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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 7 KA 13/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16727
LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 7 KA 13/11 B ER (https://dejure.org/2011,16727)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2011 - L 7 KA 13/11 B ER (https://dejure.org/2011,16727)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2011 - L 7 KA 13/11 B ER (https://dejure.org/2011,16727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 106a SGB 5, § 45 Abs 2 BMV-Ä, § 34 Abs 4 EKV-Ä, Art 19 Abs 4 GG
    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - Nachweis der unrichtigen Abrechnung - Aufnahme in den Honorarbescheid - Akteneinsicht in staatsanwaltliche Ermittlungsakten - Nachholung einer unterlassenen Anhörung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 70082
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 7 KA 13/11
    Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist zumindest berechtigt, wenn nicht verpflichtet, den entsprechenden Honorarbescheid aufzuheben und das Honorar neu festzusetzen (BSG Urteil vom 17. September 1997, 6 RKa 86/95).

    Im Ergebnis liegt somit das Honorar-Risiko auf der Seite des Arztes, der in seiner Honorarabrechnung unrichtige Angaben gemacht hat (BSG Urteil vom 17. September 1997, 6 RKa 86/95).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 7 KA 13/11
    Ferner ist erforderlich, dass die Behörde das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis nimmt und sich abschließend zum Ergebnis der Überprüfung äußert (BSG, Urteil vom 9. November 2010, B 4 AS 37/09 R, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 30.04.2009 - 1 VAs 11/09

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Ärztekammer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 7 KA 13/11
    Denn nach § 474 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) stand ihr ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten zu, weil diese Einsicht zur Feststellung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit einer Straftat erforderlich ist; zumindest hätte sie unter denselben (gegebenen) Voraussetzungen aber einen Anspruch auf Auskünfte aus den Akten der Staatsanwaltschaft besessen (vgl. hierzu im Einzelnen: OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2009, 1 VAs 11/09, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 56/03

    Plausibilitätsprüfung; Falschabrechnung; Tagesprofile; Honorarkürzung; …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 7 KA 13/11
    Nur die von der KV tatsächlich aufgedeckten Abrechnungsfehler berechtigen sie im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zur Berichtigung eines Honorarbescheides und zur Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arztes (Urteil des Senats vom 10. Oktober 2007, L 7 KA 56/03; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. November 2002, L 5 KA 4454/00, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - L 7 B 97/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Honoraränderungs- und …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 7 KA 13/11
    Das Sozialgericht hat die gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG i.V.m. § 85 Abs. 4 Satz 9 Sozialgesetzbuch/Fünftes Buch (SGB V) kraft Gesetzes ausgeschlossene aufschiebende Wirkung der Widersprüche des Antragstellers (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 31. Januar 2006, L 7 B 1046/05 KA ER und vom 7. Mai 2007, L 7 B 97/06 KA ER, jeweils zitiert nach juris) gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 13. und 27. Juli 2010, mit denen diese die dem Antragsteller erteilten Honorarbescheide für die Quartale I/2005 bis IV/2009 aufgehoben, das dem Antragsteller für diese Zeit zustehende Honorar auf 0 EUR festgesetzt und das ihm gewährte Honorar vollständig in Höhe von 381.751,22 EUR zurückgefordert hat, rechtsfehlerfrei angeordnet.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2002 - L 5 KA 4454/00

    Honorarkürzung nach Feststellung der Unrichtigkeit der Abrechnungen in der …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 7 KA 13/11
    Nur die von der KV tatsächlich aufgedeckten Abrechnungsfehler berechtigen sie im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zur Berichtigung eines Honorarbescheides und zur Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arztes (Urteil des Senats vom 10. Oktober 2007, L 7 KA 56/03; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. November 2002, L 5 KA 4454/00, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 7 B 1046/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 7 KA 13/11
    Das Sozialgericht hat die gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG i.V.m. § 85 Abs. 4 Satz 9 Sozialgesetzbuch/Fünftes Buch (SGB V) kraft Gesetzes ausgeschlossene aufschiebende Wirkung der Widersprüche des Antragstellers (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 31. Januar 2006, L 7 B 1046/05 KA ER und vom 7. Mai 2007, L 7 B 97/06 KA ER, jeweils zitiert nach juris) gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 13. und 27. Juli 2010, mit denen diese die dem Antragsteller erteilten Honorarbescheide für die Quartale I/2005 bis IV/2009 aufgehoben, das dem Antragsteller für diese Zeit zustehende Honorar auf 0 EUR festgesetzt und das ihm gewährte Honorar vollständig in Höhe von 381.751,22 EUR zurückgefordert hat, rechtsfehlerfrei angeordnet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 11 KA 7/16

