Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.12.2011 - I-32 W 20/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ablehnung, Befangenheit, Richter, eigene Entscheidung, Terminsverlegung, Rechtsmissbrauch, Zurückverweisung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 45, 46, 227, 572 ZPO, Art 101 GG
Ablehnung, Befangenheit, Richter, eigene Entscheidung, Terminsverlegung, Rechtsmissbrauch, Zurückverweisung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 45 Abs. 1
Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 2309
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2011 - 32 W 20/11
Rn. 17 Der abgelehnte Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, NJW 1992, 983, 984; OLG Köln, OLGR Köln 2004, 236, 237).Der Rechtsmissbrauch muss - in Anlehnung an § 26 a Abs. 1 Nr. 3 StPO - "offensichtlich" sein (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr. 6).
- BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91
Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2011 - 32 W 20/11
Rn. 17 Der abgelehnte Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, NJW 1992, 983, 984; OLG Köln, OLGR Köln 2004, 236, 237). - OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09
Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn …
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2011 - 32 W 20/11
Über den Wortlaut des § 46 Abs. 2 ZPO hinaus ist die sofortige Beschwerde nicht nur gegen Beschlüsse statthaft, die das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklären, sondern auch dann, wenn der Befangenheitsantrag - wie im vorliegenden Fall - unter Mitwirkung des abgelehnten Richters selbst als unzulässig zurückgewiesen wird (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, OLGR Brandenburg 2009, 624, 625; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, OLGR Schleswig 2007, 575). - OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
Ablehnung der gesamten Kammer als befangen
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2011 - 32 W 20/11
Rn. 17 Der abgelehnte Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, NJW 1992, 983, 984; OLG Köln, OLGR Köln 2004, 236, 237). - OLG Schleswig, 25.05.2007 - 16 W 48/07
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2011 - 32 W 20/11
Über den Wortlaut des § 46 Abs. 2 ZPO hinaus ist die sofortige Beschwerde nicht nur gegen Beschlüsse statthaft, die das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklären, sondern auch dann, wenn der Befangenheitsantrag - wie im vorliegenden Fall - unter Mitwirkung des abgelehnten Richters selbst als unzulässig zurückgewiesen wird (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, OLGR Brandenburg 2009, 624, 625; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, OLGR Schleswig 2007, 575).
- OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsgesuchs
Rn. 15 Ein abgelehnter Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (BVerfG, 1 BvR 3084/06, NJW-RR 2008, 72; BGH, I ZB 15/91, NJW 1992, 983; OLG Hamm Beschluss vom 16.12.2011 - 32 W 20/11 BeckRS 2012, 02309; OLG Frankfurt, 1 W 5/11, NJW-RR 2012, 1271).
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