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Rechtsprechung
   KG, 06.12.2010 - 1 Ws 45/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16693
KG, 06.12.2010 - 1 Ws 45/10 (https://dejure.org/2010,16693)
KG, Entscheidung vom 06.12.2010 - 1 Ws 45/10 (https://dejure.org/2010,16693)
KG, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - 1 Ws 45/10 (https://dejure.org/2010,16693)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 BRAGebO, § 14 RVG, § 464b StPO, § 464d StPO, § 467 Abs 1 StPO
    Kostenfestesetzung im Strafverfahren: Angemessenheit beanspruchter Rechtsanwaltsgebühren; Quotelung bei Teilfreispruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbilligkeit der durch den Rechtsanwalt bestimmten Gebühren; Quotelung bei Teilfreispruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Billigkeit einer 20-prozentigen Überschreitung des Basiswerts einer Rechtsanwaltsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 2651
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • KG, 05.12.2008 - 1 Ws 283/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Verteidigers nach Teilfreispruch; …

    Auszug aus KG, 06.12.2010 - 1 Ws 45/10
    Rn. 4 Da § 464d StPO auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt (vgl. Senat StraFo 2009, 260;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 464d Rdn. 3), hat die Rechtspflegerin die notwendigen Auslagen des teilweise Freigesprochenen nach Quoten aufgeteilt.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2024 - 2 U 37/24

    Zahnersatz

    Basis für die Überprüfung ist vielmehr die angemessene Vertragsstrafe, die sodann nicht um einen gewissen (Prozent-)Satz überschritten werden darf (so ausdrücklich für die Billigkeitskontrolle von Rechtsanwaltsgebühren: KG Beschl. v. 06.12.2010 - 1 WS 45/10, zitiert nach BeckRS 2011, 02651.
  • LG Köln, 24.11.2022 - 14 O 404/21

    Direkte Aufrufbarkeit von Fotos

    Basis für die Überprüfung ist vielmehr die angemessene Vertragsstrafe, die sodann nicht um einen gewissen (Prozent-)Satz überschritten werden darf (Senat, Urteil vom 12.09.2019, Az.: I-15 U 65/18; ebenso für die Billigkeitskontrolle von Rechtsanwaltsgebühren: KG Beschluss, BeckRS 2011, 02651; im Ergebnis ebenso OLG Celle, MMR 2015, 408).
  • LG Arnsberg, 28.02.2020 - 2 Qs 96/19
    Ist die geltend gemachte Gebühr unbillig, hat die Kostenfestsetzung nach der angemessenen Gebühr zu erfolgen (vgl. KG Beschluss vom 06.12.2010 - 1 Ws 45/10; SG München Urteil vom 26.10.2017 - S 46 AS 1682/17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2012 - L 13 SF 206/12

    Vorschuss - Mittelgebühr

    Angesichts der danach angemessenen Gebühr in Höhe von drei Vierteln der Mittelgebühr ergibt sich ein höherer Vorschussanspruch auch nicht unter Berücksichtigung des dem Rechtsanwalt im Rahmen von § 14 RVG zuzugestehenden Ermessensspielraum von 20 Prozent (vgl. dazu SG Berlin…, Beschluss vom 1. April 2010 - S 165 SF 2479/09 E , Rn. 18 bei Juris), da die vom Erinnerungsführer angesetzte Gebühr den Rahmen der angemessenen Gebühr zuzüglich 20 Prozent überschreitet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 1 WS 45/10 , Rn. 3 bei Juris) und in derartigen Fällen die angemessene Gebühr festzusetzen ist.
  • LG Berlin I, 09.12.2024 - 525 Qs 169/24

    Befriedungsgebühr, Mitwirkung des Rechtsanwalts, Kausalität, Beweislast, …

    Rn. 4 In dieser Hinsicht war die Gebührenbestimmung durch den Beschwerdeführer unbillig i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG, da die angemessene Gebühr um mehr als 20 % (vgl. KG, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 1 Ws 45/10 -, Rn. 3, juris) überschritten wurde.
  • LGt Berlin I, 09.12.2024 - 525 Qs 169/24

    Befriedungsgebühr, Mitwirkung des Rechtsanwalts, Kausalität, Beweislast, …

    In dieser Hinsicht war die Gebührenbestimmung durch den Beschwerdeführer unbillig i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG, da die angemessene Gebühr um mehr als 20 % (vgl. KG, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 1 Ws 45/10 -, Rn. 3, juris) überschritten wurde.
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