    Vollziehung einer Honorarrückforderung

    Im Ergebnis liegt somit das Honorar-Risiko auf der Seite des Arztes, der in seiner Honorarabrechnung unrichtige Angaben gemacht hat (BSG, Urteil vom 17.09.1997 - 6 RKa 86/95 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2011 - L 7 KA 13/11 B ER -).
  • BayObLG, 15.01.2024 - 204 VAs 177/23

    Keine Einsicht in die Ermittlungsakte für das Bistum

    Dazu gehören etwa die von einer Berufsgenossenschaft verlangte Rückzahlung von Nebentätigkeitsvergütungen sowie zu Unrecht erhaltener Versorgungsbezüge (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 21.04.2016 - III-1 VAs 100/15 -, ZWH 2016, 369, juris Rn. 6 und 51), die Aufdeckung und der Nachweis unrichtiger ärztlicher Abrechnungen als Voraussetzung für die Rücknahme kassenärztlicher Honorarbescheide und die anschließende Rückforderung des zu Unrecht gezahlten Honorars durch eine kassenärztliche Vereinigung (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2011 - L 7 KA 13/11 B ER, BeckRS 2011, 70082) ebenso wie die Abwehr von Schadensersatzansprüchen durch eine Ärztekammer (OLG Hamm…, Beschluss vom 30.04.2009 - 1 VAs 11/09, MedR 2010, 261, juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2013 - L 3 KA 34/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Honorarrückforderung …

    Hat die Kassenärztliche Vereinigung einen Honorarrückforderungsbescheid darauf gestützt, dass der Vertragsarzt Leistungen unrichtig abgerechnet und die Quartalssammelerklärungen grob fahrlässig falsch abgegeben hat (…vgl BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1), ist für die summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit im Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines dagegen gerichteten Rechtsbehelfs von entscheidender Bedeutung, ob bereits im Bescheid die hierfür erforderlichen Tatsachen (insbesondere: Darlegung einer Falschabrechnung je Quartal, grobe Fahrlässigkeit und die insoweit erforderlichen Tatsachen und Beweismittel) angegeben worden sind (insofern Anschluss an LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.3.2011 - L 7 KA 13/11 B ER - juris).

    Vielmehr müssen in der Bescheidbegründung auch die Tatsachen bzw Beweismittel angegeben werden, aus denen sich sowohl die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung als auch die grobe Fahrlässigkeit des abrechnenden Vertragsarztes ergeben sollen (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2011 - L 7 KA 13/11 B ER - juris mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 5 KA 3990/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Bronchoskopie für HNO-Arzt fachfremd - …

    Honorarberichtigungen auf den bloßen Verdacht der Falschabrechnung hin seien daher nicht zulässig (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.03.2011, - L 7 KA 13/11 B - auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 28.01.2013, - L 3 KA 34/12 B ER -).

    In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass Falschabrechnungen für jedes Quartal nachgewiesen werden müssten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 28.01.2013, - L 3 KA 34/12 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.03.2011, - L 7 KA 13/11 B ER -).

