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   OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14   

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https://dejure.org/2015,16672
OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14 (https://dejure.org/2015,16672)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2015 - 1 U 185/14 (https://dejure.org/2015,16672)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2015 - 1 U 185/14 (https://dejure.org/2015,16672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 305 Abs 2 BGB, § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Einbeziehung einer Liste nicht unterstützter Länder in die Nutzungsbedingungen eines Online-Bezahldienstes; Einbeziehung einer in englischer Sprache verfassten Länderliste; Sperrung des Nutzerkontos bei Zugriff aus einem nicht ...

  • webshoprecht.de

    Wirksame Einbeziehung einer Liste nicht unterstützter Länder in die Nutzungsbedingungen des Online-Bezahldienstes PayPal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 9012
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 06.03.2013 - 15 O 130/13
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14
    Aus dem Vergleich, den die Klägerin am 23. September 2014 in dem mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zur Geschäfts-Nr. 15 O 130/13 geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin geschlossen hat (Anlage B 14), ergibt sich nichts Anderes.

    Der Hinweis des Beklagten darauf, dass der Vergleich, den die Klägerin am 23. September 2014 in einem mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zur Geschäfts-Nr. 15 O 130/13 geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin geschlossen hat (Anlage B 14), auch eine Verpflichtung der Klägerin zur Unterlassung der Verwendung von Klauseln betreffend Kontosperrungen enthalte (S. 8 der Berufungsbegründung, Bl. 186 d.A.), trifft jedenfalls nicht zu, soweit es die oben erwähnten Regelungen angeht.

  • LG Hamburg, 02.09.2014 - 327 O 187/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines ausländischen Online-Bezahldienstes:

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 2. September 2014, Az. 327 O 187/14, teilweise abgeändert und unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 2. September 2014 (Geschäfts-Nr. 327 O 187/14) hat Erfolg, soweit er zur Zahlung von Rücklastschriftkosten in Höhe von 12 x EUR 5, 00 = EUR 60, 00 verurteilt worden ist (dazu unter 1.).

  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03

    Anforderungen an die Einbeziehung von AGB bei Bestellungen über das Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14
    Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB) genügt es, wenn diese über einen gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006, I ZR 75/03, NJW 2006, 2976 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 16).
  • LG Berlin, 09.05.2014 - 15 O 44/13

    Whatsapp muss deutsche AGB bereitstellen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14
    Anders als in dem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall, in dem die gesamten gegenüber deutschen Verbrauchern verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache angeboten worden waren (Urteil vom 9. Mai 2014, 15 O 44/13), handelte es sich hier nicht um komplette Texte, sondern nur um Eigennamen.
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14
    Für die Beurteilung, ob es sich bei einem vorgerichtlichen Anspruchsschreiben um ein solches "einfacher Art" i.S.d. Nr. 2303 RVG-VV handelt, kommt es nicht nur auf die tatsächlich entfaltete Tätigkeit des Rechtsanwalts, sondern maßgeblich auf Art und Umfang des erteilten Mandats an (BGH, Urteil vom 26. Februar 2013, XI ZR 345/10, JurBüro 2013, 418 f., hier zitiert nach juris, Rdn. 36).
  • OLG München, 27.07.2006 - 23 U 5590/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14
    Um eine Wissenszurechnung - wie in dem vom Beklagten angeführten Urteil des OLG München vom 27. Juli 2006 (23 U 5590/05), wonach sich ein Franchisegeber, der Einkaufskonditionen nicht selbst aushandelt, sondern dies seiner Muttergesellschaft überlässt, die entsprechenden Kenntnisse der Muttergesellschaft zurechnen lassen muss - geht es im vorliegenden Fall nicht.
  • AG Hamburg, 27.03.2013 - 31a C 320/12

    Verzugsschaden: Höhe von Inkassokosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14
    Ohne Aussicht auf Erfolg beruft sich der Beklagte auf das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 27. März 2013 (Geschäfts-Nr. 31a C 320/12), wonach Rechtsanwälte für automatisiert erstellte Schreiben im Rahmen einer Inkassotätigkeit höchstens eine Gebühr von 0, 3 gemäß Nr. 2303 RVG-VV fordern könnten (S. 5 der Berufungsbegründung, Bl. 183 d.A.).
  • BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12

    Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14
    Wenn bei einer Aufrechnung eine Erklärung, in welcher Reihenfolge die Aufrechnung erfolgen soll, nicht abgegeben wird, ergibt sich die Tilgungsreihenfolge aus § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 366 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 9. Januar 2013, VIII ZR 94/12, NJW 2013, 1367 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 17 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 610/15

    Einstweilige Verfügung gegen Paypal wegen Guthabensperrung

    Eine Anknüpfung, warum diese Gesellschaft, die zweifelsfrei ihre Geschäftstätigkeit auch auf das Inland ausgerichtet hat, mit einem im Inland ansässigen Kunden, nämlich der Antragstellerin, in ihren AGBs (konkret in Ziff. 14.3) ausgerechnet englisches und walisisches Recht vereinbaren möchte, sind weder ersichtlich noch vorgetragen (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 02.09.2014 - 327 O 187/14 - NJOZ 2015, 535, 536; bestätigt durch OLG Hamburg, Urt. v. 24.04.2015 - 1 U 185/14 - BeckRS 2015, 09012, Rn. 2; so auch schon: Meder/Grabe, BKR 2005, 467, 473; Hoenike/Szodruch, MMR 2006, 519, 525 jeweils m.w.N.).
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