Rechtsprechung
| OLG Rostock, 03.02.2012 - I Ws 395/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Strafvollstreckungsverfahren: Entscheidungsverbund bei Widerruf einer Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung und Entscheidung über den Widerruf einer Maßregelaussetzung; Entscheidungszuständigkeit des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Entscheidung über ...
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 309 Abs 2 StPO, § 56f StGB, § 67g Abs 1 StGB
Strafvollstreckungsverfahren: Entscheidungsverbund bei Widerruf einer Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung und Entscheidung über den Widerruf einer Maßregelaussetzung; Entscheidungszuständigkeit des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Entscheidung über ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stralsund, 20.09.2006 - 14 Ls 262/06
- LG Rostock, 19.10.2011 - 12 StVK 103/09
- OLG Rostock, 03.02.2012 - I Ws 395/11
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 4671
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 17.03.2006 - 2 Ws 64/06
Aussetzung der Vollstreckung einer (Rest-) Freiheitsstrafe und einer …
Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2012 - I Ws 395/11
Dies führt aber nicht notwendigerweise zu einem Entscheidungsverbund mit der Folge, dass auch dann über den Widerruf der Aussetzung des Maßregelvollzugs zu entscheiden ist, wenn sich die angefochtene Entscheidung hierzu nicht verhält und der Rechtsmittelführer dies auch nicht beanstandet (so aber OLG Hamburg, Beschl. v. 17.03.2006 - 2 Ws 64/06, Abs. Nr. 20 ff. zitiert nach juris). - KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der …
Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2012 - I Ws 395/11
Die mit der Feststellung der genannten Anforderungen oft verbundene weitere Sachaufklärung kann eine getrennte Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung und der Aussetzung des Maßregelvollzugs sachgerecht erscheinen lassen (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 11.01.2008 - 2 Ws 772/07, Abs. Nr. 27 ff. zitiert nach juris).
- OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17
Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen …
Insoweit kann letztlich offenbleiben, ob die Frage einer Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung bzw. die Anordnung des Vollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 5 StGB oder die Frage, in welchem Umfang die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die daneben erkannte Strafe anzurechnen ist (…vgl. OLG Rostock Beschluss vom 16.01.2017 - 20 1 Ws 735/17 - Seite 4 Ws 173/16 Rn. 35; OLG Hamm Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, 4 Ws 306/16 jeweils bei juris bzw. zur Frage eines notwendigen Entscheidungsverbundes hinsichtlich der Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung und den Widerruf einer Aussetzung des Maßregelvollzugs vgl. OLG Rostock Beschluss vom 03.02.2012 - I Ws 395/11 = BeckRS 2012, 04671; KG Berlin Beschluss vom 11.01.2008 - 2 Ws 772/07 bei juris; OLG Hamburg NStZ-RR 2007, 250) Bestandteil des Prüfungsverfahrens nach § 67e StGB ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".