Rechtsprechung
| OLG Rostock, 06.12.2011 - I Ws 373/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Bewährungswiderruf, unbestimmte Weisung
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 56b StGB, § 56c Abs 1 StGB, § 56f Abs 1 Nr 2 StGB
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen Therapieabbruchs - Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Weisung "an einer stationären Suchttherapie teilzunehmen…” zu unbestimmt - kein Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit des Stützens eines Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung auf den Abbruch einer stationären Suchttherapie bei einer zur unbestimmten Weisung
Verfahrensgang
- AG Greifswald, 01.08.2006 - 33 Ls 473/06
- AG Greifswald, 27.10.2009 - 33 Ls 159/09
- LG Rostock, 24.10.2011 - 11 StVK 610/11
- OLG Rostock, 06.12.2011 - I Ws 373/11
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 2357
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11
Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf); …
Auszug aus OLG Rostock, 06.12.2011 - I Ws 373/11
Dies ändert aber nichts daran, dass ein Bewährungswiderruf nur in Betracht kommt, wenn dem Verurteilten zuvor unmissverständlich verdeutlicht wurde, was genau von ihm erwartet wird und wann er einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11, Abs. Nr. 18, BeckRS 2011, 55537). - OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 3 Ws 528/03
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit von …
Auszug aus OLG Rostock, 06.12.2011 - I Ws 373/11
Der Richter hat möglichst präzise zu bestimmen, welche Art von Heilbehandlung durchgeführt werden soll, in welcher Einrichtung sie zu erfolgen hat und innerhalb welchen Zeitraums die Behandlung zu erfolgen hat (vgl. zu ambulanten Maßnahmen: OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 07.05.2003 - 3 Ws 528/03, NStZ-RR 2003, 199). - BGH, 01.02.1989 - StB 48/88
Rücknahme der Einwilligung des Verurteilten in gerichtliche Weisungen
Auszug aus OLG Rostock, 06.12.2011 - I Ws 373/11
Macht der Verurteilte jedoch von der ihm zustehenden Willensentschließung Gebrauch, nimmt er also die Einwilligung zurück und verlässt er das Heim oder die Anstalt, so kann ihm dies nicht ohne weiteres als gröblicher oder beharrlicher Verstoß gegen die ihm erteilte Weisung zur Last gelegt werden mit der Folge, dass die Strafaussetzung gem. § 56f I Nr. 2 StGB zu widerrufen wäre (BGH, Beschl. v. 01.02.1989 - 4 BJs 45/88 - StB 48/88, NJW 1989, 1556;… Fischer 58. Aufl. StGB § 56c Rn. 11).
- OLG Hamm, 18.07.2017 - 3 Ws 301/17
Widerruf; Strafaussetzung; Bestimmtheit; Therapieweisung
Nur so können Verstöße einwandfrei festgestellt werden (…vgl. Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Auflage, § 11 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 3 Ws 528/03 - NStZ-RR 2003, 199; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 1 Ws 78/10 - NStZ-RR 2010, 324; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - I Ws 373/11 - BeckRS 2012, 02357). - LG Duisburg, 10.09.2013 - 34 Qs 936 Js 392/08
Strafaussetzung, Bewährung, Widerruf, neue Straftat
Auflagen gemäß § 56c StGB müssen jedoch so hinreichend bestimmt sein, dass Verstöße zweifelsfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmissverständlich erkennen kann, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten hat (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 06.12.2011, BeckRS 2012, 02357).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".