  • BayObLG, 29.01.2024 - 203 VAs 532/23

    Kassenärztliche Vereinigung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, …

    Dies gilt auch für den Fall, dass das Strafverfahren vom Strafgericht wegen geringer Schuld eingestellt worden ist (vgl. Landessozialgericht Bayern…, Urteil vom 28. November 2018 - L 12 KA 127/16 BeckRS 2018, 42407 Rn. 77 für den Fall einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO, vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2011 - L 7 KA 13/11 B ER -, juris Rn. 9; Scholz, GuP 2013, 81, 82 ff.).
  • BayObLG, 30.07.2024 - 204 VAs 196/24

    Akteneinsicht, Religionsgemeinschaften, Selbstverwaltungsrecht, Datenschutz, …

    Dazu gehören etwa die von einer Berufsgenossenschaft verlangte Rückzahlung von Nebentätigkeitsvergütungen sowie zu Unrecht erhaltener Versorgungsbezüge (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 21.04.2016 - III-1 VAs 100/15 -, ZWH 2016, 369, juris Rn. 6 und 51), die Aufdeckung und der Nachweis unrichtiger ärztlicher Abrechnungen als Voraussetzung für die Rücknahme kassenärztlicher Honorarbescheide und die anschließende Rückforderung des zu Unrecht gezahlten Honorars durch eine kassenärztliche Vereinigung (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2011 - L 7 KA 13/11 B ER, BeckRS 2011, 70082) ebenso wie die Abwehr von Schadensersatzansprüchen durch eine Ärztekammer (OLG Hamm…, Beschluss vom 30.04.2009 - 1 VAs 11/09, MedR 2010, 261, juris Rn. 16).".
  • SG Schwerin, 07.03.2017 - S 3 KA 57/15
    S 3 KA 57/15 ER Eine KÄV ist weitergehend nicht auf die Richtigstellung einzelner nachgewiesener Fehlansätze beschränkt, sondern berechtigt, den gesamten Honorarbescheid für ein Quartal allein wegen der Unrichtigkeit der Abrechnungssammelerklärung aufzuheben, falls unrichtige Angaben in den Behandlungsausweisen zumindest grob fahrlässig erfolgt sind (…BSG v. 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R juris Rn. 28;… LSG Niedersachen-Bremen v. 28.01.2013 - L 3 KA 34/12 B ER-, juris Rn. 28; LSG Berlin-Brandenburg v. 25.03.2011 L 7 KA 13/11 B ER -juris Rn. 3).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2018 - L 1 KA 3/17

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Garantiefunktion einer …

    Rn. 22 Eine KÄV sei weitergehend nicht auf die Richtigstellung einzelner nachgewiesener Fehlansätze beschränkt, sondern berechtigt, den gesamten Honorarbescheid für ein Quartal allein wegen der Unrichtigkeit der Abrechnungssammelerklärung aufzuheben, falls unrichtige Angaben in den Behandlungsausweisen zumindest grob fahrlässig erfolgt seien (…BSG v. 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R - juris Rn. 28;… LSG Niedersachen-Bremen v. 28.01.2013 - L 3 KA 34/12 B ER-, juris Rn. 28; LSG D-Stadt-Brandenburg v. 25.03.2011 - L 7 KA 13/11 B ER - juris Rn. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2024 - L 7 KA 28/24

    Honorarrückforderung - Eilverfahren - Prüfungsmaßstab

    Die Festsetzung des Streitwerts im vorliegenden Eilverfahren in Höhe der Hälfte der Nachforderung aus dem Bescheid vom 25. Oktober 2023 (und nicht nur in Höhe eines Viertels) war im Hinblick auf die Bedeutung der Sache für die Antragstellerin, insbesondere die geltend gemachte drohende Praxisschließung, geboten (vgl. auch Beschluss des Senats vom 25. März 2011, L 7 KA 13/11 B ER, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 07.03.2012 - S 71 KA 552/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - Vergütung von Folgebesuchen …

    Beruhen unrichtige Angaben in der Honorarabrechnung auf einem schlichten Versehen, so beeinträchtigt dies nicht die grundsätzliche Garantiefunktion der Abrechnungs-Sammelerklärung und berechtigt lediglich zur rechnerischen und sachlichen Richtigstellung der Honorarabrechnung hinsichtlich dieser Abrechnungsfehler ( LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2011, Az. L 7 KA 13/11 B ER , Juris).
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