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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, 2 AR 75/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4898
BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, 2 AR 75/03 (https://dejure.org/2003,4898)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, 2 AR 75/03 (https://dejure.org/2003,4898)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, 2 AR 75/03 (https://dejure.org/2003,4898)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 42 Abs. 3 JGG
    Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    JGG § 42 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für Untersuchung und Entscheidung über Anklage im Jugendstrafrecht; Für den Aufenthaltsort zuständiges Gericht; Erhebliche Erschwernisse für das Verfahren; Ankündigung vollumfänglichen Geständnisses in der Hauptverhandlung ; Erforderlichkeit der Ladung von ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Gericht in Jugendschöffensachen; Ankündigung eines vollumfänglichen Geständnisses des Angeklagten in der Hauptverhandlung im Rahmen des Grundsatzes des § 42 Abs. 3 JGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 43 Abs. 3
    Grundsätzliche Zuständigkeit des Gerichts am Aufenthaltsort des Jugendlichen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - 1 Ls 41 Js 1832/02
  • BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, 2 AR 75/03

Papierfundstellen

  • BeckRS 2003, 4252
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06

    Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren

    Rn. 4 Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 108 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 - und 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 ARs 131/21

    Abgabe der Sache

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, juris, Rn. 2;… Beschluss vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13 -, juris, Rn. 1;… Beschluss vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15 -, juris Rn. 1).
  • BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23

    Örtliche Zuständigkeit (JGG; Abgabe des Verfahrens: Wechsel des Aufenthalts des …

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2;… vom 11. Februar 2014- 2 ARs 424/13, juris Rn. 1;… vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1;… vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, …und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.08.2023 - 2 ARs 268/23

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Jugendsache: …

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2;… vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13, juris Rn. 1;… vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1;… vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3 …und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 430/04

    Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsorts

    "Der in §§ 42 Abs. 3, 108 Abs. 1 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für die Durchführung des Verfahrens erheblich sind (BGH NStZ 1987, 443; BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06

    Zuständigkeitsbestimmung (erhebliche Erschwernisse für das Verfahren)

    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06).
  • BGH, 19.12.2003 - 2 ARs 397/03

    Zuständigkeitsbestimmung im Verfahren gegen einen Heranwachsenden; Zuständigkeit …

    Der in § 42 Abs. 3 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die dadurch eintretenden Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (vgl. Senatsbeschluß vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03).
  • BGH, 23.07.2003 - 2 ARs 223/03

    Grundsatz der Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden …

    Der in §§ 109, 88, 58 Abs. 3 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass hierzu das Gericht des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden berufen ist (BGH NStZ 1987, 443; BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03), darf nur durchbrochen werden, wenn dem überwiegende Gründe der Zweckmäßigkeit entgegenstehen.
  • BGH, 15.11.2023 - 2 ARs 386/23

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Jugendsache: …

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2;… vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13, juris Rn. 1;… vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1;… vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, …und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.07.2003 - 2 AR 137/03

    Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen einer …

    Der in §§ 109, 88, 58 Abs. 3 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass hierzu das Gericht des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden berufen ist (BGH NStZ 1987, 443; BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03), darf nur durchbrochen werden, wenn dem überwiegende Gründe der Zweckmäßigkeit entgegenstehen.
  • BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 59/21

    Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Abgabe des Verfahrens; Zweckmäßigkeit: …

  • BGH, 19.01.2005 - 2 AR 281/04

    Durchbrechung des Grundsatzes, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren …

  • BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
  • BGH, 19.12.2003 - 2 AR 259/03

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendgerichts bei Umzug des Angeklagten nach …

  • BGH, 10.05.2006 - 2 AR 101/06
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