Denn Heilungssuchende, die zumindest auch wegen besonderer natürlicher Heilfaktoren eines Ortes von auswärts kommen und sich zur Heilung in eine Kurklinik begeben, sind dem Fremdenverkehr zuzurechnen (vgl. BayVGH vom 14.3.2000, Az. 4 B 96.800, juris, RdNr. 14, OVG Lüneburg vom 10.10.2007, Az. 9 LA 407/04, juris, RdNr. 6 m. w. N.).

    Dass der Erfolg der Kur natürlich auch ganz wesentlich von den medizinischen und sonstigen Leistungen abhängt, ändert daran nichts (BayVGH vom 14.3.2000, Az. 4 B 96.800, juris, RdNr. 15).

    So wurde ein Vorteilssatz von 100 % für eine durchaus mit der vom Kläger betriebenen Klinik vergleichbaren Mutter-Kind-Klinik nicht beanstandet (vgl. OVG Lüneburg vom 10.10.2007, Az. 9 LA 407/04, juris, RdNr. 2; ähnlich BayVGH vom 14.3.2000, Az. 4 B 96.800, juris, RdNr. 15).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 24/16

    Gemeinnützigkeit befreit nicht von der Fremdenverkehrsabgabe

    Ungeachtet dessen kann die Anerkennung als gemeinnützig bereits deshalb nicht zur Abgabenfreiheit führen, weil die mit der Gemeinnützigkeit im allgemeinen Steuerrecht verbundenen Vergünstigungen, insbesondere die Befreiung von bestimmten, allein am Leistungsfähigkeitsprinzip orientierten Steuerarten, wie z. B. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, auf das Recht der Vorteilsentgelte, die ihrer Natur nach Vorzugslasten zum Ausgleich besonderer öffentlicher Leistungen sind, nicht anwendbar sind (VGH München, Urteil vom 14. März 2000 - 4 B 96.800 -, juris, Rn. 16).
  • VGH Bayern, 12.12.2005 - 4 ZB 04.1684

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehrsbeitragspflicht; Reha-Klinik;

    a) Der Ansatz des Verwaltungsgerichts, es sei sachgerecht, sich bei der Schätzung des branchendurchschnittlichen Anteils des Gewinns am Umsatz (im Folgenden: Umsatzrendite) zur Bestimmung des Mindestbeitragssatzes gemäß § 3 Abs. 5 FBS im Falle fehlender Richtsätze die Grundlagen durch eine Umfrage bei anderen Fremdenverkehrsorten der Region zu verschaffen, entspricht der Rechtsprechung des Senats (VGH, U.v. 14.3.2000 - 4 B 96.800, NVwZ-RR 2000, 828 = BayVBl 2001, 407).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14. März 2000 (Az. 4 B 96.800, BayVBl. 2001, 407) für den damals zu entscheidenden Fall die von der Gemeinde durchgeführte Umfrage als sachgerechte Ermittlungsmethode angesehen; das daraus entnommene Resultat sei jedenfalls nicht "gegriffen", was unzulässig wäre, sondern beruhe auf einer dem § 3 Abs. 5 FBS entsprechenden Schätzung.

  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 4 ZB 17.1827

    Fremdenverkehrsbeitrag - einkommensteuerpflichtiger Gewinn als Beitragsmaßstab

    Vergünstigungen im allgemeinen Steuerrecht lassen sich nicht auf das Recht der Gebühren und Beiträge übertragen, die ihrer Natur nach Vorzugslasten zum Ausgleich besonderer öffentlicher Leistungen - hier im Bereich der gemeindlichen Aufwendungen für den Fremdenverkehr - darstellen (BayVGH, U.v. 14.3.2000 - 4 B 96.800 - BayVBl 2001, 407 = juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 3 S 2484/00

    Keine persönliche Gebührenfreiheit der von Kommunen getragenen juristischen

    Dies gilt zum einen mit Blick auf die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Steuern und Gebühren (vgl. BayVGH, Urteil vom 14.3.2000 - 4 B 96.800 -, KStZ, 2000, S. 177, 178) sowie von Steuerbefreiungen und Gebührenbefreiungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.4.1965 - 1 BvR 346/61 - BVerfGE 19, 1, 13 ff. = NJW 1965, S. 1427).
  • VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 1838/09

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Festlegung unterschiedlicher

    Sie ist "gegriffen" und daher unzulässig (vgl. BayVGH, Urt. v. 14.03.2000 - 4 B 96.800 -, NVwZ-RR 2000, 828 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 aaO.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 1 K 444/15

    Normenkontrolle einer Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe

    Diese Vergünstigungen sind auf das Recht der Gebühren und Beiträge, die ihrer Natur nach Vorzugslasten zum Ausgleich besonderer öffentlicher Leistungen sind, etwa im Bereich der gemeindlichen Aufwendungen für den Fremdenverkehr, nicht übertragbar (BayVGH, Urt. v. 14.03.2000 - 4 B 96.800 -, juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 19.05.2011 - 6 K 198/08

    Heranziehung zum Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auch eine - was hier zugunsten der Klägerin, ihren Andeutungen im Erörterungstermin folgend, unterstellt wird - gemeinnützig erfolgende Nutzung von Grundstücken ist anschlussbeitragsrechtlich relevant.Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Vergünstigungen im allgemeinen Steuerrecht, insbesondere Befreiung von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer, sind nämlich auf das Recht der Gebühren und Beiträge, die ihrer Natur nach Vorzugslasten zum Ausgleich besonderer öffentlicher Leistungen - hier im Bereich der gemeindlichen Aufwendungen für die abwassermäßige Erschließung - darstellen, nicht übertragbar (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 B 89.3260 -, zit. nach juris; Urteil vom 14. März 2000 - 4 B 96.800 -, KStZ 2000, 177).
  • VG Stade, 11.11.2004 - 6 A 171/03

    Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags durch die Gemeinden;

    Zum Fremdenverkehr gehört auch der sog. Heiltourismus (vgl. VGH München, Urteil vom 14. März 2000 - 4 B 96.800 -, NVwZ-RR 2000, 828).
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