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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.07.2007 - 4 U 223/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20596
OLG Frankfurt, 08.07.2007 - 4 U 223/06 (https://dejure.org/2007,20596)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.2007 - 4 U 223/06 (https://dejure.org/2007,20596)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 2007 - 4 U 223/06 (https://dejure.org/2007,20596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 287 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO
    Schätzung eines Kraftfahrzeugschadens; Abstrakte Nutzungsentschädigung bei Nutzung eines Zweitfahrzeuges

  • Judicialis

    ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 S. 1; ZPO § 287
    Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines Fahrzeugs und Höhe der Nutzungsentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines Fahrzeugs und Höhe der Nutzungsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 24419
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Schweinfurt, 27.09.2019 - 23 S 33/19

    Ersatz von Mietwagen- und Kraftstoffkosten aus einem Unfall

    Vergehen ohne plausiblen Grund mehrere Monate, so wird ist der fehlende Nutzungswillen zu vermuten {Almeroth, in: Münchener Kommentar zum StVR, 2017, § 249 BGB Rdnr. 302); es ist vielmehr anzunehmen, dass der Geschädigte seinen Nutzungsbedarf augenscheinlich entweder anders gedeckt hat oder das beschädigte Fahrzeug tatsächlich nur in geringem Umfang und in erster Linie zur Freizeitgestaltung genutzt worden ist und er daher keinen Schaden erlitten hat {OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2007, Az. 4 U 223/06, BeckRS 2011, 24419).

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht mit Blick auf die erst am 16.01.2019 (Anlage Kl 5) überein halbes Jahr nach dem Unfall vom 08.05.2018 erfolgte Zulassung eines Ersatzfahrzeugs verneint hat, dass ein zum Vermögensschaden führender Nutzungswillen des Klägers vorgelegen hätte (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2007, Az. 4 U 223/06, BeckRS 2011, 24419 - vier Monate; oder OLG Köln, Urteil vom 08.03.2004, Az. 16 U 111/03, BeckRS 2005, 11529 - zwei Monate).

  • LG Flensburg, 16.03.2017 - 1 S 51/16

    Umfang eines Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall bei Vorliegen …

    Zwar mag die Tankfüllung nach allgemeiner Lebenserfahrung tatsächlich kein wesentlicher oder üblicher Aspekt im Rahmen der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen sein (so auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 10.01.2017, 1 U 46/16, juris, Rn. 39; a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2007, 4 U 223/06 , juris, Rn. 6).
  • AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18

    Ersatzansprüche nach Verkehrsunfall

    Darüber hinaus kann dieser aber auch nicht neben dem bereits zu berücksichtigendem Wiederbeschaffungsaufwand angesetzt werden, da der im Fahrzeug verbliebene Restkraftstoff bereits im kalkulierten Wiederbeschaffungs- bzw. Restwert des Fahrzeugs enthalten ist (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 8.7.2007, 4 U 223/06; AG Düsseldorf, Urteil vom 23.4.2014, 30 C 633/13).
  • LG Augsburg, 30.05.2025 - 125 O 2606/24

    Erledigungserklärung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsanwaltsgebühren, …

    Rn. 49 Etwaiger im Tank verbliebener Treibstoff ist allenfalls beim Restwert zu berücksichtigen, ansonsten aber nicht getrennt zu entschädigen; auch wird der Tank des Ersatzfahrzeugs zwangsläufig eine gewisse Menge Kraftstoff enthalten (OLG Düsseldorf VersR 2017, 704; NZV 2017, 233; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2011, 24419; LG Darmstadt zfs 1990, 343; LG Köln SP 2008, 108; LG Magdeburg BeckRS 2010, 13355 = jurisPR-VerkR 13/2010 Anm. 4; AG Bernkastel-Kues SVR 2017, 226; AG Berlin-Mitte SP 2010, 225; AG Düsseldorf BeckRS 2014, 09775; AG Höxter BeckRS 2015, 17816; AG Krefeld BeckRS 2009, 26115; AG Saarbrücken BeckRS 2006, 139705; AG Weilburg jurisPR VerkR 13/2014 Anm. 3 = SP 2014, 91; Wenker jurisPR-VerkR 23/2015 Anm. 4).
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